Wer in einer Beziehung lebt, teilt Glück und Leid und den Alltag miteinander – und kann auch die Haftpflichtversicherung teilen. Paare können so Kosten sparen. Für manche Versicherungsansprüche ist es jedoch besser, einzelne Policen zu behalten. Hier erfahren Sie, was Sie bei einem Wechsel in eine Privathaftpflicht für Paare beachten sollten; wie sich wichtige Lebensveränderungen auf Ihren Versicherungsschutz auswirken und welche Leistungen eine optimale Haftpflicht bietet. 
 

 

Ein gemeinsamer Haftpflichtvertrag ist meist wesentlich günstiger. Voraussetzung für einen solchen Vertrag ist, dass beide Partner gemeinsam in einem Haushalt leben.

Die Privathaftpflicht zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen. Sie schützt vor finanziellen Ansprüchen, die Dritte an den Versicherungsnehmer richten, wenn ihm die Verursachung eines Personen-, Vermögens- oder Sachschadens vorgeworfen wird. Da der Verursacher mit seinem gesamten Privatvermögen haftet, kann ein kurzer Moment der Unachtsamkeit im schlimmsten Fall die wirtschaftliche Existenz ruinieren. Eine private Haftpflichtversicherung sichert Einzelpersonen, aber auch Paare gegen dieses Risiko ab. 
 

Bei der Haftpflicht für Paare unterscheiden sich die wesentlichen Leistungen nicht von den Leistungen eines Single-Haftpflichttarifs. Der hauptsächliche Vorteil, wenn zwei Partner einen gemeinsamen Vertrag abschließen: In vielen Fällen sparen sie Kosten. Sind zwei Menschen gerade erst zum Paar geworden, kann einer der beiden Partner zu diesem Zecke seine bisherige Police kündigen und sich im Vertrag des anderen mitversichern lassen. 

Damit eine gemeinsame Versicherung für ein Paar überhaupt infrage kommen kann, müssen beide Partner – egal ob es sich um eine Ehe oder eine uneheliche Verbindung handelt – in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die private Haftpflichtversicherung können Partner also unabhängig davon abschließen, ob sie ein unverheiratetes Paar oder ob sie Eheleute sind. 

Versicherungen unterscheiden in ihren Tarifen in den allermeisten Fällen nicht zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren. Die Leistungen sind auch im Falle der Haftpflicht identisch. Allerdings sind die Formalien bei Abschluss etwas unterschiedlich.

 

Hatte der eine bereits vor der Ehe eine Haftpflichtversicherung, ist der andere Ehepartner nach der Hochzeit automatisch darin mitversichert. Die Ausnahme: Der frühere Vertrag war ein expliziter Single-Vertrag. Dann muss der Versicherungsschutz zunächst auf einen Partner erweitert werden. Während bei unverheirateten Paaren beide Partner im Versicherungsvertrag meist namentlich genannt sein müssen, ist dies in der Haftpflichtversicherung bei Ehepartnern nicht notwendig.  Bei der HUK24 ist das bei Verträgen seit 2022 ebenfalls nicht mehr notwendig.

Für eine private Haftpflichtversicherung für Partner gelten die gleichen Qualitätskriterien wie für Single-Tarife. Darüber hinaus sollten Sie einige Aspekte bedenken, die sich aus der Lebenssituation einer Partnerschaft ergeben. 

Damit die Versicherung Schadensfälle umfassend abdeckt, sollten Sie eine ausreichend hohe Deckungssumme der Privathaftpflicht vereinbaren. Mindestens 10 Millionen Euro sollte diese betragen; 50 Millionen Euro bieten noch mehr Sicherheit. 

Ein Unfallverursacher ist rechtlich verpflichtet, für die Behandlungskosten von Geschädigten aufzukommen. Was aber passiert, wenn der Schadensverursacher nicht versichert war und die Behandlung nicht aus eigener Tasche zahlen kann? Eine Haftpflichtversicherung für Paare sollte über eine Forderungsausfalldeckung verfügen, damit der Versicherer in diesen Fällen für die Kosten aufkommt und der Versicherte nicht selbst darauf sitzen bleibt. 

Wenn Sie mit Ihrem Partner noch nicht in einer gemeinsamen Wohnung leben, aber die Schlüssel für die Wohnung des anderen haben, kann eine Haftpflichtversicherung inkl. Schlüsselversicherung für Sie in Betracht kommen. Muss nach einem Schlüsselverlust die gesamte Schließanlage eines Mietshauses ausgetauscht werden, übernimmt die Versicherung die Kosten, wenn eine Schlüsselversicherung als Zusatzbaustein zur Haftpflicht vorhanden ist. In einigen Haftpflichtversicherungen für Paare ist der Schutz bei Verlust von fremden Schlüsseln bereits inbegriffen. 

Lebensumstände verändern sich. Viele Veränderungen haben auch Auswirkungen auf die Versicherungen. Für eine gut informierte Entscheidung darüber, ob Sie eine Haftpflichtversicherung als Paar abschließen wollen, sollen die folgenden Aspekte Hilfestellung sein. 

Wenn Sie und Ihr Partner in freudiger Erwartung sind, sollten Sie prüfen, ob Kinder bereits in Ihrer Haftpflicht für Paare bzw. Ehepaare mitversichert sind. Wenn nicht, könnten Sie die Veränderung als Gelegenheit dafür ansehen, aktuelle Angebote verschiedener Versicherer einzuholen. Mit einer Familien-Haftpflicht lässt sich Geld sparen, die junge Familien in aller Regel an anderer Stelle gut gebrauchen können.

 

Bei der Haftpflichtversicherung der HUK24 sind Kinder bei einer Versicherung für Paare bereits mitversichert ohne zusätzliche Kosten. 

 

An eine Trennung möchte man als glückliches Paar natürlich nicht denken. Es schadet dennoch nicht, auch für diesen Fall informiert zu sein. Gehen Sie und Ihr Partner eines Tages doch einmal getrennte Wege, kann derjenige Partner die bisherige Paar-Haftpflichtversicherung weiterführen, der als Hauptversicherter im Versicherungsschein eingetragen ist. Der andere kann bei Bedarf einen neuen Versicherungsschutz für sich selbst herstellen. 

Verstirbt ein Partner, kann die gemeinsame Haftpflichtversicherung vom Hinterbliebenen weitergeführt werden. Wenn der Hinterbliebene bisher nicht der Hauptversicherte gewesen ist, sollte er Kontakt mit dem Versicherungsanbieter aufnehmen. In der Regel kann er den Vertrag übernehmen. Da Single-Tarife normalerweise günstiger sind, lohnt sich jedoch in den allermeisten Fällen ein Wechsel.  
 

Den Abschluss einer gemeinsamen Haftpflichtversicherung können verheiratete und unverheiratete Paare insbesondere dann in aller Ruhe angehen, wenn beide Partner bisher schon je eigene Versicherungsverträge hatten. Während des Zeitraums der fristgerechten Kündigung können sie einen guten Anbieter für den neuen gemeinsamen Vertrag ausfindig machen.

Wollen frischgebackene Eheleute oder gerade erst zusammengekommene unverheiratete Partner die gemeinsame Privathaftpflichtversicherung als Paar schneller unter Dach und Fach bringen, kann der Partner mit dem jüngeren Versicherungsvertrag diesen mit Verweis auf die Paar-Haftpflicht meist fristlos kündigen. Der Partner kann sich dann ohne Wartezeit in den älteren Vertrag des Ehegatten bzw. Lebensgefährten als Mitversicherter eintragen lassen.

Es kann sich aber durchaus lohnen, beide Verträge zu kündigen und sich für eine neue gemeinsame Haftpflichtversicherung zu entscheiden, die dem Paar womöglich bei geringerem Versicherungsbeitrag einen größeren Leistungsumfang bietet.

 

 

 

 

 

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