Die Teilkasko sichert Ihren Anhänger gegen Schäden ab, auf die Sie selbst meist keinen Einfluss haben:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl, Raub
  • Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch.
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art.
  • Bruch der Verglasung
  • Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Folgeschäden am Fahrzeug.
  • Schäden durch Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Folgeschäden.

Folgende Anhänger können wir versichern:

  • Anhänger in Sonderausführung, wie z. B. Viehtransportanhänger, Bootsanhänger, Pferdeanhänger, Sportgeräteanhänger oder Faltanhänger.
  • Diese Anhänger bis zu einem Wert von 50.000 € in der Kaskoversicherung.
Folgende Anhänger können wir nicht versichern:
  • Gewerblich genutzte Anhänger, bei der durch die Verwendung des Fahrzeugs Einnahmen erzielt werden und diese steuerlich als Gewinn aus einem Gewerbetrieb anzusehen sind, z. B. Güter werden gegen Entgelt befördert.
  • Anhänger zur Güterbeförderung mit einem derzeitigen Gesamtwert von 50.000 € oder mehr.

 

 

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie einen Anhänger kaufen und diesen zum Straßenverkehr zulassen möchten, ist der Abschluss einer Anhänger-Versicherung für Sie gesetzlich verpflichtend. Er kann deshalb nicht, wie häufig vermutet, über das Zugfahrzeug mitversichert werden. Dies ist aufgrund einer Gesetzesänderung seit 2002 nicht mehr möglich. 

Die HUK24 versichert Anhänger zur Güterbeförderung und Wohnwagen.

Nicht über uns versicherbar sind:

  • Gewerblich genutzte Anhänger, bei der durch die Verwendung des Fahrzeugs Einnahmen erzielt werden und diese steuerlich als Gewinn aus einem Gewerbetrieb anzusehen sind, z. B. Güter werden gegen Entgelt befördert.
  • Anhänger zur Güterbeförderung mit einem derzeitigen Gesamtwert von 50.000 Euro oder mehr.