Durch eine jährlich wechselnde Plakette weist der Halter eines E-Scooters oder Segways nach, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für alle Fälle auf, bei denen durch das versicherte Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder Vermögensschäden entstehen. Mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro bieten wir unseren Versicherten dabei eine besonders hohe Absicherung, um für alle Situationen bestmöglich geschützt zu sein. 

 

E-Scooter und Segways (und andere Selbstbalance-Roller) sind bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h für den allgemeinen Straßenverkehr erlaubt. Voraussetzung dafür ist jedoch eine Kfz-Haftpflichtversicherung. 

Optional können Sie zudem eine Teilkaskoversicherung für Ihren E-Scooter abschließen, die Sie bei Schäden am Scooter selbst oder im Falle des Diebstahls finanziell absichert.

E-Scooter und Segways müssen bestimmten gesetzlichen Vorgaben entsprechen und über eine allgemeine Betriebserlaubnis verfügen, um im Straßenverkehr zugelassen zu sein. Wenn Ihr Fahrzeug diese Bedingungen erfüllt, benötigen Sie für die Versicherung nur noch die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN). Diese finden Sie in der Regel auf einem Aufkleber an der Unterseite des Gefährts, dem sogenannten Typenschild.

 


 


 

Ihre E-Scooter-Versicherung gilt ab dem Zeitpunkt Ihres Versicherungsantrags bis zum 28.02. bzw. 29.02. 

Wenn Sie Ihre Versicherung für das nächste Jahr verlängern möchten, müssen Sie lediglich den Versicherungsbeitrag auf das von uns genannte Konto überweisen. Wir schicken Ihnen dazu rechtzeitig vor Ablauf des Versicherungsjahres alle Informationen per Post. 

Ein E-Scooter besitzt nicht automatisch eine Straßenerlaubnis. Jeder Hersteller von E-Scootern muss beim Kraftfahrtbundesamt die sogenannte "Beantragung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis" einreichen, damit die Gefährte auf öffentlichen Straßen genutzt werden können. 

Wenn Sie Ihren E-Scooter auf öffentlichen Straßen nutzen wollen, vergewissern Sie sich daher zunächst, ob die allgemeine Betriebserlaubnis vorliegt. Das können Sie meist am Typenschild des E-Scooters erkennen, das in der Regel an der Unterseite des E-Scooters befestigt ist und auch die Fahrzeugidentifizierungsnummer enthält. 

Folgende Bedingungen muss ein E-Scooter erfüllen, um die allgemeine Betriebserlaubnis zu erhalten:

  • Maximale Geschwindigkeit zwischen 6 km/h und 20 km/h
  • Maximale Leistung: Bei E-Scootern 500 Watt - bei Segways 1.400 Watt
  • Maximale Größe: 70 cm Breite, 140 cm Höhe, 200 cm Länge
  • Maximales Gewicht: 55 kg
  • Allgemeine Verkehrssicherheit (Bremsen, Steuer, Beleuchtungsanlage mit Reflektoren und Klingel).

 

Bislang gibt es im Ausland meist keine gesetzliche Verpflichtung Elektrokleinstfahrzeuge zu versichern (eine Ausnahme ist Dänemark). Dennoch leistet Ihre E-Scooter-Kfz-Haftpflicht auch dann bei Schäden an Dritten, wenn diese im Ausland auftreten.

Versichert sind Sie als Halter des Fahrzeugs, aber auch alle weiteren befähigten Fahrer. Ein Führerschein wird für die Nutzung des E-Scooters auf öffentlichen Straßen nicht benötigt. Es gilt jedoch ein Mindestalter von 14 Jahren. 

Wir empfehlen zum Eigenschutz das Tragen eines Helms bei allen Fahrten mit dem E-Scooter. Eine gesetzliche Helmpflicht besteht jedoch aktuell nicht. Das Tragen eines Helms hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz.