Kfz-Versicherung

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Focus Money (Ausgabe 36/2024)

HUK24 AG verlost unter ihren Kunden und Kundinnen in einer bundesweiten Aktion ein Auto als Hauptgewinn und 24 weitere Sachgewinne nach Maßgabe dieser Teilnahmebedingungen.

Die Durchführung dieses Gewinnspiels richtet sich ausschließlich nach den folgenden Bestimmungen:

1. Veranstalter des Gewinnspiels

HUK24 AG
Willi-Hussong Straße 2
96440 Coburg
www.HUK24.de

2. Teilnehmerkreis für die Verlosung und Ausschlüsse

Das Gewinnspiel
richtet sich ausschließlich an Kunden der HUK24 AG. Teilnahmeberechtigt
ist jede natürliche Person, die zum Zeitpunkt des Gewinnspiels das 18.
Lebensjahr vollendet hat und die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:

Voraussetzung zur Teilnahme ist entweder ein bis zum Ende des Gewinnspielzeitraumes im Sinne der Ziffer 3.1. laufender HUK24 Versicherungsvertrag oder ein Antrag auf Abschluss einer Hausratversicherung, Unfallversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Zahnzusatzversicherung, Risikolebensversicherung, KFZ- Teilkaskoversicherung, KFZ-Vollkaskoversicherung oder Premium Rente.

HUK24 behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulationen oder sonstigen Missbrauchs (z. B. missbräuchlicher Mehrfachabschluss) den/die entsprechenden Teilnehmer von der Aktion auszuschließen.

3. Teilnahme am Gewinnspiel

3.1. Gewinnspiel Zeitraum:

Im Zeitraum vom 20.10.2024 00:00 Uhr bis 22.10.2024 23:59 Uhr besteht die Möglichkeit am Gewinnspiel durch einmalige Eintragung auf der Landingpage www.huk24.de/jubilaeumsverlosung oder durch Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages nach Maßgabe der in Ziffer 2 dieser Bedingungen genannten Vertragsarten teilzunehmen.  

3.2. Teilnahme am Gewinnspiel:

Die Teilnahme ist ausschließlich online über die Internetseite www.HUK24.de und nur über die zwei nachfolgenden Wege möglich:

  1. Eintragung in das Gewinnspiel Formular auf der Landingpage www.huk24.de/jubilaeumsverlosung
    Für die Teilnahme über die Eintragung in das Gewinnspiel-Formular auf der Landingpage www.huk24.de/jubilaeumsverlosung muss dort die E-Mail-Adresse eingetragen werden, die bei HUK24 als Kontaktadresse gespeichert ist. Mit dieser kann HUK24 alle laufenden Vertragsnummern ermitteln und bei der Verlosung berücksichtigen.

  2. Antrag auf Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags
    Automatisch berücksichtigt HUK24 im Gewinnspielzeitraum Neuantragsstellungen auf www.huk24.de für Online-Versicherungsabschlüsse folgender Produkte: 
  • Hausratversicherung, Unfallversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Zahnzusatzversicherung, Risikolebensversicherung KFZ- Teilkaskoversicherung, KFZ-Vollkaskoversicherung oder Premium Rente

3.3. Gewinnchance

Bei den bereits bestehenden Versicherungsverträgen wird jeder bestehende Vertrag und bei den im Gewinnspielzeitraum eingegangenen Versicherungsanträgen nach Maßgabe der v.g. Vertragsarten wird jeder Antrag als Los gewertet, so dass die Anzahl der Verträge/Versicherungsanträge die Gewinnchance erhöht.

3.4.  Technische Störungen:

Die HUK24 ist nicht verantwortlich für aufgrund von Verzögerungen oder Störungen des Internets zu spät eingereichte oder verloren gegangene Nachrichten, für Probleme oder technische Störungen bei Telefon-, Breitband- oder anderen Netzwerken sowie das Nichtankommen von Nachrichten und Antragsanfragen, die zum Scheitern der automatischen Teilnahme führen.

4. Gewinnermittlung

4.1. Auslosung:

Die Auslosung der Gewinner erfolgt am 23.10.2024 durch HUK24 AG.

Hierbei werden alle durch HUK24 ermittelten Vertragsnummern der Teilnehmer in einen Lostopf gegeben. Diese Daten werden nicht veröffentlicht. Anschließend erfolgt die Ermittlung der Gewinner anhand eines automatisierten Losverfahrens.

4.2. Gewinnbenachrichtigung:

Am 24.10.2024 verkündet HUK24 den Gewinner des Hauptgewinns per Videobotschaft auf www.huk24.de/jubilaeumsverlosung. Die Gewinner der Sachgewinne werden ebenfalls namentlich auf diese Internetseite genannt.

Zusätzlich werden alle Gewinner innerhalb von fünf Werktagen (ausgenommen Samstage, Sonntage, Feiertage) auch in Textform per E-Mail an, die im Rahmen des Gewinnspiels verwendete E-Mail-Adresse informiert.  

Für alle Gewinne gilt: Meldet sich der jeweilige Gewinner nach einfacher Aufforderung nicht innerhalb von 14 Werktagen, wird der Gewinn auf einen anderen ebenfalls per Los zu ermittelndem Teilnehmer übertragen.

Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Kontaktdaten ergeben, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

4.3 Gewinnübergabe:

Die Modalitäten zur Übermittlung des Hauptgewinns und der Sachpreise werden individuell mit den jeweiligen Gewinnern im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung besprochen.

Besonderer Hinweis zum Hauptgewinn:

Die Übergabe des Hauptgewinnes erfolgt in Coburg. Nimmt der Gewinner des Hauptpreises das Fahrzeug in Coburg nicht innerhalb von 20 Tagen entgegen, nachdem das Fahrzeug abholbereit ist und ein Übergabetermin per E-Mail vereinbart worden war, wird das Fahrzeug per Losentscheid auf einen anderen Gewinner übertragen. Der Gewinner des Autos kann das Fahrzeug vor der Abholung zulassen. Die HUK24 schickt dem Gewinner dazu die notwendigen Zulassungsunterlagen per Briefpost an die bei HUK24 bekannte Postanschrift schnellstmöglich zu. Das weitere Vorgehen nach erfolgter Zulassung wird im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung mit dem Gewinner abgesprochen.  

Die Sachgewinne werden postalisch / per Spedition an den Gewinner versandt. Zur Abwicklung der Gewinnübergabe beauftragt HUK24 Dienstleister (Firma Heinze und Bolek in Coburg sowie die OBI Niederlassung in Coburg). Es ist daher erforderlich, dass HUK24 Kontakt- und Adressdaten der Gewinner an diese Firmen weitergibt.  Weitere Datenschutzhinweisen finden Sie unter Punkt 7.

Mit Versand des jeweiligen Gewinns ist HUK24 von jeder weiteren Leistungspflicht frei. Eine Barauszahlung des Gewinns erfolgt nicht. Gewinnansprüche sind nicht übertragbar.

Kann der Gewinn aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht übergeben werden, entfällt der Gewinnanspruch. Mit Übergabe des Gewinns ist HUK24 von jeder weiteren Leistungspflicht frei.

5. Gewinne und Folgekosten

Alle mit den Gewinnen einhergehenden Folgekosten sind vom Gewinner zu tragen.

Beim Hauptgewinn umfasst dies insb. Zulassungs- oder Transportkosten incl. Folgekosten, An- und Rückreisekosten zur Abholung (Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten etc.), Arbeitszeitausfall, sowie die im Rahmen des Besitzes anfallenden Folgekosten, insbesondere KFZ-Steuer, KFZ- Versicherung, Reparatur- und Wartungskosten, sowie alle sonstigen Folgekosten. Das Fahrzeug wird bei Gewinnübergabe übernommen, wie es übergeben wird.

6. Gewinne

Die Gewinne der Jubiläumsaktion unterteilen sich in einen Hauptgewinn und weitere 24 Sachgewinne.

6.1. Hauptgewinn:

Als Hauptgewinn wird ein VW Golf 8, R Line mit 150PS verlost. Farb- und Ausstattungsvariante freibleibend je nach Marktverfügbarkeit im Wert von ca. 45.000 € UVP. Sollte aus Gründen, die nicht im Einflussbereich von HUK24 liegen, der vorstehende Gewinn nicht verfügbar sein, behält sich HUK24 vor, diesen nach eigenem Ermessen durch einen gleichwertigen Gewinn zu ersetzen.

6.2. Sachgewinne:

Neben dem Hauptgewinn verlost HUK24 je einen von insgesamt 24 Sachgewinnen:

Verlost werden jeweils eine oder ein von insgesamt

  • zwei Siemens iQ700 Waschmaschinen oder ein vergleichbares Modell im Wert von je 850 €.  
  • zwei DJI Mini 4K Drohnen oder ein vergleichbares Modell im Wert von je 450 €.  
  • zwei Samsung 4K QLED TV mit einer Bildschirmdiagonale von 65 Zoll oder ein vergleichbares Modell im Wert von je 950 €.
  • zwei Apple IPad 10.2 2021 Wi 64 SG oder ein vergleichbares Modell im Wert von je 350 €. 
  • zwei ECOVACS Saugroboter oder ein vergleichbares Modell im Wert von je 679€.
  • zwei De’Longhi Magnifica Plus Kaffeevollautomaten oder ein vergleichbares Modell im Wert von je 700 €.     
  • zwei Ninja Woodfire Elektrischer Outdoor Ofen (Pizzaofen) oder ein vergleichbares Modell im Wert von je 366 €.
  • zwei Weber Gasgrills oder ein vergleichbares Modell im Wert von je 630 €   
  • zwei Sony Playstation 5 im Wert von je 500 € UVP
  • zwei Apple AirPods im Wert von je 150 €
  • zwei Dyson Airwrape im Wert von je 550 €  
  • zwei Apple Smartwatch im Wert von je 450 €.

Farb- und Ausstattungsvarianten sind bei Sachgewinnen grundsätzlich freibleibend.

7. Datenschutz

Die HUK24 AG nutzt und speichert die angegebenen Daten auf Basis von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels und zur Gewinnausschüttung.

Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht. Die Daten der Teilnehmer ohne Abschluss einer Versicherung werden nur für den Zweck und für die Dauer des Gewinnspiels gespeichert und nach Ablauf der Aktion gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die

HUK24 AG
Willi-Hussong-Straße 2
96440 Coburg
Fax 09561 962424
E-Mail-Adresse info@huk24.de

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o. g. Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauftragter – oder per E-Mail unter: Datenschutz@HUK-COBURG.de.

Die Teilnehmer können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

Die Teilnehmer haben das Recht, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen.

8. Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, welche sich unmittelbar oder mittelbar aus der Teilnahme am Gewinnspiel ergeben, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

9. Schlussbestimmungen

HUK24 behält sich weiterhin vor, die Aktion ganz oder in Teilen zu beenden, wenn sie nicht planmäßig abläuft (z. B. Manipulation oder sonstiger Missbrauch) oder dies aus anderen technischen oder rechtlichen Gründen notwendig ist.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden oder eine Regelungslücke bestehen, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. An Ihre Stelle tritt sodann eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Preis berechnen

Nur hier und auf keinem Vergleichsportal

Vergleichsportale leben von den Provisionen der dort gelisteten Versicherer. Die HUK24 zahlt keine Provisionen an Vergleichsportale. Nur so können wir Ihr Auto wirklich günstig versichern. Daher finden Sie unsere Autoversicherung nur hier auf HUK24.de.

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Ein Preisvergleich zwischen DA Direkt (690,28 €), Allianz (579,98 €), Cosmos Direkt (332,72 €) und HUK24 (232,67 €).

So haben wir verglichen.

Der Beitrag ergibt sich für folgende Merkmale:

  • Versicherungsnehmer: Angestellter Ingenieur, 
  • geboren am 15.06.1981
  • Führerscheinerwerb: 02.07.1999
  • Fahrer: Versicherungsnehmer
  • Zulassung: in Bippen, PLZ 49626
  • Fahrzeug: VW Golf VIII Variant 2.0 TSI (HSN/TSN: 0603/COV)
  • Erstzulassung und Zulassung auf den Fahrzeughalter: 01.07.2024
  • Fahrzeughalter: VN
  • Finanzierung: Fahrzeug eigenfinanziert
  • Jährliche Fahrleistung: 12.000 km
  • Nutzung: ausschließlich privat
  • Abstellplatz: Einzel-/Doppelgarage
  • Hauseigentum (Wohngebäudeversicherung bei der HUK-COBURG vorhanden)
  • Schadenfreiheitsklasse: SF 24
  • Zahlungsweise: Jährlich mit Lastschrifteinzug
  • Vollkasko: mit 500/150 € Selbstbeteiligung
  • Kasko-Select: eingeschlossen
  • Schutzbrief: eingeschlossen
  • Versicherungsbeginn 01.01.2025

Dieses Angebot ist gültig am 10.10.2024, Quelle: Nafi Stand 10.10.2024

Folgende Leistungen sind von Stiftung Warentest empfohlen und hier eingeschlossen:

  • Schutzbrief
  • Mallorcapolice
  • Marderbiss mit Folgeschäden
  • Erweiterte Wildschadendeckung (Kollision mit Tieren aller Art abgesichert)
  • Erweiterte Elementarschadenklausel
  • Grobe Fahrlässigkeit ist abgedeckt
  • Erhöhte Deckungssummen von mind. 100 Mio. Deckung

Im Vergleich sind folgende Tarife:

  • DA Direkt Mein Tarif Komfort-Flex (Werkstattbindung)
  • ALLIANZ Komfort WerkstattBonus BonusDrive Telematiktarif 
  • CosmosDirekt Comfort-Schutz mit Werkstattbindung
  • HUK24 CLASSIC SELECT

Es ergibt sich eine Beitragsersparnis von ca. 66% beim Vergleich der Tarife HUK24 CLASSIC SELECT und DA Direkt Mein Tarif Komfort-Flex (Werkstattbindung) für die oben aufgelisteten Tarifmerkmale. 

Leistungen der Kfz-Versicherung

Einfach günstig und mit dem ausgezeichneten Schadenservice der HUK-COBURG fahren: Das ist die HUK24. Mit dem leistungsstarken Classic-Tarif fahren Sie besonders gut.

Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch Ihr Fahrzeug verursacht wurden. Dazu gehören verletzte oder getötete Personen, Sachschäden und Vermögensschäden.  

 

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Bei Unfällen im Straßenverkehr können die tatsächlichen Schadensummen jedoch deutlich höher ausfallen. Ein Beispiel: Bei einem Unfall auf der Autobahn wird eine Person querschnittsgelähmt. Der Geschädigte hat dann in der Regel Anspruch auf Ausgleichszahlungen für den lebenslangen Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Übernahme der Kosten für den behindertengerechten Umbau seiner Wohnung. 

Aus diesem Grund haben wir die Deckungssumme unserer Kfz-Haftpflichtversicherung weit über den gesetzlichen Mindestsummen angesetzt. 

 

Mallorca-Police

In unserem Classic-Tarif beinhaltet die Kfz-Haftpflichtversicherung auch die sogenannte Mallorca-Police, die Ihnen zusätzlichen Schutz bei im Ausland gemieteten Autos bietet (die Liste der Länder, in denen der Versicherungsschutz gilt, entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen)..  

Die Teilkasko sichert Ihr Auto gegen Schäden ab, auf die Sie selbst meist keinen Einfluss haben:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl, Raub
  • Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Dachlawinen oder Vulkanausbruch. Lawinen sind im Basis-Tarif nicht mitversichert.
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art. Im Basis-Tarif nur Wildschäden.
  • Bruch der Verglasung
  • Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung inkl. Folgeschäden am Fahrzeug.
  • Schäden durch Tierbiss (z. B. durch einen Marder) am Fahrzeug inkl. Folgeschäden. Im Basis-Tarif ist der Tierbiss nicht mitversichert.

 

Die Vollkasko umfasst:

  • Alle Leistungen der Teilkasko
  • Ersatz für Unfallschäden, die Sie selbst oder ein anderer verursachen
  • Vandalismus
  • Transport auf einer Fähre oder einem Schiff
  • Zusätzlicher Schutz für den Antriebs-Akku (Hochvoltbatterie-System) bei Elektro- und Hybridfahrzeugen bis 20.000 €. 

 

Gut zu wissen: 

In der Teilkasko und Vollkasko sind alle fest mit Ihrem Auto verbundenen Bestandteile mitversichert. Die Teile müssen gesetzlich zulässig und fest ein- oder angebaut sein. Der Dachkoffer für die Ski-Ausrüstung oder der Fahrradträger sind beispielsweise mitversichert.

Zubehör, dessen Mitführung gesetzlich vorgeschrieben ist, ist versichert, zum Beispiel der Verbandskasten, das Warndreieck oder das Reserverad. Auch das Ladekabel für Ihr E-Auto ist mitversichert.

 

Weitere Vorteile unserer Kaskoversicherung:

  • Grob fahrlässiges Verhalten ist mitversichert, etwa wenn Sie kurz abgelenkt waren
  • Ausgeschlossen ist lediglich das Fahren unter Alkohol und Drogen – oder wenn Sie es einem Dieb sehr leicht machen, Ihr Fahrzeug zu stehlen.
  • Bei Diebstahl oder Totalschaden erstatten wir Ihnen im Classic-Tarif innerhalb von 24 Monaten nach der Erstzulassung den Neupreis Ihres Fahrzeugs. Danach den Wiederbeschaffungswert.
  • Kein Abzug "neu für alt": Sie erhalten die volle Erstattung, auch wenn bei einer Reparatur ältere Teile durch Neuteile ersetzt werden.

Werkstattbonus – 20% sparen mit Kasko SELECT 

Kasko SELECT bedeutet für Sie: Bei einem Kaskoschaden sucht unser Partner, die HUK-COBURG eine qualitativ hochwertige Werkstatt für Ihren Pkw aus. 

Durch standardisierte Abläufe und Großkundenkonditionen gewinnen wir Kostenvorteile, die wir an Sie weitergeben. Ihr Kaskobeitrag sinkt dadurch. Sie sparen 20% Beitrag im Vergleich zu einer Kasko ohne Werkstattbindung ein.

 

Ihre Vorteile mit Kasko SELECT:

  • 20% Beitragsvorteil für die Vollkasko oder Teilkasko
  • 6 Jahre Garantie auf die Reparatur
  • DEKRA-geprüftes Werkstattnetz mit hohen Qualitätsstandards
  • Fachgerechte Reparatur unter Verwendung von Originalersatzteilen
  • Direkte Abrechnung mit der Werkstatt durch die HUK-COBURG

 

So funktioniert Kasko SELECT im Schadenfall:

  • Sie rufen von der Unfallstelle aus die HUK-COBURG an: 09561 96 108 oder Sie melden Ihren Schaden online. 
  • Die HUK-COBURG nennt Ihnen eine geeignete Partnerwerkstatt mit freien Kapazitäten in der Nähe. Dort lassen Sie das Auto reparieren.
  • Die HUK-COBURG organisiert den Transport, wenn das Auto nicht fahrbereit oder nicht verkehrssicher ist – oder die Werkstatt mehr als 15 km von Ihrem Wohnsitz entfernt ist.
  • Das Fahrzeug wird innen und außen gereinigt.
  • Auf Wunsch vermittelt Ihnen die Werkstatt einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur.
  • Möchten Sie das Fahrzeug nicht reparieren lassen, ersetzen wir die Kosten, die bei einer Reparatur angefallen wären.

Hinweis: Sie haben ein Leasingfahrzeug und möchten Kasko SELECT vereinbaren? Dann prüfen Sie vor Abschluss unbedingt Ihren Leasingvertrag.

Der HUK24 Schutzbrief bietet Ihnen als Zusatz zu Ihrer Autoversicherung folgende Leistungen:

 

Ab der Haustür

  • Pannenhilfe durch qualifizierte Pannenhelfer
  • Bergen und/oder Abschleppen des fahruntüchtigen Fahrzeugs
  • Kurzfahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi (bis max. 50 Euro)
  • Abstellkosten

 

Darüber hinaus ab 50 km vom Wohnort

  • Fahrzeugtransport
  • Falls notwendig Übernachtungen 
  • Organisation der Weiter- oder Rückfahrt mit Mietwagen oder öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Hilfe bei Naturkatastrophen (z. B. Lawinen oder Erdbeben)
  • Krankenrücktransport (auch wenn Sie nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind)
  • Rückholen von Kindern

 

Darüber hinaus in vielen Ländern Europas (ab 50 km Entfernung vom Wohnort)

  • Hilfe in besonderen Notfällen im Ausland (auch wenn Sie nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind)

 

Der Schutzbrief gilt bei Fahrten innerhalb vieler Länder Europas mit dem versicherten Fahrzeug. Beim Krankenrücktransport, der Rückholung von Kindern und bei Notfällen im Ausland helfen wir Ihnen auch dann, wenn Sie mit einem anderen Transportmittel als dem versicherten Fahrzeug unterwegs sind.

 

Die Leistungsbeschreibungen sind hier verkürzt wiedergegeben. Einige Schutzbrief-Leistungen sind der Höhe nach begrenzt. Den genauen Leistungsumfang, die Voraussetzungen im Einzelnen und Einschränkungen sowie die Länder, in denen der Versicherungsschutz besteht. entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.  

Warum ist der Fahrerschutz wichtig?

Zahlreiche Autofahrer und Mitfahrer werden jedes Jahr bei Verkehrsunfällen verletzt. Besonders wenn die Gesundheit länger beeinträchtigt ist, entstehen hohe Kosten. Mitfahrer können ihre Ansprüche bei der Kfz-Haftpflicht des Fahrzeughalters geltend machen. Der Fahrer geht bei selbst verschuldeten Unfällen jedoch leer aus. 

 

Was leistet der Fahrerschutz der HUK24?

Unser Fahrerschutz sichert Sie bei Personenschäden ab, wenn Sie mit dem Auto, Campingfahrzeug oder Lieferwagen fahren, das Fahrzeug abstellen, be- oder entladen. Unser Fahrerschutz sichert alle berechtigten Fahrer des Kfz mit bis zu 15 Millionen Euro je Schadenfall umfassend ab. Sie erhalten zum Beispiel den Verdienstausfall erstattet, ein Schmerzensgeld, die Kosten für den behindertengerechten Umbau im Haus oder in der Wohnung oder eine Hinterbliebenenrente für die Familie. Leistungen vom Unfallgegner, der Sozialversicherung oder der Krankenkasse rechnen wir auf unsere Leistungen an.

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Versicherungswechsel leicht gemacht

In nur 3 Schritten können Sie Ihre alte Versicherung kündigen – ohne Papierkram, ganz bequem von Zuhause aus.

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Leistungen der Kaskoversicherung

Ein Kratzer im Lack, Glasbruch oder Totalschaden: Manchmal kann es teuer werden. Unsere Kaskoversicherung ersetzt Ihnen – je nach Schadenfall – die Reparaturkosten oder den Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Auto. Im Classic-Tarif sind folgende Gefahren versichert:

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Ein stilisiertes Smartphone, das Zusatzoptionen zu Versicherungstarifen anzeigt

Zusatzschutz für Ihre Kfz-Versicherung

Ob neu oder gebraucht, Stadtauto oder Familienwagen: Die Ansprüche an eine Autoversicherung sind völlig verschieden. Mit unserem Zusatzschutz ergänzen Sie Ihre Versicherung individuell und preiswert.

Der Rabattschutz für Ihre Autoversicherung: Keine Rückstufung im Schadenfall

Normalerweise wird Ihre Schadenfreiheitsklasse bei einem Kfz-Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden zurückgestuft. Ihr Beitrag steigt dadurch im nächsten Jahr.
Anders beim Rabattschutz: Nach einem Unfall stufen wir Ihren Vertrag im Folgejahr nicht zurück. Sie fahren im nächsten Jahr mit derselben SF-Klasse weiter und vermeiden einen höheren Beitrag.

Den Rabattschutz erhalten Sie im Classic-Tarif für Pkw gegen einen Mehrbeitrag. Einzige Voraussetzung: Ihr Vertrag muss mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 4 eingestuft sein.
Wichtig: Ihr Rabattschutz gilt nur für die HUK24. Wenn Sie zu einer anderen Versicherung wechseln, geben wir den tatsächlichen Schadenverlauf weiter.
 

Mit Kasko PLUS erweitern Sie die Vollkasko Classic für Ihren Pkw um sinnvolle Leistungen:

  • 36 Monate Neupreis-Erstattung für Neuwagen
  • 36 Monate Kaufwert-Erstattung für Gebrauchtwagen
  • Eigenschäden sind mitversichert: beispielsweise wenn Sie Ihr Garagentor anfahren oder ein anderes eigenes Auto rammen – bis zu 100.000 Euro im Jahr und mit 500 Euro Selbstbeteiligung im Schadenfall.

Autofahrer, die im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, erhalten nicht immer den kompletten Schaden ersetzt. Der Grund: Die Kfz-Versicherungssummen sind in anderen Ländern niedriger oder der Unfallgegner ist womöglich nicht versichert.  

Mit dem Ausland-Schadenschutz ersetzen wir Ihren Personen- und Sachschaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns kfz-haftpflichtversichert wäre. Wir entschädigen Sie nach deutschem Standard bis zu 100 Mio. Euro Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (jedoch bei Personenschäden max. 15 Mio. Euro je geschädigte Person).

 

 

Unsere Leistungen:

  • Notwendige Verhandlungen mit dem Unfallgegner und seiner Versicherung übernehmen wir für Sie.
  • Nutzungsausfall und Mietfahrzeuggebühren – auch wenn Sie diese Kosten im Unfall-Land nicht geltend machen könnten.
  • Sie müssen sich nicht an den ausländischen Versicherer wenden. Melden Sie den Schaden einfach direkt bei uns.
  • Unser 24-Stunden-Notrufservice unterstützt Sie bei Sprachproblemen vor Ort. Wir informieren Sie über die ärztliche Versorgung im Ausland. Wenn Sie möchten, rufen wir Ihnen nahe stehende Personen an.

 

In diesen Ländern sind Sie versichert: 

Europäische Union, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Großbritannien (incl. Nordirland), Island, Kosovo, Liechtenstein, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, der Schweiz, Serbien und im europäischen Teil der Türkei. In Deutschland gilt der Auslands-Schadenschutz nicht. 

Telematik ist eine innovative Technologie, mit der sich Daten über Ihr Fahrverhalten erfassen lassen. Wir nutzen Telematik, um Ihnen eine noch günstigere Autoversicherung anbieten zu können. Sparen Sie mit vorausschauendem und sicherem Fahren bis zu 30 % Ihrer Versicherungsprämie in der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

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Weitere hilfreiche Informationen

Alle Kfz-Ratgeber in der Übersicht

Häufige Fragen rund um die Autoversicherung

Was ist eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) und wie erhalte ich sie?

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) weist den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz Ihres Fahrzeugs nach. Sie hat die bis 2008 benötigte Doppelkarte ersetzt, die auch „Deckungskarte“ genannt wurde. Seitdem müssen Versicherer den Versicherungsnachweis elektronisch an die Zulassungsstellen übermitteln.Ihre eVB von der HUK24 erhalten Sie, nachdem Sie Ihre Kfz-Versicherung im Anschluss an die Beitragsberechnung abgeschlossen haben, per E-Mail. Mit der übermittelten eVB-Nummer, einem siebenstelligen Code aus Zahlen und Buchstaben, können Sie Ihr Fahrzeug unkompliziert zulassen. Beachten Sie, dass die E-Mail Sie in seltenen Fällen erst am nächsten Werktag erreicht. Mit unserem Pkw-Versicherungstarifrechner können Sie ganz leicht Ihr persönliches Angebot für eine Kfz-Versicherung berechnen.

Wie wird mein Auto als Zweitwagen eingestuft?

Bei der Angebotsberechnung ermitteln wir aufgrund Ihrer Angaben automatisch die bestmögliche Vertragseinstufung.
Ein Pkw kann direkt in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse) 1, 2, 3 oder 4 eingestuft werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner haben bereits ein Fahrzeug (z.B. Pkw, Motorrad, Lieferwagen etc.) mit einer SF versichert.
  • Dieses Fahrzeug ist in die SF 1 bis 4 oder besser eingestuft.
  • Die Fahrer des Zweitfahrzeugs sind mindestens 23 Jahre alt.

Die Einstufung des Zweitfahrzeugs erfolgt in die SF-Klasse des Erstfahrzeugs. Bei Pkw max. in die SF 4.


Für einen Pkw kann die Einstufung direkt in SF-Klasse 1/2 erfolgen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner haben eine KFZ-Versicherung für ein Fahrzeug, das mindestens in die SF 1/2 eingestuft ist.
  • Ihre Eltern haben eine KFZ-Versicherung für ein Fahrzeug, das mindestens in die SF 1/2 eingestuft ist.
  • Sie besitzen seit mindestens drei Jahren den Führerschein.

In allen anderen Fällen wird dem Vertrag die SF-Klasse 0 zugrunde gelegt.

Fahrerkreis und Kfz-Versicherung: Wer darf fahren?

Wenn Sie Ihre Autoversicherung abschließen, legen Sie den Kreis der Fahrer fest. Sie können zum Beispiel festhalten, dass nur Sie und Ihr Partner das Auto fahren. Aufgrund Ihrer Angaben zum Fahrerkreis im Antrag berücksichtigen wir Ihre persönliche Situation und berechnen den Beitrag für die Versicherung Ihres Autos.

Es ist daher wichtig, dass Sie uns unverzüglich darüber informieren, wenn eine andere bzw. zusätzliche Person zukünftig das Fahrzeug führen darf. Wir berechnen daraufhin den Beitrag der Kfz-Versicherung ab dem Zeitpunkt der Änderung neu.

Wichtig: An der Beitragsberechnung ändert sich nichts, wenn ein Kaufinteressent, ein Kraftfahrzeugreparateur, ein Hotelangestellter in Ausübung seines Dienstes oder ein Dritter das Fahrzeug anlässlich einer Notfallsituation fährt, selbst wenn diese Person noch keine 25 Jahre alt oder jünger als die im Kfz-Versicherungsantrag genannten Fahrer ist.

Wie können Fahranfänger eine günstige Kfz-Versicherung abschließen?

Haben Fahranfänger die Möglichkeit, sich über ihre Eltern mitversichern zu lassen, ist das in der Regel für sie günstiger, als selbst eine neue Kfz-Versicherung abzuschließen. Dazu wird der eigene Wagen als Zweitwagen der Eltern angemeldet. Der Vorteil: Junge Fahranfänger sind dann nur als Fahrer, nicht aber als Halter eingetragen. Ein Zweitwagen wird von der Autoversicherung normalerweise in eine Schadenfreiheitsklasse mit höherem Rabatt eingestuft, als es bei einem Fahrzeug der Fall wäre, dass auf einen Fahranfänger zugelassen wird.

Übrigens: Wollen Jugendliche den Zweitwagen später als ihr eigenes Auto selbst versichern, starten sie in ihrer neuen Versicherung dann nicht mit der niedrigsten SF-Klasse, sondern können die bisherige Einstufung für die eigene Kfz-Versicherung übernehmen.

Kann ich mein Auto auch online zulassen?

Eine rein digitale Kfz-Zulassung ist in Deutschland zwar seit dem 01. Oktober 2019 prinzipiell möglich. Allerdings bieten derzeit nur wenige Kfz-Zulassungsstellen die Online-Anmeldung für die Bürger an. Grund sind die hohen Anforderungen an Technik und Sicherheit, die eine schnelle Umsetzung des Systems in vielen Behörden derzeit verhindern. Falls Sie an einer Online-Zulassung interessiert sind, sollten Sie sich deshalb bei Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle über den aktuellen Stand informieren.


Zudem müssen für eine erfolgreiche Online-Zulassung einige Voraussetzungen erfüllt sein: Sie benötigen einen neuen Personalausweis mit eID-Onlinefunktion.Sie benötigen den zugehörigen PIN für Ihren Personalausweis.Ein Kartenlesegerät ist notwendig, um die Daten des Personalausweises an die Behörde zu übermitteln. Alternativ können Sie das auch mit einem NFC-fähigen Smartphone über die Ausweis-App der Bundesregierung durchführen.Die Erstzulassung des Fahrzeugs muss nach dem 01. Januar 2015 erfolgt sein, da erst ab diesem Datum Zulassungsbescheinigungen (Teil I) mit dem erforderlichen Sicherheitscode ausgestellt wurden.

Wie kann ich den Beitrag meiner Kaskoversicherung reduzieren?

Sie können den Beitrag für Ihre Kaskoversicherung beeinflussen. Wenn Sie Kasko SELECT oder eine höhere Selbstbeteiligung im Schadensfall wählen, ergibt sich ein günstigerer Beitrag.


Berechnungsbeispiele für den HUK24 CLASSIC SELECT Tarif:

  • Skoda Octavia 2.0 TSI 4x4 Kombi : 287,80 € / Jahr (HSN/TSN: 8004/ATU)
  • Opel Corsa-E 1.0: 234,75 € / Jahr (HSN/TSN: 0035/BCF)
  • Ford Fiesta 1.2 : 212,38 € / Jahr (HSN/TSN: 8566/AOP)
  • Audi A4 1.4 TFSI Avant : 347,29 € / Jahr (HSN/TSN: 0588/BFR)
  • VW Polo IV 1.4 FSI : 182,73 € / Jahr (HSN/TSN: 0603/655)

 

Der Beitrag ergibt sich für folgende Merkmale:

  • Versicherungsnehmer: Angestellter Ingenieur, geboren am 15.06.1982
  • Führerscheinerwerb: 02.07.2000
  • Fahrer: Versicherungsnehmer
  • Autokauf wurde selbst finanziert
  • Zulassung: in PLZ 49626
  • Erstzulassung und Zulassung auf den Fahrzeughalter: 07.08.2024
  • Fahrzeughalter: VN
  • Jährliche Fahrleistung: 12.000 km
  • Nutzung: ausschließlich privat
  • Abstellplatz: Einzelgarage
  • Hauseigentum vorhanden mit Wohngebäudeversicherung bei der HUK-COBURG
  • Schadenfreiheitsklasse: SF 24
  • Zahlungsweise: Jährlich mit Lastschrifteinzug
  • Vollkasko: mit 500/150 € Selbstbeteiligung
  • Gewählter Tarif: HUK24 CLASSIC SELECT
  • Kasko-Select: eingeschlossen
  • Schutzbrief: eingeschlossen
  • Versicherungsbeginn 07.08.2024

Stand: 07.08.2024

Was bedeutet Schadenfreiheitsklasse?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ergibt sich aus den Kalenderjahren, die Sie bisher schadenfrei mit Ihrem Kfz gefahren sind. Besitzen Sie mehrere Fahrzeuge, so wird jedem eine eigene SF-Klasse zugeordnet. Je mehr Jahre Sie ohne Unfälle fahren, desto höher steigt Ihre SF-Klasse und desto niedriger ist Ihr Beitrag zur Kfz-Versicherung. Also: Je höher die SF-Klasse, desto günstiger die Autoversicherung. Die Versicherung gewährt für jede Schadenfreiheitsklasse einen bestimmten Schadenfreiheitsrabatt (SFR) auf die Versicherungsbeiträge. Ihre derzeitige SF-Klasse können Sie Ihrer letzten Beitragsrechnung entnehmen.

Kommt es zum selbstverschuldeten Unfall mit Ihrem Kfz, stuft Ihre Versicherung Sie ggf. in der SF-Klasse zurück. Jede Versicherung hat dafür eigene Richtlinien, beispielsweise wird in der Regel die Zahl selbstverschuldeter Unfälle bei der Rückstufung berücksichtigt.

Übrigens: Sowohl auf die Höhe der Beiträge für Ihre Kfz-Haftpflicht als auch auf die Höhe der Vollkasko-Beiträge hat Ihre jeweilige SF-Klasse Einfluss. Die Beiträge zur Teilkasko werden hingegen nicht von der SF-Klasse beeinflusst.

Wie kann ich den Vertrag meiner Kfz-Versicherung ändern?

In Ihrem persönlichen Servicebereich "Meine HUK24" können Sie viele Vertragsdetails Ihrer Autoversicherung einfach selbst ändern:

  • Loggen Sie sich oben unter dem Menüpunkt "Anmelden" in "Meine HUK24“ ein.
  • Wählen Sie unter "Meine Verträge“ den Vertrag aus.
  • Klicken Sie unter den Vertragsdaten auf "Ändern".
  • Die Änderungsmöglichkeiten werden Ihnen aufgelistet.
  • Ihr Änderungswunsch ist nicht dabei? Schreiben Sie uns über den Punkt "Individuelle Nachricht verfassen"
Welche Unterlagen nehme ich zur Zulassungsstelle mit?

Diese Unterlagen brauchen Sie immer:

  • Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Eine schriftliche Vollmacht, wenn Sie einen Vertreter schicken. Dieser muss seinen Ausweis oder den Pass mit aktueller Meldebescheinigung mitnehmen.
  • Ihre Kontodaten

Für eine Neuzulassung benötigen Sie außerdem:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Oder das COC-Papier, die Übereinstimmungsbescheinigung, wenn Sie das Fahrzeug importieren

Bei einem Gebrauchtwagen benötigen Sie zusätzlich:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Neue Kennzeichen, wenn Sie die alten nicht weiterverwenden
  • Eine „TÜV-“ und ASU-Bescheinigung, wenn das Kfz älter als drei Jahre ist
Kann ich meine Autoversicherung wechseln?

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen, müssen Sie Ihre Police fristgerecht – einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres – kündigen. Dies sollten Sie jedoch erst dann machen, wenn Sie den neuen Vertrag bereits unterschrieben haben, denn: Ein Versicherer hat die Möglichkeit, Ihre Anfrage auf eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung abzulehnen. Bringen Sie deshalb die neue Kfz-Versicherung zunächst unter Dach und Fach, bevor Sie Ihren alten Vertrag kündigen. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Was ist eine Mallorca-Police?

Die sogenannte Mallorca-Police können Sie – meist ohne gesonderten Mehrbeitrag – zusätzlich zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Mallorca-Police bietet Ihnen auch dann einen Versicherungsschutz, wenn Sie mit einem Mietwagen einen Unfall im Ausland verursachen. Der Hintergrund: In vielen Ländern sind die Versicherungssummen bei der Auto-Haftpflichtversicherung sehr viel niedriger als in Deutschland.

Normalerweise müssen Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall im Ausland die Differenz zwischen den Schadenersatzansprüchen und der vorgeschriebenen Versicherungssumme im jeweiligen Urlaubsland selbst tragen. Die Mallorca-Police der Kfz-Versicherung übernimmt diese Differenz – und greift damit, wenn die Mietwagenversicherung nicht ausreicht.

Übrigens: Die Mallorca-Police gilt – anders als der Name vermuten lässt – im gesamten Geltungsbereich der Europäischen Union.

Was muss ich beim Verkauf meines versicherten Fahrzeugs beachten?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, können Sie Ihren Versicherungsvertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist beenden:

  • Melden Sie sich dazu in Ihrem persönlichen Servicebereich Meine HUK24 an und wählen Sie den betroffenen Vertrag aus.
  • Klicken Sie anschließend unten auf "Ändern".
  • Wählen Sie dann "Beendigung aufgrund Fahrzeugverkauf" und folgen Sie den weiteren Anweisungen des Formulars.
  • Ein offenes Guthaben überweisen wir Ihnen auf Ihr Konto oder Sie erhalten einen Verrechnungsscheck.

Sie wollen Ihr Auto verkaufen? Bei der HUK-Autowelt erhalten Sie ein faires Angebot für Ihren Gebrauchtwagen an zahlreichen Ankaufstationen in ganz Deutschland.

Was unterscheidet Vollkasko-, Teilkasko- und Haftpflichtversicherung?

Welche Kfz-Versicherung für Sie am besten ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Alter Ihres Fahrzeugs und Ihrem persönlichen Bedürfnis nach Sicherheit ab. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Merkmale der Vollkasko-, Teilkasko- und der Haftpflichtversicherung für Ihr Auto vor.


Vollkasko: Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie einen Neuwagen oder ein sehr hochwertiges gebrauchtes Auto kaufen. Sie enthält alle Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich unter anderem Schäden durch Vandalismus und infolge selbstverschuldeter Unfälle ab. Auch bei Fahrerflucht, Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers oder dann, wenn dieser nicht haftbar gemacht werden kann (zum Beispiel im Falle eines Kindes), zahlt Ihre Kfz-Vollkaskoversicherung. Nach etwa fünf Jahren kann der Wechsel in eine Teilkaskoversicherung mitunter ein sinnvoller Schritt sein.

 

Teilkasko: Eine Teilkaskoversicherung bietet Ihnen für Ihr Fahrzeug Schutz bei Diebstahl, Wildunfällen, Glasbruch, Marderbiss, Hagelschlag und weiteren Elementarschäden. Sie kommt für Reparaturkosten auf und ersetzt Ihnen den Wiederbeschaffungswert (zum Kauf eines gleichwertigen Wagens), falls Ihr Fahrzeug bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall einen Totalschaden erleidet. Diese Art der Autoversicherung ist auch für ältere Autos und Gebrauchtwagen empfehlenswert.

 

Kfz-Haftpflicht: Mindestvoraussetzung bei der Zulassung eines Fahrzeugs ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Fahrzeughalter sind dazu verpflichtet, eine solche für ihr Kfz abzuschließen, bevor es auf öffentliche Straßen darf. Die Versicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die der Versicherte zu verantworten hat. Schäden an dessen eigenem Fahrzeug werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Dafür bedarf es ggf. einer zusätzlichen Teilkasko- oder einer Vollkaskoversicherung.

Muss ich beim Kfz-Versicherungswechsel das Auto ummelden?

Nein. Sie können Ihre Kfz-Versicherung komplett online wechseln. Ein Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle ist nicht notwendig. Wir informieren die Zulassungsstelle automatisch über den Wechsel der Versicherung. Dazu müssen Sie nichts weiter unternehmen. Sie müssen lediglich Ihre bisherige Kfz-Versicherung fristgerecht kündigen.

Wie kann ich mein Auto gegen Unwetter sichern?

Das Klima ändert sich. Extreme Wetterereignisse nehmen zu. Versicherungen schützen vor den finanziellen Folgen, die auch durch solche Ereignisse entstehen können. Das gilt auch für die Kfz-Versicherung.


Weitere Informationen zu diesen Themen finden Sie auf unserer Seite für Schadenprävention.

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Video-Reihe: Versicherungscoach Tim

Von der Schadenfreiheitsklasse bis zur Werkstattbindung: Versicherungscoach Tim erklärt die wichtigsten Themen rund um die Kfz-Versicherung verständlich und unterhaltsam. Und gerade für Fahranfänger hat er noch einige Tipps parat.

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