Schaden online melden
Schaden telefonisch melden
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Ihren Kfz-Glasschaden können Sie auch direkt bei unserem Partner Carglass melden.
Sie können zusammen mit der Schadenmeldung einen Termin zur Reparatur vereinbaren, bequem in einem Schritt.
Die anschließende Kommunikation zur Schadenregulierung übernehmen wir direkt mit Carglass.
Als Kunde der HUK24 erhalten Sie den vollen Schadenservice der HUK-COBURG Versicherungsgruppe. Ohne Einschränkung.
Schäden können Sie wie folgt melden:
Sie können die Auswirkung auf Ihren Vertrag (Rückstufung und Beitragsmehrbelastung) im Schadenrechner jederzeit problemlos selbst berechnen. Den Schadenrechner finden Sie in Ihrem persönlichen Serivcebereich "Meine HUK24" unter „Schadenservice“.
Fotos und Belege können Sie uns im Schadenfall gerne per E-Mail an info@huk-coburg.de unter Angabe der Schadennummer zur Verfügung stellen.
Sobald ein Schadenfall angezeigt wird, muss der Versicherer hierfür eine Schadenrückstellung bilden, das heißt, Geld für etwaige Entschädigungsleistungen bereithalten. Diese Rückstellung führt bereits zur Rückstufung des Vertrages.
Kann der Schadenfall ohne Leistungen geschlossen werden (weil z. B. die Gegenseite den Unfall zu 100% verursacht hat oder weil Sie den Schadenfall freiwillig selbst begleichen), korrigieren wir die Rückstufung. Der Vertrag wird dann rückwirkend in die Schadenfreiheitsklasse (SF) eingestuft, die sich ohne den Schaden ergibt.
In Ihrer Schadenübersicht im Servicebereich "Meine HUK24" werden Ihnen alle laufenden Schäden zu Ihrer KFZ-Versicherung, zu Ihrer Haftpflichtversicherung sowie zu Ihrer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angezeigt.
Im Schadenfall für die Kfz-Haftpflichtversicherung (d.h. Sie haben einer anderen Person einen Schaden zugefügt) haben Sie keinen Eigenanteil zu tragen (Ausnahme: Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Obliegenheiten z.B. Alkohol am Steuer).
Bei einem Schadenfall an Ihrem eigenen Fahrzeug kann je nach Ursache ein Selbstbehalt anfallen. Die Höhe entnehmen Sie bitte Ihrer Vertragsübersicht.
Haben Sie den Schadenfall bereits gemeldet, können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung auch in Ihrem persönlichen Servicebereich "Meine HUK24" beim Navigationspunkt „Schadenservice“ unter „Gemeldete Schäden“ zum jeweiligen Schadenfall auffinden.
Eine neue Schadenvisitenkarte können Sie im Kundenbereich bei Auswahl des jeweiligen Vertrages unter „Verträge“ über „Bescheinigungen“ jederzeit kostenfrei anfordern. Die neuen Karten erhalten Sie dann schnellstmöglich per Post zugestellt.
Eine umfassende Unfallaufnahme am Unfallort ist entscheidend, denn fehlende Daten können später oft nicht mehr beschafft werden.
Folgendes sollten Sie an der Unfallstelle unbedingt beachten:
Verwenden Sie zur Unfallaufnahme den Europäischen Unfallbericht. Wir empfehlen, sich diesen auszudrucken und ihn zusammen mit der Schadenvisitenkarte im Handschuhfach Ihres Fahrzeugs aufzubewahren. Grundsätzlich sollte man bei einem Unfall im Ausland die Polizei hinzuziehen. Die Telefonnummern des 24-Stunden-Notruf-Services finden Sie auf Ihrer Schadenvisitenkarte.
Die Schadenvisitenkarte erhalten Sie nach der Übermittlung des Versicherungsscheins per Post. Sie können die Schadenvisitenkarte auch in Ihrem persönlichen Versicherungsordner beantragen.
Die Schadennummer zur Ihrem Schadenfall finden Sie in Ihrem persönlichen Servicebereich "Meine HUK24" beim Navigationspunkt „Schadenservice“ unter „Gemeldete Schäden“.