Dem Gesetz zufolge haften Sie für Schäden, die Sie verschuldet haben. Ihnen fällt ein Glas Rotwein auf das Sofa von Freunden und es entsteht ein Fleck. Oder Sie übersehen beim Radfahren einen Fußgänger und verletzen ihn.

So kann schon ein kleines Missgeschick viel Geld kosten. Vor allem wenn Menschen verletzt werden, können hohe Kosten entstehen – zum Beispiel wenn lebenslange Pflege notwendig wird.

 

Unsere Haftpflichtversicherung schützt Sie vor solchen finanziellen Belastungen.

 

So sind Sie umfassend versichert:

  • Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Sie Schadenersatz leisten müssen.
  • Berechtigte Ansprüche auf Schadenersatz bezahlen wir.
  • Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie ab – auch vor Gericht.

Beispiel: Sie leiten aus Versehen eine virenverseuchte Datei weiter. Der Rechner vom Empfänger lässt sich daraufhin nicht mehr starten oder ein Netzwerk wird mit dem Virus infiziert.

Weitere wichtige Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz bei Internetschäden finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Halten und Hüten von bestimmter Tiere

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie als Halter zahmer oder gezähmter Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen, Hamster oder Bienen. Auch das private Halten vollständig ausgebildeter Assistenzhunde (z. B. Blindenführhund oder Diabetikerwarnhund) ist versichert. Ansonsten benötigen Sie als Hunde- oder Pferdehalter aber eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie zudem als Hüter fremder Hunde und als Reiter oder Hüter fremder Pferde. Beispiele: Sie passen auf den Hund Ihrer Bekannten auf. Oder Sie haben eine Reitbeteiligung für das Pferd Ihrer Bekannten.

 

Mieter oder Eigentümer von Immobilien

Versichert sind Schäden, für die Sie als Inhaber einer selbst genutzten Immobilie (Wohnung, Ein- oder Zweifamilienhaus, Wochenend- oder Ferienhaus) verantwortlich gemacht werden. Zum Beispiel wenn Sie im Winter das Schneeräumen und Streuen vergessen und ein Fußgänger dadurch stürzt.

Die Immobilie muss in Deutschland liegen und von Ihnen als Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Weitere Voraussetzungen und Ausschlüsse finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

 

Mietsachschäden

Schäden an privat gemieteten Wohnräumen sind versichert, zum Beispiel, wenn Ihnen im Hotelzimmer der Föhn aus der Hand fällt und das Waschbecken beschädigt.

Versichert sind unter anderem auch Allmählichkeitsschäden - ein Beispiel: Aus einem Aqariumfilter läuft aufgrund einer undichten Gummidichtung Wasser aus. Es sammelt sich unter dem Parkett und beschädigt dieses im Laufe der Zeit. Der Vermieter fordert Schadensersatz.

Selbstbewohnte Immobilien

Versichert sind Haftpflichtschäden, die sich aus dem Besitz einer selbst bewohnten Immobilie ergeben, wie zum Beispiel Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wochenendhäuser und Ferienhäuser.

 

Öltank, Flüssiggastank

Versichert sind Gewässerschäden für die Sie als Inhaber eines Öltanks oder Flüssiggastanks verantwortlich gemacht werden.

 

Bauvorhaben bis 200.000 Euro

Mitversichert sind zum Beispiel Schäden im Zuge von Neubauten, Umbauten oder Reparaturen bis 200.000 Euro – von der Dachsanierung bis zum neuen Wintergarten. Abgesichert sind Schäden durch Bauarbeiten an Ihrer Wohnung, Ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus oder Wochenendhaus.

Die Voraussetzungen dafür sind vor allem:

  • Die Immobilie liegt in Deutschland.
  • Sie oder eine mitversicherte Person wohnen darin.
  • Sie nutzen die Wohnung oder das Haus zu Wohnzwecken.

Weitere Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Gefälligkeitshandlungen für Freunde, Nachbarn und Bekannte

Jeder braucht mal Hilfe — und wir sind für Sie da, falls dabei etwas schief geht. 

Beispiel: Beim Umzug des besten Freundes fällt Ihnen der Karton mit dem Geschirr herunter und es geht zu Bruch. 

 

Hüten fremder Tiere

Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie als Hüter fremder Hunde und als Reiter oder Hüter fremder Pferde. Beispiele: Sie passen auf den Hund Ihrer Bekannten auf. Oder Sie haben eine Reitbeteiligung für das Pferd Ihrer Bekannten.

Sind Sie selbst Hunde- oder Pferdehalter? Dann benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Kehrmaschinen, Rasenmäher, Golfwagen

Schäden durch den Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern bis 20 km/h sind versichert. Beispiel: Sie beschädigen mit Ihrem Aufsitzrasenmäher den Zaun des Nachbarn. 

Schäden durch den Gebrauch von Golfwagen bis 6 km/h sind auf öffentlichen Wegen abgesichert – bei schnelleren Golfmobilen nur auf Privatgelände.

Voraussetzung: Die Fahrzeuge sind nicht versicherungspflichtig.

 

Kinderfahrzeuge, ferngelenkte Modell- und Spielfahrzeuge

Auch Schäden durch ferngelenkte Modell- und Spielfahrzeuge sind versichert. Kinderfahrzeuge bis 6 km/h sind generell auf öffentlichen Wegen abgesichert. Was schneller fährt, ist nur auf Privatgelände versichert.

 

Fahrräder

Sie sind beim Radfahren abgesichert. Als Fahrräder gelten auch Pedelecs bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.

 

Motorboote und Segelboote ohne Führerschein

Versichert sind Schäden durch den Gebrauch von Motorbooten mit bis zu 15 PS (11,03 kW). Bei einer höheren Motorleistung haben Sie Versicherungsschutz, wenn für das Führen des Boots kein Führersein nötig ist.

Sie haben auch Schutz für Schäden durch den Gebrauch von Segelbooten. Vorausgesetzt, das Segelboot ist max. 7 m lang und hat keine Kajüte.

Beispiel: Durch die eingeschränkte Sicht des Segels kollidieren Sie mit einem anderen Segelfahrer. Das andere Boot wird beschädigt.

 

Windsurfen, Kitesurfen

Versichert sind Schäden durch den Gebrauch von Windsurfgeräten, Kitesportgeräten, Strand- und Eisseglern.

 

Drohnen und sonstige versicherungspflichtige Flugmodelle

Schäden durch den Gebrauch von versicherungspflichtigen Flugmodellen bis 250 Gramm Startmasse, wie z. B. Drohnen, sind versichert. 

Dabei muss es sich um ein rein elektrisches Flugmodell handeln, dass Sie ausschließlich privat zum Sport oder zur Freizeit nutzen. Weitere Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

In Classic PLUS sind Flugmodelle bis 5 kg versichert. 

Ehrenamt, freiwilliges soziales Engagement

Abgesichert ist Ihre ehrenamtliche oder freiwillige soziale Mitarbeit – von der Kranken- oder Altenpflege über die Kirchenarbeit bis hin zu Bürgerinitiativen oder als Helfer von Geflüchteten und Asylsuchenden.

Für Ihr Engagement dürfen Sie maximal eine steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten.

Nicht versichert sind Sie:

  • Bei öffentlichen oder hoheitlichen Ehrenämtern. Dazu zählen unter anderem Tätigkeiten als Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe oder Laienrichter, Prüfer bei der IHK oder als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.
  • Bei leitenden Ehrenämtern oder Ehrenämtern mit beruflichem Charakter. Zum Beispiel Tätigkeiten als Vorstand, Betriebs- oder Personalrat, beruflicher Betreuer. Auch die Tätigkeit als Aufsichtsrat oder Verwaltungsbeirat in einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern zählt dazu.

Als Mitglied im Kirchenvorstand sind Sie dagegen abgesichert. 

Haben Sie Schutz aus einer anderen Haftpflichtversicherung– eine Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung zum Beispiel – übernehmen wir keinen Versicherungsschutz. 

 

Aufsichtspflicht über Minderjährige

Versichert sind Schäden, für die Sie wegen einer Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht – zum Beispiel über Ihre Kinder - verantwortlich gemacht werden.

Nach dem Gesetz können Kinder bis einschließlich zum sechsten Lebensjahr nicht für einen Schaden verantwortlich gemacht werden, den sie verursacht haben. Der Geschädigte fordert dann oft Schadenersatz von den Eltern. Auch bei älteren Kindern können die Eltern wegen mangelnder Aufsicht in der Verantwortung stehen.

Auf Schildern liest man oft: „Eltern haften für ihre Kinder.“ Das stimmt nicht ganz. Richtig muss es heißen: Eltern haften für Ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben. 

Ob Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, ist im Einzelfall von vielen Faktoren abhängig, z. B. vom Alter des Kindes und von der konkreten Situation, in der der Schaden entstanden ist. Mit dieser Frage setzen wir uns als Ihr Haftpflichtversicherer mit dem Geschädigten auseinander. Wir gewähren Ihnen Versicherungsschutz, wenn Ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen wird. 


 

 

 

Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Eine separate Absicherung benötigen Sie zum Beispiel für:

 

Ausgeschlossen in der Privathaftpflichtversicherung sind auch:

  • Schäden, die Sie selbst erleiden
  • Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen
  • Ansprüche von Angehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die im Vertrag mitversichert sind

Mehr lesen Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Ausschlüsse werden unter Ziffer 3 ("In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz?") ausführlich dargestellt.

Die Privathaftpflichtversicherung für die Familie schützt:

  • Sie als Versicherungsnehmer
  • Ihren Ehegatten, Ihren eingetragenen Lebenspartner, Ihren nichtehelichen Lebenspartner
  • Unverheiratete, minderjährige Kinder - unter bestimmten Voraussetzungen sogar die volljährigen
  • Pflegebedürftige Angehörige, die in Ihrem Haushalt leben
  • Unverheiratete, nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebende Kinder mit geistiger Behinderung, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
  • Unverheiratete Au pair und Austauschschüler, die bis zu 1 Jahr in die Familie eingegliedert werden, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz besteht
  • Enkelkinder, solange das eigene Kind noch mitversichert ist
  • Übernachtungsgäste unter 18 Jahren, soweit nicht anderweitig Haftpflichtversicherungsschutz besteht
  • Eltern/Großeltern, wenn häusliche Gemeinschaft vorliegt 
  • Au-pair und Austauschschüler, die bis zu 1 Jahr in die Familie eingegliedert werden - vorausgesetzt, es besteht kein Versicherungsschutz aus einem anderen Versicherungsvertrag

 

Für bestimmte Fälle ist eine spezielle Haftpflichtversicherung Pflicht. Dazu gehören zum Beispiel der Gebrauch von Autos und Lkws. Die Privathaftpflicht gehört hingegen zu den freiwilligen Versicherungen.

 

Dennoch empfehlen wir den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Denn der Schadenersatz eines Haftpflichtfalls kann unter Umständen Kosten in Millionenhöhe nach sich ziehen.

Unter Haftpflicht versteht man die gesetzliche Pflicht zum Schadenersatz, wenn Sie jemand anderem schuldhaft einen Schaden zufügen.

Beispiel: Sie als Fußgänger oder Radfahrer verursachen einen Verkehrsunfall, weil Sie sich unvorsichtig verhalten haben.

Die Verpflichtung, für einen Schaden zu haften, kann im schlimmsten Fall ein Leben lang bestehen. Unserer Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.

Für die private Haftpflichtversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung von 250 Euro vereinbaren. Dadurch wird Ihr Versicherungsbeitrag niedriger.

 

Beispiele:*

  • Haftpflichtversicherung für Singles - ohne Selbstbeteiligung: ab 38,95 Euro im Jahr
  • Haftpflichtversicherung für Singles - mit 250 Euro Selbstbeteiligung: ab 28,50 Euro im Jahr
  • Haftpflichtversicherung für Familien - ohne Selbstbeteiligung: ab 51,30 Euro im Jahr
  • Haftpflichtversicherung für Familien - mit 250 Euro Selbstbeteiligung: ab 38,00 Euro im Jahr

 

*Die angegebenen Beitragsbeispiele gelten für Versicherte, die im öffentlichen Dienst arbeiten.

Die Diensthaftpflichtversicherung oder Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung können Sie nicht auf HUK24.de berechnen sondern auf HUK.de:

Zur Amts- und-Vermögensschadenhaftpflicht der HUK-COBURG

 

In unserer Privathaftpflichtversicherung sind Sie auch im Ausland zeitlich unbefristet versichert, solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. 

Der Versicherungsumfang kann bei älteren Tarifständen abweichen. Welcher Tarifstand Ihrem Vertrag zu Grunde liegt, können Sie Ihrem Versicherungsschein oder dem Servicebereich "Meine HUK24" entnehmen.

 

 



Das sagen unsere Kundinnen und Kunden über uns

Versicherungscoach Tim erklärt die wichtigsten Themen rund um die Privathaftpflichtversicherung verständlich und unterhaltsam.