Die Ursachen für Wohnungsbrände sind vielfältig. Auch Kurzschlüsse, Überspannungsschäden, Kabelbrände etc. können zu einer Brandentwicklung führen. Für die Leistung der Versicherung ist dies zunächst einmal unerheblich, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch das Verschulden einer dritten Person herbeigeführt. Grundsätzlich ist also eine Versicherung bei Kabelbrand und ähnlichen Ereignissen gegeben.
Mitunter kürzen Versicherungsanbieter die Leistungen, wenn feststeht, dass die versicherte Person einen Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Prüfen Sie daher genau, ob Ihre Hausratversicherung bei Eigenverschulden zahlt. Die HUK24 verzichtet auch bei grober Fahrlässigkeit darauf, die Leistungen zu kürzen.
Eine Besonderheit stellen Überspannungsschäden dar. Eine Blitzentladung in der näheren Umgebung von Haus oder Wohnung kann dazu führen, dass die Spannung in elektrischen Einrichtungen stark ansteigt, sodass diese beschädigt werden und eventuell sogar in Brand geraten. Die Folgen solch eines Brandes sind in der Hausratversicherung versichert, denn diese kommt ja für Schäden auf, die durch Feuer am Hausrat entstehen.
Was aber ist mit den Überspannungsschäden beim Hausrat – beispielsweise am Fernseher oder Laptop? Die Kosten für die beschädigten elektrischen Geräte ersetzt die Versicherung nur dann, wenn das im Vertrag explizit vereinbart wurde, wie es in den Verträgen der HUK24 der Fall ist. Im Classic-Tarif sind Sie außerdem versichert gegen Schmorschäden sowie Schäden durch Rauch und Ruß.