Eine Restschuldversicherung (RSV) dient dazu, einen Kredit abzusichern. Die Restschuldversicherung bedient vorübergehend die Raten oder kommt sogar für die gesamte Summe eines Darlehens auf, wenn der Kreditnehmer verstirbt, arbeitsunfähig wird oder von schwerer Krankheit oder unverschuldeter Arbeitslosigkeit betroffen ist. Die RSV wird daher bisweilen auch „Ratenschutzversicherung“ oder „Kreditausfallversicherung“ genannt.

Für die Kreditabsicherung bietet eine Restschuldversicherung umfassenden Schutz. Allerdings ist sie mitunter mit hohen und nicht immer leicht zu überblickenden Kosten verbunden. Dieser Artikel zeigt, unter welchen Umständen eine Restschuldversicherung sinnvoll ist und wann eine Risikolebensversicherung als deutlich günstigere Alternative infrage kommt. 

Wer einen größeren Kredit aufnimmt, bekommt oft das Angebot, zusätzlich eine Restschuldversicherung abzuschließen. Zu diesem Zweck arbeiten Banken mit Versicherungsanbietern zusammen, sodass der Kreditnehmer in einem Zug den Kredit aufnehmen und die Restschuldversicherung abschließen kann. In der Regel werden die Kosten für die Versicherung über den Kredit direkt mitfinanziert.

Kredit absichern

Wenn die Bank die Versicherung anbietet, sieht der Vertrag es häufig vor, dass die Versicherung anschließend sofort an die Bank abgetreten wird. Sie dient der Bank also als Sicherheit. Da die Versicherung „auf einen Schlag“ schon mit der Kreditaufnahme bezahlt wird, entfällt für die Bank das Risiko, dass der Versicherungsnehmer die Raten für Kredit oder Versicherung nicht mehr bedienen könnte. 

Alternativ können Sie eine Restschuldversicherung bei einem selbst gewählten Versicherungsanbieter beantragen. Auf diese Weise ist es möglich, eine Restschuldversicherung auch noch nachträglich abzuschließen. Eine Abtretung an die Bank findet in einem solchen Fall nicht automatisch statt.

 

Es gibt unterschiedliche Modelle einer solchen Restschuld- oder auch Restkreditversicherung. Je nach Umfang der Leistungen übernimmt die Versicherung die Kosten für Raten oder Kreditsumme

  • im Todesfall des Versicherungsnehmers
  • bei Arbeitsunfähigkeit
  • bei schwerer Krankheit bzw. bei Krankengeldbezug
  • bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit
     

Bisweilen sind auch zusätzliche Leistungen verfügbar, etwa eine einmalige Zahlung im Falle einer Scheidung oder die Unterstützung bei der Rückkehr ins Arbeitsleben. 

Es ist in den meisten Fällen empfehlenswert, ein größeres Darlehen abzusichern. Eine Kreditschutzversicherung stellt zum einen sicher, dass im Todesfall des Versicherungsnehmers die Hinterbliebenen nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Zum anderen kann es auch für den Fall der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit sinnvoll sein, über eine Ratenausfallversicherung nachzudenken. Je größer die Darlehenssumme und je länger die Laufzeit, desto bedeutsamer ist diese Art der Absicherung.

Eine Restschuldversicherung wird für folgenden Kredite besonders häufig in Anspruch genommen:
 

  • Baufinanzierungen
  • Autokredite
  • Ratenkredite mit langer Laufzeit
Kredit für ein Eigenheim

Restschuldversicherungen sind in den vergangenen Jahren zunehmend kritisch betrachtet worden. Der Hauptgrund dafür sind die hohen und bisweilen versteckten Kosten bei einer Restschuldversicherung. Außerdem arbeiten viele Banken mit festen Partnern zusammen, sodass der Kreditnehmer nicht die Möglichkeit hat, selbst das günstigste Angebot für sich zu wählen.

In vielen Fällen kann alternativ eine Risikolebensversicherung als Restschuldversicherung dienen. Eine solche sichert Ihre Hinterbliebenen finanziell ab – und zwar nicht ausschließlich, aber eben auch dann, wenn ein Kredit abzuzahlen ist. Die Risikolebensversicherung stellt eine im Vergleich sehr günstige Alternative dar und kann bereits mit einstelligen monatlichen Eurobeträgen finanziert werden.

Bei der HUK24 können Sie eine Quasi-Restschuldversicherung in Form einer Risikolebensversicherung abschließen. Von der Fachzeitschrift Finanztest wurde die HUK24 als „günstigster Anbieter“ ausgezeichnet (Ausgabe 02/2020).

Falls aus einer schweren Krankheit eine Arbeitsunfähigkeit resultiert, somit also das Einkommen eines Kreditnehmers dauerhaft wegfällt, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) meist die bessere Alternative zu einer Restschuldversicherung. Schließlich müssen in solch einer Situation nicht nur die Kreditraten bedient werden; es fallen auch weiterhin laufende Ausgaben an, etwa für Nebenkosten, Lebensmittel etc. 

Die Restschuldversicherung kommt für diese Ausgaben nicht auf. Eine BU bietet dagegen einen umfassenden Schutz für einen Kreditnehmer, der arbeitsunfähig geworden ist. Dafür ist es allerdings notwendig, die Versicherungssumme der BU so zu wählen, dass sie die aufzubringenden Kreditraten im Falle einer Berufsunfähigkeit mit abdecken würde.

Haben Sie eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung als günstigere Alternative zu einer kurz zuvor abgeschlossenen Zahlungsausfallversicherung für sich identifiziert, können Sie mitunter noch umschwenken:

Den Vertrag für eine online oder postalisch abgeschlossene Restschuldversicherung können Sie nämlich widerrufen, sofern die Widerrufsfrist von 14 Tagen noch nicht abgelaufen ist. Die Frist beginnt, sobald

  1. Ihnen die Police zugekommen ist und
  2. Ihnen außerdem die Versicherungsbedingungen genannt worden sind und
  3. Sie über Ihr Widerrufsrecht informiert worden sind
     

Hat der Versicherer versäumt, Sie über Ihr Widerrufsrecht zu informieren? Dann steht Ihnen sogar ein unbefristetes Widerrufsrecht zu. 

Seit Februar 2018 gilt für Restschuldversicherungen folgende Regelung: Eine Woche nach Vertragsabschluss muss der Versicherer dem Versicherungsnehmer noch einmal das Produktinformationsblatt und in diesem Zuge auch eine erneute Widerrufsbelehrung zukommen lassen. Geschieht dies nicht, ergibt sich für Verbraucher die Möglichkeit des Widerrufs. Dies sollte man ggf. anwaltlich prüfen lassen. 

Tipp: Wenn Ihr Kredit und Ihre RSV als „wirtschaftliche Einheit“ miteinander verbunden sind, steht Ihnen außerdem ein besonderes Widerrufsrecht nach § 358 Abs. 1, 2 BGB zu, wonach gilt, dass Sie über diesen Umstand ausdrücklich informiert werden müssen. Andernfalls greift auch hier ein unbefristetes Widerrufsrecht. Eine „wirtschaftliche Einheit“ kann vorliegen, wenn die Versicherungs- und Kreditverträge aufeinander Bezug nehmen und einander bedingen. 

Die Art der Kosten einer Restschuldversicherung sind meist nicht leicht zu überblicken. Zunächst sind die Kosten natürlich abhängig vom jeweiligen Anbieter und dem gewählten Versicherungsschutz. Die ausschließliche Absicherung im Todesfall ist günstiger als die zusätzliche Absicherung etwa bei Arbeitslosigkeit. Auch die Höhe und die Laufzeit des Kredits, der abgesichert werden soll, spielen eine Rolle.

Besonders beachtenswert ist folgender Aspekt, wenn Sie die Kosten für eine Kreditversicherung richtig berechnen möchten: Werden die Kosten für die Restschuldversicherung als Einmalzahlung auf die Kreditsumme aufgeschlagen – wie es üblich ist –, dann erhöht sich dadurch die Kreditsumme erheblich. Das wiederum hat Auswirkungen auf die zu zahlenden Zinsen, die sich dadurch ebenfalls erhöhen. Auf diese Weise kommen mitunter hohe Zinssätze zustande, die ohne eine gründliche Kalkulation vom Versicherungsnehmer kaum nachzuvollziehen sind.

 

Tipp: Wenn Sie eine Restschuldversicherung direkt bei der Kreditaufnahme mit abschließen möchten, dann lassen Sie sich eine Kalkulation der genauen Gesamtkosten sowie der monatlichen Kosten mit und ohne Restschuldversicherung vorlegen. So können Sie genau einschätzen, ob die angebotene Versicherung für den Kredit attraktiv für Sie ist.

 

Bisweilen knüpfen Banken an die Bewilligung eines Kredits die Bedingung, dass zugleich eine Restschuldversicherung abgeschlossen wird. In diesem Fall ist die Bank gesetzlich verpflichtet, die Kosten für die Restschuldversicherung auszuweisen. Außerdem muss sie die Kosten für die Restschuldversicherung so berechnen, dass auch der effektive Jahreszins angepasst und transparent dargelegt wird.

Da insbesondere ein erhöhter effektiver Jahreszins ernüchternd auf Kreditnehmer wirken kann, wählen viele Banken einen anderen Weg: Sie bieten die Restschuldversicherung als optionale Zusatzleistung an und umgehen damit die gesetzliche Bestimmung zur ausführlichen Darlegung der Kosten für eine solche Kreditabsicherung. Die Preise werden dann in Form von Monatsbeiträgen vorgelegt und machen dadurch den Eindruck, weniger hoch zu sein. Für die verkauften Versicherungen erhält die Bank in der Regel eine Provision vom Versicherungsanbieter.

Wenn Sie bei der Restschuldversicherung Kosten sparen möchten, kommt für Sie stattdessen möglicherweise eine Risikolebensversicherung in Betracht. 

Im Gegensatz zur entsprechenden Restschuldversicherung schützt eine Risikolebensversicherung nicht vor einer Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Dafür hat die Risikolebensversicherung gegenüber der Restschuldversicherung im Todesfall Vorteile. Vor allem fallen die Beiträge für eine Risikolebensversicherung deutlich geringer aus. Außerdem ist nicht vorgegeben, wofür die Versicherungssumme im Auszahlungsfall genutzt wird – anders als bei der Restschuldversicherung, die in der Regel an die Bank abgetreten wird.

 

Tipp: Eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, wie bei der HUK24, bietet sich ideal für die Absicherung eines Kredits an. Dabei verringert sich die Versicherungssumme in Abhängigkeit von der jeweils verbleibenden Restschuld des Kredits.

 

Eine Risikolebensversicherung kann auch bei Krankheit als Restschuldversicherung fungieren. Im Falle einer fortschreitenden und unheilbaren Krankheit haben Sie mit der Risikolebensversicherung der HUK24 (als Äquivalent zur Restschuldversicherung) Anspruch auf sogenannte „vorgezogene Todesfallleistungen“: Die Versicherungssumme wird vorzeitig ausgeschüttet. So kann der ausstehende Kredit abbezahlt oder es können auch kostenintensive medizinische Behandlungen in Anspruch genommen werden.

Und auch dann, wenn eine Erkrankung lediglich dazu führt, dass der Kreditnehmer keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen kann, gibt es eine bewährte, oft empfohlene Art der Absicherung: Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich nicht nur die Kosten für den Lebensunterhalt bei Arbeitsunfähigkeit decken. Ist sie entsprechend kalkuliert, kann die BU auch anstelle einer Restschuldversicherung für die Raten eines Kredits aufkommen.  

Ob nun bei Abschluss einer BU, einer Risikolebensversicherung oder einer Restschuldversicherung: Alle (Vor-)Erkrankungen müssen Sie wahrheitsgemäß und vollständig angeben. Aus diesem Grund werden Sie vor Beantwortung der Fragen vom Versicherer auf die vorvertragliche Anzeigepflicht gemäß §19 Abs. 5 VVG hingewiesen, deren Kenntnisnahme Sie entsprechend bestätigen müssen. Falsche Angaben gefährden den Versicherungsschutz.  

Mitunter ist es eine sinnvolle Option, bei einer Kreditaufnahme die Familie mithilfe einer Risikolebensversicherung abzusichern. Folgende Gegenüberstellung von Risiko- und von Restschuldversicherung unterstützt Sie darin, eine gut informierte Entscheidung zu treffen: 

 

 

Restschuldversicherung

Risikolebensversicherung

im Todesfall

Die Restschuldversicherung übernimmt im Todesfall die Raten- bzw. Kreditzahlungen.

Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme auf einmal ausgezahlt.

bei Krankheit

Je nach Tarifmodell zahlt die Restschuldversicherung mitunter bei Krankheit oder Bezug von Krankengeld.

Die Risikolebensversicherung der HUK24 umfasst vorgezogene Todesfallleistungen bei fortschreitender unheilbarer Krankheit.

bei Arbeitslosigkeit/Arbeitsunfähigkeit

Ob die Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit zahlt, hängt vom Vertrag ab.

Bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit zahlt die Risikolebensversicherung nicht.

Kosten

Die Kosten sind unterschiedlich, fallen bisweilen sehr hoch aus und wirken sich auf den effektiven Jahreszins des Kredits aus.

Eine Risikolebensversicherung ist vergleichsweise günstig und kann mit erschwinglichen monatlichen Raten meist gut gestemmt werden.

sonstige Vor- und Nachteile

Die Restschuldversicherung wird u. U. direkt an die Bank abgetreten, d. h. die Versicherungssumme steht nicht zur freien Verfügung.

Die Versicherungssumme kann frei genutzt werden – zur Abzahlung eines Kredits oder für andere Zwecke.