Wenn Sie ein Elektroauto versichern, sollten Sie darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch für den Akku besteht. Als Herzstück eines Elektroautos sind Schäden am Akku oft mit hohen Reparaturkosten verbunden. Allerdings bieten viele Versicherungen den Akkuschutz nicht standardmäßig, sondern gegen Aufpreis als Zusatzbaustein an.

Bei der HUK24 ist der Schutz des Akkus in der Kaskoversicherung automatisch inbegriffen.

Ihr Vorteil: Wir verzichten auf altersbedingte Abzüge bei Akkuschäden. Das heißt: Muss bei einer Reparatur der Akku getauscht werden, kommen wir unabhängig vom Alter des Akkus für die Kosten auf.

 

Die Reichweite von Elektroautos und die Verfügbarkeit von Ladesäulen haben sich in den letzten Jahren stetig verbessert. Dennoch kann es vorkommen, dass ein E-Auto aufgrund fehlender Energie stehen bleibt.

Bei solchen und anderen Pannen oder Unfällen hilft Ihnen der HUK24 Schutzbrief. Sie können uns rund um die Uhr anrufen - unser Pannenservice hilft Ihnen schnell und unkompliziert im In- und Ausland. Und das schon ab 9,60 Euro im Jahr. Wählen Sie den Zusatzschutz einfach im Angebotsrechner aus.

Unsere Pannenhilfe-Experten kennen die besonderen Anforderungen für das Abschleppen von Elektroautos und sorgen für einen sicheren Transport Ihres Fahrzeugs.

Mehr Informationen zum HUK24 Kfz-Schutzbrief

 

Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Ihr E-Auto verursacht wurden - beispielsweise verletzte oder getötete Personen, Sachschäden und Vermögensschäden.  

 

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Bei Unfällen im Straßenverkehr können die tatsächlichen Schadensummen jedoch deutlich höher ausfallen. Insbesondere bei Personenschäden können die Kosten die gesetzliche Mindestdeckungssumme um ein Vielfaches übersteigen.

Aus diesem Grund haben wir die Deckungssumme unserer Kfz-Haftpflichtversicherung weit über den gesetzlichen Mindestsummen angesetzt. 

Werkstattbonus – 20% sparen mit Kasko SELECT 

Kasko SELECT bedeutet für Sie: Bei einem Kaskoschaden sucht unser Partner, die HUK-COBURG eine qualitativ hochwertige Werkstatt für Ihr Elektroauto aus. 

Durch standardisierte Abläufe und Großkundenkonditionen gewinnen wir Kostenvorteile, die wir an Sie weitergeben. Ihr Kaskobeitrag sinkt dadurch. Sie sparen 20% Beitrag im Vergleich zu einer Kasko ohne Werkstattbindung ein.

 

Ihre Vorteile mit Kasko SELECT:

  • 20% Beitragsvorteil für die Vollkasko oder Teilkasko
  • 6 Jahre Garantie auf die Reparatur
  • DEKRA-geprüftes Werkstattnetz mit hohen Qualitätsstandards
  • Fachgerechte Reparatur unter Verwendung von Originalersatzteilen
  • Direkte Abrechnung mit der Werkstatt durch die HUK-COBURG

 

So funktioniert Kasko SELECT im Schadenfall:

  • Sie rufen von der Unfallstelle aus die HUK-COBURG an: 0800 2 485 445 – kostenlos aus deutschen Telefonnetzen. Oder Sie melden Ihren Schaden online. 
  • Die HUK-COBURG nennt Ihnen eine geeignete Partnerwerkstatt mit freien Kapazitäten in der Nähe. Dort lassen Sie das Auto reparieren.
  • Die HUK-COBURG organisiert den Transport, wenn das Auto nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist – oder die Werkstatt mehr als 15 km von Ihrem Wohnsitz entfernt ist.
  • Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt.
  • Auf Wunsch vermittelt Ihnen die Werkstatt einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur.
  • Möchten Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen, ersetzen wir die Kosten, die bei einer Reparatur angefallen wären.
     

Hinweis: Sie haben ein Leasingfahrzeug und möchten Kasko SELECT vereinbaren? Dann prüfen Sie vor Abschluss unbedingt Ihren Leasingvertrag.
 

Wann kann Kasko SELECT nicht abgeschlossen werden?

  • Wenn das Fahrzeug auf jemand anderen als den Versicherungsnehmer, den Ehe-/Lebenspartner oder das Kind zugelassen ist

NEU: Ratgeber E-Mobilität

 

Hilfreiche Tipps zu Akku, Ladesäulen und mehr

 

 


 

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Voraussetzung für den Einsatz des Autos im Straßenverkehr

Für ein Elektroauto gelten die gleichen Bestimmungen, die auch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren betreffen. Das bedeutet, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigen, bevor Sie Ihr Elektroauto zulassen können. Den Nachweis, dass Ihr Auto versichert ist, stellt die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) dar. Diese erhalten Sie nach Abschluss des Versicherungsantrags direkt per E-Mail.

 

Die Kaskoversicherung sichert Sie gegen Schäden am Fahrzeug ab

Der Abschluss einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung hingegen ist freiwillig. Aufgrund der hohen Anschaffungs- und Reparaturkosten von Elektroautos ist es jedoch in vielen Fällen sinnvoll, sich gegen Schäden am Fahrzeug mit dem Kaskoschutz abzusichern.

 

Achten Sie auf die Versicherung des Akkus Ihres Elektroautos

Nicht jeder Versicherer bietet den Schutz des Akkus in der Kaskoversicherung an. Schäden am Akku eines Elektroautos sind jedoch mit hohen Kosten verbunden und sollten deshalb idealerweise mit abgedeckt werden. Bei der HUK24 ist Ihr Akku im Kaskoschutz mitversichert.  

Nutzen Sie unseren Angebotsrechner, um einen Antrag für die Versicherung Ihres Elektroautos zu stellen. Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erhalten Sie direkt im Anschluss per E-Mail. Mit der eVB-Nummer können Sie Ihr Fahrzeug dann bei der Zulassungsstelle anmelden.

In seltenen Fällen erreicht die E-Mail Sie erst am nächsten Werktag.

Jetzt Angebot berechnen

Diese Unterlagen brauchen Sie immer:

  • Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Eine schriftliche Vollmacht, wenn Sie einen Vertreter schicken. Dieser muss seinen Ausweis oder den Pass mit aktueller Meldebescheinigung mitnehmen.
  • Ihre Kontodaten
     

Für eine Neuzulassung benötigen Sie außerdem:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Oder das COC-Papier, die Übereinstimmungsbescheinigung, wenn Sie das Fahrzeug importieren 
     

Bei einem Gebrauchtwagen benötigen Sie zusätzlich:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Neue Kennzeichen, wenn Sie die alten nicht weiterverwenden
  • Eine „TÜV-“ und ASU-Bescheinigung, wenn das Kfz älter als drei Jahre ist
     

Wenn Sie Ihre Autoversicherung abschließen, können Sie den Kreis der Fahrer festlegen. Sie können zum Beispiel festhalten, dass Sie und Ihr Partner das Auto fahren dürfen. 

Auf Grund Ihrer Angaben zum Fahrerkreis im Antrag berücksichtigen wir Ihre persönliche Situation und berechnen dementsprechend Ihren Beitrag. 

 

Es ist daher wichtig, dass Sie uns unverzüglich darüber informieren, wenn eine andere Person als bisher angegeben das Fahrzeug fährt. Wir berechnen daraufhin den Beitrag ab dem Zeitpunkt der Änderung neu.

 

Wichtig: An der Beitragsberechnung ändert sich nichts, wenn ein Kaufinteressent, ein Kraftfahrzeugreparateur, ein Hotelangestellter in Ausübung seines Dienstes oder ein Dritter das Fahrzeug anlässlich einer Notfallsituation fährt, selbst wenn diese Person noch keine 25 Jahre alt und zugleich jünger als die im Antrag genannten Fahrer ist.

 

Fahrunsicherheit des Versicherungsnehmers oder anderer berechtigter Fahrer infolge alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel gilt nicht als Notfall im Sinne unserer Versicherungsbedingungen.