Tipps zum Versicherungswechsel

Hilfe bei der Kündigung des Vorversicherers Hinweise zum Abschluss der neuen Kfz-Versicherung

Meine HUK24: Login und mehr

Verträge einfach verwalten Persönliche Daten ändern

Zum Anmelden oder Ummelden von Fahrzeugen benötigen Sie eine eVB-Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigung. Ihre eVB erhalten Sie bei uns unmittelbar nach dem Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung per E-Mail.

In Ihrem persönlichen Servicebereich Meine HUK24 können Sie einen Vertrag jederzeit ändern. Sie können zum Beispiel:

  • Zusatzbausteine wie den Haus- und Wohnungsschutzbrief einschließen
  • Die Versicherungssumme erhöhen
  • Ihre Adresse ändern oder eine neue E-Mail-Adresse hinterlegen
  • Die jährliche Fahrleistung anpassen
  • Auf einen neuen Tarif umstellen
  • Ihre Zahlungsweise ändern

 

So einfach geht’s:

Melden Sie sich in Ihrem Servicebereich Meine HUK24 an. Wählen Sie den Vertrag in der Vertragsübersicht aus. Klicken Sie auf „Anzeigen". Über die Stift-Icons können Sie nun die verschiedenen Aspekte Ihres Vertrags anpassen. 

Zugangsdaten vergessen

Ist die Anmeldung trotz korrekt eingegebener Zugangsdaten nicht möglich oder Sie haben die Zugangsdaten vergessen, dann fordern Sie einfach und schnell neue Zugangsdaten an. Klicken Sie auf unserer Internetseite bitte oben rechts im Menüpunkt auf "Anmelden" und anschließend auf "Zugangsdaten vergessen".

 

Telefonnr. falsch hinterlegt

Bitte melden Sie sich zunächst in Ihrem Servicebereich "Meine HUK24" an. Klicken Sie hierfür oben rechts auf "Anmelden" und folgen Sie den Anweisungen. Über "Profil" gelangen Sie zu "Persönlichen Daten", hier können Sie ihre Telefonnummer ändern.

Anschließend können Sie Ihren Account auf das neue Loginverfahren umstellen. Sollte dies nicht möglich sein nutzen Sie bitte die Funktion Zugangsdaten vergessen und fordern Sie sich ein Superpasswort an.

 

E-Mail-Adresse ist bereits vergeben

Um Ihre E-Mail-Adresse als Benutzername verwenden zu können, muss diese eindeutig einem einzelnen Nutzer zuzuordnen sein. Die gemeinsame Nutzung einer E-Mail-Adresse für zwei oder mehr Zugänge ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Die meisten E-Mail-Anbieter bieten die Möglichkeit einem Postfach eine weitere E-Mail-Adresse hinzuzufügen.

Hier finden Sie eine Anleitung wie Sie das Problem umgehen können. 

 

SMS kommt nicht an

Es kann gelegentlich zu Problemen beim Versand der SMS kommen, hierfür möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen. Sollte der SMS-Versand nicht funktionieren, können Sie das Einmal-Passwort über einen Sprachanruf erhalten.

Hinweise zur Abbuchung finden Sie auf Ihrem Versicherungsschein bzw. auf der letzten Beitragsrechnung. Unter der ausgewiesenen Forderung oder unter dem Kontoauszug finden Sie Hinweise, wann der offene Beitrag frühestens eingezogen wird. Die Abbuchung kann durchaus einige Tage später erfolgen. Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung auf Ihrem Konto.

Ihr Versicherungsschutz wird duch die verzögerte Abbuchung nicht berührt.

Es gelten folgende Grundsätze:

  • Abbuchung Erstbeitrag:

Die Abbuchung erfolgt ca. 6 Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsschein. Denn Sie haben ein Widerrufsrecht von zwei Wochen und eine vier-wöchige Zahlungsfrist.

Der Versicherungsschutz Ihres Vertrages besteht natürlich trotzdem im vereinbarten Umfang und ab dem im Versicherungsschein genannten Versicherungsbeginn.

  • Abbuchung Folgebeitrag:

Die Abbuchung erfolgt erst zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags. Ist die Fälligkeit des Beitrags z. B. der 01.01., buchen wir den Beitrag frühestens zu diesem Zeitpunkt ab.

Verzögerunen können sich unter folgenden Umständen ergeben:

  • Wurde eine Änderung am Vertrag vorgenommen? Bei einer Änderung an Ihrem Vertrag buchen wir den Beitrag ca. einen Monat nach Zugang des Dokuments von Ihrem Konto ab. 
  • Sie haben das Lastschriftverfahren nachträglich vereinbart? Den Beitrag buchen wir zeitnah von Ihrem Konto ab. Eine Überweisung durch Sie ist nicht mehr erforderlich.

Sie haben einen neuen Versicherungsschein mit einer geänderten Einstufung erhalten?

Bei einem Versichererwechsel stellen wir den Versicherungsschein zunächst auf Grund der Angaben aus dem Online-Antrag vorläufig aus und fordern Ihre SF-Klasse beim Vorversicherer an. 

Bei der Einstufung des Vertrags richten wir uns nach den Angaben, welche uns der Vorversicherer übermittelt. Wird uns eine andere SF-Klasse bestätigt, passen wir die Einstufung entsprechend an.

Hat sich Ihr Vorversicherer geirrt? Bitte setzen Sie sich mit Ihrem ehemaligen Versicherer in Verbindung und veranlassen Sie eine Berichtigung. Nur dann können wir unsere Einstufung anpassen.

 

Hatten Sie eine Sondereinstufung?

Sondereinstufungen des Vorversicherers (z.B. aufgrund eines vereinbarten Rabattschutzes) können bei uns nicht berücksichtigt werden.

In der Regel informieren die Versicherer darüber, dass bei einem Versichererwechsel Sondereinstufungen nicht weiterbestätigt werden, sondern nur der tatsächliche Vertragsverlauf. Prüfen Sie bitte Ihren letzten Versicherungsschein und/oder die Beitragsrechnung. Oftmals finden Sie hier Hinweise, ob im Vorvertrag eine Sondereinstufung bestand.

 

Gleiches gilt im umgekehrten Fall: Sondereinstufungen werden auch von uns nicht an den neuen Versicherer weiterbestätigt. Ihrem neuen Versicherer geben wir den tatsächlichen Vertragsverlauf weiter. 

Gerne berücksichtigen wir die Sondereinstufung erneut, wenn Sie sich wieder bei uns versichern und die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

 

 

 

Schauen Sie gerne mal bei unserem Ratgeber vorbei. Dort haben wir viele weitere interessante Themen rund um das Thema Versicherung gesammelt.

Oder werfen Sie einen Blick auf unser Videoportal. Dort beantwortet unser Versicherungscoach viele Fragen zu Versicherungen auf einfache und unterhaltsame Weise.