Im Jahr 2019 wurden Versicherern in Deutschland 95.000 Einbrüche gemeldet. Die Zahl ist zwar seit einigen Jahren rückläufig, allerdings ist der Wert der erbeuteten Gegenstände auf einem historischen Höchststand. Wer Opfer eines Einbruchs wird, für den ist der finanzielle Schaden in der Regel enorm. Hier erfahren Sie, welche Versicherung bei Einbruch und Diebstahl greift, welche Schäden versichert sind und wie Sie die Versicherungsleistung im Schadensfall am einfachsten in Anspruch nehmen.

Eine Hausratversicherung sorgt dafür, dass Geschädigte sich nach einem Wohnungseinbruch nicht zusätzlich zur psychischen Belastung auch noch den Kopf darüber zerbrechen müssen, wie sie die entwendeten Gegenstände ersetzen sollen. Die Hausratversicherung sichert das Eigentum der Versicherten nämlich nicht nur bei Schäden durch Wasser, Feuer oder bei Sturmschäden ab, sondern auch bei Diebstahl und Einbruch. Eine explizite Diebstahlversicherung gibt es dagegen nicht. 

Ob man eine Hausratversicherung als Schutz vor Einbruch und Diebstahl abschließt, hängt vom persönlichen Sicherheitsbedürfnis und selbstverständlich auch vom Wert des Eigentums ab.

Sind Sie finanziell in der Lage, Ihren Hausrat ohne Weiteres neu anzuschaffen? Besitzen Sie teure Elektronikartikel, wertvolle Kunst und/oder hochwertiges Mobiliar? Wenn Sie gehoben eingerichtet sind, aber nicht über riesige finanzielle Reserven verfügen, kann eine Hausratversicherung bei Diebstahl oder Einbruch für Sie sinnvoll sein. 
 

Der Leistungsumfang von Hausratversicherungen variiert je nach Versicherer und ggf. Police. In der Regel sind folgende Szenarien abgedeckt:
 

  • Einbruchsdiebstahl
    Verschaffen sich Einbrecher Zutritt zu Ihren Wohnräumen, erstattet die Versicherung im Leistungsfall den Neuwert der entwendeten Gegenstände.

  • Raub
    Hat man Ihnen Ihr Eigentum gewaltsam genommen oder Ihnen Gewalt angedroht und zur Herausgabe gezwungen, kommt ebenfalls die Hausratversicherung für den Ersatz auf. 
  • Einfacher Diebstahl
    Unter einfachem Diebstahl versteht man Formen des Diebstahls, die nicht unter Einbruchdiebstahl oder Raub fallen (beispielsweise Trickdiebstahl). Schließt die Hausratversicherung eine Außenversicherung mit ein, ist Ihr Hab und Gut auch außerhalb Ihrer Wohnräume versichert. Wenn beispielsweise Ihr Spind im Fitnessstudio aufgebrochen und Ihr Portmonee daraus gestohlen wird, wäre dies von der Versicherung gedeckt.

Die Versicherung zahlt dabei unter Umständen den Neuwert der gestohlenen Sachen. Erbeuten die Täter Bargeld, wird die Summe bis zu einer im Versicherungsvertrag festgelegten Höhe ersetzt. Je nach vereinbartem Diebstahlschutz erstattet die Versicherung auch die Kosten für die Reparatur des Gebäudes, von Fenstern und/oder von Türen.

Bei einem Einbruch zahlt die Versicherung dann nicht, wenn die Haus- bzw. Wohnungstür nicht abgeschlossen war oder wenn Fenster offenstanden und Einbrecher also leichtes Spiel hatten, sich Zugang zu verschaffen. 
 

Stellen Sie fest, dass bei Ihnen eingebrochen wurde, können Sie dabei helfen, dass Ihre Versicherung für den Schaden so schnell und unkompliziert wie möglich aufkommt. Die hier genannten Handlungsempfehlungen gelten in ihren groben Zügen auch bei einem Diebstahl oder Raub außerhalb Ihrer Wohnräume

Sobald Sie bemerken, dass sich Fremde unbefugt Zutritt zu Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus verschafft haben, kontaktieren Sie die Polizei. Fassen Sie nichts an und räumen Sie auf keinen Fall auf. Die Polizei dokumentiert die Situation, was eine gute Faktengrundlage für die spätere Schadensmeldung bei der Versicherung darstellt.

Die Polizei erstellt in der Regel mit Ihnen gemeinsam bei der Begehung Ihrer Räume eine Liste mit Sachen, die gestohlen wurden.

Diese Liste fordert die Hausratversicherung nach einem Einbruch meist an, um die Leistungshöhe zu ermitteln. Um sich vor Versicherungsbetrug zu schützen, verlangen Versicherer zum Teil Nachweise, dass angegebene Wertgegenstände tatsächlich im Besitz des Versicherten gewesen sind. Dann ist es hilfreich, Kaufbelege oder Fotos von den entwendeten Dingen vorlegen zu können.

Nachdem die Polizei bei Ihnen war und den Schaden dokumentiert hat, erstatten Sie ggf. noch Strafanzeige in einer Polizeidienststelle oder bei einem mitunter online angebotenen Service der zuständigen Polizeibehörde. Nicht immer übernehmen dies nämlich die Beamten, die zu Ihnen kommen, um den Schaden aufzunehmen. Die Anzeigenstellung ist wichtig, da die Versicherung ggf. zur Schadensbegleichung das Aktenzeichen der Anzeige benötigt. 

Nehmen Sie, nachdem Sie den Einbruch bemerkt haben, unverzüglich Kontakt zu Ihrer Versicherung auf und melden Sie den Schadensfall. 

Die Versicherung wird Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie ihr zukommen lassen sollen, u. a. sehr wahrscheinlich die Liste der entwendeten Gegenstände. 

Rund 260 Einbrüche gibt es in Deutschland pro Tag. Um es Tätern möglichst schwer zu machen, können Sie einige präventive Maßnahmen ergreifen:

  • Installieren Sie einen Einbruchschutz an Fenstern und Türen. Der erschwert es Einbrechern, in den Wohnraum einzudringen. Viele brechen den Einbruchsversuch ab, wenn sie sich nicht binnen kurzer Zeit Zutritt verschaffen konnten. 
  • Die Urlaubssaison ist besonders beliebt bei Einbrechern. Geben Sie in sozialen Netzwerken nicht zu erkennen, wenn Sie verreisen.
  • Nutzen Sie Zeitschaltuhren, um Lampen und Jalousien auch in Ihrer Abwesenheit in Betrieb zu halten und Tätern so vorzutäuschen, dass jemand zu Hause sei. 

Eine hundertprozentige Sicherheit lässt sich auch mit den besten Präventionsmaßnahmen nicht herstellen. Eine Hausratversicherung kann die Folgen eines Einbruchs aber deutlich abmildern – zumindest die finanziellen. Bei der HUK24 können Sie sich jetzt gleich unverbindlich über einen attraktiven Tarif informieren und ggf. direkt eine Police abschließen.