„Fahrlässigkeit“ bezeichnet unachtsames Verhalten. „Grobe Fahrlässigkeit“ ist – einfach ausgedrückt – eine schwere Form von Fahrlässigkeit. Also besonders nachlässiges oder ausgesprochen leichtsinniges Verhalten. So drastisch die Definition jedoch klingt, handelt es sich im Einzelfall durchaus um Versäumnisse, die jedem Menschen passieren können.