Wege in der außergerichtlichen Streitbeilegung

Wege in der außergerichtlichen Streitbeilegung sind zum Beispiel die Schlichtungsstellen für Verbraucher, Schiedsgerichte oder eine Mediation. Bei der Mediation unterstützt ein erfahrener Vermittler die Parteien bei der Suche nach einer Lösung, die beide Seiten zufriedenstellt. Der Vermittler bleibt dabei neutral. Er hat keine Entscheidungsbefugnis, sondern versucht, die Interessen beider Seiten auszugleichen.

 

Vorteile einer Mediation:

  • Der Konflikt kann in vielen Fällen schneller geklärt werden als vor Gericht.
  • Sie zahlen keine Selbstbeteiligung, wenn die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. 
  • Ihr Vertrag wird nicht zurück gestuft, wenn die Angelegenheit damit abgeschlossen ist. 

 

 

 

 

 

 

Ja, Sie haben selbstverständlich die freie Anwaltswahl. 

Wenn Sie jedoch Hilfe bei der Suche nach einem Anwalt benötigen, unterstützen wir Sie gerne mit unserer umfangreichen Erfahrung. Wir empfehlen Ihnen dann einen Anwalt aus unserem bundesweiten Anwaltsnetz. Hierbei greifen wir nur auf Kanzleien zurück, die unsere hohen Qualitätsansprüche erfüllen. So finden Sie den geeigneten Anwalt für Ihre Interessenwahrnehmung. 

Wenn Sie uns brauchen, sind wir für Sie da. Wenn Sie unsere Leistungen im Rechtsschutzfall in Anspruch nehmen wollen, wenden Sie sich möglichst zeitnah an uns. Wir haben die Möglichkeit, Sie durch vielfältige Maßnahmen zu unterstützen

  • Manchmal hilft schon eine Auskunft
    Wir verbinden Sie im Rechtsschutzfall in geeigneten Fällen mit einem Anwalt, der Sie am Telefon berät. So gewinnen Sie schnell Entscheidungssicherheit. Nutzen Sie unsere Erstberatung, entfällt die vereinbarte Selbstbeteiligung. 
  • Konflikte einvernehmlich lösen
    Eine gütliche Einigung ist auf Dauer oft tragfähiger als eine streitige Auseinandersetzung vor Gericht. Wir empfehlen Ihnen in geeigneten Fällen einen kompetenten und erfahrenen Dienstleister (z. B. Mediator), der Sie unterstützt, den Konflikt gemeinsam mit Ihrem Konfliktpartner zu lösen. 
  • Anwaltsempfehlung
    Wenn Sie doch die Hilfe eines kompetenten und erfahrenen Anwalts benötigen, empfehlen wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin gerne einen solchen aus unserem bundesweiten Anwaltsnetz. Wir achten darauf, dass die ausgewählten Anwälte unsere hohen Qualitätsansprüche erfüllen. 
  • Freie Anwaltswahl
    Selbstverständlich können Sie Ihren Anwalt auch selbst auswählen. 

Ähnlich wie in der Kfz-Versicherung werden schadenfreie Jahre in der Rechtschutzversicherung in Schadenfreiheitsklassen eingestuft. Diese wirken sich in Rechtsschutz aber nicht auf den Beitrag aus, sondern auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Bei Vertragsbeginn beträgt die Selbstbeteiligung 300 €. Sie verringert sich bei Schadenfreiheit stufenweise, bis sie nach zehn Jahren auf 0 € absinkt.

 

Ihre Selbstbeteiligung beträgt:

  • Im 1. bis 2. Jahr: 250 €
  • Im 3. bis 4. Jahr: 200 €
  • Im 5. bis 6. Jahr: 150 €
  • Im 7. bis 8. Jahr: 100 €
  • Im 9. Jahr: 50 €
  • Ab dem 10. Jahr: 0 €

 

Bei mehreren Rechtsschutzfällen kann die Selbstbeteiligung auf bis zu 550 € ansteigen.

Eine Rückstufung findet statt, wenn im außergerichtlichen Verfahren durch uns Zahlungen geleistet werden oder im gerichtlichen Verfahren eine Deckungszusage erteilt wird und Maßnahmen eingeleitet sind, die ein Kostenrisiko auslösen.

Eine Rückstufung im Rechtsschutzfall findet aber nicht statt, wenn zum Beispiel

  • der Rechtsschutzfall durch eine Erstberatung abgeschlossen ist oder
  • der Rechtsschutzfall in geeigneten Fällen mithilfe einer außergerichtlichen Konfliktbeilegung durch einen von uns vorgeschlagenen Dienstleister erledigt ist.

Unsere wichtigsten Leistungen im Überblick:

 

Strafrechtsschutz in Verkehrssachen

Zum Beispiel wenn bei einem Unfall Insassen des anderen Fahrzeugs verletzt werden. Gegen Sie wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Verurteilt Sie das Gericht wegen Vorsatz, leisten wir nicht.

 

Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Zum Beispiel wenn die Verwaltungsbehörde es ablehnt, Ihnen den zuvor entzogenen Führerschein erneut auszustellen.

 

Verkehrsrechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht

Zum Beispiel wenn Sie nach einer Reparatur in der Werkstatt merken, dass Ihr Fahrzeug weiterhin die angeblich behobenen Mängel hat.

 

Steuerrechtsschutz in Verkehrssachen

Zum Beispiel wenn das Finanzamt nach dem Einbau eines Katalysators zu hohe Kraftfahrzeugsteuern fordert.

 

Schadenersatzrechtsschutz in Verkehrssachen

Zum Beispiel wenn nach einem Verkehrsunfall die Haftungsfrage unklar ist und die gegnerische Versicherung nur einen Teil des Schadens zahlen möchte.

 

Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz in Verkehrssachen

Zum Beispiel wenn Sie zu schnell gefahren sind und nun ein Ermittlungsverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung eingeleitet wird. Wir übernehmen jedoch keine Kosten, wenn Sie falsch geparkt oder gegen Halteverbote verstoßen haben.

 

Außergerichtliche Konfliktbeilegung

Oft kann ein Konflikt gemeinsam und schnell außergerichtlich und auf Augenhöhe gelöst werden. Mit Hilfe eines Mediators kann in geeigneten Fällen eine faire Lösung gefunden werden. Gern empfehlen wir Ihnen einen kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner.