Wozu dient eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Anmeldung und Nutzung eines Kraftfahrzeugs. Sie versichert Sie gegen Schäden, die Sie mit Ihrem Wohnmobil verursachen - zum Beispiel, wenn bei einem Unfall Personen zu Schaden kommen, Sachschäden entstehen oder Vermögensschäden auftreten.

 

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssummen. Diese liegen bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.

Allerdings kommt es bei Unfällen im Straßenverkehr nicht selten zu Schäden, die deutlich höhere Kosten versuchen - beispielsweise, wenn Personen als Folge des Unfalls verletzt werden und eine dauerhafte Behinderung erleiden. Dann können neben Schmerzensgeld und einem Ausgleich für den lebenslangen Verdienstausfall auch Kosten für den behindertengerechten Umbau der Wohnung auftreten.  

Deshalb versichern wir Sie in unserer Kfz-Hafptlfichtversicherung mit Beträgen, die deutlich über den gesetzlichen Mindestsummen liegen.

Die Teilkasko deckt verschiedene Schäden an Ihrem Wohnmobil ab - zum Beispiel: 

  • Schäden durch einen Brand oder eine Explosion
  • Diebstahl oder Raub des Wohnmobils
  • Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen oder Vulkanausbruch. 
  • Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren aller Art.
  • Bruch der Verglasung am Wohnmobil
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss. Folgeschäden sind bis zu 20.000 Euro je Schadenfall versichert.
  • Schäden infolge eines Tierbisses – beispielsweise an Kabeln, Schläuchen, Gummimanschetten, Dämmmaterial und Leitungen. Folgeschäden sind bis zu 20.000 Euro je Schadenfall versichert. 

Mit der Vollkasko-Versicherung genießen Sie alle Leistungen der Teilkasko und sind zudem abgesichert bei Unfallschäden, die Sie selbst verursachen. Auch Vandalismus am Wohnmobil ist in der Vollkasko abgedeckt sowie Schäden durch den Transport auf einer Fähre oder einem Schiff. 

 

 

Wie nutzen Sie Ihr Wohnmobil? Welche Ansprüche stellen Sie persönlich an Ihre Wohnmobilversicherung? Gestalten Sie Ihren Versicherungsschutz ganz individuell, mit unserem sinnvollen und preiswerten Zusatzschutz.

Der HUK24 Schutzbrief bietet Ihnen als Zusatz zu Ihrer Autoversicherung folgende Leistungen:

 

Ab der Haustür

  • Pannenhilfe durch qualifizierte Pannenhelfer
  • Bergen und/oder Abschleppen des fahruntüchtigen Fahrzeugs
  • Kurzfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi (bis max. 50 Euro)
  • Abstellkosten

 

Darüber hinaus ab 50 km vom Wohnort

  • Fahrzeugtransport
  • Falls notwendig Übernachtungen 
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt mit Mietwagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Hilfe bei Naturkatastrophen (z. B. Lawinen oder Erdbeben)
  • Krankenrücktransport (auch wenn Sie nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind)
  • Rückholen von Kindern

 

Darüber hinaus in vielen Ländern Europas (ab 50 km Entfernung vom Wohnort)

  • Hilfe in besonderen Notfällen im Ausland (auch wenn Sie nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind)

 

Der Schutzbrief gilt bei Fahrten innerhalb vieler Länder Europas mit dem versicherten Fahrzeug. Beim Krankenrücktransport, der Rückholung von Kindern und bei Notfällen im Ausland helfen wir Ihnen auch dann, wenn Sie mit einem anderen Transportmittel als dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind.

 

Die Leistungsbeschreibungen sind hier verkürzt wiedergegeben. Einige Schutzbrief-Leistungen sind der Höhe nach begrenzt. Den genauen Leistungsumfang, die Voraussetzungen im Einzelnen und Einschränkungen sowie die Länder, in denen der Versicherungsschutz besteht. entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.  

Kommt es infolge eines selbstverschuldeten Unfalls zu Verletzungen der Mitfahrer, können diese ihre Ansprüche über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters geltend machen. Der Fahrer selbst ist in diesem Fall jedoch nicht gegen Verletzungen abgesichert. 

Mit dem Fahrerschutz der HUK24 sind Sie und weitere Fahrer hingegen abgesichert bei Personenschäden, wenn Sie mit dem Wohnmobil  fahren, es abstellen, be- oder entladen. Die Versicherungssumme beträgt bis zu 15 Millionen Euro je Schadenfall. Dadurch erhalten Sie beispielsweise den Verdienstausfall erstattet, ein Schmerzensgeld, die Kosten für den behindertengerechten Umbau im Haus oder in der Wohnung oder eine Hinterbliebenenrente für die Familie. Leistungen vom Unfallgegner, der Sozialversicherung oder der Krankenkasse rechnen wir auf unsere Leistungen an.

Wohnmobilfahrer, die im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, erhalten nicht immer den kompletten Schaden ersetzt. Der Grund: Die Kfz-Versicherungssummen sind in anderen Ländern niedriger oder der Unfallgegner ist womöglich nicht versichert.  

Mit dem Ausland-Schadenschutz ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns kfz-haftpflichtversichert wäre. Wir entschädigen Sie nach deutschem Standard bis zu 100 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (jedoch bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person).

Diesen Schutz können Sie für Fahzeuge bis zu einer Gesamtmasse von 7,49 Tonnen abschließen. 

 

Unsere Leistungen:

  • Notwendige Verhandlungen mit dem Unfallgegner und seiner Versicherung übernehmen wir für Sie.
  • Nutzungsausfall und Mietfahrzeuggebühren – auch wenn Sie diese Kosten im Unfall-Land nicht geltend machen könnten.
  • Sie müssen sich nicht an den ausländischen Versicherer wenden. Melden Sie den Schaden einfach direkt bei uns.
  • Unser 24-Stunden-Notrufservice unterstützt Sie bei Sprachproblemen vor Ort. Wir informieren Sie über die ärztliche Versorgung im Ausland. Wenn Sie möchten, rufen wir Ihnen nahe stehende Personen an.

 

In diesen Ländern sind Sie versichert: 

Europäische Union, Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien (incl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Nordmazedonien, Monaco, Montenegro, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei. In Deutschland gilt der Auslands-Schadenschutz nicht. 

 

 

 

Ihre eVB-Nummer erhalten Sie automatisch per E-Mail, nachdem Sie den Antrag auf eine Wohnmobilversicherung über unseren Online-Rechner abgeschlossen haben. 

In seltenen Fällen kommt die E-Mail erst am nächsten Werktag zu Ihnen.

Mit der Wohnmobilversicherung können Sie motorisierte Campingfahrzeuge absichern. Für nicht-motorisierte Wohnwagen (Anhänger) nutzen Sie bitte die Anhängerversicherung. Damit sichern Sie den Wohnwagen umfassend ab. Den Versicherungsschutz stellen Sie sich selbst zusammen aus Haftpflicht und Teilkasko.

 

Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung ist wichtig, wenn der Wohnwagen nicht am Zugfahrzeug hängt und ein Schaden passiert. Wenn Sie zum Beispiel auf dem Campingplatz den Wohnwagen rangieren und dabei das Auto vom Nachbarn eine Delle bekommt.

 

Teilkasko

Die Teilkaskoversicherung schützt den Wert Ihres Wohnwagens unter anderem bei Diebstahl, wenn ein Sturm den Wagen umkippt oder wenn Hagel die Karosserie beschädigt.

Für Dauercamper bietet die HUK24 keinen Versicherungsschutz an.

Bei der Angebotsberechnung ermitteln wir anhand Ihrer Angaben die mögliche Vertragseinstufung und nehmen diese automatisch vor.

  

Ein Campingfahrzeug kann mit der Schadenfreiheitsklasse (SF) 1 oder 2 beginnen, wenn folgende Bedingungen zugleich erfüllt sind:

  • Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner haben bereits ein Fahrzeug versichert.
  • Dieses Fahrzeug ist in die SF 1, 2 oder besser eingestuft.
  • Die Fahrer des Zweitfahrzeugs sind mindestens 23 Jahre alt.

Die Einstufung des Zweitfahrzeugs erfolgt in die SF-Klasse des Erstfahrzeugs. Bei Campingfahrzeugen max. in die SF 2.

In allen anderen Fällen wird dem Vertrag die SF 0 zu Grunde gelegt.

 

Bietet die HUK24 auch eine SF-Verdoppelung an, d.h. mein Zweitfahrzeug bekommt die gleiche SF wie das Erstfahrzeug?

Nein. Sollte Ihnen ein solches Angebot vorliegen, bitten wir Sie, die Versicherungsbedingungen genau zu lesen. Häufig muss der Erstvertrag bei der gleichen Gesellschaft bestehen; im Schadenfall werden beide Verträge zurückgestuft.

 

Wichtiger Hinweis zum Schluss:

Jeder Versicherer kann seine Prämien, Tarife und Bedingungen frei gestalten. Dies hat zur Folge, dass die verschiedenen Gesellschaften zum Teil recht unterschiedliche Regelungen für Ersteinstufungen und Zweitwagen anwenden. Sondereinstufungen, die in unseren Tarifen nicht geregelt sind, können nicht berücksichtigt werden.