Eine Hausratversicherung kommt für Schäden am Hausrat des Versicherten auf, die beispielsweise von Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Feuer verursacht wurden. Sengschäden treten mitunter jedoch auch unabhängig von einer Brandentwicklung auf. Das hat zur Folge, dass die Hausratversicherung solche Sengschäden nur dann abdeckt, wenn diese explizit in den Versicherungsbedingungen mit eingeschlossen sind – wie bei der HUK24.

Dieser Artikel erklärt, inwiefern sich Sengschäden von Brandschäden unterscheiden und worauf Sie bei der Versicherungswahl achten müssen, um auch im Falle eines Sengschadens gut abgesichert zu sein. 

Sengschäden entstehen meist durch große Hitzeeinwirkung und nicht durch direktes Feuer. Im Vergleich zu Brandschäden sind Sengschäden nicht pauschal in jeder Hausratversicherung mit abgesichert. Die häufigsten Ursachen für Sengschäden sind unbeaufsichtigtes Feuer, vergessene Zigaretten oder elektrische Hitzeentwicklung.

Sengschäden an Gegenständen gehen auf eine große Hitzeeinwirkung zurück, werden jedoch nicht direkt durch Feuer bzw. einen offenen Brand verursacht. Häufige Ursachen für Sengschäden sind beispielsweise vergessene, noch glimmende Zigaretten und glühende Asche, zum Beispiel von einem Grill oder aus einem Kamin. Auch elektrisch erzeugte Hitze kann Sengschäden verursachen. Kennzeichnend für Sengschäden ist, dass sie meist auf eine kleine Fläche begrenzt sind.
 

Dies sind einige typische Beispiele für Sengschäden:

  • Eine glühende Zigarette fällt auf den Teppich und brennt ein Loch hinein, es kommt jedoch nicht zu einer Brandentwicklung.
  • Das versehentlich nicht ausgeschaltete Bügeleisen hinterlässt einen eingebrannten Abdruck auf einem Holztisch.
  • Beim Grillen fällt ein glühendes Stück Kohle auf den Bodenbelag und verursacht dort einen Brandfleck.


Wichtig:
All diesen Fällen ist gemeinsam, dass es keine Brandentwicklung gibt. Andernfalls würde es sich nicht um einen Seng-, sondern um einen Brandschaden handeln. 

Brandschäden (auch Feuerschäden):

  • breiten sich aus eigener Kraft aus
  • entstehen durch Feuer „ohne bestimmungsgemäßigen Herd" oder durch Feuer, dass den „bestimmungsgemäßigen Herd" (z.B. eine Kochstelle, eine Kerze) verlassen hat
  • sind standardmäßig in der Hausratversicherung versichert

Sengschäden:

  • sind meist kleinflächig und lokal begrenzt
  • entstehen nicht durch direktes Feuer
  • sind nur als Folge eines Brandes oder durch explizite Vereinbarung in der Hausratversicherung versichert

Wer bei einem Wohnungsbrand keine Hausratversicherung an seiner Seite hat, muss bisweilen sehr hohe Kosten allein tragen: Schnell kommen für den eigenen Hausrat einige Tausend oder gar mehrere Zehntausend Euro zusammen. Für welche Schäden kommt eine Hausratversicherung bei einem Brand- oder Sengschaden genau auf?

Die Versicherung von Brandschäden ist essenzieller Bestandteil der Hausratversicherung. Viele Anbieter schließen jedoch die Versicherung von Sengschäden aus. Prüfen Sie daher vor Vertragsabschluss genau, ob die anvisierte Hausratversicherung für Sengschäden aufkommt oder ob Sie dafür ggf. einen bestimmten Tarif bzw. Zusatzbaustein wählen müssen.

Unabhängig davon übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für Sengschäden in der Regel dann, wenn diese die Folge eines versicherten Schadens sind. Dazu zum besseren Verständnis einige Beispiele: 

Beim Befüllen des Kamins fällt ein glühendes Stück Holz heraus und landet auf dem Beistelltisch. Bevor es sicher aufgehoben werden kann, ist bereits ein Schaden am Tisch entstanden. Zum Brand kommt es nicht. Ist die Leistung im Falle von Sengschäden nicht ausdrücklich im Versicherungsvertrag festgehalten, zahlt die Hausratversicherung nicht. 

Das Öl in der Pfanne auf dem Herd fängt Feuer, sodass es zu einem Küchenbrand kommt. Die Einrichtung, der Bodenbelag, die Tür und das Fenster werden beschädigt. Da Schäden durch Feuer in der Hausratversicherung abgedeckt sind, kommt diese für die Kosten auf. Der Funkenflug hat zusätzlich Sengschäden auf den Teppichen in benachbarten Zimmern verursacht. Weil die Sengschäden eine Folge des Brandes sind, ersetzt die Versicherung auch hier die Schäden. 

In der Hausratversicherung der HUK24 sind Sengschäden im Classic-Tarif abgesichert – auch dann, wenn sie nicht als Folge eines Feuers entstanden sind. Nicht versichert sind jedoch Schäden, die an elektrischen Einrichtungen oder Geräten durch die Wirkung elektrischen Stroms entstehen.

Eine Ausnahme für den Versicherungsschutz stellen Schäden dar, die aufgrund von Hitzeeinwirkung entstehen, aber keine Sengschäden sind. Ein solcher Fall liegt zum Beispiel vor, wenn ein empfindliches Möbelstück zu dicht am Kamin aufgestellt wird und dadurch Schaden nimmt, sich beispielsweise verformt oder verfärbt. Auch wer seinen Laptop neben dem Kamin stehen lässt, wodurch die Elektronik aufgrund der Hitze beschädigt wird, muss den Schaden ggf. auf eigene Kosten beheben. 

Die Ursachen für Wohnungsbrände sind vielfältig. Auch Kurzschlüsse, Überspannungsschäden, Kabelbrände etc. können zu einer Brandentwicklung führen. Für die Leistung der Versicherung ist dies zunächst einmal unerheblich, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch das Verschulden einer dritten Person herbeigeführt. Grundsätzlich ist also eine Versicherung bei Kabelbrand und ähnlichen Ereignissen gegeben.
 

Mitunter kürzen Versicherungsanbieter die Leistungen, wenn feststeht, dass die versicherte Person einen Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Prüfen Sie daher genau, ob Ihre Hausratversicherung bei Eigenverschulden zahlt. Die HUK24 verzichtet auch bei grober Fahrlässigkeit darauf, die Leistungen zu kürzen.
 

Eine Besonderheit stellen Überspannungsschäden dar. Eine Blitzentladung in der näheren Umgebung von Haus oder Wohnung kann dazu führen, dass die Spannung in elektrischen Einrichtungen stark ansteigt, sodass diese beschädigt werden und eventuell sogar in Brand geraten. Die Folgen solch eines Brandes sind in der Hausratversicherung versichert, denn diese kommt ja für Schäden auf, die durch Feuer am Hausrat entstehen.
 

Was aber ist mit den Überspannungsschäden beim Hausrat – beispielsweise am Fernseher oder Laptop? Die Kosten für die beschädigten elektrischen Geräte ersetzt die Versicherung nur dann, wenn das im Vertrag explizit vereinbart wurde, wie es in den Verträgen der HUK24 der Fall ist. Im Classic-Tarif sind Sie außerdem versichert gegen Schmorschäden sowie Schäden durch Rauch und Ruß. 

Im Falle eines Feuers kommt die Hausratversicherung für Schäden am eigenen Hausrat auf. Für Schäden am Gebäude selbst ist hingegen die Wohngebäudeversicherung zuständig. Sie leistet für Schäden am Gebäude, an fest verbauten Gebäudeteilen und an Grundstücksbestandteilen. Für gewerbliche Zwecke kann außerdem eine zusätzliche Feuerversicherung sinnvoll sein.
 

Wichtig zu wissen: Die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung decken ausschließlich Schäden am eigenen Besitz des Versicherten ab. Ist der Schaden gegenüber einer dritten Person entstanden, leistet unter Umständen die Haftpflichtversicherung des Verursachers – etwa wenn einem Gast in Ihrer Wohnung eine brennende Zigarette herunterfällt und es dadurch zu einem Sengschaden kommt.
 

Eine Haftpflichtversicherung ist insgesamt sehr empfehlenswert, insbesondere in Bezug auf Brandschäden: Breitet ein Wohnungsbrand sich nämlich über die eigene Wohnung hinaus aus und werden dadurch auch Nachbarwohnungen in Mitleidenschaft gezogen, leistet die Hausratversicherung nicht. Eine Haftpflichtversicherung schützt dagegen vor den bisweilen extrem hohen Kosten nach Schäden, die auf diese Weise Dritten entstehen. 

Die häufigsten Ursachen für Sengschäden sind unbeaufsichtigtes Feuer, vergessene brennende Zigaretten und elektrisch verursachte Hitzeentwicklung wie beispielsweise bei Kurzschlüssen oder Kabelbränden. Die folgenden Tipps helfen, Sengschäden schon im Voraus zu verhindern:
 

  • Mehrfachsteckdosen nicht überlasten: Die Leistungsgrenze für Steckdosenleisten liegt bei 3.500 Watt. Achten Sie darauf, dass der Wert nicht überschritten wird, weil beispielsweise weitere Mehrfachsteckdosen bzw. zu viele stromhungrige Geräte angeschlossen sind.
  • Elektrogeräte prüfen: Prüfen Sie insbesondere bei älteren Geräten, dass eine korrekte Funktionsweise, intakte Kabel und unbeschädigte Gehäuse gegeben sind.
  • Elektrogeräte von brennbarem Material fernhalten: Achten Sie darauf, dass Glühbirnen nicht mit Stoff oder Papier in Berührung kommen und dass Lüftungsschlitze von Elektrogeräten nicht verdeckt sind, damit die Kühlung nicht beeinträchtigt ist.
  • Nicht im Bett rauchen: Das Einschlafen mit brennender Zigarette ist eine der häufigsten Ursache für Brand- und Sengschäden.
  • Offenes Feuer beaufsichtigen: Behalten Sie brennende Kerzen, einen Grill oder ein Kaminfeuer stets im Blick.

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