Die Bauherrenhaftpflicht deckt Schadenersatzansprüche aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die Sie als Bauherr verantworten.

 

Personenschäden – Beispiel: Ein spielendes Kind fällt in eine nicht abgesicherte Baugrube und verletzt sich.

Sachschäden – Beispiel: Ein nicht gesicherter Bauzaun fällt auf das an der Straße geparkte Auto Ihres Nachbarn und verursacht einen Lackschaden.

Vermögensschäden – Beispiel: Sie führen Bekannte durch Ihren Neubau. Einer von ihnen stürzt vom unzureichend gesicherten Balkon und liegt einige Tage im Krankenhaus. Dadurch kann er einen wichtigen Kundentermin nicht wahrnehmen.

Sie möchten Teile der Bauarbeiten selbst durchführen? Wir bieten Ihnen auch für solche Eigenleistungen oder Nachbarschaftshilfen Versicherungsschutz. Geben Sie dazu bitte die Höhe der Eigenleistungen an, wenn Sie Ihr Angebot berechnen. 

Bei einer Bausumme von bis zu 150.000 Euro bietet unsere aktuelle Privathaftpflichtversicherung (ab Tarifstand PHV2016) Versicherungsschutz bei Schäden, für die Sie als privater Bauherr eines Bauvorhabens verantwortlich gemacht werden. Beispiel: Sie bauen einen Wintergarten an ihr selbstgenutztes Einfamilienhaus an.