Wenn Sie Ihre Autoversicherung abschließen, legen Sie den Kreis der Fahrer fest. Sie können zum Beispiel festhalten, dass nur Sie und Ihr Partner das Auto fahren. Aufgrund Ihrer Angaben zum Fahrerkreis im Antrag berücksichtigen wir Ihre persönliche Situation und berechnen den Beitrag für die Versicherung Ihres Autos. 

Es ist daher wichtig, dass Sie uns unverzüglich darüber informieren, wenn eine andere bzw. zusätzliche Person zukünftig das Fahrzeug führen darf. Wir berechnen daraufhin den Beitrag der Kfz-Versicherung ab dem Zeitpunkt der Änderung neu.

Wichtig: An der Beitragsberechnung ändert sich nichts, wenn ein Kaufinteressent, ein Kraftfahrzeugreparateur, ein Hotelangestellter in Ausübung seines Dienstes oder ein Dritter das Fahrzeug anlässlich einer Notfallsituation fährt, selbst wenn diese Person noch keine 25 Jahre alt oder jünger als die im Kfz-Versicherungsantrag genannten Fahrer ist.

Eine rein digitale Kfz-Zulassung ist in Deutschland zwar seit dem 01. Oktober 2019 prinzipiell möglich. Allerdings bieten derzeit nur wenige Kfz-Zulassungsstellen die Online-Anmeldung für die Bürger an. Grund sind die hohen Anforderungen an Technik und Sicherheit, die eine schnelle Umsetzung des Systems in vielen Behörden derzeit verhindern. Falls Sie an einer Online-Zulassung interessiert sind, sollten Sie sich deshalb bei Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle über den aktuellen Stand informieren. 

 

Zudem müssen für eine erfolgreiche Online-Zulassung einige Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Sie benötigen einen neuen Personalausweis mit eID-Onlinefunktion.
  • Sie benötigen den zugehörigen PIN für Ihren Personalausweis.
  • Ein Kartenlesegerät ist notwendig, um die Daten des Personalausweises an die Behörde zu übermitteln. Alternativ können Sie das auch mit einem NFC-fähigen Smartphone über die Ausweis-App der Bundesregierung durchführen.
  • Die Erstzulassung des Fahrzeugs muss nach dem 01. Januar 2015 erfolgt sein, da erst ab diesem Datum Zulassungsbescheinigungen (Teil I)  mit dem erforderlichen Sicherheitscode ausgestellt wurden.

 

Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln wollen, müssen Sie Ihre Police fristgerecht – im Normalfall einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres, also zum 30.11. – kündigen. Dies sollten Sie jedoch erst dann machen, wenn Sie den neuen Vertrag bereits unterschrieben haben, denn: Ein Versicherer hat die Möglichkeit, Ihre Anfrage auf eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung abzulehnen. Bringen Sie deshalb die neue Kfz-Versicherung zunächst unter Dach und Fach, bevor Sie Ihren alten Vertrag kündigen. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Nein. Sie können Ihre Kfz-Versicherung komplett online wechseln. Ein Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle ist nicht notwendig. Wir informieren die Zulassungsstelle automatisch über den Wechsel der Versicherung. Dazu müssen Sie nichts weiter unternehmen. Sie müssen lediglich Ihre bisherige Kfz-Versicherung fristgerecht kündigen. 

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ergibt sich aus den Kalenderjahren, die Sie bisher schadenfrei mit Ihrem Kfz gefahren sind. Besitzen Sie mehrere Fahrzeuge, so wird jedem eine eigene SF-Klasse zugeordnet. Je mehr Jahre Sie ohne Unfälle fahren, desto höher steigt Ihre SF-Klasse und desto niedriger ist Ihr Beitrag zur Kfz-Versicherung. Also: Je höher die SF-Klasse, desto günstiger die Autoversicherung. Die Versicherung gewährt für jede Schadenfreiheitsklasse einen bestimmten Schadenfreiheitsrabatt (SFR) auf die Versicherungsbeiträge. Ihre derzeitige SF-Klasse können Sie Ihrer letzten Beitragsrechnung entnehmen.

Kommt es zum selbstverschuldeten Unfall mit Ihrem Kfz, stuft Ihre Versicherung Sie ggf. in der SF-Klasse zurück. Jede Versicherung hat dafür eigene Richtlinien, beispielsweise wird in der Regel die Zahl selbstverschuldeter Unfälle bei der Rückstufung berücksichtigt.

Übrigens: Sowohl auf die Höhe der Beiträge für Ihre Kfz-Haftpflicht als auch auf die Höhe der Vollkasko-Beiträge hat Ihre jeweilige SF-Klasse Einfluss. Die Beiträge zur Teilkasko werden hingegen nicht von der SF-Klasse beeinflusst. 

Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) weist den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz Ihres Fahrzeugs nach. Sie hat die bis 2008 benötigte Doppelkarte ersetzt, die auch „Deckungskarte“ genannt wurde. Seitdem müssen Versicherer den Versicherungsnachweis elektronisch an die Zulassungsstellen übermitteln.

Ihre eVB von der HUK24 erhalten Sie, nachdem Sie Ihre Kfz-Versicherung im Anschluss an die Beitragsberechnung abgeschlossen haben, per E-Mail. Mit der übermittelten eVB-Nummer, einem siebenstelligen Code aus Zahlen und Buchstaben, können Sie Ihr Fahrzeug unkompliziert zulassen. Beachten Sie, dass die E-Mail Sie in seltenen Fällen erst am nächsten Werktag erreicht. Mit unserem Pkw-Versicherungstarifrechner können Sie ganz leicht Ihr persönliches Angebot für eine Kfz-Versicherung berechnen.

Die sogenannte Mallorca-Police können Sie – meist ohne gesonderten Mehrbeitrag – zusätzlich zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Die Mallorca-Police bietet Ihnen auch dann einen Versicherungsschutz, wenn Sie mit einem Mietwagen einen Unfall im Ausland verursachen. Der Hintergrund: In vielen Ländern sind die Versicherungssummen bei der Auto-Haftpflichtversicherung sehr viel niedriger als in Deutschland.

Normalerweise müssen Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall im Ausland die Differenz zwischen den Schadenersatzansprüchen und der vorgeschriebenen Versicherungssumme im jeweiligen Urlaubsland selbst tragen. Die Mallorca-Police der Kfz-Versicherung übernimmt diese Differenz – und greift damit, wenn die Mietwagenversicherung nicht ausreicht.

Übrigens: Die Mallorca-Police gilt – anders als der Name vermuten lässt – im gesamten Geltungsbereich der Europäischen Union.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, können Sie Ihren Versicherungsvertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist beenden:

  • Melden Sie sich dazu in Ihrem persönlichen Servicebereich Meine HUK24 an und wählen Sie den betroffenen Vertrag aus.
  • Klicken Sie anschließend unten auf "Ändern".
  • Wählen Sie dann "Beendigung aufgrund Fahrzeugverkauf" und folgen Sie den weiteren Anweisungen des Formulars.

Ein offenes Guthaben überweisen wir Ihnen auf Ihr Konto oder Sie erhalten einen Verrechnungsscheck.

 

 

Sie wollen Ihr Auto verkaufen?

Bei der HUK-Autowelt erhalten Sie ein faires Angebot für Ihren Gebrauchtwagen an zahlreichen Ankaufstationen in ganz Deutschland.

Welche Kfz-Versicherung für Sie am besten ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Alter Ihres Fahrzeugs und Ihrem persönlichen Bedürfnis nach Sicherheit ab. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Merkmale der Vollkasko-, Teilkasko- und der Haftpflichtversicherung für Ihr Auto vor.

 

  • Vollkasko: Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich vor allem dann, wenn Sie einen Neuwagen oder ein sehr hochwertiges gebrauchtes Auto kaufen. Sie enthält alle Leistungen der Teilkasko und deckt zusätzlich unter anderem Schäden durch Vandalismus und infolge selbstverschuldeter Unfälle ab. Auch bei Fahrerflucht, Zahlungsunfähigkeit des Schadenverursachers oder dann, wenn dieser nicht haftbar gemacht werden kann (zum Beispiel im Falle eines Kindes), zahlt Ihre Kfz-Vollkaskoversicherung. Nach etwa fünf Jahren kann der Wechsel in eine Teilkaskoversicherung mitunter ein sinnvoller Schritt sein.

  • Teilkasko: Eine Teilkaskoversicherung bietet Ihnen für Ihr Fahrzeug Schutz bei Diebstahl, Wildunfällen, Glasbruch, Marderbiss, Hagelschlag und weiteren Elementarschäden. Sie kommt für Reparaturkosten auf und ersetzt Ihnen den Wiederbeschaffungswert (zum Kauf eines gleichwertigen Wagens), falls Ihr Fahrzeug bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall einen Totalschaden erleidet. Diese Art der Autoversicherung ist auch für ältere Autos und Gebrauchtwagen empfehlenswert.

  • Kfz-Haftpflicht: Mindestvoraussetzung bei der Zulassung eines Fahrzeugs ist die Kfz-Haftpflichtversicherung. Fahrzeughalter sind dazu verpflichtet, eine solche für ihr Kfz abzuschließen, bevor es auf öffentliche Straßen darf. Die Versicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die der Versicherte zu verantworten hat. Schäden an dessen eigenem Fahrzeug werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Dafür bedarf es ggf. einer zusätzlichen Teilkasko- oder einer Vollkaskoversicherung.

Diese Unterlagen brauchen Sie immer:

  • Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Eine schriftliche Vollmacht, wenn Sie einen Vertreter schicken. Dieser muss seinen Ausweis oder den Pass mit aktueller Meldebescheinigung mitnehmen.
  • Ihre Kontodaten
     

Für eine Neuzulassung benötigen Sie außerdem:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Oder das COC-Papier, die Übereinstimmungsbescheinigung, wenn Sie das Fahrzeug importieren 
     

Bei einem Gebrauchtwagen benötigen Sie zusätzlich:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Neue Kennzeichen, wenn Sie die alten nicht weiterverwenden
  • Eine „TÜV-“ und ASU-Bescheinigung, wenn das Kfz älter als drei Jahre ist
     

Sie können den Beitrag für Ihre Kaskoversicherung beeinflussen. Wenn Sie Kasko SELECT oder eine höhere Selbstbeteiligung im Schadensfall wählen, ergibt sich ein günstigerer Beitrag.

Berechnungsbeispiele:

  • Skoda Octavia 2.0 TSI 4x4 Kombi ab: 141,48 € / Jahr   (HSN/TSN: 8004/ATU)
  • Opel Corsa-E 1.0 ab: 140,61 € / Jahr   (HSN/TSN: 0035/BCF)
  • Ford Fiesta 1.2 ab: 124,07 € / Jahr   (HSN/TSN: 8566/AOP)
  • Audi A4 1.4 TFSI Avant ab: 167,36 € / Jahr   (HSN/TSN: 0588/BFR)
  • VW Polo V 1.2 TSI ab: 131,01 € / Jahr   (HSN/TSN: 0603/BEB)

 

Die Beiträge beruhen auf folgenden Angaben im Tarifrechner:

  • Versicherungsbeginn: 01.01.2021 mit jährlicher Zahlung im Voraus
  • Versicherungsnehmer und Halter: angestellter Ingenieur, geb. 15.02.1979
  • Fahrer: Versicherungsnehmer und Ehepartnerin (42 Jahre)
  • (Erst-)Zulassung: in 99734 Nordhausen am 01.09.2020
  • Schäden: keine, Schadenfreiheitsklasse: SF 23
  • Vorversicherung: selbst gekündigt, weniger als 1 Jahr dort versichert
  • 1 Pkw im Haushalt, keine Jahreskarten für öffentliche Verkehrsmittel, keine ADAC-Mitgliedschaft
  • Fahrzeug eigenfinanziert, keine beitragsrelevante Sonderausstattung
  • Jährliche Fahrleistung: 12.000 km, ausschließlich privat
  • Abstellplatz: Garage
  • Wohngebäudeversicherung: für ein Einfamilienhaus, versichert bei der HUK24
  • Vollkasko: mit 300 € Selbstbeteiligung, Teilkasko: mit 150 € Selbstbeteiligung
  • Mit Kasko Select/ Werkstattbindung, Schutzbrief, Mallorca Police, Neupreisentschädigung 18 Monate
     

In Ihrem persönlichen Servicebereich "Meine HUK24" können Sie viele Vertragsdetails Ihrer Autoversicherung einfach selbst ändern:

  • Loggen Sie sich oben unter dem Menüpunkt "Anmelden" in "Meine HUK24“ ein.
  • Wählen Sie im Auswahlmenü "Verträge“ den Vertrag aus.
  • Klicken Sie unter den Vertragsdaten auf "Ändern". Die Änderungsmöglichkeiten werden Ihnen aufgelistet.
  • Ihr Änderungswunsch ist nicht dabei? Schreiben Sie uns über den Punkt "Individuelle Nachricht verfassen"

Haben Fahranfänger die Möglichkeit, sich über ihre Eltern mitversichern zu lassen, ist das in der Regel für sie günstiger, als selbst eine neue Kfz-Versicherung abzuschließen. Dazu wird der eigene Wagen als Zweitwagen der Eltern angemeldet. Der Vorteil: Junge Fahranfänger sind dann nur als Fahrer, nicht aber als Halter eingetragen. Ein Zweitwagen wird von der Autoversicherung normalerweise in eine Schadenfreiheitsklasse mit höherem Rabatt eingestuft, als es bei einem Fahrzeug der Fall wäre, dass auf einen Fahranfänger zugelassen wird.

Übrigens: Wollen Jugendliche den Zweitwagen später als ihr eigenes Auto selbst versichern, starten sie in ihrer neuen Versicherung dann nicht mit der niedrigsten SF-Klasse, sondern können die bisherige Einstufung für die eigene Kfz-Versicherung übernehmen.

Wie lange eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) gültig ist, ist abhängig vom Kfz-Versicherer.

Bei der HUK24 ist die eVB-Nummer nach Erhalt 18 Monate lang gültig.

 

Ihre eVB-Nummer erhalten Sie direkt per E-Mail, nachdem Sie Ihre Kfz-Versicherung online beantragt haben. Mit der eVB können Sie anschließend Ihr Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle anmelden. Das müssen Sie nicht sofort tun, sondern können das auch später erledigen, solange die eVB gültig ist.

 

Ihren Versicherungsbeitrag zahlen Sie natürlich erst ab dem Datum der Kfz-Zulassung.  

Ein pauschaler Preis für eine Autoversicherung lässt sich nicht angeben. Wie günstig eine Kfz-Versicherung im konkreten Fall ausfällt, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen unter anderem:

 

  • Anzahl und Alter der eingetragenen Fahrer
  • Art der Versicherung (Vollkasko, Teilkasko, Haftpflicht)
  • Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)
  • Zulassungsort
  • Typklasse des Fahrzeugs
  • Fahrleistung (Durchschnitt der gefahrenen Kilometer im Jahr)

 

Fahranfänger zahlen zum Beispiel in der Regel mehr Geld für eine Autoversicherung, da das Unfallrisiko bei ihnen aufgrund der noch geringen Fahrpraxis höher ist. Dies gilt auch dann, wenn sie in bestehende Kfz-Versicherungen ihrer Eltern als Mitfahrer aufgenommen werden.

Je höher die Schadenfreiheitsklasse ist, die Sie vorweisen können, umso günstiger fällt die Autoversicherung aus. Wenn Sie also seit vielen Jahren unfallfrei gefahren sind, wirkt sich das ebenso positiv auf eine günstige Kfz-Versicherung aus wie die Einstufung Ihres Fahrzeugs in eine niedrige Typklasse, eine geringe jährliche Fahrleistung und ein kleiner Fahrerkreis für das versicherte Auto.

Mit dem Tarifrechner für eine Kfz-Versicherung der HUK24 können Sie die Beitragshöhe Ihrer Autoversicherung ganz leicht selbst berechnen. 

Bei der Angebotsberechnung ermitteln wir aufgrund Ihrer Angaben automatisch die bestmögliche Vertragseinstufung.

 

Ein Pkw kann direkt in die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse) 1, 2, 3 oder 4 eingestuft werden, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner haben bereits ein Fahrzeug (z.B. Pkw, Motorrad, Lieferwagen etc.) mit einer SF versichert.
  • Dieses Fahrzeug ist  in die SF 1 bis 4 oder besser eingestuft.
  • Die Fahrer des Zweitfahrzeugs sind mindestens 23 Jahre alt.

Die Einstufung des Zweitfahrzeugs erfolgt in die SF-Klasse des Erstfahrzeugs. Bei Pkw max. in die SF 4.

 

Für einen Pkw kann die Einstufung direkt in SF-Klasse 1/2 erfolgen, wenn mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner haben eine KFZ-Versicherung für ein Fahrzeug, das mindestens in die SF 1/2 eingestuft ist.
  • Ihre Eltern haben eine KFZ-Versicherung für ein Fahrzeug, das mindestens in die SF 1/2 eingestuft ist.
  • Sie besitzen seit mindestens drei Jahren den Führerschein.

In allen anderen Fällen wird dem Vertrag die SF-Klasse 0 zugrunde gelegt.

 

 

Schauen Sie gerne mal bei unserem Kfz-Ratgeber vorbei. Dort finden Sie viele weitere interessante Themen rund um die Kfz-Versicherung und die Mobilität allgemein. 

Oder werfen Sie einen Blick auf unser Videopartal. Dort erklärt unser Versicherungscoach viele Versicherungsfragen auf einfache und unterhaltsame Weise.