Sie finden ihn einfach nicht wieder: Der Schlüssel ist weg? Das ist ärgerlich. Mitunter übernimmt nun die private Haftpflichtversicherung Kosten, die für den Austausch von Schlössern entstehen, doch bei Schlüsselverlust zahlt die Haftpflicht nicht in jedem Fall. Entscheidend ist, welche Art von Schlüssel verloren worden sind. Im Folgenden erhalten Sie alle Informationen zu diesem Thema.
 

Die Haftpflichtversicherung kann bei Kosten durch Verlust fremder Schlüssel eingreifen Auch bestimmte beruflich genutzte Schlüssel können Sie über die Privathaftpflicht absichern Der Verlust des eigenen Schlüssels ist jedoch nicht versichert

Ob Ihre Haftpflichtversicherung für die Kosten aufkommt, wenn Sie einen Schlüssel verloren haben, hängt davon ab, wem der Schlüssel gehörte und welche Türen er aufschloss. 

Angenommen, ein Freund vertraut Ihnen seinen Wohnungsschlüssel an, weil Sie für ihn die Blumen gießen sollen, während er im Urlaub ist. Wenn Sie diesen fremden Schlüssel verloren haben, kommt in der Regel Ihre Haftpflicht für den Schaden auf. Denn der Schlüssel wird privat genutzt und ist Eigentum eines Dritten und ist somit gewöhnlich vom typischen Versicherungsumfang einer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. 

Gut zu wissen: Als "fremde" Schlüssel gelten in der Regel auch Schlüssel zu Mietwohnungen, die Ihnen Ihr Vermieter überlassen hat. 

Wenn Sie einen Schlüssel verlieren, der für die berufliche Nutzung bestimmt ist, zum Beispiel das Bürogebäude Ihres Arbeitgebers öffnet, kommt in der Regel ebenfalls Ihre Privathaftpflicht für den Schaden auf.

Wenn die Schlüssel zur Berufsausübung unmittelbar erforderlich sind, greifen allerdings andere Versicherungen. Bei einigen Berufen, zum Beispiel bei Paketzustellern, Hausmeistern oder Wachschutzmitarbeitern, schließen Arbeitnehmer dezidierte Schlüsselversicherungen ab. Lehrer, die Schlüssel für ein Schulgebäude verlieren, sind über ihre Amtshaftpflichtversicherung abgesichert.

Finden Sie Ihren eigenen Schlüssel nicht wieder, greift der Versicherungsschutz einer vorhandenen Privathaftpflicht nicht. Wenn Sie einen Schlüsseldienst beauftragen müssen, um in Ihre Wohnung zu kommen, haben Sie die Kosten also selbst zu tragen. Gleiches gilt für weitere Folgekosten, etwa den Schlössertausch. Davon ausgenommen sind jedoch meist Schlüssel zu einer von Ihnen gemieteten Wohnung, da die Schlüssel ebenfalls als gemietet gelten und eigentlich dem Vermieter gehören - sie werden daher als "fremde" Schlüssel gewertet.

Bei Diebstahl, Raub und Einbruch kann sich zudem eine Hausratversicherung auszahlen: Wenn Ihre Reservewohnungsschlüssel beispielsweise im Zuge eines Wohnungseinbruchs entwendet wurden, kommt Ihre Hausratversicherung für den Austausch der Schließzylinder an den Türschlössern auf. Mit dem Zusatzschutz eines Wohnungsschutzbriefes zahlt die Hausratversicherung viele Kosten auch dann, wenn Sie den Schlüssel selbst verloren oder sich ausgesperrt haben. 

Grundsätzlich muss bei Verlust von Schlüsseln zu einer Mietwohnung der Mieter selbst für Türöffnung und ggf. den Tausch des Türschlosszylinders aufkommen, nicht etwa der Vermieter. Wenn Sie den Schlüssel zu Ihrer Wohnung verlieren, die sich in einem Mehrfamilienhaus befindet, kommt Ihre Haftpflicht höchstens dann für entstehende Kosten auf, wenn der Schlüssel auch die Haustür des Gebäudes öffnet.

In diesem Fall sind Sie verpflichtet, umgehend Ihren Vermieter hierüber zu informieren. Besteht die Gefahr, dass jemand sich mit dem Schlüssel Zutritt zum Gebäude verschafft, darf Ihnen Ihr Vermieter die Kosten, die für den Austausch der Schließanlage entstehen, in Rechnung stellen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Ihre Tasche im Zug vergessen haben und sich in ihr auch Ihr Portmonee samt Ausweis befanden, sodass ein Fremder die Adresse zum Schlüssel ableiten kann. 

Wichtig: Es dürfen keine Pauschalen für neue Schließanlagen berechnet werden, sondern nur tatsächlich angefallene Kosten. Kann vom Schlüssel nicht auf die Adresse geschlossen werden, ist ein Austausch der Schließanlage nicht gerechtfertigt. Dann müssen weder Sie noch Ihre Versicherung die Kosten tragen.

Wenn einem Mieter ohne sein Verschulden ein Schlüssel abhandenkommt, zum Beispiel, weil er auf offener Straße ausgeraubt wurde, kann er nicht für die Kosten des Schlüsselersatzes und ggf. eines Schlössertauschs haftbar gemacht werden. 

Mechanische Schlüssel sind im privaten Umfeld noch am weitesten verbreitet. Im beruflichen Kontext setzen sich allerdings andere Schließtechniken immer mehr durch. Codekarten oder Transponder ersetzen hier herkömmliche Schlüssel.

Beim Schlüsselverlust zahlen die Haftpflicht bzw. andere zuständige Versicherungen in der Regel unabhängig von der konkreten Form des Schlüssels, es gibt keine Beschränkungen auf mechanische Schlüssel oder Chipkarten. Entscheidend ist, dass der verlorene Gegenstand die Funktion eines Schlüssels hat. 

 

Was ist meist versichert, welche Kosten sind gedeckt?

  • Schlüssel (mechanisch, Codekarte u. a.)
  • Schließanlagen
     

Was ist in der Regel nicht versichert?

  • Schlüssel zu Tresoren (Ausnahme: Bankschließfächer)
  • Schlüssel für bewegliche Gegenstände (z. B. Gabelstapler oder Hebebühnen)

 

Verliert jemand einen mechanischen Schlüssel, der als Generalschlüssel für ein Gebäude dient, können ohne Versicherungsschutz hohe Kosten auf ihn zukommen. Bei digitalen Schließsystemen ist der Schaden zwar oft günstiger zu regulieren, dennoch kann es ins Geld gehen.

Hat die Haftpflichtversicherung ihre Leistungspflicht beim Schlüsselverlust anerkannt, zahlt sie in der Regel für den Austausch des Schlosses bzw. der Schließanlage. Für die Folgekosten kommt die Versicherung allerdings dann nicht auf, wenn dies nicht explizit im Tarif eingeschlossen ist.

Findet jemand einen verloren gegangenen Schlüssel und nutzt ihn dazu, in eine Wohnung oder in Firmenräume einzubrechen und Gegenstände zu entwenden, wäre dieser Schaden also nicht von der Privathaftpflicht gedeckt, wenn Folgekosten nicht in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind. In diesem Fall ist es besonders empfehlenswert, dass sämtliche Schlösser eilig getauscht werden. 

Wenn ein wichtiger Schlüssel oder gar ein ganzer Schlüsselbund plötzlich nicht mehr auffindbar ist, sitzt der Schock zunächst meist tief. Doch Sie sollten einen kühlen Kopf bewahren, um den Schaden für sich und andere so gering wie möglich zu halten. So gehen Sie jetzt am besten vor:

Wenn ein verlorener Schlüssel der Adresse zugeordnet werden kann, zum Beispiel weil er mit einem Adressaufkleber versehen ist oder mit Ihrem Personalausweis zusammen abhandengekommen ist oder entwendet wurde, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen. Es besteht Einbruchgefahr. Bei Diebstahl, Raub und Einbruch sollten Sie zusätzlich Anzeige erstatten.

Ist Ihr Schlüssel nicht zuzuordnen, ist die Gefahr geringer und die Wahrscheinlichkeit höher, dass der Schlüssel von einem Finder abgegeben wurde. Fragen Sie bei öffentlichen Fundbüros nach, bei Nahverkehrsverbünden, in der Nachbarschaft oder in Nachbarschaftsgruppen in sozialen Netzwerken. 

Haben Sie den Schlüssel eines Freundes oder den Schlüssel zu Ihrer Mietwohnung verloren, informieren Sie den Eigentümer darüber. Ihr Vermieter wird Ihnen im besten Fall unkompliziert einen Ersatzschlüssel zur Verfügung stellen. Wenn Sie einen Büroschlüssel verloren haben, informieren Sie Ihren Arbeitgeber, damit dieser entscheiden kann, ob und – wenn ja – welche Schließanlagen ausgetauscht werden sollten.

Im Idealfall haben Sie einen Ersatzschlüssel für Ihr Haus oder Ihre Wohnung bei Freunden oder Verwandten hinterlegt. Wenn dies nicht der Fall ist und auch Ihr Vermieter keinen Ersatzschlüssel kurzfristig bereitstellen kann, rufen Sie den Schüsseldienst. Lassen Sie sich unbedingt vorab einen Kostenvoranschlag geben, um sich vor überteuerten Dienstleistern zu schützen. 

Kontaktieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung nach Schlüsselverlust, um zu klären, ob und wie Sie sich die anfallenden Kosten für die Herstellung eines Ersatzschlüssels, für den Schlüsseldienst oder den Austausch einer Schließanlage erstatten lassen können.

Die HUK24 sichert Sie im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung gegen Schlüsselverlust ab – und dies sowohl privat als auch beruflich.

 

 

 

 

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