Zur Absicherung dagegen gibt es zwar manche Haftpflichtversicherungen für Wohnungen, die speziell auf Mietsachschäden zugeschnitten sind. Oft ist der Abschluss einer solchen Police aber gar nicht notwendig, denn in vielen Privathaftpflichtversicherungen sind Mietsachschäden eingeschlossen oder können über Zusatzbausteine günstig mitversichert werden.
Diese Mietsachen sind typischerweise in der privaten Haftpflicht bei Wohnungen versichert
- Bodenbeläge (Parkett, Fliesen, Teppichböden etc.)
- Türen
- Fensterrahmen (ohne Verglasung)
- Wände
- Sanitäranlagen wie Toiletten, Waschbecken, Duschen und Badewannen
Diese Dinge sind meist nicht über die Haftpflicht in Wohnungen abgedeckt
- Heizkörper
- Gasanlagen
- Warmwasserthermen
- Markisen
- Rollläden
Viele Versicherungen zahlen nicht nur für die oben genannten Schäden an bzw. in der eigenen Wohnung, sondern auch für Schäden in Nachbarwohnungen, die als Folge eintreten. Das sollten Sie ggf. ebenso in Erfahrung bringen wie die Antwort auf die Frage, ob sich der Schutz gegen Mietsachschäden einer Haftpflichtversicherung neben der Wohnung auch auf eine gemietete Garage oder einen gemieteten Schuppen erstreckt.
Einige Privathaftpflichtversicherungen decken auch Mietsachschäden ab, die sogenannte Allmählichkeitsschäden darstellen. Dazu zählen alle Schäden, die durch Staub, Wasser, Ruß oder hohe bzw. niedrige Temperaturen über längere Zeit hervorgerufen werden. Vor allem Wasserschäden werden häufig erst nach Tagen oder gar Wochen entdeckt, wenn sich Wasserflecken großflächig ausgebreitet haben – ist das Mauerwerk stark in Mitleidenschaft gezogen, können umfangreiche Sanierungsmaßnahmen anstehen und es wird schnell sehr teuer.
Bei der HUK24 schließt die Privathaftpflicht Mietsachschäden ein.