Zur Veranschaulichung sei jemand, der zu Fuß in der Stadt unterwegs ist, vollkommen auf sein Smartphone konzentriert. Geistesabwesend überquert er eine Straße und zwingt damit einen Autofahrer zur Vollbremsung. Es kommt zu einem Auffahrunfall, an dem drei Wagen beteiligt sind. Ein Fahrer wird schwer verletzt und muss über Monate medizinisch behandelt werden. Hinzu kommt, dass er sein Leben lang berufsunfähig sein wird. Der Verursacher des Schadens muss – neben dem Sachschaden an den Fahrzeugen – für die Heilbehandlung und auch für eine lebenslange Rente für den Berufsunfähigen aufkommen.
Sollte im schlimmsten Fall ein Mensch bei einem Szenario wie diesem getötet werden, gehören auch die Begräbniskosten zu den Posten, für die der Verursacher aufkommen muss. Doch so dramatisch muss es gar nicht kommt: Auch die minderjährige Tochter, die übermütig, aber unsicher auf ihren ersten Inlineskates unterwegs ist und einen Senior zu Fall bringt, kann leicht einen bedeutenden Personenschaden verursachen. Sogar Drohnen können Sach- und Personenschäden herbeiführen – in Deutschland ist eine Haftpflichtversicherung für Drohnen daher Pflicht.
Eine ausreichend hohe Versicherungssumme für die private Haftpflichtversicherung ist also geboten. Gerade für solche Fälle, in denen langwierige medizinische Behandlungen notwendig werden oder es zu einer Berufsunfähigkeit kommt, bietet eine Versicherungssumme von 50 Millionen Euro ein gutes Schutzniveau.