Fahrräder können über die Hausratversicherung mit abgesichert werden. Ein gutes Schloss, ein GPS Tracker und der richtige Abstellort können das Fahrraddiebstahlrisiko verringern.

Ungefähr 332.000 Fahrräder haben im Jahr 2016 laut der Kriminalstatistik des Bundes unfreiwillig einen neuen Besitzer bekommen. Die Dunkelziffer dürfte sogar noch höher liegen, da nicht jeder Fahrraddiebstahl angezeigt wird. Der vergleichsweise einfache Transport und die häufig schlechte Sicherung machen Fahrräder zu einem der beliebtesten Diebesgüter in Deutschland. Die höchsten Diebstahlsquoten treten in Großstädten auf. In Bremen, Berlin und Hamburg werden durchschnittlich 1.000 Fahrräder pro 100.000 Einwohner gestohlen. Vergleichsweise sicher sind Fahrräder im Saarland und in Rheinland-Pfalz mit 100 beziehungsweise 176 Diebstählen pro 100.000 Einwohner. 

 

Grundsätzlich gilt: Bei dem Schutz Ihres Fahrrads sollten Sie nicht am Schloss sparen. Merken Sie sich als Faustregel, dass ein adäquates Schloss fünf bis zehn Prozent des Neupreises des Fahrrads kosten darf. Achten Sie beim Kauf auf zusätzliche Sicherheitssiegel vom ADFC oder dem VdS. Auch die Einstufung der Schlösser in Sicherheitsklassen kann ein Indiz für die Sicherheit sein. Die Hersteller stufen die Schlösser aber in der Regel selbst ein, sodass ein direkter Vergleich schwierig ist.

 

Neben dem richtigen Schloss ist auch die Wahl des Standorts bei der Fahrradsicherung wichtig. Nutzen Sie eventuell vorhandene Abstellanlagen und verbinden Sie das Fahrrad mit der Abstellanlage oder einem anderen Gegenstand, der nicht einfach angehoben werden kann. So sichern Sie Ihr Fahrrad auch gegen das Wegtragen. Schließen Sie am besten beide Räder und den Rahmen an oder verwenden Sie eine Kombination von verschiedenen Schlössern für den optimalen Schutz.

Gerade bei hochwertigen Fahrrädern kann sich die Investition in zusätzliche Sicherungsmaßnahmen lohnen. Mit einem GPS Tracker verfolgen Sie jederzeit den Standort des Fahrrads. Die Tracker werden unauffällig zum Beispiel in einem Rücklicht verbaut. Mit einer App können Sie den Standort des Fahrrads abrufen. Sinnvoll ist auch die Verwendung einer Eigentümer ID und die Anfertigung eines Fahrradpasses, um alle Informationen gesammelt vorliegen zu haben.

 

Selbst die beste Vorsorge verhindert nicht immer einen Diebstahl. Wichtig ist, dass Sie den Diebstahl direkt nach dem Bemerken bei der Polizei melden. Je mehr Informationen Sie zu Ihrem Fahrrad vorliegen haben, desto besser. Melden Sie den Diebstahl zudem unverzüglich Ihrer Versicherung, wenn Sie eine Fahrraddiebstahlversicherung abgeschlossen haben. Häufig ist Ihr Fahrrad im Rahmen der Hausratversicherung mitversichert.
 

Fahrräder können meistens in der Hausratversicherung mitversichert werden. Wenn sich Ihr Fahrrad in Ihrer Wohnung oder in einem dazugehörigen Kellerraum befindet, wenn es gestohlen wird, gelten keine Entschädigungsgrenzen und in der Regel auch keine Einschränkungen beim Versicherungsschutz. Voraussetzung ist nur, dass der Dieb in den Raum einbricht. Ihr Fahrrad ist dann im Rahmen der normalen Hausratdeckung als Hausrat mitversichert.

 


Anders sieht es aus, wenn Ihnen das Fahrrad zum Beispiel beim Einkaufen gestohlen wird. Hier erfolgt kein Einbruchdiebstahl, sondern nur ein einfacher Diebstahl. Dieses Risiko können Sie mit der Fahrraddiebstahlversicherung absichern. Diese gilt immer bis zu einer bestimmten Höchstgrenze, teilweise sind weitere Einschränkungen zu beachten. Je nach Tarif und Versicherer gibt es sogenannte Nachtzeitklauseln, in denen der Versicherungsschutz zwischen 22 Uhr und 6 Uhr beschränkt wird. Hier wird nur Versicherungsschutz geboten, wenn die Nutzung des Fahrrads noch nicht beendet war. Das bedeutet, dass Sie eine Entschädigung erhalten, wenn Ihr Fahrrad nachts vor einer Kneipe gestohlen wird. Steht Ihr Fahrrad nachts bei Ihnen zuhause an der Straße, erhalten Sie keine Entschädigung, weil die Nutzung beendet war.