Der Invaliditätsgrad drückt die dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung in Prozent aus — abhängig von den Körperteilen die betroffen sind.
Was heißt "dauerhaft beeinträchtigt"?
Eine dauerhafte Beeinträchtigung besteht, wenn der Zustand voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustands nicht erwartet werden kann.
Wie wird der Invaliditätsgrad bestimmt?
Festgelegt wird der Invaliditätsgrad anhand der sogenannten Gliedertaxe – diese zeigt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust eines Organs oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gilt.
Ist ein betroffenes Körperorgan nicht in der Gliedertaxe aufgelistet, wird geprüft, wie stark die Leistungsfähigkeit des Körpers durch die Verletzung insgesamt eingeschränkt ist.
Wichtig ist auch, ob das Körperteil beziehungsweise Organ vollständig oder nur teilweise funktionsunfähig ist und ob es schon vorher dauerhaft beeinträchtigt war (Vorinvalidität). Beispiel: Durch einen Verkehrsunfall wird Ihr rechter Arm verletzt. Bei einem vollständigen Funktionsverlust gilt ein Invaliditätsgrad von 70 %. Wenn die Verletzung nur zu einem dauerhaften Verlust von 10 % der Funktion führt, gilt ein Invaliditätsgrad von 7 % - einem Zehntel des vollen Invaliditätsgrades.
Wer stellt den Invaliditätsgrad fest?
Die Feststellung des Invaliditätsgrades übernimmt in der Regel ein unabhängiger medizinischer Gutachter. Diesen beauftragen wir für Sie und übernehmen auch die Kosten für die Begutachtung.
Warum empfehlen wir eine Dynamik von 3 %?
Sie gleichen so langfristig die steigenden Lebenshaltungskosten durch Inflation aus.
Kann ich auch eine andere Höhe bei der Dynamik wählen?
Ja, bei der Höhe haben Sie freie Wahl. Diese können Sie zwischen 1 bis 10 Prozent festlegen und jederzeit ändern.
Was passiert mit meinem Beitrag?
Aufgrund der Dynamik passen wir jedes Jahr die Versicherungssumme an – dementsprechend auch Ihren Beitrag. Die Information zum neuen Beitrag erhalten Sie mit der Beitragsrechnung.
Kann ich der Anpassung auch widersprechen?
Ja, innerhalb von sechs Wochen ab Erhalt der Beitragsrechnung – schriftlich an uns. Der Widerspruch gilt dann nur einmalig für das laufende Kalenderjahr.
Ich wünsche keine Dynamik mehr. Kann ich diese ausschließen?
Sie können die Dynamik jederzeit aus dem Vertag ausschließen.
Wenn Sie Ihre Unfallversicherung mit Progression vereinbaren, erhöht sich die Summe der Auszahlung überproportional ab einer Invalidität von 26 %.
Ein Beispiel: Nach einem Unfall sind Sie zu 100 % invalide. Sie haben eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart.
- Wenn Sie keine Progression vereinbart haben, zahlen wir Ihnen 100.000 Euro aus.
- Bei einer Progression von 225 % zahlen wir Ihnen 225.000 Euro aus.
- Bei einer Progression von 1.000 % zahlen wir Ihnen 1.000.000 Euro aus.
In unseren Versicherungsbedingungen finden Sie detaillierte Tabellen zur Auszahlung bei den verschiedenen Progressionsstufen und Invaliditätsgraden.
Falls nach einem Unfall kosmetische Operationen notwendig werden, übernehmen wir im Classic-Tarif die Kosten der Operation bis 20.000 Euro.
Todesfall-Leistung
Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Kapitalleistung. Voraussetzung ist, dass der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen verstorben ist.
Wird ein Kind des Versicherten durch den Unfall zur Vollwaise, zahlen wir die doppelte Todesfall-Leistung aus.
Mehrleistungen der Unfallversicherung
Die Unfallversicherung enthält weiteren Zusatzschutz – ohne Zusatzbeitrag.
Wir leisten beispielsweise auch
- bei Unfällen durch Schlaganfall oder Herzinfarkt
- bei Gesundheitsschäden durch Tauchen
- bei Vergiftungen zum Beispiel durch Gase oder Nahrungsmittel (außer Alkoholvergiftungen ab 14 Jahren) – diese Leistung ist im Basis-Tarif nicht enthalten.
- bei Infektionen zum Beispiel durch Zeckenbiss oder Insektenstich
- wenn Sie sich Muskeln, Sehnen oder Bänder an Gliedmaßen oder Wirbelsäule durch eine erhöhte Kraftanstrengung zerren oder zerreißen.
Den vollständigen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Passen Sie Ihre Unfallversicherung Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren Bedürfnissen an. Neben der frei wählbaren Progression und Dynamik können Sie Ihren Unfallschutz mit nützlichen Zusatzbausteinen erweitern.
Warum ist das Krankenhaus-Tagegeld sinnvoll?
Es gibt viele Gründe, warum ein Tagegeld für Krankenhausaufenthalte sinnvoll ist. Sie können damit beispielsweise die für gesetzlich Krankenversicherte vorgeschriebene Zuzahlung ausgleichen. Auch die Kosten für Telefon- und Fernsehnutzung oder die Zuzahlung für Ein- und Zweibettzimmer lässt sich mit dem Tagegeld abdecken.
Weitere Informationen
Das Krankenhaus-Tagegeld erhalten Sie bis zu drei Jahre lang – für jeden Kalendertag, den Sie aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus verbringen. Nach Ihrem Krankenhausaufenthalt erhalten Sie zudem das Krankenhaus-Tagegeld PLUS für die gleiche Anzahl der Tage, die Sie zuvor im Krankenhaus waren – längstens bis zu 18 Monaten.
Wir verdoppeln das Krankenhaus-Tagegeld, wenn der Unfall im Ausland passiert ist und Sie unmittelbar vollstationär behandelt wurden – für bis zu vier Wochen. Wir verdoppeln auch, wenn Sie sich nach einem Unfall im Koma befinden. Dabei unterscheiden wir nicht zwischen natürlichem oder künstlichem Koma. Wir zahlen – für bis zu drei Monate.
Treffen beide Situationen ein, nehmen wir nur eine Verdoppelung vor. Das Krankenhaustagegeld PLUS verdoppeln wir nicht. Bei einer ambulanten Operation in Folge eines Unfalls erhalten Sie sogar das dreifache Krankenhaus-Tagegeld.
Den Tagessatz können Sie bis zu 60 Euro frei wählen. Eine Änderung ist jederzeit möglich – ebenso wie der Ausschluss.
Unfall PLUS können Sie zusätzlich zur Invaliditätsleistung abschließen.
Ihre Vorteile mit Unfall PLUS
- Sofortzahlung bei Knochenbrüchen und Oberschenkelhalsbruch bis zu 1.500 Euro
- Erhöhung der Kostenübernahme für kosmetische Operationen auf 50.000 Euro
- Erhöhung der Kostenübernahme für Serviceleistungen – zum Beispiel bei Bergungseinsätzen - auf 50.000 Euro
- Erhöhung der Reha-Beihilfe auf 5.000 Euro
- Behindertengerechter Umbau von Wohnung und Kraftfahrzeug nach einem Unfall, durch den Sie einen Invaliditätsgrad von 50 % oder höher erleiden: Wir beraten Sie, organisieren den Umbau und übernehmen Kosten bis zu 20.000 Euro
Zusätzlich zum Baustein Unfall PLUS bieten wir Ihnen eine um 20 Prozent verbesserte Gliedertaxe für die Invaliditätsleistung.
Beispiele für Invaliditätsgrade nach der verbesserten Gliedertaxe:
- Auge: 50 Prozent Invalidität verbessert sich auf 60 Prozent
- Arm: 70 Prozent Invalidität verbessert sich auf 85 Prozent
- Bein 70 Prozent Invalidität verbessert sich auf 85 Prozent
- Fuß 40 Prozent Invalidität verbessert sich auf 50 Prozent
Für andere Leistungen der Unfallversicherung ist keine Erhöhung möglich. Es kann maximal ein Invaliditätsgrad von 100 Prozent erreicht werden.
Die vollständigen Gliedertaxen finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
Was leistet der Unfall-Schutzbrief?
Hilfsleistungen
- Menüservice, Wohnungsreinigung, Wäscheservice, Erledigung von Einkäufen und Besorgungen
- Begleitung zu Arzt-, Therapie-, Krankengymnastik und Behördengängen
- Betreuung und Versorgung Ihrer Kinder
- Unterbringung von Haustieren
- Tag- und Nachtwache: Beaufsichtigung bis zu 48 Stunden, beispielsweise nach einer Operation.
- Vermittlung von Pflegehilfsmitteln wie zum Beispiel einem Rollstuhl oder einer Gehhilfe
- Medikamentenanlieferung
- Bereitstellung einer Hausnotrufanlage, über die eine Rufzentrale 24 Stunden am Tag erreichbar ist
- Vorschlag eines Hausmeisterdienstes zum Beispiel für Gartenpflege oder Räum- und Streudienste
Diese Leistungen werden bis zu 9 Monate – ab Unfalltag – erbracht.
Pflegeleistungen
- Grundpflege wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Informationen zur gesetzlichen Pflegeversicherung sowie Beratung bei der Anschaffung notwendiger Hilfsmittel
- Pflegeschulung für Angehörige
Diese Leistungen werden bis zu 9 Monate – ab Unfalltag – erbracht.
Beratungsleistungen
- Medizinische Beratung zu Diagnostik, Akut-Behandlung und Anschluss-Therapien
- Reha-Beratung
- Pflege-Beratung
- Beratung über Hilfsmittelversorgung
Festgelegt wird der Invaliditätsgrad anhand der sogenannten Gliedertaxe – diese zeigt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust eines Organs oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gilt.
Ist ein betroffenes Körperorgan nicht in der Gliedertaxe aufgelistet, wird geprüft, wie stark die Leistungsfähigkeit des Körpers durch die Verletzung insgesamt eingeschränkt ist.
Wichtig ist auch, ob das Körperteil beziehungsweise Organ vollständig oder nur teilweise funktionsunfähig ist und ob es schon vorher dauerhaft beeinträchtigt war (Vorinvalidität). Beispiel: Durch einen Verkehrsunfall wird Ihr rechter Arm verletzt. Bei einem vollständigen Funktionsverlust gilt ein Invaliditätsgrad von 70 %. Wenn die Verletzung nur zu einem dauerhaften Verlust von 10 % der Funktion führt, gilt ein Invaliditätsgrad von 7 % - einem Zehntel des vollen Invaliditätsgrades.
Wer stellt den Invaliditätsgrad fest?
Die Feststellung des Invaliditätsgrades übernimmt in der Regel ein unabhängiger medizinischer Gutachter. Diesen beauftragen wir für Sie und übernehmen auch die Kosten für die Begutachtung.
Finanztest zufolge besagt eine Faustregel, dass Versicherte mindestens das Sechsfache ihres Jahresbruttoeinkommens absichern sollen. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Orientierungshilfe. Bitte überprüfen Sie den persönlichen Bedarf für jede Person, für die Sie Versicherungsschutz vereinbaren wollen. Kriterien sind neben dem Jahreseinkommen vor allem Alter, Familienstand, Wohn-/Eigentumsverhältnisse, finanzielle Verpflichtungen und bereits vorhandene Versicherungen wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sie sind zuhause, auf der Arbeit, in der Freizeit oder auf Reisen unfallversichert — weltweit und rund um die Uhr.
Die private Unfallversicherung gilt als Vorsorgeaufwendung und kann somit bei der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden.
Unsere private Unfallversicherung sichert Sie bei Unfällen auf der Arbeit und in der Freizeit ab. Deshalb wird der Beitrag in einem beruflichen und privaten Anteil von der Steuer abgesetzt. Der berufliche Anteil wird bei den Werbungskosten und der private Teil bei den Sonderausgaben angeben.
Wichtig: Die vom Gesetzgeber festgelegten Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen sind dabei zu beachten. Bei Beamten, Angestellten, Rentner und Pensionären liegt dieser bei 1.900 Euro. Bei Selbstständigen liegt dieser bei 2.800 Euro.
Häufig kann der Beitrag für Vorsorgeversicherung nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden — dies ist dann der Fall, wenn der Höchstbeitrag durch Aufwendung für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung aufgebraucht ist.
Beispiel: Sie sind Angestellter und gesetzlich krankenversichert.
Der Arbeitnehmeranteil beträgt bei der Krankenversicherung 1.300 Euro, bei der Pflegeversicherung 140 Euro und bei der Arbeitslosenversicherung 205 Euro.
Somit sind bereits 1.645 Euro als Vorsorgeaufwendungen anerkannt. Daher können Sie 255 Euro für weitere Vorsorgeaufwendungen — zum Beispiel den Beitrag von private Versicherungen — absetzen.
Diese Berufe oder Tätigkeiten versichern wir nicht:
- Sprengmeister und Mitarbeiter in der Munitionssuche- und -räumung
- Taucher
- Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler
- Artisten
- Dompteure
- Rennfahrer
- Rennreiter