Mithilfe einer Restschuldversicherung können Kreditnehmer sich für den Fall einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit absichern: Im Idealfall übernimmt die Versicherung die Zahlung der Raten, wenn der Kreditnehmer selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Doch eine Restschuldversicherung zahlt bei Arbeitslosigkeit nicht immer, und auch in Bezug auf die Berufsunfähigkeit gelten Ausschlussklauseln. Hinzu kommen die bisweilen sehr hohen Kosten, die nicht unbedingt auf den ersten Blick zu erfassen sind.

Aus diesen und weiteren Gründen stehen Restschuldversicherungen für Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit zunehmend in der Kritik. Erfahren Sie in diesem Artikel, was Sie beim Abschluss beachten sollten und welche Alternativen es gibt.

Eine Restschuldversicherung stellt sicher, dass ein Kredit an die Bank zurückgezahlt wird, auch wenn der Kreditnehmer die Zahlungen nicht leisten kann. Zum Beispiel leistet die Versicherung, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt: Die verbleibende Kreditsumme wird dann von ihr beglichen, sodass die Hinterbliebenen nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten.

Oft ist es zusätzlich optional möglich, die Restschuldversicherung auch auf Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit auszudehnen. Dazu werden gegen Aufpreis diese Bausteine in den Vertrag mit aufgenommen. 
 



Häufig laden Banken direkt bei Abschluss eines Kredits dazu ein, eine Restschuldversicherung abzuschließen, mit der Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit abgesichert sind. Die Beiträge für diese „Arbeitslosenversicherung“ werden mit dem Kredit zusammen berechnet, sodass sich eine höhere Kreditsumme und somit auch höhere Zinsen ergeben.

Daneben besteht die Möglichkeit, eine solche Kreditversicherung für Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit nachträglich und bei einem frei wählbaren Versicherer abzuschließen. Die Beiträge werden dann unabhängig von den Kreditraten entweder einmalig oder monatlich entrichtet. 

Auf den ersten Blick erscheint es sehr ratsam, bei einem größeren Kredit eine Art Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Schließlich ist eine Arbeitslosigkeit oder auch eine längere Arbeitsunfähigkeit eine finanzielle Belastung, welche die Zahlung der Kreditraten erschweren oder unmöglich machen kann.

Allerdings dient eine Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit in vielen konkreten Fällen eher dem Versicherer als dem Kreditnehmer. Die Bundesregierung selbst schreibt dazu: „Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Versicherungsfall eher selten eintritt.“[1] Im Jahr 2015 wurden demnach nur bei 0,3 % der abgeschlossenen Verträge die Versicherungsleistungen tatsächlich in Anspruch genommen. Wobei anzumerken ist, dass die auf Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit erweiterten Restschuldversicherungen wiederum nur einen kleinen Teil davon ausmachen.

Darüber hinaus sind Versicherungen, die einen Kredit bei Arbeitslosigkeit absichern sollen, mit hohen Kosten verbunden. Nicht selten betragen diese weit über 10 % der abzusichernden Kreditsumme. Dadurch erhöht sich auch der effektive Jahreszins. Die Banken sind allerdings grundsätzlich nicht verpflichtet, diesen erhöhten Jahreszins transparent darzulegen. Dadurch sind die Kosten einer Restschuldversicherung für Laien häufig kaum zu beurteilen. 

 

[1] Quelle: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/108/1810871.pdf; Aussage bezieht sich auf Versicherungen, die in der Erstversicherungsstatistik der BaFin erfasst wurden. 


Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass es ausgesprochen kostspielig ist, auf diese Weise einen Kredit gegen Arbeitslosigkeit abzusichern. Wenn Sie in Eigenregie 10 % der Kreditsumme beiseitelegen, anstatt das Geld in die Beiträge für eine Restschuldversicherung zu investieren, können Sie beispielsweise Phasen der Arbeitslosigkeit teilweise oder sogar vollständig mit eigenen Mitteln überbrücken. Außerdem sind Sie so nicht an Ausschlussklauseln gebunden, die dazu führen können, dass die Versicherung unter bestimmten Umständen nicht einspringt.

Im Falle der Arbeitslosigkeit greift bei Restschuldversicherungen in der Regel eine Wartezeit von 3 bis 6 Monaten. Die Zeit muss nach Vertragsbeginn erst verstrichen sein, bevor die Versicherung ggf. zahlt. Diese Regelung schützt Versicherer davor, dass ein Versicherungsnehmer eine Restschuldversicherung abschließt, obwohl er über eine drohende Arbeitslosigkeit bereits Bescheid weiß. Andererseits hat die Regelung aber auch zur Folge, dass der Versicherungsnehmer zu Beginn des Vertragsverhältnisses in Bezug auf Arbeitslosigkeit nicht abgesichert ist. 

Zusätzlich zu den üblichen Formularen zur Einkommensteuererklärung muss zum Absetzen der Risikolebensversicherung die Anlage „Vorsorgeaufwand“ ausgefüllt werden. Die Beiträge werden in Zeile 50 („weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“) eingetragen. Vergessen Sie nicht, den Nachweis über die Beiträge zur Risikolebensversicherung im Rahmen Ihrer Steuererklärung bereitzuhalten, um ihn auf Verlangen dem Finanzamt vorzulegen. 

 


Sowohl bei Arbeitslosigkeit als auch bei Arbeitsunfähigkeit ist in der Restschuldversicherung zusätzlich eine Karenzzeit vorgesehen. Üblich sind zwischen 6 Wochen und bis zu 3 Monaten. Die Karenzzeit beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit. Erst nach Ablauf der Karenzzeit springt die Versicherung ein. Bei kurzzeitiger Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit bietet die Versicherung für die Bedienung des Kredits also keinen Nutzen.

Sie sollten überdies unbedingt prüfen, über welchen maximalen Zeitraum die Versicherung den Kredit bedient, falls Sie arbeitslos oder arbeitsunfähig werden. Häufig werden die Raten nur 12 oder 24 Monate lang übernommen. Unter Umständen läuft somit der Schutz durch die Versicherung aus, obwohl Sie noch nicht wieder gesund bzw. arbeitsfähig sind. Prüfen Sie außerdem, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie die Versicherung wiederholt in Anspruch nehmen können. 

Diverse Ausschlussklauseln können zur Folge haben, dass die Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit nicht einspringt. Prüfen Sie mindestens die folgenden Punkte, ggf. mit rechtlicher Unterstützung:
 

  • Arbeitsunfähigkeit aufgrund bestehender Krankheit: Wird die Zahlung ausgeschlossen, sofern Sie aufgrund bestehender Erkrankungen arbeitsunfähig werden? Können Sie ggf. belegen, dass Ihnen diese zukünftigen Krankheiten bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt gewesen sind?
  • Arbeitsunfähigkeit aufgrund ausgeschlossener Krankheit: Werden im Vertrag Krankheiten genannt, bei deren Vorliegen die Restschuldversicherung im Fall der Arbeitsunfähigkeit nicht zahlt? Welche Krankheiten sind das im Einzelnen?
  • selbst „verschuldete“ Arbeitslosigkeit: Die Restschuldversicherung zahlt in der Regel nur bei „unverschuldeter Arbeitslosigkeit“. Prüfen Sie, ob und inwieweit eine Eigenkündigung oder die Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag evtl. zulässig sind.
  • Arbeitslosigkeit bei befristetem Vertrag: Zahlt die Versicherung auch in dem Falle, dass ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft?
     

Werfen Sie außerdem einen Blick auf die Kündigungsbedingungen. Können Sie die Restschuldversicherung ordentlich kündigen? Die meisten Restschuldversicherungen schließen die ordentliche Kündigung aus. Unberührt davon besteht das Recht zur außerordentlichen Kündigung. 

Eine klassische Restschuldversicherung ist bei einem Großteil der Fälle wenig empfehlenswert. Insbesondere bei kleineren Ratenkrediten stehen die Kosten oftmals in keinem Verhältnis zum Nutzen.

Die Absicherung von Angehörigen ist bei größeren Darlehen aber ausgesprochen empfehlenswert. Statt mit einer Restschuldversicherung können Sie Ihre Familie mithilfe einer Risikolebensversicherung absichern. Die Risikolebensversicherung zahlt im Falle Ihres Todes die bei Abschluss festgelegte Versicherungssumme an Ihre Hinterbliebenen aus und ist eine bei Weitem günstigere Alternative. Auch die Absicherung einer Baufinanzierung mithilfe einer Risikolebensversicherung ist zu empfehlen. 


 


In der Regel ist eine Restschuldversicherung gegen Arbeitslosigkeit nicht nur in finanzieller Hinsicht unattraktiv, auch aufgrund ihres begrenzten Auszahlungszeitraum kann sie kaum überzeugen. Wer beispielsweise im gleichen Zeitraum Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, kann damit ggf. ebenso gut den Kredit bedienen, sodass auf die Restschuldversicherung verzichtet werden kann. Als zusätzliche Sicherheit ist es möglich, selbst das Geld beiseitezulegen, das in die Beiträge für eine Restschuldversicherung investiert werden würde. 

Auch im Falle einer Arbeitsunfähigkeit ist die Restschuldversicherung wahrscheinlich nicht die beste Option, insbesondere weil der Leistungszeitraum in der Regel begrenzt ist. Zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit ist es oftmals möglich, die Kreditraten mithilfe des Krankengelds (bzw. mit den eingesparten Beitragsgeldern) zu zahlen.

Demgegenüber ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) eine sinnvolle und kostengünstigere Ergänzung zu einer Risikolebensversicherung, die Sie zur Absicherung größerer Kredite in Betracht ziehen sollten. Der große Vorteil einer BU: Sie deckt bei entsprechender Höhe neben der möglichen Bedienung der Kreditraten auch fortbestehende Ausgaben wie etwa für Lebensmittel, Nebenkosten usw. ab.

In der Regel können Sie eine Restschuldversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschließen. Sie müssen jedoch bei Vertragsabschluss bestimmte Zusicherungen in Bezug auf Krankheiten machen, die Sie gründlich prüfen sollten.

Eine Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit schließt immer auch die Absicherung im Todesfall ein. Somit sollte die Versicherungssumme mindestens die gesamte Kreditsumme und alle Beiträge zur Versicherung abdecken.

Die Risikolebensversicherung schützt nicht bei Arbeitsunfähigkeit, sie sichert allerdings einen Kredit im Falle des Versterbens des Kreditnehmers ab. Da die Risikolebensversicherung wesentlich kostengünstiger ist, stellt sie daher in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung mitunter eine wesentlich attraktivere Art der Kreditabsicherung dar.