Wenn ein Schaden entsteht, leistet die private Haftpflichtversicherung stets nur bis zur Deckungssumme, die beim Vertragsabschluss vereinbart wurde. In aller Regel handelt es sich um einen Millionenbetrag. Für die Privathaftpflicht ist eine Deckungssumme von bis zu 100 Millionen empfehlenswert. Warum das so ist, erläutert dieser Artikel. 
 

Reicht die versicherte Deckungssumme nicht aus, haftet der Verursacher des Schadens für die Differenz. Deswegen empfiehlt sich eine Versicherungssumme von mindestens 10 Millionen Euro, idealerweise jedoch 100 Millionen Euro. Besonders teuer können in der Haftpflichtversicherung Personenschäden werden.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt als minimale Versicherungssumme in der Privathaftpflicht 10 Millionen Euro; idealerweise sind es demnach sogar 100 Millionen Euro.

Wer fahrlässig einen Schaden verursacht, muss für diesen haften. Die Haftungspflicht ist dabei nicht gesetzlich begrenzt. Das bedeutet, dass der Verursacher für genau die Kosten aufkommen muss, die tatsächlich entstanden sind. Das können leicht Kosten in einer Höhe sein, die Einkommen und Vermögen des Unglücklichen bei Weitem übersteigen. Verfügt er nicht über eine Haftpflichtversicherung, kann es schlimmstenfalls sein, dass er sein Leben lang Schadensausgleich leisten muss.

Doch auch wer eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann unter bestimmten Umständen in die Zahlungspflicht kommen. Ist nämlich die Deckungssumme der Privathaftpflicht nicht hoch genug dafür, den entstandenen Schaden auszugleichen, haftet der versicherte Verursacher für die Differenz – und zwar ebenfalls mit seinem gesamten Vermögen. Die folgenden Beispiele zeigen, warum die Versicherungssumme der Privathaftpflicht ausreichend hoch angesetzt werden sollte.

 

Die private Haftpflichtversicherung reguliert grundsätzlich Sach- und Personenschäden sowie sogenannte „unechte“ Vermögensschäden, die aus Ersteren folgen. Dazu einige Beispiele.

Wenn ein Radfahrer durch Fahrlässigkeit einen Verkehrsunfall verursacht und dabei einen anderen verletzt, so handelt es sich dabei um einen Personenschaden. Ist der Geschädigte im Anschluss nicht mehr in der Lage, seiner Arbeit nachzugehen, kann daraus ein Vermögensschaden entstehen – bedingt durch den Verdienstausfall.

Dabei handelt es sich um einen unechten Vermögensschaden. Ein echter Vermögensschaden liegt vor, wenn der Schaden direkt aus der fahrlässigen Handlung entspringt, wenn er also nicht erst durch einen vorausgegangenen Sach- oder Personenschaden bedingt ist. 

 

 

Die höchsten Kosten ziehen in der Regel Personenschäden nach sich. Damit die Deckung der privaten Haftpflichtversicherung im Falle des Falles gegeben ist, sollte eine Versicherungssumme oberhalb von 10 Millionen Euro gewählt werden. 

Ein Sachschaden liegt vor, wenn ein Gegenstand beschädigt oder zerstört worden ist. Dabei sind kleine Gebrauchsgegenstände wie eine Brille oder eine Vase ebenso gemeint wie elektronische Geräte (etwa ein Smartphone) und sogar Gebäude. 

 

Angenommen, der 13-jährige Sohn eines Versicherungsnehmers hat auf dem Schulhof gekokelt und damit einen Brand verursacht, der auf das Schulgebäude übergreift. Das Gebäude brennt zu weiten Teilen aus und muss umfassend saniert werden. Hinzu kommt, dass für die Zeit der Sanierung ein anderes Schulgebäude angemietet werden muss. Glücklicherweise wurde immerhin niemand verletzt. Doch schon allein die Kosten für die Sanierung und das Ausweichgebäude belaufen sich auf über 7 Millionen Euro. 

 

Übrigens: Nicht selten werden insbesondere Sachschäden auch von privat gehaltenen Tieren verursacht. Je nach Tierart empfiehlt sich für Tierfreunde eine separate Tierhalterhaftpflicht – für viele Hundebesitzer ist sie sogar verpflichtend.

Als Personenschaden wird die körperliche Verletzung oder seelische Beeinträchtigung eines Menschen bezeichnet. Auch wenn ein Mensch getötet wird, handelt es sich um einen Personenschaden.

 

Zur Veranschaulichung sei jemand, der zu Fuß in der Stadt unterwegs ist, vollkommen auf sein Smartphone konzentriert. Geistesabwesend überquert er eine Straße und zwingt damit einen Autofahrer zur Vollbremsung. Es kommt zu einem Auffahrunfall, an dem drei Wagen beteiligt sind. Ein Fahrer wird schwer verletzt und muss über Monate medizinisch behandelt werden. Hinzu kommt, dass er sein Leben lang berufsunfähig sein wird. Der Verursacher des Schadens muss – neben dem Sachschaden an den Fahrzeugen – für die Heilbehandlung und auch für eine lebenslange Rente für den Berufsunfähigen aufkommen.

 

Sollte im schlimmsten Fall ein Mensch bei einem Szenario wie diesem getötet werden, gehören auch die Begräbniskosten zu den Posten, für die der Verursacher aufkommen muss. Doch so dramatisch muss es gar nicht kommt: Auch die minderjährige Tochter, die übermütig, aber unsicher auf ihren ersten Inlineskates unterwegs ist und einen Senior zu Fall bringt, kann leicht einen bedeutenden Personenschaden verursachen. Sogar Drohnen können Sach- und Personenschäden herbeiführen – in Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen daher Pflicht.

 

Eine ausreichend hohe Versicherungssumme für die private Haftpflichtversicherung ist also geboten. Gerade für solche Fälle, in denen langwierige medizinische Behandlungen notwendig werden oder es zu einer Berufsunfähigkeit kommt, bietet eine Versicherungssumme von 50 Millionen Euro ein gutes Schutzniveau. 

Ein Vermögensschaden ist gegeben, wenn jemand einen finanziellen Schaden erleidet. Beispielshalber parkt ein Haftpflichtversicherter versehentlich das Auto seiner Nachbarin zu. Sie kann deshalb nicht rechtzeitig zu einem wichtigen Geschäftstermin erscheinen, wodurch sie als Selbstständige einen finanziellen Schaden erleidet. Ebenso aus dem Alltag gegriffen ist das Beispiel vom unbeaufsichtigten Sohn, der „zum Spaß“ die Feuerwehr anruft und dadurch einen teuren Rettungseinsatz auslöst. 

 

 

Sach- und Personenschäden kommen weitaus häufiger vor als reine Vermögensschäden. Dennoch sollten Sie darauf achten, dass Ihre Haftpflichtversicherung am besten alle drei Arten von Schäden reguliert. Mit der empfohlenen Deckungssumme für eine Privathaftpflicht von mindestens 10 oder im Idealfall sogar 100 Millionen Euro sind Sie auch gegen einen Vermögensschaden gut abgesichert. 

Die Deckungssumme der Privathaftpflicht der HUK24 richtet sich nach dem gewählten Tarif. Im Basistarif sind Sie mit bis zu 10 Millionen Euro versichert. In den Tarifen „Classic“ und „Classic PLUS“ beträgt die Deckungssumme 100 Millionen Euro. 

 

 

 

 

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