Unfallversicherung

  • AKTION: 15% Rabatt bis 08.12. sichern
  • Leistung schon ab 1 % Invalidität
  • Weltweit abgesichert: im Berufs- und Privatleben

Im Zeitraum vom 01.12. 00:01 Uhr bis 08.12.2024 23:59 Uhr erhalten Sie bei einem Antrag über den Abschluss einer Unfallversicherung auf www.huk24.de einen prozentualen Rabatt (max. 15€) zur Verrechnung mit dem ersten Versicherungsjahresbeitrag.

Voraussetzungen:

Sie haben einen gültigen Aktionscode per E-Mail oder SMS erhalten und diesen im Tarifrechner eingegeben oder den im Tarifrechner angezeigten Aktionscode aktiviert. Es handelt sich um einen erstmaligen Neuabschluss (kein Tarifwechsel, keine Änderung des Leistungsumfangs und keine Neuanträge, die binnen eines Jahres nach Beendigung des letztens Unfallversicherungsvertrages bei HUK24 gestellt werden). Ihr individuell ermittelter rabattierter Jahresbeitrag wird Ihnen - nach Eingabe der erforderlichen Daten - im Tarifrechner auf der Seite „Angebot“ angezeigt. 

Sollte der Verdacht technischer Manipulation oder sonstigen Missbrauchs entstehen, behält sich die HUK24 das Recht vor, den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen oder die gesamte Aktion zu beenden. Die HUK24 behält sich vor, die Aktion aus Rechtsgründen frühzeitig zu beenden.

HUK24 AG verlost in einer bundesweiten Aktion einen von insgesamt fünf Smart-TVs mit 65 Zoll Bildschirmdiagonale an natürliche Personen, die im Zeitraum vom 24.11.2024 bis 29.11.2024 einen Neuvertrag für eine Privathaftpflichtversicherung, Hausratversicherung oder Unfallversicherung bei HUK24 abschließen, oder eine E-Mail an wette@huk24.de mit dem Betreff TV Gewinnspiel senden. Die Durchführung dieses Gewinnspiels richtet sich ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen:

1. Veranstalter des Gewinnspiels
HUK24 AG
Willi-Hussong Straße 2
96440 Coburg
www.HUK24.de

2. Teilnehmerkreis für die Verlosung und Ausschlüsse

Voraussetzungen für die Teilnahme am Gewinnspiel:

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die zum Zeitpunkt des Gewinnspiels das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Teilnahme ist ausschließlich online über die Internetseite www.HUK24.de möglich.
Die HUK24 ist nicht verantwortlich für aufgrund von Verzögerungen oder Störungen des Internets zu spät eingereichte oder verloren gegangene Nachrichten, für Probleme oder technische Störungen bei Telefon-, Breitband- oder anderen Netzwerken sowie das Nichtankommen von Nachrichten und Antragsanfragen, die zum Scheitern der automatischen Teilnahme führen.
Ihre eingegebenen Daten werden von uns nur für die Durchführung des Gewinnspiels gespeichert. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unseren Datenschutzhinweisen.
HUK24 behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen.
3. Gewinne, Teilnahmeschluss, Gewinnbenachrichtigung
Verlost wird einer von insgesamt fünf Smart-TVs mit einer Bildschirmdiagonale von 65 Zoll im Wert von ca. 900 €. Farb- und Ausstattungsvariante freibleibend, je nach Marktverfügbarkeit.

Die Ermittlung des Gewinners erfolgt anhand des Losverfahrens am 22.01.2025 durch HUK24 AG. Der Gewinner wird von HUK24 innerhalb von fünf Werktagen (ausgenommen Samstage, Sonntage, Feiertage) in Textform, an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, informiert. Die Gewinne werden postalisch an die Gewinner versandt.

Alle mit dem Gewinn einhergehende Folgekosten sind vom Gewinner zu tragen.

Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Kann der Gewinn aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht übergeben werden, entfällt der Gewinnanspruch. Mit Versand des Gewinns ist HUK24 von jeder weiteren Leistungspflicht frei. Eine Barauszahlung des Gewinns erfolgt nicht.

Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.

Meldet sich der jeweilige Gewinner nach einfacher Aufforderung nicht innerhalb von 14 Werktagen, wird der Gewinn auf einen anderen ebenfalls per Los zu ermittelnden Teilnehmer übertragen. Sofern möglich, werden wir jedem Teilnehmer eine Nachricht über den Gewinn / Nicht Gewinn zukommen lassen.

4. Datenschutz
Über unsere Datenschutzhinweise werden Sie bei Antragsaufnahme informiert. Diese finden Sie auch auf www.HUK24.de/datenschutz. Wir verarbeiten die Kontaktdaten der Kunden auch zur Durchführung des Gewinnspiels. Die Kontaktdaten des Gewinners werden zur postalischen (per E-Mail) Gewinnbenachrichtigung und zur Auslieferung des Gewinns genutzt.

5. Haftungsausschluss
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche sich unmittelbar oder mittelbar aus der Teilnahme am Gewinnspiel ergeben, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

6. Schlussbestimmungen
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.HUK24 behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist.

Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An Ihre Stelle tritt sodann eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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Ihr umfangreicher Unfallschutz

Eine gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie nur im Berufsleben – schließen Sie die Versicherungslücke mit unserem leistungsstarken Classic-Tarif der privaten Unfallversicherung.

Der Invaliditätsgrad drückt die dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung in Prozent aus — abhängig von den Körperteilen die betroffen sind.

 

Was heißt "dauerhaft beeinträchtigt"?

Eine dauerhafte Beeinträchtigung besteht, wenn der Zustand voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustands nicht erwartet werden kann.

 

Wie wird der Invaliditätsgrad bestimmt?

Festgelegt wird der Invaliditätsgrad anhand der sogenannten Gliedertaxe – diese zeigt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust eines Organs oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gilt. 

Ist ein betroffenes Körperorgan nicht in der Gliedertaxe aufgelistet, wird geprüft, wie stark die Leistungsfähigkeit des Körpers durch die Verletzung insgesamt eingeschränkt ist. 

Wichtig ist auch, ob das Körperteil beziehungsweise Organ vollständig oder nur teilweise funktionsunfähig ist und ob es schon vorher dauerhaft beeinträchtigt war (Vorinvalidität). Beispiel: Durch einen Verkehrsunfall wird Ihr rechter Arm verletzt. Bei einem vollständigen Funktionsverlust gilt ein Invaliditätsgrad von 70 %. Wenn die Verletzung nur zu einem dauerhaften Verlust von 10 % der Funktion führt, gilt ein Invaliditätsgrad von 7 % - einem Zehntel des vollen Invaliditätsgrades.

 

Wer stellt den Invaliditätsgrad fest?

Die Feststellung des Invaliditätsgrades übernimmt in der Regel ein unabhängiger medizinischer Gutachter. Diesen beauftragen wir für Sie und übernehmen auch die Kosten für die Begutachtung.

Warum empfehlen wir eine Dynamik von 3 %?

Sie gleichen so langfristig die steigenden Lebenshaltungskosten durch Inflation aus.

 

Kann ich auch eine andere Höhe bei der Dynamik wählen?

Ja, bei der Höhe haben Sie freie Wahl. Diese können Sie zwischen 1 bis 10 Prozent festlegen und jederzeit ändern.

 

Was passiert mit meinem Beitrag?

Aufgrund der Dynamik passen wir jedes Jahr die Versicherungssumme an – dementsprechend auch Ihren Beitrag. Die Information zum neuen Beitrag erhalten Sie mit der Beitragsrechnung.

 

Kann ich der Anpassung auch widersprechen?

Ja, innerhalb von sechs Wochen ab Erhalt der Beitragsrechnung – schriftlich an uns. Der Widerspruch gilt dann nur einmalig für das laufende Kalenderjahr.

 

Ich wünsche keine Dynamik mehr. Kann ich diese ausschließen?

Sie können die Dynamik jederzeit aus dem Vertag ausschließen. 

 

Wenn Sie Ihre Unfallversicherung mit Progression vereinbaren, erhöht sich die Summe der Auszahlung überproportional ab einer Invalidität von 26 %.

 

Ein Beispiel: Nach einem Unfall sind Sie zu 100 % invalide. Sie haben eine Versicherungssumme von 100.000 Euro vereinbart.

  • Wenn Sie keine Progression vereinbart haben, zahlen wir Ihnen 100.000 Euro aus.
  • Bei einer Progression von 225 % zahlen wir Ihnen 225.000 Euro aus.
  • Bei einer Progression von 500 % zahlen wir Ihnen 500.000 Euro aus. 
  • Bei einer Progression von 1.000 % zahlen wir Ihnen 1.000.000 Euro aus.

 

In unseren Versicherungsbedingungen finden Sie detaillierte Tabellen zur Auszahlung bei den verschiedenen Progressionsstufen und Invaliditätsgraden.

Bei manchen Unfällen ist sofortige Hilfe wichtig. Wir zahlen eine Sofortleistung in Höhe von 20 % der Versicherungssumme (mindestens 10.000 €, maximal 20.000 €) bei:

  • Vollständiger Erblindung/Verlust eines Auges
  • Amputation einer Hand oder eines Fußes
  • Querschnittslähmung
  • Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mindestens 30 % der Körperoberfläche
  • Schädel-Hirn-Trauma 2. oder 3. Grades

Wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb von drei Tagen nach dem Unfall stirbt, entfällt der Anspruch auf die Sofortleistung.

Falls nach einem Unfall kosmetische Operationen notwendig werden, übernehmen wir im Classic-Tarif die Kosten der Operation bis 50.000 Euro.

Wir zahlen aber nur, soweit kein anderer Versicherer leistet. 

Mehrleistungen der Unfallversicherung

Die Unfallversicherung enthält weiteren Zusatzschutz – ohne Zusatzbeitrag.

Wir leisten beispielsweise auch

  • bei Unfällen durch Schlaganfall oder Herzinfarkt
  • bei Gesundheitsschäden durch Tauchen
  • bei Vergiftungen und Verätzungen zum Beispiel durch Gase oder Nahrungsmittel (außer Alkoholvergiftungen ab 14 Jahren) 
  • bei bestimmten Infektionen zum Beispiel durch Zeckenbiss oder Insektenstich
  • wenn Sie sich Muskeln, Sehnen oder Bänder an Gliedmaßen oder Wirbelsäule durch eine erhöhte Kraftanstrengung zerren oder zerreißen
  • bei Gesundheitsheitsschäden durch Schutzimpfungen
  • bei Kopfverletzung trotz Schutzhelm in Höhe von 500 €
  • bei Reha-Leistung (2.500 €) und Kur-Beihilfe (1.000 €)

 

Den vollständigen Leistungsumfang finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

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Ein stilisiertes Smartphone, das Zusatzoptionen zu Versicherungstarifen anzeigt

Zusatzschutz für Ihre Unfallversicherung

Passen Sie Ihre Unfallversicherung Ihrer individuellen Lebenssituation und Ihren Bedürfnissen an. Neben der frei wählbaren Progression und Dynamik können Sie Ihren Unfallschutz mit nützlichen Zusatzbausteinen erweitern.

Warum ist das Krankenhaus-Tagegeld sinnvoll?

Es gibt viele Gründe, warum ein Tagegeld für Krankenhausaufenthalte sinnvoll ist. Sie können damit beispielsweise die für gesetzlich Krankenversicherte vorgeschriebene Zuzahlung ausgleichen. Auch die Kosten für Telefon- und Fernsehnutzung oder die Zuzahlung für Ein- und Zweibettzimmer lässt sich mit dem Tagegeld abdecken.

 

Weitere Informationen

Das Krankenhaus-Tagegeld erhalten Sie bis zu drei Jahre lang – für jeden Kalendertag, den Sie aufgrund eines Unfalls im Krankenhaus verbringen. Nach Ihrem Krankenhausaufenthalt erhalten Sie zudem das Krankenhaus-Tagegeld PLUS für die gleiche Anzahl der Tage, die Sie zuvor im Krankenhaus waren – längstens bis zu 18 Monaten.

 

Wir verdoppeln das Krankenhaus-Tagegeld, wenn der Unfall im Ausland passiert ist und Sie unmittelbar vollstationär behandelt wurden – für bis zu sechs Wochen. Wir verdoppeln auch, wenn Sie sich nach einem Unfall im Koma befinden. Dabei unterscheiden wir nicht zwischen natürlichem oder künstlichem Koma. Wir zahlen – für bis zu drei Monate.

Treffen beide Situationen ein, nehmen wir nur eine Verdoppelung vor. Das Krankenhaustagegeld PLUS verdoppeln wir nicht. Bei einer ambulanten Operation in Folge eines Unfalls erhalten Sie sogar das dreifache Krankenhaus-Tagegeld.

Den Tagessatz können Sie bis zu 60 Euro frei wählen. Eine Änderung ist jederzeit möglich – ebenso wie der Ausschluss.

Was leistet der Unfall-Schutzbrief?

 

Hilfsleistungen

  • Menüservice, Wohnungsreinigung, Wäscheservice, Erledigung von Einkäufen und Besorgungen
  • Begleitung zu Arzt-, Therapie-, Krankengymnastik und Behördengängen
  • Betreuung und Versorgung Ihrer Kinder
  • Unterbringung von Haustieren
  • Tag- und Nachtwache: Beaufsichtigung bis zu 48 Stunden, beispielsweise nach einer Operation.
  • Vermittlung von Pflegehilfsmitteln wie zum Beispiel einem Rollstuhl oder einer Gehhilfe
  • Medikamentenanlieferung
  • Bereitstellung einer Hausnotrufanlage, über die eine Rufzentrale 24 Stunden am Tag erreichbar ist
  • Vorschlag eines Hausmeisterdienstes zum Beispiel für Gartenpflege oder Räum- und Streudienste

Diese Leistungen werden bis zu 9 Monate – ab Unfalltag – erbracht.

 

Pflegeleistungen

  • Grundpflege wie Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Informationen zur gesetzlichen Pflegeversicherung sowie Beratung bei der Anschaffung notwendiger Hilfsmittel
  • Pflegeschulung für Angehörige

Diese Leistungen werden bis zu 9 Monate – ab Unfalltag – erbracht.

 

Beratungsleistungen

  • Medizinische Beratung zu Diagnostik, Akut-Behandlung und Anschluss-Therapien
  • Reha-Beratung
  • Pflege-Beratung
  • Beratung über Hilfsmittelversorgung

Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Kapitalleistung. Voraussetzung ist, dass der Versicherte innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen verstorben ist. 

Wird ein Kind des Versicherten durch den Unfall zur Vollwaise, zahlen wir die doppelte Todesfall-Leistung aus. 

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Häufige Fragen rund um die Unfallversicherung

Wie wird der Grad der Invalidität festgelegt?

Festgelegt wird der Invaliditätsgrad anhand der sogenannten Gliedertaxe – diese zeigt, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust eines Organs oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gilt.
Ist ein betroffenes Körperorgan nicht in der Gliedertaxe aufgelistet, wird geprüft, wie stark die Leistungsfähigkeit des Körpers durch die Verletzung insgesamt eingeschränkt ist.
Wichtig ist auch, ob das Körperteil beziehungsweise Organ vollständig oder nur teilweise funktionsunfähig ist und ob es schon vorher dauerhaft beeinträchtigt war (Vorinvalidität). Beispiel: Durch einen Verkehrsunfall wird Ihr rechter Arm verletzt. Bei einem vollständigen Funktionsverlust gilt ein Invaliditätsgrad von 70 %. Wenn die Verletzung nur zu einem dauerhaften Verlust von 10 % der Funktion führt, gilt ein Invaliditätsgrad von 7 % - einem Zehntel des vollen Invaliditätsgrades.

Wer stellt den Invaliditätsgrad fest?
Die Feststellung des Invaliditätsgrades übernimmt in der Regel ein unabhängiger medizinischer Gutachter. Diesen beauftragen wir für Sie und übernehmen auch die Kosten für die Begutachtung.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme in der Unfallversicherung sein?

Finanztest zufolge besagt eine Faustregel, dass Versicherte mindestens das Sechsfache ihres Jahresbruttoeinkommens absichern sollen. Dabei handelt es sich um eine unverbindliche Orientierungshilfe. Bitte überprüfen Sie den persönlichen Bedarf für jede Person, für die Sie Versicherungsschutz vereinbaren wollen. Kriterien sind neben dem Jahreseinkommen vor allem Alter, Familienstand, Wohn-/Eigentumsverhältnisse, finanzielle Verpflichtungen und bereits vorhandene Versicherungen wie zum Beispiel die Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wo und wann gilt die Unfallversicherung?

Sie sind zuhause, auf der Arbeit, in der Freizeit oder auf Reisen unfallversichert — weltweit und rund um die Uhr.

Wie setze ich die Unfallversicherung von der Steuer ab?

Die private Unfallversicherung gilt als Vorsorgeaufwendung und kann somit bei der Einkommenssteuererklärung abgesetzt werden.
Unsere private Unfallversicherung sichert Sie bei Unfällen auf der Arbeit und in der Freizeit ab. Deshalb wird der Beitrag in einem beruflichen und privaten Anteil von der Steuer abgesetzt. Der berufliche Anteil wird bei den Werbungskosten und der private Teil bei den Sonderausgaben angeben.

Wichtig: Die vom Gesetzgeber festgelegten Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen sind dabei zu beachten. Bei Beamten, Angestellten, Rentner und Pensionären liegt dieser bei 1.900 Euro. Bei Selbstständigen liegt dieser bei 2.800 Euro.
Häufig kann der Beitrag für Vorsorgeversicherung nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden — dies ist dann der Fall, wenn der Höchstbeitrag durch Aufwendung für die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung aufgebraucht ist.
Beispiel: Sie sind Angestellter und gesetzlich krankenversichert.
Der Arbeitnehmeranteil beträgt bei der Krankenversicherung 1.300 Euro, bei der Pflegeversicherung 140 Euro und bei der Arbeitslosenversicherung 205 Euro.
Somit sind bereits 1.645 Euro als Vorsorgeaufwendungen anerkannt. Daher können Sie 255 Euro für weitere Vorsorgeaufwendungen — zum Beispiel den Beitrag von private Versicherungen — absetzen.

Welche Berufe sind bei der Unfallversicherung ausgeschlossen?

Diese Berufe oder Tätigkeiten versichern wir nicht:

  • Sprengmeister und Mitarbeiter in der Munitionssuche- und -räumung
  • Taucher
  • Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler
  • Artisten
  • Dompteure
  • Rennfahrer
  • Rennreiter
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Die HUK24 bietet ihren Kunden vom ersten Kontaktpunkt über den Vertragsabschluss bis hin zur Vertragsverwaltung und Schadenmeldung komplett digitale Prozesse, sodass Sie in einer ruhigen Minute alles bequem und ohne Stress von Zuhause aus erledigen können.

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Versicherungen abzuschließen sollte so einfach sein wie eine Pizza zu bestellen.

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Wir achten bei allen Services stets auf eine einfach verständliche, transparente und benutzerfreundliche Handhabung.

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