Wir organisieren für Sie den Rücktransport nach Deutschland, wenn er medizinisch sinnvoll ist. Rufen Sie dazu einfach unseren 24-Stunden-Kontakt an: 0049 (0) 69 66 555 44. In diesem Fall übernehmen wir die Kosten des Transports. Bitte beachten Sie, dass Sie bei einem selbst organisierten Rücktransport keine Leistungen erhalten.
Wir übernehmen die vollen Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlungen, medizinisch notwendige einfache Füllungen und medizinisch notwendige Reparaturen von Zahnersatz.
Nicht versichert sind zum Beispiel:
Weitere Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Insbesondere bei schweren Erkrankungen oder bei einem Krankenrücktransport nach Deutschland ist es wichtig, dass Sie sich über den 24h-Kontakt mit uns abstimmen. So können wir gewährleisten, die anfallenden Kosten zu erstatten.
Gerne unterstützen wir Sie unter anderem bei der Suche nach einem geeigneten Arzt im Ausland sowie bei der Organisation eines Krankenrücktransports.
Kann ich für aktuelle und künftige Reisen eine Auslandskrankenversicherung abschließen?
Ja, Sie können Ihren Versicherungsschutz hier beantragen.
Bitte beachten Sie:
Aktuell bestehen auf Grund des Corona-Virus für einige Teile der Welt Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Unsere Auslandsreisekrankenversicherung schützt Sie auch, wenn eine Reisewarnung besteht oder während Ihrer Reise in Kraft tritt. Kriegsgebiete sind hierbei allerdings ausgeschlossen.
In der aktuellen Situation kann es zu Einschränkungen in der medizinische Versorgung vor Ort kommen. Sofern die Gesundheitssysteme im Reiseland an ihre Grenzen kommen, besteht auch die Gefahr einer Unterversorgung.
Daher unser Tipp: Besorgen Sie sich vor Beginn der Reise eine ausreichende Menge der Medikamente, die Sie dauerhaft einnehmen. Planen Sie dabei auch etwas Puffer für eine verzögerte Heimreise ein, denn die Beschaffung von Dauermedikamenten ist kein Leistungsinhalt in der Auslandsreisekrankenversicherung. Haben Sie eine Vorerkrankung? Dann empfehlen wir Ihnen, die Reisefähigkeit mit Ihrem Hausarzt abzuklären und sich diese schriftlich bestätigen zulassen.
Beachten Sie bitte auch, dass wir nur medizinisch notwendige und sinnvolle Rücktransporte aus dem Ausland organisieren. Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass wir medizinische Rücktransporte derzeit nicht immer reibungslos bzw. kurzfristig durchführen können, da es erhebliche Einschränkungen im Luftverkehr gibt. Des Weiteren fehlt oft auch medizinisches Begleitpersonal.
Besteht der Schutz auch bei einer Corona-Erkrankung?
Ja, die Kosten für die medizinische Behandlung sind im Leistungsumfang der Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert.
Was gilt, wenn ich im Ausland bin und von einer Quarantänemaßnahme betroffen bin?
Werden Sie krankheitsbedingt oder als Vorsorgemaßnahme unter Quarantäne gestellt, sind die durch die Quarantäne entstehenden (Zusatz-) Kosten nicht über die Auslandsreisekrankenversicherung abgesichert.
Wir übernehmen die Kosten für Tests, die ärztlich angeordnet wurden. Kosten für den Test zum vorsorglichen Ausschluss der Corona-Erkrankung oder andere präventive Maßnahmen (z. B. Masken, Hygieneartikel,...) übernehmen wir nicht. Auch (Zusatz-) Kosten, die infolge fehlender oder verspäteter Heimreise-Möglichkeiten entstehen (z. B. Unterbringungs- oder Umbuchungskosten) sind keine Leistung der Auslandsreisekrankenversicherung.
Wo bekomme ich offizielle Informationen zum Thema Auslandsreisen?
Wir stehen Ihnen mit unserem 24-Stunden-Notrufservice an 365 Tagen im Jahr mit Rat und Tat zur Seite. Sie wählen einfach die 0049 (0) 69 6655544 - wir helfen Ihnen weiter.
Wichtig: Bei schweren Erkrankungen oder Unfällen und insbesondere bei einem notwendigen Krankenrücktransport müssen Sie die Vorgehensweise mit uns abstimmen. Nur durch den Kontakt mit unserer Notrufzentrale können wir sicherstellen, dass die entsprechenden Kosten in vollem Umfang übernommen werden.
Rechnungen, zum Beispiel für einen Arztbesuch oder Medikamente, können Sie vorab verauslagen und später bei uns zur Kostenerstattung einreichen.
Damit wir Ihre Ausgaben ersetzen können, bitten wir darauf zu achten, dass der behandelnde Arzt auf seiner Rechnung folgende Angaben vermerkt:
Reichen Sie bitte nach Beendigung der Reise die Originalrechnungen und Zahlungsnachweise mit dem Leistungsscheck unter folgender Adresse ein:
HUK-COBURG-Krankenversicherung AG
96447 Coburg
Den Leistungsscheck erhalten Sie mit jeder Abrechnung von uns per Post.
Sie sind im Ausland weltweit und rund um die Uhr abgesichert. Nicht versichert sind lediglich Reisen in Deutschland.
In der Auslands-Reisekrankenversicherung können Sie neben sich selbst auch Ihre gesamte Familie für Reisen von bis zu 8 Wochen versichern. Dazu gehören der Ehe- oder Lebenspartner sowie unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Der Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie getrennt verreisen.
Alternativ können Sie sich alleine oder bis zu 7 weitere, einzelne Personen versichern. Dies bietet sich zum Beispiel für Alleinstehende, Paare ohne Kinder oder Reisegruppen an. Diese Möglichkeit bieten wir auch für Langzeitreisen von bis zu einem Jahr an.
Reisen bis 8 Wochen
Bei jedem Aufenthalt im Ausland besteht pro Reise maximal 56 Tage Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz beginnt automatisch, sobald Sie Deutschland verlassen.
Jeder Vertrag gilt für zwölf Monate. Er verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr – außer Sie kündigen den Vertrag.
Langzeitreisen bis zu 1 Jahr
Für Reisen, die länger als 8 Wochen dauern, können Sie den Langzeitreisenschutz vereinbaren. Der Versicherungsschutz beginnt am vereinbarten Tag. Startet die Reise jedoch später, ist die versicherte Person abgesichert, sobald sie Deutschland verlässt. Die Auslandskrankenversicherung endet zum angegebenen Reiseende. Sie müssen den Vertrag deshalb nicht kündigen. Kehren Sie früher als angegeben nach Deutschland zurück, informieren Sie uns bitte.