Unterversicherungsverzicht – was ist das?

Von einer Unterversicherung spricht man, wenn die abgeschlossene Versicherungssumme niedriger ist als der Neuwert des Hausrats. Eine Unterversicherung kann im Schadenfall zu Leistungskürzungen führen. Die Entschädigung richtet sich dann nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Wert des Hausrats.

Wenn Sie mit uns den Unterversicherungsverzicht vereinbaren, prüfen wir im Schadenfall nicht, ob Sie unterversichert sind. Das heißt: Wir entschädigen Sie zum Neuwert. Der Höchstbetrag, den wir leisten, ist die Versicherungssumme. Der Unterversicherungsverzicht gilt in der Hausratversicherung der HUK24 automatisch, sobald Sie mindestens 700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche versichern.

Prüfen Sie regelmäßig, ob die Versicherungssumme ausreicht und den Wert Ihres Haushalts abdeckt. Vor allem bei vielen oder teuren Neuanschaffungen kann es sinnvoll sein, eine höhere Versicherungssumme zu vereinbaren.

Grobe Fahrlässigkeit – was ist das?

„Fahrlässigkeit“ ist unachtsames Verhalten. „Grobe Fahrlässigkeit“ ist – einfach ausgedrückt – eine schwere Form von Fahrlässigkeit. Also besonders nachlässiges oder leichtsinniges Verhalten. Darunter fallen z. B. diese Fälle:

  • Sie stellen die Waschmaschine an und gehen einkaufen. Währenddessen löst sich ein Schlauch und Wasser tritt aus. 
  • Sie lassen Kerzen brennen, während Sie sich im Nebenraum einen Film anschauen. Es kommt dadurch zum Brand. 

 

In diesen Fällen darf die Versicherung nach dem Gesetz die Entschädigung kürzen – und viele tun das. Dabei wird berücksichtigt, wie stark das fahrlässige Handeln zum Schaden beigetragen hat.

Anders in unserem Classic-Tarif: Hier sind Schäden durch grob fahrlässiges Handeln abgesichert. Absichtlich verursachte Schäden bleiben dagegen ausgeschlossen.

Was ist die Außenversicherung?

In der Hausratversicherung sind Ihre Sachen bei Ihnen zuhause abgesichert – und unterwegs. Wenn Sie zur Arbeit gehen oder verreisen, nehmen Sie persönliche Sachen mit — von der Bekleidung bis zur Kamera für Ihre Urlaubsfotos. 

Bei einem Schaden außerhalb der Wohnung springt dann die Außenversicherung ein. 

 

Beispiele:

  • Im Italienurlaub wird Ihnen die Kamera geraubt.
  • Im Hotel bricht ein Feuer aus. Dadurch werden Ihre Sachen im Hotelzimmer beschädigt. 

Sie haben auch Versicherungsschutz für Schäden durch Detonation, Verpuffung, Implosion, Überschalldruckwellen, Absturz eines Flugzeugs (inkl. seiner Teile oder Ladung), Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeugs.

Im Classic-Tarif sind Sie außerdem versichert gegen Seng- und Schmorschäden sowie Schäden durch Rauch und Ruß - auch wenn sie nicht durch Feuer entstanden sind. 

Ihr Versicherungsschutz für Einbruchdiebstahl greift auch dann, wenn Diebe

  • mit falschen Schlüsseln oder anderen Werkzeugen eindringen.
  • mit vorher gestohlenen oder geraubten Schlüsseln eindringen.
  • im Gebäude befindliche Behältnisse aufbrechen.
  • Sachen aus Ihrer verschlossenen Wohnung entwenden, nachdem sie sich dort eingeschlichen oder verborgen gehalten haben.
  • in Ihrer Wohnung Sachen absichtlich zerstören oder beschädigen, nachdem sie dort eingebrochen sind.

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Dieb bei nicht abgeschlossener Tür oder durch ein offenes Fenster in die Wohnung gelangt.

Gut zu wissen: Wir erstatten auch die Kosten für nötige Gebäudereparaturen oder das Anbringen von provisorischen Fenstern und Türen, wenn der Einbrecher das Gebäude beschädigt hat.

Gegen Raub sind Sie versichert, wenn Gewalt angewendet oder angedroht wird, um Ihnen Sachen, die Sie bei sich haben, wegzunehmen. Sie haben auch Schutz, wenn Sie sich durch einen Unfall körperlich nicht wehren können und der Täter das ausnutzt, um Ihnen Sachen zu stehlen. 

Sturmschäden sind ab Windstärke 7 abgesichert. 

Nicht versichert sind z. B. folgende Fälle:

  • Es regnet in die Wohnung, weil zum Beispiel Fenster nicht richtig geschlossen sind.
  • Eine Sturmflut beschädigt den Hausrat.

Als Leitungswasser gilt unter anderem Wasser aus sämtlichen Rohren der Wasserversorgung und allen Arten von Heizungs- und Klimaanlagen. Auch Wasser aus Aquarien oder Wasserbetten sehen wir als Leitungswasser an. 

Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Bruch- und Frostschäden an den Rohren selbst, aber auch an Waschbecken und Armaturen versichert.

Keinen Schutz haben Sie z. B. für Schäden durch Grundwasser oder Schwammbildung. 

Wir ersetzen Schäden bis 1.000 Euro. Andere Arten des Ausspähens (z. B. Pharming) sind nicht versichert. Sie müssen Ihre Geräte mit einem Zugangsschutz (z. B. Passwort), einer Firewall und einer Virenschutzsoftware schützen.

Ob Glasversicherung oder Fahrraddiebstahlschutz: Passen Sie Ihre Hausratversicherung flexibel auf Ihre Bedürfnisse an.

Mitversichern können Sie über Ihre Hausratversicherung:

  • Fahrräder – zum Beispiel Rennräder, Mountainbikes, City-Bikes, Tourenräder
  • Fahrradanhänger
  • Nicht versicherungspflichtige E-Bikes (Pedelecs)
  • Das Rad bzw. der Anhänger muss mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert sein.
  • Absichern können Sie die Räder mit bis zu 10.000 €. Die Höhe der Versicherungssumme können Sie im Angebotsrechner selbst bestimmen. Bitte achten Sie darauf, dass die Summe für alle Fahrräder ausreicht.

 

Außerdem schützt sie der enthaltene Fahrradschutzbrief bei Pannen und Unfällen auf Ihren Fahrradtouren:

  • Pannenhilfe vor Ort wenn möglich, ansonsten Transport des Fahrrads
  • Organisation Ihrer Weiterfahrt und Übernahme notwendiger Übernachtungen
  • Schutz in ganz Europa ab 10km vom Wohnort

 

Neben Fahrraddiebstahl und Pannen ist Ihr Rad in der Hausratversicherung ohne Zusatzbeitrag gegen diese Gefahren geschützt:

Brand, Überspannung durch Blitz, Explosion

  • Sturm und Hagel
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl und Raub

 Schäden ersetzen wir Ihnen zum Neuwert – das ist der Preis, den Sie heute für das gleiche neue Rad bezahlen müssten. 

Lose Teile wie die Luftpumpe, die Satteltasche oder aufsteckbare Scheinwerfer und abnehmbare Rücklichter sind nur versichert, wenn Sie zusammen mit dem Fahrrad, E-Bike oder Anhänger gestohlen werden.

Beispiel: Ein Windstoß zieht die Tür zu. Sie stehen draußen – und der Schlüssel liegt drinnen. Mit dem Haus- und Wohnungsschutzbrief ist die unangenehme Situation schnell gelöst: Ein Schlüsseldienst öffnet Ihnen die Tür.

Der Haus- und Wohnungsschutzbrief hilft Ihnen ganz praktisch. Zum Beispiel bei diesen Notfällen daheim:

  • Schädlingsbekämpfung — Professionelle Beseitigung
  • Entfernung von Wespen-, Bienen-. Hornissennestern — Fachgerechte Entfernung oder Umsiedlung
  • Elektro-Installateurservice — Reparatur defekter Elektroinstallationen
  • Datenrettung — Zum Beispiel von PC, Laptop, Tablet oder externer Festplatte
  • Rohrreinigungsservice — Bei verstopften Abflussrohren
  • Dokumentendepot — Ihr elektronisches Archiv für Originaldokumente
  • Psychologische Erstberatung— Nach einem Einbruchdiebstahl
  • Schlüsseldienst — Wenn Sie sich ausgesperrt haben oder die Schlüssel weg sind
  • Notheizung — Wenn die Heizung streikt
  • Heizungs-Installateurservice — Wenn Wasser aus der Heizung tropft
  • Sanitär-Installateurservice — Bei defekten Armaturen, Boilern oder WC-Spülungen
  • Unterbringung Ihrer Haustiere — Wie zum Beispiel Hunde, Katzen, Hamster oder Meerschweinchen
  • Kinderbetreuung — Zum Beispiel nach einem Unfall des betreuenden Elternteils

 

Für Ihre schnelle Hilfe zuhause arbeiten wir mit qualifizierten Dienstleistern in ganz Deutschland zusammen. Die Kosten bezahlen wir bis zu 500 Euro je Schadenfall — maximal 1.500 Euro im Jahr. Die Kinderbetreuung und das Dokumentendepot erledigen wir für Sie ohne Kostenbegrenzung. Die Organisation der Hilfsleistung muss über uns erfolgen. Rufen Sie dazu einfach die Ihnen bekannte Schutzbrief-Servicenummer an.

Glasversicherung – das ist versichert

Unsere Glasversicherung leistet Ersatz bei Bruchschäden an Scheiben, Platten und Spiegeln aus Glas oder Kunststoff, zum Beispiel:

  • Glaskeramik-Kochflächen und Glaskeramik-Induktionskochfelder
  • Spiegel
  • Mobiliarverglasungen
  • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben
  • Gläserne Türen von Duschkabinen
  • Fensterscheiben, Verglasungen am Balkon und auf der Terrasse
  • Scheiben von Sonnenkollektoren – außer Photovoltaikanlagen (diese können Sie separat über die Wohngebäudeversicherung absichern)

 

Wir zahlen auch die Kosten für die Entsorgung der zerbrochenen Scheiben und – falls nötig – die Notverglasung. Auch die Scheiben Ihres Aquariums oder Terrariums können Sie auf Wunsch im Antrag mitversichern.

 

Nicht versichert sind:

  • Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt waren
  • Beleuchtungskörper wie Neonröhren
  • Optische Gläser wie Brillengläser oder Ferngläser
  • Hohlgläser wie Flaschen, Vasen oder Glaswaschbecken 
  • Geschirr
  • Handspiegel
  • Photovoltaikanlagen
  • Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff von Elektronikgeräten wie von Ihrem Handy oder Fernseher

 

Auch bei Neubauten ist die Glasversicherung sinnvoll – und zwar bereits vor dem Einzug. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem abgeschlossenen Einbau der Scheiben.

In unserem Classic-Tarif können Sie Ihren Versicherungsschutz mit dem Zusatzbaustein Hausrat PLUS sinnvoll erweitern.

 

Reisegepäck

Ihr Reisegepäck ist mit bis zu 40 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Die Hausratversicherung schützt Sie bei Einbruchdiebstahl, wenn Ihr Reisegepäck sich in einem Gebäude befindet. Für Raub haben Sie auch außerhalb von Gebäuden Schutz. Mit der Hausrat PLUS ist Ihr Reisegepäck zusätzlich auch in folgenden Situationen versichert:

  • Bei Diebstahl, außer beim Zelten oder bei Entwendung des Gepäcks aus einem Kfz.
  • Wenn es beim Transport, z. B. in Bus oder Bahn, zu einem Unfall kommt und Ihre Sachen dabei kaputt gehen.
  • Wenn Ihre Sachen im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens sind und dabei abhandenkommen.

Bei Diebstahl und Abhandenkommen übernehmen Sie eine Selbstbeteiligung von 100 Euro je Schaden. Kommen Brillen oder elektronische Geräte abhanden, zahlen wir bis zu 250 Euro. Unter anderem sind Wertsachen (z. B. Bargeld), Gutscheine und Fahrkarten nicht versichert.

 

Trickdiebstahl und Taschendiebstahl

Beispiele: Ihr Handy wird blitzschnell aus der Jackentasche geklaut und Sie können nicht schnell genug Widerstand leisten (Blitzdiebstahl). An der Haustür bittet Sie jemand kurz die Toilette benutzen zu dürfen — Sie merken anschließend, dass Bargeld fehlt (Trickdiebstahl).

Bei Trickdiebstahl in Ihrer Wohnung leisten wir bis zu 2.000 €.

Auch bei Taschendiebstahl, bei dem Sachen unterwegs zunächst unbemerkt entwendet werden, sind Sie versichert.

 

Sportausrüstung

Sie lagern Ihre Sportausrüstung (z. B. Tennisausrüstung) dauerhaft außerhalb Ihrer Wohnung? Dann haben Sie dafür zeitlich unbegrenzten Schutz. Wir zahlen bis zu 5.000 Euro je Schaden.

 

Ferienhäuser

Hausrat, den Sie dauerhaft z. B. in einem Ferien- oder Wochenendhaus aufbewahren, ist bis 5.000 Euro mitversichert. Voraussetzung ist, dass der Standort in Deutschland ist. Für Wertsachen besteht jedoch kein Versicherungsschutz.

 

Bankschließfächer

Mitversichert ist Hausrat, den Sie in Kundenschließfächern in Tresorräumen von Banken aufbewahren. Die Sachen sind dort zeitlich unbegrenzt versichert, Bargeld aber nur für 12 Monate. Sie erhalten bis zu 40 Prozent der Versicherungssumme. Für Wertsachen gelten teilweise andere Entschädigungsgrenzen.

 

Innere Unruhen

Schäden durch innere Unruhen sind mitversichert. Von inneren Unruhen spricht man, wenn erhebliche Teile der Bevölkerung in Bewegung geraten und z. B. Sachbeschädigungen begehen.

Den Elementarschutz können Sie im Classic-Tarif unserer Hausratversicherung einschließen – direkt beim Abschluss oder nachträglich in Ihrem bestehenden Vertrag.

 

Gegen diese Naturgewalten sichert Sie die Elementarschadenversicherung ab:

  • Überschwemmung, z. B. durch Starkregen
  • Rückstau – wenn Abwasser aus dem Rohrsystem in das Gebäude zurückgedrängt wird
  • Erdsenkung und Erdfall durch naturbedingte Hohlräume
  • Naturbedingter Erdrutsch
  • Schneedruck – auch durch Dachlawinen
  • Schneelawinen, die von Berghängen abgehen
  • Vulkanausbruch

 

Die Selbstbeteiligung beträgt im Schadenfall 500 Euro. Abgesichert sind Sie nach 14 Tagen Wartezeit — gerechnet ab dem Eingang Ihres Antrags bei uns.

Weitere Informationen

 

 

 

 

Der gesamte Hausrat Ihrer Wohnung ist abgesichert. Es spielt keine Rolle, ob die Sachen Ihnen gehören oder nicht. Den Hausrat ordnet man folgenden Kategorien zu:

  • Einrichtungsgegenstände wie Ihre Möbel, Teppiche, Lampen
  • Gebrauchsgegenstände wie Ihre Kleidung, Töpfe und Spielsachen der Kinder
  • Verbrauchsgegenstände wie Nahrungs- und Genussmittel 
  • Bargeld und Wertgegenstände wie Ihr Schmuck oder Gemälde —Beachten Sie die besonderen Entschädigungsgrenzen
  • Sonstige Gegenstände wie im Keller gelagerte Winterreifen, Sportgeräte oder das Campingzelt
  • Einbaugegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Sie haben als Mieter die Sachen auf eigene Kosten beschafft und angebracht. Beispiel: Ihre Markise auf dem Balkon. Sind Sie Wohnungseigentümer besteht Schutz, wenn die Sachen nicht über eine Gebäudeversicherung versichert sind.
Folgende Sachen sind von der Versicherung nicht abgedeckt:
  • Gebäudebestandteile
  • Hausratgegenstände von Untermietern
  • Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger
  • Luft- und Wasserfahrzeuge
  • Sachen, die gesondert versichert sind. Zum Beispiel Ihre Geige über eine Musikinstrumentenversicherung
  • Daten und Programme. Datenrettungskosten übernehmen wir aber in bestimmten Fällen.

Diese Wertsachen sind mit besonderen Entschädigungsgrenzen versichert:

  • Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
    In Classic bis 3.000 €
  • Urkunden inkl. Sparbücher und sonstige Wertpapiere
    In Classic bis 20.000 €
  • Schmucksachen, wie z. B. Armbanduhren mit einem Wert ab 2.500 Euro pro Stück, Edelsteine, Perlen. Auch Briefmarken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin
    In Classic bis 40.000 €

Gut zu wissen: Wenn Sie diese Sachen in bestimmten Behältnissen aufbewahren – z. B. einem mehrwandigen Stahlschrank mit einem Gewicht von mindestens 200 kg – dann leisten wir in Hausrat Classic bis zu 40% der Versicherungssumme.

Folgende Wertsachen sind in Classic unabhängig von der Lagerung bis 40% der Versicherungssumme mitversichert:

  • Kunstgegenstände, z. B. Gemälde, Pelze, handgeknüpfte Teppiche. Außerdem Medaillen
  • Antiquitäten mit Ausnahme von Möbeln

Führen Sie grob fahrlässig einen Schaden herbei, verzichtet die HUK24 in der Regel auf die gesetzliche Möglichkeit, die Leistungen der Hausratversicherung zu kürzen. Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden oder bei arglistiger Täuschung besteht kein Versicherungsschutz.

Sie können im Rahmen Ihrer Hausratversicherung eine günstige Fahrraddiebstahlversicherung abschließen. Gehen Sie dazu folgendermaßen vor:
 

  1. Ermitteln Sie im Tarifrechner der HUK24 Ihren persönlichen Jahresbeitrag für die Hausratversicherung.
  2. Wählen Sie im Anschluss unter „Weitere Optionen“ den Fahrraddiebstahlschutz aus.
     

Hier erfahren Sie mehr über das Thema „Hausratversicherung und Fahrraddiebstahl“:

Weitere Informationen zur Fahrraddiebstahlversicherung

Tipps, mit denen Sie Fahrraddiebstahl vorbeugen können

Die Höhe Ihres Beitrags ist unter anderem abhängig von Ihrer Deckungssumme. Wir empfehlen eine Deckungssumme von 700 €/m². Ab diesem Wert gilt der Unterversicherungsverzicht.

 

Berechnungsbeispiele:

75 m²   Wohnfläche ab: 27,64 € / Jahr
100 m² Wohnfläche ab: 36,51 € / Jahr
120 m² Wohnfläche ab: 43,81 € / Jahr
140 m² Wohnfläche ab: 51,11 € / Jahr
200 m² Wohnfläche ab: 73,01 € / Jahr

 

Die Beiträge ergeben sich für folgende Angaben im Angebotsrechner:

  • Hausratversicherung Classic inkl. Unterversicherungsverzicht (700 €/m²)
  • Angestellter im öffentlichen Dienst
  • Adresse: Alte Mainbrücke 1, 97070 Würzburg 

Jetzt Kosten für Ihre Hausratversicherung berechnen

Die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung sichern unterschiedliche Gegenstände ab.

Die Hausratversicherung zahlt vor allem Schäden an beweglichen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen. Vom gemütlichen Sofa bis zur Butter im Kühlschrank —alle Sachen, die zum Ge- und Verbrauch dienen, sind abgesichert.

Anders bei der Wohngebäudeversicherung. Diese sichert Gebäude sowie alle fest verbauten Teile gegen Schäden ab — vom Dach bis zur Heizung.

Bei einem Umzug nehmen Sie Ihre Sachen in die neue Wohnung mit – genauso ist es mit der Hausratversicherung. Ihr Vertrag geht automatisch auf die neue Wohnung über, sofern sich diese in Deutschland befindet. Während Sie umziehen, ist Ihr Hausrat in beiden Wohnungen versichert, und zwar bis zu drei Monate lang parallel.

Was Sie tun müssen, um die Versicherung Ihres Hausrats aufrechtzuerhalten? Bitte teilen Sie uns einfach auf folgendem Wege die Daten zu Ihrer neuen Wohnung mit:

 

So geht´s:

  1. Loggen Sie sich oben unter dem Menüpunkt "Anmelden" in "Meine HUK24" ein.
  2. Wählen Sie im Auswahlmenü "Verträge" den Vertrag Ihrer Hausratversicherung aus.
  3. Klicken Sie unter den Vertragsdaten auf "Ändern".
  4. Wählen Sie die Option "Wohnungswechsel" aus.
  5. Gehen Sie das Formular Schritt für Schritt durch, fertig.

 

Achtung: Eine Hausratversicherung bei der HUK24 gilt nicht für Wohnungen im Ausland oder nicht ständig bewohnte Wohnungen.

Sie haben den Elementarschutz vereinbart? Dann müssen Sie diesen bei Bedarf für Ihre neue Wohnung neu mit uns vereinbaren.

Um einen Schaden so gering wie möglich zu halten und uns bei der korrekten Schadenfeststellung zu unterstützen, gibt es einige einfache Verhaltensregeln:

  • Rufen Sie in Brandfällen sofort die Feuerwehr.
  • Schließen Sie bei Leitungswasserschäden sofort den Haupthahn.
  • Bitte benachrichtigen Sie die HUK-COBURG sofort. Unser Schadenservice ist unter der Telefonnummer 0800 2 485445 (kostenlos aus deutschen Telefonnetzen) rund um die Uhr zu erreichen.
  • Zeigen Sie jeden Diebstahl, Vandalismus oder Raub bei der Polizei an und übergeben Sie dieser schnellstmöglich eine Liste der abhandengekommenen Sachen.
  • Lassen Sie abhandengekommene Sparbücher und andere Urkunden sofort sperren.
  • Teilen Sie der Polizei bei Diebstahl eines versicherten Fahrrades dessen Hersteller, Marke und Rahmennummer mit.
  • Versuchen Sie nicht selbst zugefrorene Rohre, Heizkörper usw. aufzutauen, sondern überlassen Sie das einem Fachmann.
  • Verschließen Sie schnellstmöglich Öffnungen, die durch Unwetter entstanden sind.
  • Machen Sie Fotos vom Schaden und den betroffenen Gegenständen.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen, bis zur abschließenden Klärung, auf.
  • Aufgrund der getroffenen vertraglichen Vereinbarungen haben Sie Pflichten, um den Versicherungsschutz zu erhalten.

Extreme Wetterlagen treten immer öfter auf. Auch Überschwemmungen aufgrund heftiger Regenfälle häufen sich. Mit der Elementarschadenversicherung als Zusatzleistung Ihrer Hausratversicherung sichern Sie Ihren Haushalt gegen solche Schäden ab.

Den Elementarschutz können Sie in den Classic-Tarif der Hausratversicherung bei der HUK24 einschließen – direkt bei deren Abschluss oder nachträglich als Ergänzung zum bestehenden Versicherungsvertrag.

Bei diesen Naturgewalten sind Sie dank Ihrer Elementarschadenversicherung abgesichert:

  • Überschwemmung, z. B. aufgrund von Starkregen
  • Rückstau, wenn Abwasser aus dem Rohrsystem in das Gebäude vordringt
  • Erdsenkung und Erdfall durch naturbedingte Hohlräume
  • naturbedingter Erdrutsch
  • Schneedruck, auch aufgrund von Dachlawinen

 

Mehr Informationen zur Elementarschadenversicherung

 

 

Von versicherten Kosten bis zu Fragen zum Umzug: Versicherungscoach Tim erklärt die wichtigsten Themen rund um die Hausratversicherung verständlich und unterhaltsam.