Deliktunfähige Kinder selbst haften nicht für die Schäden, die sie verursachen, und auch Eltern können nicht stellvertretend für ihre deliktunfähigen Kinder in Haftung genommen werden.
Allerdings kann es Umstände geben, in denen Eltern trotzdem zur Verantwortung gezogen werden, nämlich dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wann das der Fall ist, ist im Einzelfall zu klären. Eltern müssen laut Gesetz bei der Erziehung „die wachsende Fähigkeit des Kindes zu selbstständigem und verantwortungsbewusstem Handeln“ berücksichtigen (§ 1626 BGB, Abs. 2).
Im Allgemeinen können folgende Faustregeln zur elterlichen Aufsichtspflicht gelten:
- Kinder bis zu 4 Jahren müssen so beaufsichtigt werden, dass die Eltern jederzeit eingreifen können.
- Bei Kindern bis zu 7 Jahren muss alle 15 bis 30 Minuten kontrolliert werden, ob alles in Ordnung ist.
- Kinder ab 7 Jahren können auch für längere Zeiträume unbeaufsichtigt bleiben. Die Eltern sollten aber jederzeit sagen können, wo sich ihr Kind gerade ungefähr aufhält.
Auch der Charakter eines Kindes kann bei der Beurteilung einer Aufsichtspflichtverletzung vom Gericht berücksichtigt werden. Ein ruhiges Kind, das sich üblicherweise an alle Regeln hält, wird länger unbeaufsichtigt bleiben können als eines, das häufiger durch Regelverstöße auffällt – ohne dass den Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen wäre.
Wenn Kinder einen Schaden verursachen, für den sie haften müssen, schützt die Haftpflichtversicherung der Familie auch die Kinder und reguliert den Schaden. Können die Kinder selbst nicht haften, stellt sich die Frage, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Da es mühsam und schwierig sein kann, diesen Vorwurf abzuwehren, empfiehlt sich dringend eine Haftpflichtversicherung, die Kinder und Eltern auch dann schützt, wenn eine Aufsichtspflichtverletzung unterstellt wird.
Unser Tipp: In den Tarifen Classic und Classic Plus der Familienhaftpflichtversicherung übernimmt die HUK24 die Kosten für Schäden, die durch deliktunfähige Kinder entstanden sind – unabhängig von einer eventuellen Aufsichtspflichtverletzung.