Unfall­versicherung für Kinder

  • AKTION: 15 % Rabatt bis 31.10. sichern
  • Weltweit abgesichert
  • Sofortleistung ab 10.000 €
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Unfall­versicherung für Kinder
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Im Zeitraum vom 26.10. 00:01 Uhr bis 31.10.2026 23:59 Uhr erhalten Sie bei einem Antrag über den Abschluss einer Unfallversicherung auf www.huk24.de einen prozentualen Rabatt (max. 15€) zur Verrechnung mit dem ersten Versicherungsjahresbeitrag.

Voraussetzungen:

Sie haben einen gültigen Aktionscode per E-Mail oder SMS erhalten und diesen im Tarifrechner eingegeben oder den im Tarifrechner angezeigten Aktionscode aktiviert. Es handelt sich um einen erstmaligen Neuabschluss (kein Tarifwechsel, keine Änderung des Leistungsumfangs und keine Neuanträge, die binnen eines Jahres nach Beendigung des letztens Unfallversicherungsvertrages bei HUK24 gestellt werden). Ihr individuell ermittelter rabattierter Jahresbeitrag wird Ihnen - nach Eingabe der erforderlichen Daten - im Tarifrechner auf der Seite „Angebot“ angezeigt.

Sollte der Verdacht technischer Manipulation oder sonstigen Missbrauchs entstehen, behält sich die HUK24 das Recht vor, den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen oder die gesamte Aktion zu beenden. Die HUK24 behält sich vor, die Aktion aus Rechtsgründen frühzeitig zu beenden.

Im Zeitraum vom 26.10. 00:01 Uhr bis 31.10.2026 23:59 Uhr erhalten Sie bei einem Antrag über den Abschluss einer Unfallversicherung auf www.huk24.de einen prozentualen Rabatt (max. 15€) zur Verrechnung mit dem ersten Versicherungsjahresbeitrag.

Voraussetzungen:

Sie haben einen gültigen Aktionscode per E-Mail oder SMS erhalten und diesen im Tarifrechner eingegeben oder den im Tarifrechner angezeigten Aktionscode aktiviert. Es handelt sich um einen erstmaligen Neuabschluss (kein Tarifwechsel, keine Änderung des Leistungsumfangs und keine Neuanträge, die binnen eines Jahres nach Beendigung des letztens Unfallversicherungsvertrages bei HUK24 gestellt werden). Ihr individuell ermittelter rabattierter Jahresbeitrag wird Ihnen - nach Eingabe der erforderlichen Daten - im Tarifrechner auf der Seite „Angebot“ angezeigt.

Sollte der Verdacht technischer Manipulation oder sonstigen Missbrauchs entstehen, behält sich die HUK24 das Recht vor, den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen oder die gesamte Aktion zu beenden. Die HUK24 behält sich vor, die Aktion aus Rechtsgründen frühzeitig zu beenden.

Leistungen der Unfall­versicherung für Ihr Kind

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Ihr Kind nur in der Schule und auf dem Schulweg – und das mit sehr geringen Leistungen. Mit einer privaten Unfallversicherung für Kinder sichern Sie Ihren Nachwuchs auch in der Freizeit und zuhause mit Top-Leistungen ab.

Leistungen der Unfall­versicherung für Ihr Kind

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Ihr Kind nur in der Schule und auf dem Schulweg – und das mit sehr geringen Leistungen. Mit einer privaten Unfallversicherung für Kinder sichern Sie Ihren Nachwuchs auch in der Freizeit und zuhause mit Top-Leistungen ab.

Invaliditätsschutz für Ihr Kind
Leistet schon ab 1 % Invalidität

Ist Ihr Kind nach einem Unfall gesundheitlich dauerhaft beeinträchtigt, zahlen wir die vereinbarte Summe aus. Die Höhe der Auszahlung ist abhängig vom Grad der Invalidität.

Der Invaliditätsgrad drückt die dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung in Prozent aus — abhängig von den Körperteilen die betroffen sind.

Was heißt „dauerhaft beeinträchtigt"?

Eine dauerhafte Beeinträchtigung besteht, wenn der Zustand voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustands nicht erwartet werden kann.

Wie wird der Invaliditätsgrad bestimmt?

Festgelegt wird der Invaliditätsgrad anhand der sogenannten Gliedertaxe – diese zeigt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust eines Organs oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gilt.

Ist ein betroffenes Körperorgan nicht in der Gliedertaxe aufgelistet, wird geprüft, wie stark die Leistungsfähigkeit des Körpers durch die Verletzung insgesamt eingeschränkt ist.

Wichtig ist auch, ob das Körperteil beziehungsweise Organ vollständig oder nur teilweise funktionsunfähig ist und ob es schon vorher dauerhaft beeinträchtigt war (Vorinvalidität). Beispiel: Durch einen Verkehrsunfall wird Ihr rechter Arm verletzt. Bei einem vollständigen Funktionsverlust gilt ein Invaliditätsgrad von 70 %. Wenn die Verletzung nur zu einem dauerhaften Verlust von 10 % der Funktion führt, gilt ein Invaliditätsgrad von 7 % - einem Zehntel des vollen Invaliditätsgrades.

Wer stellt den Invaliditätsgrad fest?

Die Feststellung des Invaliditätsgrades übernimmt in der Regel ein unabhängiger medizinischer Gutachter. Diesen beauftragen wir für Sie und übernehmen auch die Kosten für die Begutachtung.

Frei wählbare Dynamik
Gleichen Sie die Inflation aus

Bei einer Unfallversicherung mit Dynamik erhöhen sich jedes Jahr die Versicherungssumme und Ihr Beitrag um einen festgelegten Prozentsatz. Diese dynamische Anpassung gleicht die Inflation aus.

Warum empfehlen wir eine Dynamik von 3 %?

Sie gleichen so langfristig die steigenden Lebenshaltungskosten durch Inflation aus.

Kann ich auch eine andere Höhe bei der Dynamik wählen?

Ja, bei der Höhe haben Sie freie Wahl. Diese können Sie zwischen 1 % bis 10 % festlegen und jederzeit ändern.

Was passiert mit meinem Beitrag?

Aufgrund der Dynamik passen wir jedes Jahr die Versicherungssumme an – dementsprechend auch Ihren Beitrag. Die Information zum neuen Beitrag erhalten Sie mit der Beitragsrechnung.

Kann ich der Anpassung auch widersprechen?

Ja, innerhalb von sechs Wochen ab Erhalt der Beitragsrechnung – schriftlich an uns. Der Widerspruch gilt dann nur einmalig für das laufende Kalenderjahr.

Ich wünsche keine Dynamik mehr. Kann ich diese ausschließen?

Sie können die Dynamik jederzeit aus dem Vertag ausschließen.

Individuell anpassbare Progression
Mehr Leistung bei schweren Unfällen

Wenn Sie Ihre Unfallversicherung mit Progression vereinbaren, erhöht sich die Summe der Auszahlung überproportional ab einer Invalidität von 26 %.

Ein Beispiel: Nach einem Unfall sind Sie zu 100 % invalide. Sie haben eine Versicherungssumme von 100.000 € vereinbart.

Wenn Sie keine Progression vereinbart haben, zahlen wir Ihnen 100.000 € aus.
Bei einer Progression von 225 % zahlen wir Ihnen 225.000 € aus.
Bei einer Progression von 500 % zahlen wir Ihnen 500.000 € aus.
Bei einer Progression von 1.000 % zahlen wir Ihnen 1.000.000 € aus.

In unseren Versicherungsbedingungen finden Sie detaillierte Tabellen zur Auszahlung bei den verschiedenen Progressionsstufen und Invaliditätsgraden.

Die Teilkasko sichert Ihr Auto gegen Schäden ab, auf die Sie selbst meist keinen Einfluss haben. Das ist mit der Teilkasko versichert:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl, Raub
  • Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch. Lawinen (auch Dachlawinen) sind im Basis-Tarif nicht mitversichert.
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art. Im Basis-Tarif nur Wildschäden.
  • Bruch der Verglasung
  • Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Folgeschäden am Fahrzeug.
  • Schäden durch Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Folgeschäden. Im Basis-Tarif ist der Tierbiss nicht mitversichert.
  • Transport auf einer Fähre oder einem Schiff
Sofortleistung ab 10.000 €
Zum Beispiel bei Querschnittslähmung und Erblindung

Bei manchen Unfällen ist sofortige Hilfe wichtig, zum Beispiel wenn Ihr Kind vollständig erblindet oder eine Hand verliert. Wir zahlen eine Sofortleistung in Höhe von 20 % der Versicherungssumme (mindestens 10.000 €, maximal 20.000 €) bei:

  • Vollständiger Erblindung/Verlust eines Auges
  • Amputation einer Hand oder eines Fußes
  • Querschnittslähmung
  • Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mindestens 30 % der Körperoberfläche
  • Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades

Wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall stirbt, entfällt der Anspruch auf die Sofortleistung.

Kosmetische Operationen
Bis 50.000 € nach einem Unfall

Falls nach einem Unfall kosmetische Operationen notwendig werden, übernehmen wir im Classic-Tarif die Kosten der Operation bis 50.000 €.

Wir zahlen aber nur, soweit kein anderer Versicherer leistet.

Weitere Leistungen

Die Unfallversicherung bietet Ihnen weitere Leistungen ohne Zusatzbeitrag (z. B. bei Unfällen durch einen Herzinfarkt oder Infektionen durch einen Zeckenbiss).

Wir leisten beispielsweise auch:

  • bei Unfällen durch Schlaganfall oder Herzinfarkt
  • bei Gesundheitsschäden durch Tauchen
  • bei Vergiftungen und Verätzungen zum Beispiel durch Gase oder Nahrungsmittel (außer Alkoholvergiftungen ab 14 Jahren)
  • bei bestimmten Infektionen zum Beispiel durch Zeckenbiss oder Insektenstich
  • wenn Sie sich Muskeln, Sehnen oder Bänder an Gliedmaßen oder Wirbelsäule durch eine
  • erhöhte Kraftanstrengung zerren oder zerreißen
  • bei Gesundheitsheitsschäden durch Schutzimpfungen
  • bei Kopfverletzung trotz Schutzhelm in Höhe von 500 €
  • bei Reha-Leistung (2.500 €) und Kur-Beihilfe (1.000 €)

Den vollständigen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

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Was leistet welcher Tarif?

Die Unfallversicherung von HUK24 gibt es in den Tarifen Classic und Classic Plus. Vergleichen Sie die unterschiedlichen Leistungen und wählen Sie den Schutz, der zu den persönlichen Bedürfnissen Ihres Kindes passt.

Classic

  • Erhöhte Kraftanstrengung
  • Bewusstseinsstörungen durch Alkohol
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen bis 20.000 €
  • Such-, Rettungs- oder Bergungskosten bis 50.000 €
  • Rooming-In bei Kindern unter 18 Jahren
  • Psychologische Soforthilfe nach Unfall, Überfall oder Geiselnahme
  • Kosmetische Operationen bis 50.000 €
  • Rücktransport an den Wohnsitz bis 20.000 €
  • Reha-Beihilfe bis 2.500 €
  • Knochenbrüche und Oberschenkelhalsbruch

Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht.

Versichert sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die durch Trunkenheit verursacht wurden.

Wichtig: Für bestimmte Situationen gelten Promillegrenzen:

  • Bei Lenkern von Kraftfahrzeugen darf die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille zum Unfallzeitpunkt nicht übersteigen.
  • Als Radfahrer darf die Blutalkoholkonzentration zum Unfallzeitpunkt 1,6 Promille nicht übersteigen.

Bei folgenden Gesundheitsschäden nach einem Unfall zahlen wir die Sofortleistung in Höhe von 20 % der Versicherungssumme, mind. 10.000 €, max. 20.000 €:

  • Querschnittslähmung nach einer Schädigung des Rückenmarks
  • Amputation einer ganzen Hand oder eines ganzen Fußes
  • Vollständige Erblindung oder Verlust eines Auges
  • Verbrennung zweiten oder dritten Grades von mindestens 30 % der Körperoberfläche
  • Schädel-Hirn-Trauma zweiten oder dritten Grades

Wichtig: Wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall stirbt, entfällt der Anspruch auf die Sofortleistung.

Wir ersetzen die üblichen Gebühren für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von Rettungsdiensten, egal ob von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Organisationen.

Wichtig: Wir zahlen nur, wenn die versicherte Person keinen Erstattungsanspruch gegen einen anderen Ersatzpflichtigen hat (bspw. die Krankenversicherung).  

Die Sofortzahlung leisten wir bei einer Knochenfraktur nach einem Unfall. Dazu zählt auch ein Haarriss des Knochens.

Wichtig: Die versicherte Person

  • war wegen der Verletzung in medizinisch notwendiger Heilbehandlung und
  • hat die Verletzung unverzüglich ärztlich feststellen lassen und
  • hat die Sofortzahlung bei uns innerhalb von drei Monaten nach der ärztlichen Feststellung geltend gemacht.

Macht eine unfallbedingte Invalidität es medizinisch erforderlich, Kraftfahrzeug oder Wohnung der versicherten Person behindertengerecht umzubauen, unterstützen wir mit folgenden Leistungen:

  • Wir beraten über geeignete behindertengerechte Anpassungen
  • Wir organisieren den behindertengerechten Umbau
  • Wir übernehmen die Kosten bis zu 30.000 € ab einem Invaliditätsgrad von 30 %, z. B. für den Umbau oder eine vorübergehende behindertengerechte Unterkunft während des Umbaus der Wohnung. Der Höchstbetrag gilt für alle Leistungen zusammen.

Begleiten Sie Ihr Kind unter 18 Jahren nach einem Unfall ins Krankenhaus und wurde ein zusätzliches Krankenhausbett bereitgestellt (Rooming-In)? Dann verdoppeln wir ein vereinbartes Krankenhaus-Tagegeld in der Kinderunfallversicherung für die Dauer der Begleitung.

Sie oder die versicherte Person wünschen psychologischen Rat, weil Sie einen Unfall hatten? Oder weil Sie Opfer eines Überfalls oder einer Geiselnahme geworden sind? Dann organisieren wir ein erstes telefonisches Gespräch mit einem Psychologen oder Psychotherapeuten. Die Kosten für das Gespräch übernehmen wir bis zu 500 €.

„Kosmetische Operation“ ist eine ärztliche Behandlung, die nach dem Abschluss der Heilbehandlung erfolgt. Sie hat zum Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes zu beheben.

Wir ersetzen Kosten für kosmetische Operationen, der sich eine versicherte Person wegen eines Unfalls unterzogen hat. Dabei wurde die kosmetische Operation innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall vorgenommen. Bei Minderjährigen vor dem 21. Geburtstag.

Wir begleichen bspw. Arzthonorare, notwendige Kosten für die Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, durch den Unfall verlorene Zähne.

Wichtig: Wir zahlen nur, wenn die versicherte Person keinen Erstattungsanspruch gegen einen anderen Ersatzpflichtigen hat (bspw. die Krankenversicherung). 

Wir ersetzen die Mehrkosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport der versicherten Person an den ständigen Wohnsitz.

Wichtig: Wir zahlen nur, wenn die versicherte Person keinen Erstattungsanspruch gegen einen anderen Ersatzpflichtigen hat (bspw. die Krankenversicherung). 

Wir zahlen eine Reha-Beihilfe einmalig je Unfall, wenn:

  • die versicherte Person einen Unfall hatte und
  • durch diesen invalide geworden ist und
  • wegen dieser Gesundheitsschäden eine medizinisch notwendige stationäre Reha-Maßnahme durchgeführt hat.

Wichtig:

  • Die Reha muss innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattgefunden haben und mindestens drei Wochen angedauert haben.
  • Wir leisten nicht bei Anschlussheilbehandlungen, Anschluss-Rehas und stationären Weiterbehandlungen.

Versichert sind unfallbedingte Knochenbrüche, wegen der eine medizinisch notwendige Heilbehandlung notwendig war. Versichert sind auch Oberschenkelhalsbrüche.

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Krankenhausaufenthalt bzw. der ambulanten Behandlung. 

Damit erhöhen sich sämtliche in der Gliedertaxe aufgeführten Prozentwerte um mindestens 20 %.

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Classic PLUS

  • Erhöhte Kraftanstrengung
  • Bewusstseinsstörungen durch Alkohol
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen bis 20.000 €
  • Such-, Rettungs- oder Bergungskosten bis 100.000 €
  • Rooming-In bei Kindern unter 18 Jahren
  • Psychologische Soforthilfe nach Unfall, Überfall oder Geiselnahme
  • Kosmetische Operationen bis 100.000 €
  • Rücktransport an den Wohnsitz bis 50.000 €
  • Reha-Beihilfe bis 5.000 €
  • Knochenbrüche und Oberschenkelhalsbruch
  • Verbesserte Gliedertaxe mitversicherbar
  • Sofortzahlung bei Knochenbrüchen bis 1.500 €
  • Behindertengerechter Umbau von Kfz und Wohnung bis 30.000 €

Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht.

Versichert sind Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die durch Trunkenheit verursacht wurden.

Wichtig: Für bestimmte Situationen gelten Promillegrenzen:

  • Bei Lenkern von Kraftfahrzeugen darf die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille zum Unfallzeitpunkt nicht übersteigen.
  • Als Radfahrer darf die Blutalkoholkonzentration zum Unfallzeitpunkt 1,6 Promille nicht übersteigen.

Bei folgenden Gesundheitsschäden nach einem Unfall zahlen wir die Sofortleistung in Höhe von 20 % der Versicherungssumme, mind. 10.000 €, max. 20.000 €:

  • Querschnittslähmung nach einer Schädigung des Rückenmarks
  • Amputation einer ganzen Hand oder eines ganzen Fußes
  • Vollständige Erblindung oder Verlust eines Auges
  • Verbrennung zweiten oder dritten Grades von mindestens 30 % der Körperoberfläche
  • Schädel-Hirn-Trauma zweiten oder dritten Grades

Wichtig: Wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall stirbt, entfällt der Anspruch auf die Sofortleistung.

Wir ersetzen die üblichen Gebühren für Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von Rettungsdiensten, egal ob von öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Organisationen.

Wichtig: Wir zahlen nur, wenn die versicherte Person keinen Erstattungsanspruch gegen einen anderen Ersatzpflichtigen hat (bspw. die Krankenversicherung).  

Die Sofortzahlung leisten wir bei einer Knochenfraktur nach einem Unfall. Dazu zählt auch ein Haarriss des Knochens.

Wichtig: Die versicherte Person

  • war wegen der Verletzung in medizinisch notwendiger Heilbehandlung und
  • hat die Verletzung unverzüglich ärztlich feststellen lassen und
  • hat die Sofortzahlung bei uns innerhalb von drei Monaten nach der ärztlichen Feststellung geltend gemacht.

Macht eine unfallbedingte Invalidität es medizinisch erforderlich, Kraftfahrzeug oder Wohnung der versicherten Person behindertengerecht umzubauen, unterstützen wir mit folgenden Leistungen:

  • Wir beraten über geeignete behindertengerechte Anpassungen
  • Wir organisieren den behindertengerechten Umbau
  • Wir übernehmen die Kosten bis zu 30.000 € ab einem Invaliditätsgrad von 30 %, z. B. für den Umbau oder eine vorübergehende behindertengerechte Unterkunft während des Umbaus der Wohnung. Der Höchstbetrag gilt für alle Leistungen zusammen.

Begleiten Sie Ihr Kind unter 18 Jahren nach einem Unfall ins Krankenhaus und wurde ein zusätzliches Krankenhausbett bereitgestellt (Rooming-In)? Dann verdoppeln wir ein vereinbartes Krankenhaus-Tagegeld in der Kinderunfallversicherung für die Dauer der Begleitung.

Sie oder die versicherte Person wünschen psychologischen Rat, weil Sie einen Unfall hatten? Oder weil Sie Opfer eines Überfalls oder einer Geiselnahme geworden sind? Dann organisieren wir ein erstes telefonisches Gespräch mit einem Psychologen oder Psychotherapeuten. Die Kosten für das Gespräch übernehmen wir bis zu 500 €.

„Kosmetische Operation“ ist eine ärztliche Behandlung, die nach dem Abschluss der Heilbehandlung erfolgt. Sie hat zum Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes zu beheben.

Wir ersetzen Kosten für kosmetische Operationen, der sich eine versicherte Person wegen eines Unfalls unterzogen hat. Dabei wurde die kosmetische Operation innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall vorgenommen. Bei Minderjährigen vor dem 21. Geburtstag.

Wir begleichen bspw. Arzthonorare, notwendige Kosten für die Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus, durch den Unfall verlorene Zähne.

Wichtig: Wir zahlen nur, wenn die versicherte Person keinen Erstattungsanspruch gegen einen anderen Ersatzpflichtigen hat (bspw. die Krankenversicherung). 

Wir ersetzen die Mehrkosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport der versicherten Person an den ständigen Wohnsitz.

Wichtig: Wir zahlen nur, wenn die versicherte Person keinen Erstattungsanspruch gegen einen anderen Ersatzpflichtigen hat (bspw. die Krankenversicherung). 

Wir zahlen eine Reha-Beihilfe einmalig je Unfall, wenn:

  • die versicherte Person einen Unfall hatte und
  • durch diesen invalide geworden ist und
  • wegen dieser Gesundheitsschäden eine medizinisch notwendige stationäre Reha-Maßnahme durchgeführt hat.

Wichtig:

  • Die Reha muss innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall stattgefunden haben und mindestens drei Wochen angedauert haben.
  • Wir leisten nicht bei Anschlussheilbehandlungen, Anschluss-Rehas und stationären Weiterbehandlungen.

Versichert sind unfallbedingte Knochenbrüche, wegen der eine medizinisch notwendige Heilbehandlung notwendig war. Versichert sind auch Oberschenkelhalsbrüche.

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Krankenhausaufenthalt bzw. der ambulanten Behandlung. 

Damit erhöhen sich sämtliche in der Gliedertaxe aufgeführten Prozentwerte um mindestens 20 %.

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Noch mehr Sicherheit für Ihr Kind

Nach einem Unfall sollen Sie sich voll auf Ihr Kind konzentrieren können. Unsere Zusatzbausteine bieten deshalb hilfreiche Unterstützung für den Ernstfall und erweitern die Leistung der Kinderunfallversicherung um sinnvolle Extras.

Noch mehr Sicherheit für Ihr Kind

Nach einem Unfall sollen Sie sich voll auf Ihr Kind konzentrieren können. Unsere Zusatzbausteine bieten deshalb hilfreiche Unterstützung für den Ernstfall und erweitern die Leistung der Kinderunfallversicherung um sinnvolle Extras.

Krankenhaus Tagegeld
Verdoppelt sich, wenn Sie ebenfalls im Krankenhaus übernachten

Mit dem Krankenhaus-Tagegeld zahlen wir einen festen Betrag für jeden Tag, den Ihr Kind nach einem Unfall vollstationär im Krankenhaus verbringt. Wenn Sie Ihr Kind begleiten (Rooming-In), verdoppeln wir den Betrag.

Warum ist das Krankenhaus-Tagegeld sinnvoll?

Es gibt viele Gründe, warum ein Tagegeld für Krankenhausaufenthalte sinnvoll ist. Sie können damit beispielsweise die für gesetzlich Krankenversicherte vorgeschriebene Zuzahlung ausgleichen. Auch die Kosten für Telefon- und Fernsehnutzung oder die Zuzahlung für Ein- und Zweibettzimmer lässt sich mit dem Tagegeld abdecken.

Weitere Informationen:

Das Krankenhaus-Tagegeld erhalten Sie bis zu drei Jahre lang – für jeden Kalendertag, den das versicherte Kind aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus verbringt. Nach dem Krankenhausaufenthalt erhalten Sie zudem das Krankenhaus-Tagegeld PLUS für die gleiche Anzahl der Tage, die Sie zuvor im Krankenhaus waren. – längstens bis zu 18 Monaten.

Todesfall-Leistung
Schutz für Ihre Hinterbliebenen

Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Kapitalleistung. Voraussetzung ist, dass der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen verstorben ist.

Unfall-Schutzbrief für Kinder
Hilfs- und Beratungsleistungen

Unser Unfall-Schutzbrief für Kinder hilft, den Alltag nach einem Unfall neu zu organisieren – beispielsweise durch einen Menüservice, die Betreuung von Geschwistern oder die Begleitung zu Arztbesuchen.

Was leistet der Unfall-Schutzbrief für Kinder?

Hilfsleistungen:

  • Menüservice, Wohnungsreinigung, Wäscheservice, Erledigung von Einkäufen und Besorgungen
  • Begleitung zu Arzt-, Therapie-, Krankengymnastik und Behördengängen
  • Fahren zu Betreuungsstätten und zu Vereinsportveranstaltungen
  • Betreuung und Versorgung von Geschwistern
  • Tag- und Nachtwache: Beaufsichtigung bis zu 48 Stunden, beispielsweise nach einer Operation.
  • Vermittlung von Pflegehilfsmitteln wie zum Beispiel einem Rollstuhl oder einer Gehhilfe

Diese Leistungen werden bis zu 9 Monate – ab Unfalltag – erbracht.

Beratungsleistungen:

  • Medizinische Beratung zu Diagnostik, Akut-Behandlung und Anschluss-Therapien
  • Reha-Beratung
  • Pflege-Beratung
  • Beratung über Hilfsmittelversorgung
  • Psychologische Erstberatung

Diese Beratungsleistungen erbringen wir bei drohenden Entwicklungsstörungen oder ab einer Invalidität von 50 %.

Monatliche Unfallrente
Zukunftssicherung für schwere Unfälle

Sie können eine monatliche Rente vereinbaren. Diese zahlen wir, wenn Ihr Kind durch den Unfall einen Invaliditätsgrad von mindestens 50 % erleidet. Die Rente zahlen wir lebenslang oder bis der Invaliditätsgrad unter 50 % sinkt.

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Häufige Fragen rund um die Unfall­versicherung

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Allgemeine Fragen
Benötige ich für mein Kind eine Kinder­unfall­versicherung?

Kinder sind im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nur in der Schule und im Kindergarten sowie auf dem Weg dorthin und wieder zurück versichert.

Um Ihr Kind auch in der Freizeit optimal abzusichern, ist eine Kinderunfallversicherung notwendig.

Wie lange sind Kinder über die Unfall­versicherung versichert?

Kinder sind bis zu ihrem 18. Geburtstag in der Kinderunfallversicherung versichert. Sie können den Vertrag vor dem 18. Geburtstag des Kindes in eine Unfallversicherung für Erwachsene umwandeln.

Für Kinder älter als 15 Jahre können Sie bei der HUK24 keinen Antrag stellen. Ein unverbindliches Angebot erhalten Sie bei der HUK-COBURG unter 09561 96 101.

Invaliditätsgrad
Wie wird der Grad der Invalidität festgelegt?

Festgelegt wird der Invaliditätsgrad anhand der sogenannten Gliedertaxe – diese zeigt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust eines Organs oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gilt.

Ist ein betroffenes Körperorgan nicht in der Gliedertaxe aufgelistet, wird geprüft, wie stark die Leistungsfähigkeit des Körpers durch die Verletzung insgesamt eingeschränkt ist. Wichtig ist auch, ob das Körperteil beziehungsweise Organ vollständig oder nur teilweise funktionsunfähig ist und ob es schon vorher dauerhaft beeinträchtigt war (Vorinvalidität). Beispiel: Durch einen Verkehrsunfall wird Ihr rechter Arm verletzt. Bei einem vollständigen Funktionsverlust gilt ein Invaliditätsgrad von 70 %. Wenn die Verletzung nur zu einem dauerhaften Verlust von 10 % der Funktion führt, gilt ein Invaliditätsgrad von 7 % - einem Zehntel des vollen Invaliditätsgrades.

Wer stellt den Invaliditätsgrad fest?

Die Feststellung des Invaliditätsgrades übernimmt in der Regel ein unabhängiger medizinischer Gutachter. Diesen beauftragen wir für Sie und übernehmen auch die Kosten für die Begutachtung.

Höhe der Versicherungssumme
Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Unfall­versicherung sein?

Finanztest zufolge besagt eine Faustregel, dass Versicherte mindestens das Sechsfache ihres Jahresbruttoeinkommens absichern sollen. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Orientierungshilfe. Bitte überprüfen Sie den persönlichen Bedarf für jede Person, für die Sie Versicherungsschutz vereinbaren wollen. Kriterien sind neben dem Jahreseinkommen vor allem Alter, Familienstand, Wohn-/Eigentumsverhältnisse, finanzielle Verpflichtungen und bereits vorhandene Versicherungen wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wichtige Unterlagen

Hier finden Sie wichtige Dokumente zum Nachlesen und Herunterladen.

Unfall­versicherung
Versicherungs­bedingungen
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Unfall­versicherung
Informations­blatt zu Versicherungs­produkten
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Digital.

Alle Versicherungsangelegenheiten bequem in wenigen Minuten von zuhause aus erledigen. HUK24 bietet komplett digitale Prozesse, vom ersten Kontakt, über den Vertragsabschluss bis hin zur Vertragsverwaltung und Schadensmeldung.

Einfach.

Versicherungen einfach digital abschließen. HUK24 achtet bei allen Services auf eine verständliche, transparente und benutzerfreundliche Handhabung.

Günstiger.

Niedrige Preise durch Online-Verwaltung, kostengünstige Prozesse und keine Provisionszahlungen. HUK24 gibt es nur direkt bei HUK24 und auf keinen Vergleichsportalen. Entsprechende Preisvorteile werden an Kunden weitergereicht.

  1. Kinderunfallversicherung