Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutsche sind in Deutschland aufgrund des Klimawandels in den vergangenen Jahren häufiger geworden. Menschen, die ihr Eigentum gegen solche Naturgewalten versichern wollen, können sich mit einer Hausratversicherung gegen reguläre Naturphänomene schützen und den Zusatzbaustein der Elementarschadenversicherung abschließen, um auch Naturkatastrophen wie Überschwemmungen abzudecken. 

Was Elementarschäden sind, wann eine Elementarschadenversicherung leistet und für wen sie sinnvoll ist, lesen Sie hier. 
 

1. Melden Sie sich in Ihrem Servicebereich "Meine HUK24" an und gehen Sie in Ihre Vertragsübersicht
 

2. Wählen Sie Ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung aus und klicken Sie anschließend unten auf "Ändern". 
 

3. Wählen Sie den letzten Punkt "Individuelle Nachricht verfassen" aus und teilen Sie uns mit, dass Sie den Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung zu Ihrer Versicherung hinzufügen möchten.

 

WICHTIG: Um Ihre Anfrage möglichst schnell bearbeiten und Ihnen einen genauen Preis nennen zu können, brauchen wir folgende Informationen:

  • Sind in den letzten 10 Jahren Elementarschäden bei Ihnen eingetreten (bitte Jahr und Ursache angeben)? 
  • Falls ja: Welche Maßnahmen wurden getroffen, um solchen Schäden künftig entgegen zu wirken? 

 

Nach Erhalt Ihrer Anfrage melden wir uns umgehend bei Ihnen zurück. Bitte beachten Sie, dass Ihr Elementarschadenschutz erst nach einer Wartezeit von 14 Tagen nach Antragseingang gilt. 

 

Direkt zur Vertragsübersicht


 

Bitte beachten Sie, dass bei der Elementarversicherung eine Wartezeit von 14 Tagen nach Eingang des Antrags besteht, bis Sie Versicherungsschutz haben. Es gilt zudem eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall von 500 €.

Als Elementarschäden werden durch Naturgewalten verursachte Schäden bezeichnet, etwa solche nach Sturm, Hagel, Schneemassen oder Überschwemmung.

Wenn Ihr Haus durch einen Erdrutsch absinkt oder der Keller durch Überschwemmung unter Wasser steht und Ihr Hab und Gut ruiniert ist, sind dies typische Elementarschäden.

Einige Elementarschäden sind von der Hausratversicherung abgedeckt, andere sind über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Manche Schadensursachen müssen explizit über einen Zusatzbaustein zur jeweiligen Police oder in einer eigenständigen Elementarversicherung für Hausrat und Wohngebäude versichert werden. 

Eine Versicherung gegen Elementarschäden sichert Sie gegen Schäden infolge von Naturgewalten ab, die an Ihrem Eigentum oder Ihrem Wohnhaus entstanden sind.

Wenn Sie sich gegen Elementarschäden mittels eines Zusatzbausteins zur Hausratpolice absichern, sind Schäden am Eigentum gedeckt. Wählen Sie den Zusatzbaustein für Ihre Gebäudeversicherung, sind Schäden am Gebäude versichert (und nicht am beweglichen Eigentum). Bei einer eigenständigen Elementarversicherung sind die konkreten Versicherungsbedingungen zu prüfen, um den Leistungsumfang in Erfahrung zu bringen. 

  1. Überschwemmung
  2. Rückstau
  3. Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall
  4. Lawinenabgang, Schneedruck
  5. Vulkanausbruch

 

Überschwemmung

Tritt in der Nähe Ihres Grundstücks ein Gewässer über die Ufer und dringt Wasser in Ihr Haus ein, sind die sich daraus ergebenden Schäden versichert. Schäden durch Grundwasser sind versichert, sofern es erst an die Oberfläche gelangt und dann ins Haus vordringt. Überflutungen infolge von massiven Regenfällen sind ebenfalls versichert.

 

Rückstau

Von Rückstau ist die Rede, wenn aufgrund von Überschwemmungen oder Regenfällen Wasser aus den Ableitungsrohren, an die Ihr Haus angeschlossen ist, zurückgedrängt wird und im oder am Gebäude Schaden anrichtet.

 

Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall

Alle drei Naturphänomene führen zur Verschiebung von Erdmassen. Wenn dabei Ihr Haus oder Eigentum zu Schaden kommt, ist dieser Schaden versichert. Voraussetzung: Die Erdverschiebung ist natürlichen Ursprungs und wurde nicht von Menschen – zum Beispiel durch Bergbauaktivitäten – verursacht.

 

Lawinenabgang, Schneedruck

Versichert sind Schäden, die von abgehenden Lawinen an Berghängen verursacht werden. Dabei kann der Schaden durch die Schnee- oder Eismassen oder durch die Druckwelle der Lawine entstanden sein. Versichert sind auch Dachlawinen. Schäden aufgrund von Schneedruck entstehen durch ruhende Schneemassen, die zum Beispiel Ihr Hausdach eindrücken.

 

Vulkanausbruch

Es sind auch solche Schäden an Häusern versichert, die sich aufgrund von Lava-Eruptionen, Aschewolken und ähnlichen Folgen eines Vulkanausbruchs ergeben. 

  • Grundwasser, das direkt aus dem Fundament heraus ins Haus eindringt
  • Sturmflut
  • Erdbeben (meist als Zusatzoption versicherbar)
  • vorsätzlich herbeigeführte Elementarschäden

 

Naturgewalten lassen sich zwar nicht abwenden und Naturkatastrophen sich nicht vom Einzelnen verhindern. Den Hausrat gegen Elementarschäden abzusichern, kann jedoch vor dem finanziellen Ruin bewahren.

Die Elementarschadenversicherung zahlt die Kosten, die bei der Feststellung des Schadens anfallen, die Kosten zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands und bei Bedarf auch die zum Abriss des Gebäudes. Im Falle von beschädigten Gegenständen kommt die Versicherung in der Regel für den Neuwert des zerstörten Eigentums auf. Sind Reparaturen möglich und erforderlich, werden die Kosten erstattet, ebenso wird die Entsorgung getragen. Selbst dann, wenn ein Haus komplett zerstört wurde, leistet die Versicherung und zahlt für den Neubau.  

Eine Pflicht, sich als Haus- oder Wohnungseigentümer gegen Naturgefahren abzusichern, besteht nicht. Eine Elementarversicherung schließen Mieter und Eigentümer stattdessen nach individueller Risikoeinschätzung im eigenen Interesse ab.

Eine Elementarschadenversicherung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie in einer Region mit erhöhtem Risiko für Lawinen, Überschwemmungen oder Erdrutschen leben.

Haben Sie bereits Schäden durch Naturvorkommnisse erfahren? Kennen Sie das Risiko durch Berichte Ihrer Nachbarn? Dann könnte sich eine Absicherung Ihres Hauses und Hausrats gegen Elementarschäden lohnen.

Besteht bereits eine Versicherung für Ihr Wohngebäude und Ihren Hausrat, können Sie Elementarschäden in der Regel nachträglich über ein Zusatzmodul versichern. Sie zahlen dann einen Aufpreis auf Ihren bisherigen Beitrag. Einige Versicherer bieten auch eine eigenständige Elementarschadenversicherung an. Die Kosten variieren stark, sodass sich ein Marktvergleich lohnt.

Grundsätzlich hängen die Kosten für eine Versicherung gegen Elementarschäden aber stets auch von der Gefährdungsklasse eines Gebäudes ab. Vor Vertragsschluss ordnen Versicherer das Gebäude in eine Gefährdungsklasse für Hochwasser ein, die von der Region abhängt. 

 

Es werden vier Gefährdungsklassen unterschieden:

  • Gefährdungsklasse 1: Hochwasser tritt statistisch seltener als alle 200 Jahre auf.
  • Gefährdungsklasse 2: Hochwasser tritt seltener als einmal in 100 Jahren auf.
  • Gefährdungsklasse 3: Hochwasser tritt einmal in 10 bis 100 Jahren auf.
  • Gefährdungsklasse 4: Hochwasser tritt mindestens einmal in 10 Jahren auf.

 

Bevor Sie eine Elementarschadenversicherung abschließen, sollten Sie in jedem Fall einen guten Grundschutz für Ihren Wohnraum und Ihr Eigentum sicherstellen, u. a. ist eine Hausratversicherung fast immer sinnvoll. Sollte sich Ihr Sicherheitsbedürfnis über die Jahre erhöhen, können Sie den Schutz vor Elementarschäden später immer noch hinzunehmen. 

Welche Versicherung sichert Ihr Hab und Gut gegen Sturmschäden ab?

Wasserschäden: Welche Versicherung zahlt?