Fenster, Spiegel, Tische, Kochfelder: Glasflächen finden sich in praktisch jedem Haushalt – und sie sind bruchempfindlich. Viele wissen gar nicht, dass reine Glasbruchschäden nicht über eine Hausratversicherung oder eine Gebäudeversicherung standardmäßig abgedeckt sind. In diesem Artikel erfahren Sie deshalb, in welchen Fällen eine Glasbruchversicherung leistet, wie sich der Versicherungsschutz von anderen Policen unterscheidet und welche Kosten einzukalkulieren sind.

Eine Glasbruchversicherung (auch: Glasversicherung) übernimmt die Kosten, wenn Glas- oder Kunststoffscheiben am oder im Haus zu Bruch gehen und ersetzt werden müssen.

Versichert sind also nicht nur Glas- oder Kunststoffscheiben von Fenstern und Türen, sondern auch andere Glas- und Kunststoffelemente, zum Beispiel Glasvitrinen, Cerankochfelder oder Duschabtrennungen. 

Die Glasbruchversicherung erstattet die Kosten für eine Reparatur bzw. einen Ersatz unabhängig von der Schadensursache, beispielsweise ob der Schaden durch ein menschliches Versehen oder durch Durchzug entstanden ist. Auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen die meisten Versicherer. Bei vorsätzlicher Zerstörung ist eine Leistung selbstverständlich ausgeschlossen.

Wichtig: Die Glasbruchversicherung zahlt nur, wenn das Glas tatsächlich zerbrochen ist. Leichte Kratzer, Schrammen oder Absplitterungen können nicht auf Kosten der Glasversicherung ausgebessert werden. 

Die Glasbruchversicherung zahlt bei Schäden an diversen, ganz unterschiedlichen Glas- und Kunststoffscheiben. Der konkrete Leistungsumfang variiert allerdings je nach Versicherer. Die folgende Übersicht darüber, was in den meisten Fällen abgedeckt bzw. nicht abgedeckt ist, erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Anwendbarkeit auf Einzelfälle. 

  • Spiegel
  • Verglasung an Möbeln
  • Glaskeramik-Kochflächen und -Induktionsfelder
  • Glastüren
  • Duschkabinen
  • Fensterscheiben
  • optische Gläser wie Lupen, Brillengläser oder Ferngläser
  • Hohlgläser wie Vasen, Flaschen oder Waschbecken
  • Beleuchtungskörper wie z.B. Neonröhren
  • Geschirr
  • Handspiegel
  • Potovoltaikanlagen
  • Platten aus Glas oder Kunststoff von Elektronikgeräten (Smartphone, TV usw.) 

Die Glasbruchversicherung der HUK24 übernimmt nicht nur die Reparaturkosten für versicherte Objekte, sie kommt auch für die Kosten der Entsorgung einer zerbrochenen Scheibe auf und übernimmt im Falle zerbrochener Fenster-, Tür- oder Balkonverglasung die Kosten für eine ggf. erforderliche Notverglasung

Eine Glasversicherung kann eine Hausrat- bzw. eine Gebäudeversicherung sinnvoll ergänzen. Die Leistungen dieser Versicherungen sind nämlich nicht deckungsgleich. 

Bei der Wohngebäudeversicherung sind  weniger gläserne Objekte und weniger Schadensszenarien abgedeckt als bei der Glasbruchversicherung. Die Gebäudeversicherung zahlt nur bei Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser, und dies auch nur bei Schäden an der Gebäudeverglasung. Schäden an anderen Glasflächen, z. B. von Möbeln werden nicht erstattet.

In ganz bestimmten Fällen zahlt eine Hausratversicherung bei Glasbruch an Objekten innerhalb des Wohnraums, z. B. Möbeln. Voraussetzung ist allerdings, dass der Schaden durch versicherte Gefahr wie Einbruch oder Brand entstanden ist. Wenn also das Kind den Wohnzimmerspiegel mit seinem neuen Fußball zertrümmert, können die Eltern den Glasbruch nicht über ihre Hausratversicherung abwickeln.

 

 

Glasbruchversicherung

Hausratversicherung

Gebäudeversicherung

Schadensursache

diverse Ursachen, solange kein Vorsatz vorlag

 

 

Einbruch, Raub, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel

 

Glasschäden durch Sturm/Hagel, Feuer (inkl. Blitzschlag, Explosion, etc.) und Leitungswasserrohrbruch

versicherte Objekte

Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern und Türen, Glas- sowie Kunststoffobjekte im Wohninnenraum

Glas- und Kunststoffobjekte in den Wohnräumen

Glas- und Kunststoffscheiben, die zum Gebäude gehören, z. B. in Fenstern und  Türen


Verursacht man bei einem anderen einen Glasschaden, kommt dafür die eigene private Haftpflichtversicherung auf, sofern vorhanden. Will man sich also dagegen absichern, beim Besuch bei Freunden versehentlich eine teure Glasvase von der Vitrine zu stoßen, braucht man dafür keine Glasversicherung abzuschließen. Umgekehrt gilt: Wenn jemand bei mir daheim eine Glasscheibe zerstört, besteht – soweit vorhanden – durch dessen Privat-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz. 

Eine Glasbruchversicherung kann die Hausrat- und Gebäudeversicherung mitunter sinnvoll ergänzen. Allerdings lohnt sie sich nicht in jedem Fall.

Überschlagen Sie, wie hoch der Wert Ihrer Glas- und Kunststoffgegenstände ist! Was wäre der maximale Schaden, der entstehen könnte? Sind die zusammengerechneten Versicherungsbeiträge aus fünf Jahren höher als die höchstmögliche Schadenssumme, lohnt sich eine Absicherung für Sie eher nicht. Andernfalls sollten Sie die Absicherung in Erwägung ziehen.

Prüfen Sie außerdem Ihren bestehenden Versicherungsschutz im Detail: Welche Glasschäden werden womöglich bereits von anderen Versicherungen abgedeckt? Wo greift der Schutz durch Ihre Hausrat- , Wohngebäude- oder Privat-Haftpflichtversicherung ggf. zu kurz? Eine Glasbruchversicherung kann die entsprechende Lücke schließen. Vor allem dann, wenn Sie viele wertvolle Glasobjekte in Ihren Wohnräumen haben, kann sich der Abschluss lohnen.