Versicherungscoach Tim erklärt die wichtigsten Themen rund um die Privathaftpflichtversicherung verständlich und unterhaltsam.
Im Zeitraum vom 14.10. 00:01 Uhr bis 20.10.2024 23:59 Uhr erhalten Sie bei einem Antrag über den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung auf www.huk24.de einen prozentualen Rabatt (max. 15€) zur Verrechnung mit dem ersten Versicherungsjahresbeitrag.
Voraussetzungen:
Sie haben einen gültigen Aktionscode per E-Mail oder SMS erhalten und diesen im Tarifrechner eingegeben oder den im Tarifrechner angezeigten Aktionscode aktiviert. Es handelt sich um einen erstmaligen Neuabschluss (kein Tarifwechsel, keine Änderung des Leistungsumfangs und keine Neuanträge, die binnen eines Jahres nach Beendigung des letztens Privathaftpflichtversicherungsvertrages bei HUK24 gestellt werden). Ihr individuell ermittelter rabattierter Jahresbeitrag wird Ihnen - nach Eingabe der erforderlichen Daten - im Tarifrechner auf der Seite „Angebot“ angezeigt. Sollte der Verdacht technischer Manipulation oder sonstigen Missbrauchs entstehen, behält sich die HUK24 das Recht vor, den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen oder die gesamte Aktion zu beenden. Die HUK24 behält sich vor, die Aktion aus Rechtsgründen frühzeitig zu beenden.
Dem Gesetz zufolge haften Sie für Schäden, die Sie verschuldet haben. Ihnen fällt ein Glas Rotwein auf das Sofa von Freunden und es entsteht ein Fleck. Oder Sie übersehen beim Radfahren einen Fußgänger und verletzen ihn.
So kann schon ein kleines Missgeschick viel Geld kosten. Vor allem wenn Menschen verletzt werden, können hohe Kosten entstehen – zum Beispiel wenn lebenslange Pflege notwendig wird.
Unsere Haftpflichtversicherung schützt Sie vor solchen finanziellen Belastungen.
So sind Sie umfassend versichert:
Beispiel: Sie leiten aus Versehen eine virenverseuchte Datei weiter. Der Rechner vom Empfänger lässt sich daraufhin nicht mehr starten oder ein Netzwerk wird mit dem Virus infiziert.
Weitere wichtige Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz bei Internetschäden finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Halten und Hüten von bestimmter Tiere
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie als Halter zahmer oder gezähmter Haustiere wie Katzen, Meerschweinchen, Hamster oder Bienen. Auch das private Halten vollständig ausgebildeter Assistenzhunde (z. B. Blindenführhund oder Diabetikerwarnhund) ist versichert. Ansonsten benötigen Sie als Hunde- oder Pferdehalter aber eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung.
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie zudem als Hüter fremder Hunde und als Reiter oder Hüter fremder Pferde. Beispiele: Sie passen auf den Hund Ihrer Bekannten auf. Oder Sie haben eine Reitbeteiligung für das Pferd Ihrer Bekannten.
Mieter oder Eigentümer von Immobilien
Versichert sind Schäden, für die Sie als Inhaber einer selbst genutzten Immobilie (Wohnung, Ein- oder Zweifamilienhaus, Wochenend- oder Ferienhaus) verantwortlich gemacht werden. Zum Beispiel wenn Sie im Winter das Schneeräumen und Streuen vergessen und ein Fußgänger dadurch stürzt.
Die Immobilie muss in Deutschland liegen und von Ihnen als Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Weitere Voraussetzungen und Ausschlüsse finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Mietsachschäden
Schäden an privat gemieteten Wohnräumen sind versichert, zum Beispiel, wenn Ihnen im Hotelzimmer der Föhn aus der Hand fällt und das Waschbecken beschädigt.
Versichert sind unter anderem auch Allmählichkeitsschäden - ein Beispiel: Aus einem Aqariumfilter läuft aufgrund einer undichten Gummidichtung Wasser aus. Es sammelt sich unter dem Parkett und beschädigt dieses im Laufe der Zeit. Der Vermieter fordert Schadensersatz.
Selbstbewohnte Immobilien
Versichert sind Haftpflichtschäden, die sich aus dem Besitz einer selbst bewohnten Immobilie ergeben, wie zum Beispiel Wohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Wochenendhäuser und Ferienhäuser.
Öltank, Flüssiggastank
Versichert sind Gewässerschäden für die Sie als Inhaber eines Öltanks oder Flüssiggastanks verantwortlich gemacht werden.
Bauvorhaben bis 200.000 Euro
Mitversichert sind zum Beispiel Schäden im Zuge von Neubauten, Umbauten oder Reparaturen bis 200.000 Euro – von der Dachsanierung bis zum neuen Wintergarten. Abgesichert sind Schäden durch Bauarbeiten an Ihrer Wohnung, Ihrem Ein- oder Zweifamilienhaus oder Wochenendhaus.
Die Voraussetzungen dafür sind vor allem:
Weitere Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Gefälligkeitshandlungen für Freunde, Nachbarn und Bekannte
Jeder braucht mal Hilfe — und wir sind für Sie da, falls dabei etwas schief geht.
Beispiel: Beim Umzug des besten Freundes fällt Ihnen der Karton mit dem Geschirr herunter und es geht zu Bruch.
Hüten fremder Tiere
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie als Hüter fremder Hunde und als Reiter oder Hüter fremder Pferde. Beispiele: Sie passen auf den Hund Ihrer Bekannten auf. Oder Sie haben eine Reitbeteiligung für das Pferd Ihrer Bekannten.
Sind Sie selbst Hunde- oder Pferdehalter? Dann benötigen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Kehrmaschinen, Rasenmäher, Golfwagen
Schäden durch den Gebrauch von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Staplern bis 20 km/h sind versichert. Beispiel: Sie beschädigen mit Ihrem Aufsitzrasenmäher den Zaun des Nachbarn.
Schäden durch den Gebrauch von Golfwagen bis 6 km/h sind auf öffentlichen Wegen abgesichert – bei schnelleren Golfmobilen nur auf Privatgelände.
Voraussetzung: Die Fahrzeuge sind nicht versicherungspflichtig.
Kinderfahrzeuge, ferngelenkte Modell- und Spielfahrzeuge
Auch Schäden durch ferngelenkte Modell- und Spielfahrzeuge sind versichert. Kinderfahrzeuge bis 6 km/h sind generell auf öffentlichen Wegen abgesichert. Was schneller fährt, ist nur auf Privatgelände versichert.
Fahrräder
Sie sind beim Radfahren abgesichert. Als Fahrräder gelten auch Pedelecs bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.
Motorboote und Segelboote ohne Führerschein
Versichert sind Schäden durch den Gebrauch von Motorbooten mit bis zu 15 PS (11,03 kW). Bei einer höheren Motorleistung haben Sie Versicherungsschutz, wenn für das Führen des Boots kein Führersein nötig ist.
Sie haben auch Schutz für Schäden durch den Gebrauch von Segelbooten. Vorausgesetzt, das Segelboot ist max. 7 m lang und hat keine Kajüte.
Beispiel: Durch die eingeschränkte Sicht des Segels kollidieren Sie mit einem anderen Segelfahrer. Das andere Boot wird beschädigt.
Windsurfen, Kitesurfen
Versichert sind Schäden durch den Gebrauch von Windsurfgeräten, Kitesportgeräten, Strand- und Eisseglern.
Drohnen und sonstige versicherungspflichtige Flugmodelle
Schäden durch den Gebrauch von versicherungspflichtigen Flugmodellen bis 250 Gramm Startmasse, wie z. B. Drohnen, sind versichert.
Dabei muss es sich um ein rein elektrisches Flugmodell handeln, dass Sie ausschließlich privat zum Sport oder zur Freizeit nutzen. Weitere Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
In Classic PLUS sind Flugmodelle bis 5 kg versichert.
Ehrenamt, freiwilliges soziales Engagement
Abgesichert ist Ihre ehrenamtliche oder freiwillige soziale Mitarbeit – von der Kranken- oder Altenpflege über die Kirchenarbeit bis hin zu Bürgerinitiativen oder als Helfer von Geflüchteten und Asylsuchenden.
Für Ihr Engagement dürfen Sie maximal eine steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten.
Nicht versichert sind Sie:
Als Mitglied im Kirchenvorstand sind Sie dagegen abgesichert.
Haben Sie Schutz aus einer anderen Haftpflichtversicherung– eine Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung zum Beispiel – übernehmen wir keinen Versicherungsschutz.
Aufsichtspflicht über Minderjährige
Versichert sind Schäden, für die Sie wegen einer Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht – zum Beispiel über Ihre Kinder - verantwortlich gemacht werden.
Nach dem Gesetz können Kinder bis einschließlich zum sechsten Lebensjahr nicht für einen Schaden verantwortlich gemacht werden, den sie verursacht haben. Der Geschädigte fordert dann oft Schadenersatz von den Eltern. Auch bei älteren Kindern können die Eltern wegen mangelnder Aufsicht in der Verantwortung stehen.
Auf Schildern liest man oft: „Eltern haften für ihre Kinder.“ Das stimmt nicht ganz. Richtig muss es heißen: Eltern haften für Ihre Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben.
Ob Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, ist im Einzelfall von vielen Faktoren abhängig, z. B. vom Alter des Kindes und von der konkreten Situation, in der der Schaden entstanden ist. Mit dieser Frage setzen wir uns als Ihr Haftpflichtversicherer mit dem Geschädigten auseinander. Wir gewähren Ihnen Versicherungsschutz, wenn Ihnen eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen wird.
Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Eine separate Absicherung benötigen Sie zum Beispiel für:
Ausgeschlossen in der Privathaftpflichtversicherung sind auch:
Mehr lesen Sie in den Versicherungsbedingungen. Die Ausschlüsse werden unter Ziffer 3 ("In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz?") ausführlich dargestellt.
Die Privathaftpflichtversicherung für die Familie schützt:
Für bestimmte Fälle ist eine spezielle Haftpflichtversicherung Pflicht. Dazu gehören zum Beispiel der Gebrauch von Autos und Lkws. Die Privathaftpflicht gehört hingegen zu den freiwilligen Versicherungen.
Dennoch empfehlen wir den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Denn der Schadenersatz eines Haftpflichtfalls kann unter Umständen Kosten in Millionenhöhe nach sich ziehen.
Unter Haftpflicht versteht man die gesetzliche Pflicht zum Schadenersatz, wenn Sie jemand anderem schuldhaft einen Schaden zufügen.
Beispiel: Sie als Fußgänger oder Radfahrer verursachen einen Verkehrsunfall, weil Sie sich unvorsichtig verhalten haben.
Die Verpflichtung, für einen Schaden zu haften, kann im schlimmsten Fall ein Leben lang bestehen. Unserer Privathaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen.
Für die private Haftpflichtversicherung können Sie eine Selbstbeteiligung von 250 Euro vereinbaren. Dadurch wird Ihr Versicherungsbeitrag niedriger.
Beispiele:*
*Die angegebenen Beitragsbeispiele gelten für Versicherte, die im öffentlichen Dienst arbeiten.
Die Diensthaftpflichtversicherung oder Amts- und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung können Sie nicht auf HUK24.de berechnen sondern auf HUK.de:
Zur Amts- und-Vermögensschadenhaftpflicht der HUK-COBURG
In unserer Privathaftpflichtversicherung sind Sie auch im Ausland zeitlich unbefristet versichert, solange Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Der Versicherungsumfang kann bei älteren Tarifständen abweichen. Welcher Tarifstand Ihrem Vertrag zu Grunde liegt, können Sie Ihrem Versicherungsschein oder dem Servicebereich "Meine HUK24" entnehmen.
Versicherungscoach Tim erklärt die wichtigsten Themen rund um die Privathaftpflichtversicherung verständlich und unterhaltsam.