Elementarschäden an Hausrat und Gebäude versichern

Eine Elementarversicherung (Elementarschadenversicherung) schützt Sie vor finanziellen Folgen durch Naturgefahren wie Überschwemmungen durch Hochwasser oder Rückstau durch Starkregen. Hier erfahren Sie, wann der zusätzliche Schutz sinnvoll ist.

Überfluteter Keller mit Wasser und beschädigten Gegenständen nach Wasserschaden
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Elementar­schaden­schutz einfach nachträglich hinzufügen – So geht's

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  • Wählen Sie Ihre Wohngebäude- oder Hausratversicherung aus und klicken Sie anschließend unten auf „Ändern“.
  • Wählen Sie den letzten Punkt „individuelle Nachricht verfassen“ aus und teilen Sie uns mit, dass Sie den Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung zu Ihrer Versicherung hinzufügen möchten.

Wichtig: Um Ihre Anfrage möglichst schnell bearbeiten und Ihnen einen genauen Preis nennen zu können, brauchen wir folgende Informationen:

  • Sind in den letzten 10 Jahren Elementarschäden bei Ihnen eingetreten (bitte Jahr und Ursache angeben)?
  • Falls ja: Welche Maßnahmen wurden getroffen, um solchen Schäden künftig entgegen zu wirken?

Nach Erhalt Ihrer Anfrage melden wir uns umgehend bei Ihnen zurück. Bitte beachten Sie, dass Ihr Elementarschadenschutz erst nach einer Wartezeit von 14 Tagen nach Antragseingang gilt.

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Gut zu wissen
  • Bitte beachten Sie, dass bei der Elementarversicherung eine Wartezeit von 14 Tagen nach Eingang des Antrags besteht, bis Sie Versicherungsschutz haben.
  • Elementarversicherungen sehen im Regelfall eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall vor. Fragen Sie Ihren Versicherer, welche Selbstbeteiligung gilt.

Was sind Elementarschäden?

Unter Elementarschäden versteht man Schäden, die durch Naturereignisse entstehen. Dazu gehören vor allem Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Erdrutsch oder Erdbeben.

Ein typischer Elementarschaden ist, wenn nach einem Starkregen das Grundstück unter Wasser steht, der Keller vollgelaufen ist und die Heizung, Möbel und Erinnerungsstücke beschädigt sind.

Für Sturm und Hagel ist üblicherweise keine gesonderte Elementarversicherung erforderlich. In der Wohngebäudeversicherung können diese Naturgefahren mitversichert werden, in der Hausratversicherung sind sie normalerweise automatisch enthalten.

Was ist der Elementarschutz als Zusatzbaustein?

Je nachdem, zu welcher Basisversicherung Sie die Elementarversicherung als Zusatzbaustein hinzufügen, sind unterschiedliche Dinge gedeckt:

  • Mit dem Zusatzbaustein zur Hausratversicherung sind Schäden am beweglichen Eigentum abgesichert.
  • Mit dem Zusatzbaustein für Ihre Wohngebäudeversicherung sind Schäden am Gebäude versichert.

Bei einer eigenständigen Elementarversicherung sollten Sie die konkreten Versicherungsbedingungen prüfen, um den Leistungsumfang in Erfahrung zu bringen.

Was deckt eine Elementar­versicherung ab?

Eine Elementarversicherung deckt Schäden durch folgende Ursachen ab:

  • Überschwemmung:
    Wenn in der Nähe Ihres Grundstücks ein stehendes oder fließendes Gewässer über die Ufer tritt oder das Grundstück durch Starkregen überschwemmt wird und deshalb Wasser in Ihr Haus eintritt, sind die sich daraus ergebenden Schäden versichert. Schäden durch Grundwasser sind versichert, sofern es durch ein ausuferndes Gewässer oder durch Starkregen erst an die Oberfläche gelangt und dann ins Haus vordringt.
  • Rückstau:
    Von Rückstau spricht man, wenn durch Überschwemmungen oder Regenfälle Wasser aus den Ableitungsrohren, an die Ihr Haus angeschlossen ist, zurückgedrängt wird und im oder am Gebäude Schaden anrichtet.
  • Erdsenkung, Erdrutsch, Erdfall:
    Alle drei Naturphänomene führen zur Verschiebung von Erdmassen. Wenn dabei Ihr Haus oder Inventar zu Schaden kommt, ist dieser Schaden versichert. Voraussetzung: Die Erdverschiebung ist natürlichen Ursprungs und wurde nicht von Menschen – zum Beispiel durch Bergbauaktivitäten – verursacht.
  • Lawinenabgang, Schneedruck:
    Versichert sind Schäden, die abgehende Lawinen an Berghängen verursachen. Dabei kann der Schaden durch die Schnee- oder Eismassen oder durch die Druckwelle der Lawine entstanden sein. Versichert sind auch Schäden durch Dachlawinen. Schäden aufgrund von Schneedruck entstehen durch ruhende Schneemassen, die zum Beispiel Ihr Hausdach eindrücken.
  • Vulkanausbruch:
    Es sind auch solche Schäden an Häusern versichert, die sich durch Lava-Eruptionen, Aschewolken und ähnliche Folgen eines Vulkanausbruchs ergeben.

Wann greift die Elementar­versicherung nicht?

Einige Schadenfälle sind nicht versichert. Typische Beispiele sind:

  • Steigender Grundwasserspiegel ohne Unwetter, das Wasser drückt von unten auf die Bodenplatte, der Keller wird nass
  • Sturmflut
  • Erdbeben (meist als Zusatzoption versicherbar)
  • Regen dringt durch nicht geschlossene Fenster ein

Welche Leistungen erbringt die Elementar­versicherung?

Elementarschadenversicherung werden normalerweise als zusätzlicher Bestandteil einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen.

Wichtige Leistungen der Elementarversicherung sind:

  • Beschädigte oder zerstörte Gegenstände werden zum Neuwert (Hausratversicherung) bzw. Neubauwert (Gebäudeversicherung) ersetzt.
  • Sind Reparaturen möglich, werden die Reparaturkosten erstattet.
  • Die Entsorgung beschädigter Gegenstände wird übernommen.

Warum ist eine Elementar­versicherung sinnvoll?

Extreme Wettereignisse nehmen mittlerweile auch in Deutschland zu. Wenn Starkregen zur Sturzflut wird oder Bäche über die Ufer treten, erlangt die finanzielle Absicherung schnell existenzielle Bedeutung. Dies gilt nicht nur, wenn Sie in einer Region mit erhöhtem Risiko für Naturgefahren wie z. B. Überschwemmungen oder Erdrutschen leben. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass jede Region in Deutschland betroffen sein kann.

Deshalb lohnt sich eine Absicherung Ihres Hauses und Hausrats gegen Elementarschäden. Naturgewalten lassen sich nicht abwenden und Einzelne können Naturkatastrophen nicht verhindern. Den Hausrat und das gesamte Haus gegen Elementarschäden zu versichern, kann Sie jedoch vor dem finanziellen Ruin bewahren.

Ob eine Elementarversicherung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer individuellen Risikoeinschätzung ab. Mieter und Eigentümer entscheiden daher im eigenen Interesse, ob sie ihren Versicherungsschutz entsprechend erweitern möchten. Insbesondere für Hausbesitzer in Regionen mit erhöhtem Risiko für Überschwemmungen, Erdrutsche oder Lawinen ist eine Elementarschadenversicherung sinnvoll.

Was kostet eine Elementar­versicherung?

Elementarschäden sind im Regelfall nicht automatisch in der Wohngebäude- und Hausratversicherung versichert. Eine Ausnahme gilt für Schäden durch Sturm und Hagel, diese sind in der Hausratversicherung üblicherweise automatisch enthalten.

Besteht bereits eine Versicherung für Ihr Wohngebäude und Ihren Hausrat, können Sie Elementarschäden in der Regel nachträglich über einen Zusatzbaustein versichern. Sie zahlen dann einen Aufpreis auf Ihren bisherigen Beitrag. Einige Versicherer bieten auch eine eigenständige Elementarschadenversicherung an. Die Kosten variieren stark, weshalb sich ein Marktvergleich lohnt.

Gut zu wissen: Bei der Wohngebäudeversicherung der HUK24 ist automatisch ein Basisschutz gegen Elementarschäden enthalten. Für eine umfassende Absicherung empfehlen wir den Abschluss des Zusatzbausteins.

Grundsätzlich hängen die Kosten für eine Versicherung gegen Elementarschäden aber stets auch von der Gefährdungsklasse eines Gebäudes ab. Vor Vertragsschluss ordnen Versicherer das Gebäude beispielsweise in eine Gefährdungsklasse für Hochwasser ein, die von der Region abhängt.

Es werden vier Hochwasser-Gefährdungsklassen (Flusshochwasser) unterschieden:

  • Gefährdungsklasse 1: Nach gegenwärtiger Datenlage nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffen.
  • Gefährdungsklasse 2: Hochwasser tritt seltener als einmal in 100 Jahren auf.
  • Gefährdungsklasse 3: Hochwasser tritt einmal in 10 bis 100 Jahren auf.
  • Gefährdungsklasse 4: Hochwasser tritt mindestens einmal in 10 Jahren auf.

Fazit: Lohnt sich eine Elementar­versicherung?

Angesichts des Klimawandels und zunehmender Extremwetterereignisse lohnt sich eine Elementarversicherung, nicht nur für Menschen in Regionen mit erhöhtem Risiko. Als Zusatzbaustein lässt sie sich flexibel und nachträglich zur bestehenden Versicherung dazubuchen.

Eine gute Basis ist dabei entscheidend: Für die meisten Eigentümer und Mieter ist eine Hausratversicherung fast immer sinnvoll, genauso wie es eine Gebäudeversicherung für Hausbesitzer ist - dies bildet die ideale Grundlage, um den Schutz bei Bedarf um Elementarschäden zu erweitern.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Elementar­versicherung

Was ist eine Elementar­versicherung?

Die Elementarversicherung deckt Schäden durch Naturereignisse ab, zum Beispiel Überschwemmungen durch Hochwasser oder Starkregen, Erdrutsche oder Lawinen. Die Versicherung gibt es als eigenständiges Produkt, lässt sich aber auch als Zusatzbaustein zu einer bereits bestehenden Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung hinzufügen.

Was zählt zu Elementarschäden?

Zu Elementarschäden zählen Schäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen durch Hochwasser, oder Starkregen, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck oder Erdsenkungen. Nicht dazu zählen Schäden durch Sturm oder Hagel – diese sind in der Hausratversicherung üblicherweise automatisch enthalten und kann in der Wohngebäudeversicherung einfach mitversichert werden.

Elementar­versicherung für mein Haus: Was ist versichert?

Als Zusatzbaustein zur Gebäudeversicherung übernimmt die Elementarversicherung Schäden am Haus selbst – also Reparatur- und Wiederherstellungskosten und im schlimmsten Fall auch die Abrisskosten und die Kosten für einen Neubau.

Welche Versicherung ist bei Elementarschäden zuständig?

Für Elementarschäden ist die Elementarversicherung (auch als Elementarschadenversicherung bekannt) zuständig – entweder als Zusatzbaustein zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung oder als eigenständige Versicherung.

Was zählt zur Elementar­versicherung?

Zur Elementarversicherung zählen alle Leistungen rund um Schäden durch Naturkatastrophen: Schadenfeststellung, Reparatur, Wiederherstellung, Entsorgung und bei totalem Gebäudeschaden auch der Neubau.

Brauche ich eine Elementar­versicherung?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Dennoch ist für alle Hausbesitzer eine Elementarversicherung empfehlenswert, weil heutzutage jedes Haus von Elementargefahren getroffen werden kann. Auch Wohnungsmieter sollten eine Elementarversicherung ernsthaft in Betracht ziehen.

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