Den Abschluss einer gemeinsamen Haftpflichtversicherung können verheiratete und unverheiratete Paare insbesondere dann in aller Ruhe angehen, wenn beide Partner bisher schon je eigene Versicherungsverträge hatten. Während des Zeitraums der fristgerechten Kündigung können sie einen guten Anbieter für den neuen gemeinsamen Vertrag ausfindig machen.
Ideal ist es, wenn beide Versicherte namentlich im neuen Versicherungsvertrag festgehalten sind, sodass sie im Schadensfall die Leistung der Versicherung ohne Hindernisse und Verzögerungen in Anspruch nehmen können.
Wollen frischgebackene Eheleute oder gerade erst zusammengekommene unverheiratete Partner die gemeinsame Privathaftpflichtversicherung als Paar schneller unter Dach und Fach bringen, kann der Partner mit dem jüngeren Versicherungsvertrag diesen mit Verweis auf die Paar-Haftpflicht meist fristlos kündigen. Der Partner kann sich dann ohne Wartezeit in den älteren Vertrag des Ehegatten bzw. Lebensgefährten als Mitversicherter eintragen lassen.
Es kann sich aber durchaus lohnen, beide Verträge zu kündigen und sich für eine neue gemeinsame Haftpflichtversicherung zu entscheiden, die dem Paar womöglich bei geringerem Versicherungsbeitrag einen größeren Leistungsumfang bietet.