Bei Kfz-Schäden arbeiten wir mit den Partnerwerkstätten der HUK-COBURG zusammen. Das sind ausgesuchte Qualitätsbetriebe, die jeder Fahrzeugbesitzer nutzen kann: unsere HUK24-Kunden und jeder andere Fahrer, dessen Fahrzeug repariert werden muss. 2 Millionen Fahrzeuge haben die Partnerwerkstätten schon für unsere Kunden und die Kunden der HUK-COBURG repariert.
Die Autos und Motorräder unserer Kunden mit Kasko SELECT steuern wir bei einem Kaskoschaden deshalb immer in die Partnerwerkstätten.
Mit einer Kfz-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung der HUK24 können Sie Ihren Schaden in wenigen Minuten online melden.
Bei Steinschlägen, Brüchen und Rissen in Fahrzeugscheiben kooperieren wir mit Carglass, um Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Schadenregulierung zu ermöglichen.
Als Kunde der HUK24 erhalten Sie den vollen Schadenservice der HUK-COBURG Versicherungsgruppe. Ohne Einschränkung.
Schäden können Sie wie folgt melden:
In Ihrer Schadenübersicht werden Ihnen alle laufenden Schäden zu Ihrer KFZ-Versicherung, zu Ihrer Haftpflichtversicherung sowie zu Ihrer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung angezeigt.
So können Sie Ihren Schaden einsehen:
Klicken Sie oben rechts im Menüpunkt auf "Anmelden" und loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten in Ihrem Servicebereich "Meine HUK24" ein. Wählen Sie im Auswahlmenü "Schadenservice" und klicken Sie dann auf "Gemeldete Schäden".
Eine umfassende Unfallaufnahme am Unfallort ist entscheidend, denn fehlende Daten können später oft nicht mehr beschafft werden.
Folgendes sollten Sie an der Unfallstelle unbedingt beachten:
Verwenden Sie zur Unfallaufnahme den Europäischen Unfallbericht. Wir empfehlen, sich diesen auszudrucken und ihn zusammen mit der Schadenvisitenkarte im Handschuhfach Ihres Fahrzeugs aufzubewahren. Grundsätzlich sollte man bei einem Unfall im Ausland die Polizei hinzuziehen. Die Telefonnummern des 24-Stunden-Notruf-Services finden Sie auf Ihrer Schadenvisitenkarte.
Die Schadenvisitenkarte erhalten Sie nach der Übermittlung des Versicherungsscheins per Post. Sie können die Schadenvisitenkarte auch in Ihrem persönlichen Versicherungsordner beantragen.
Sobald ein Schadenfall angezeigt wird, muss der Versicherer hierfür eine Schadenrückstellung bilden, das heißt, Geld für etwaige Entschädigungsleistungen bereithalten. Diese Rückstellung führt bereits zur Rückstufung des Vertrages.
Kann der Schadenfall ohne Leistungen geschlossen werden (weil z. B. die Gegenseite den Unfall zu 100% verursacht hat oder weil Sie den Schadenfall freiwillig selbst begleichen), korrigieren wir die Rückstufung. Der Vertrag wird dann rückwirkend in die Schadenfreiheitsklasse (SF) eingestuft, die sich ohne den Schaden ergibt.