Die eVB-Nummer dient seit ihrer Einführung im Jahr 2008 als Nachweis, dass für ein Kraftfahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Die Abkürzung „eVB“ steht für „elektronische Versicherungsbestätigung“. Benötigt wird diese Versicherungsnummer unter anderem für die Zulassung von Kraftfahrzeugen. Bei der HUK24 können Sie Ihre eVB-Nummer online in nur wenigen Minuten beantragen. 

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Sie erhalten eine eVB-Nummer von der Kfz-Versicherung Ihrer Wahl. Die eVB-Nummer besteht aus sieben Zeichen – Zahlen oder Buchstaben –, von denen die ersten beiden den Versicherungsanbieter identifizieren und die letzten fünf zufällig generiert sind. Mithilfe dieser Versicherungsnummer können bei der Zulassung die Mitarbeiter der Zulassungsstelle direkt auf Ihre Daten zugreifen und so sicherstellen, dass tatsächlich eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug besteht. Es handelt sich also um eine Art Kfz-Versicherungsnummer.
 

Da die eVB-Nummer online verarbeitet wird, ergeben sich einige Vorteile: So ist die eVB-Nummer beispielsweise äußerst fälschungssicher. Außerdem müssen Fahrzeughalter bei der Zulassungsstelle die Daten zum Fahrzeug und zur eigenen Person nicht manuell angeben – sie werden dort einfach abgerufen. So kommt es seltener zu Fehlern

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Wer ein neues oder gebrauchtes Auto kauft, benötigt zwingend eine eVB-Nummer, um das Auto anzumelden. Aber nicht nur für Autos ist die eVB-Nummer erforderlich, auch für die Zulassung anderer versicherungspflichtiger Fahrzeuge – zum Beispiel von Motorrädern oder Wohnmobilen – ist sie eine wichtige Voraussetzung. Bei der HUK24 können Sie für folgende Fahrzeuge eine Versicherung online abschließen und erhalten Ihre eVB-Nummer direkt im Anschluss per E-Mail:
 

Auch für die Wiederzulassung eines Fahrzeugs brauchen Sie eine eVB-Nummer – etwa dann, wenn Ihr Fahrzeug eine Zeit lang stillgelegt war und Sie es nun wieder in Betrieb nehmen möchten. Wenn Sie den Wohnort wechseln und somit eine andere Zulassungsstelle zuständig ist, müssen Sie ebenfalls eine neue eVB-Nummer beantragen. Das funktioniert in aller Regel unkompliziert, indem Sie Ihren Versicherungsanbieter über die neue Adresse informieren. Bei der HUK24 können Sie dies über den Servicebereich „Meine HUK24“ erledigen. Der Versicherer stellt Ihnen dann sofort eine neue eVB-Nummer aus.
 

Auch in den folgenden Fällen ist es notwendig, mithilfe einer eVB-Nummer den Versicherungsschutz nachzuweisen:
 

  • Ummelden eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter
  • Durchführung technischer Änderungen am Fahrzeug, welche in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen (zum Beispiel Anbau einer Anhängerkupplung, Änderung der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit etc.)
  • Beantragung eines Kurzkennzeichens

 

Eine eVB-Nummer benötigen Sie dagegen nicht für die Zulassung von Mopeds oder Rollern. Hier genügt ein aktuell gültiges Versicherungskennzeichen, das Sie zusammen mit einer Mopedversicherung erwerben können. Es gibt weitere Ausnahmen, etwa für Sportanhänger zum Transport von Pferden oder für Bootsanhänger. 

 

Hinweis
Um ein Auto abzumelden, benötigen Sie keine eVB-Nummer. Sie müssen jedoch bestimmte Dokumente und Gegenstände zur Auto-Abmeldung mitbringen, darunter die bisherigen Nummernschilder und beide Teile der Zulassungsbescheinigung.
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Sie können eine eVB-Nummer unkompliziert bei Ihrer Versicherung beantragen. Gängig ist es heute, die eVB-Nummer online über die jeweilige Website anzufordern: Der Vorgang ist innerhalb weniger Minuten erledigt und man erhält die eVB-Nummer meist wenige Augenblicke darauf per E-Mail. Bei der HUK24 können Sie beispielsweise erst online den individuellen Beitrag für eine Autoversicherung berechnen, und erhalten nach Abschluss die eVB-Nummer für Ihre neue Kfz-Versicherung gleich im Anschluss per E-Mail zugeschickt.  
 

Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeit von eVB-Nummern bei der HUK24 auf 18 Monate beschränkt ist. Die eVB-Nummer kann nur einmalig eingesetzt werden. Das heißt, sobald Sie ein Fahrzeug mit der eVB-Nummer zugelassen haben, verfällt sie. 

 

Hinweis
Bei der Beantragung der eVB-Nummer entstehen keine Kosten. Erst wenn Sie mit der eVB-Nummer Ihr Auto auch tatsächlich anmelden, nehmen Sie den jeweiligen Versicherungsschutz in Anspruch.
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Die Doppelkarte, auch „Deckungskarte“ genannt, wurde 2008 vollständig durch die eVB-Nummer ersetzt. Es werden heute also keine Doppelkarten bzw. Deckungskarten in Papierform mehr ausgestellt. Die eVB-Nummer erleichtert dank der Online-Abwicklung die Kommunikation zwischen Versicherer und Zulassungsstelle.

Die eVB-Nummer muss bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden, um ein Auto anzumelden, sie ersetzt jedoch nicht die Zulassung selbst. Für deren Erhalt sind neben der eVB-Nummer noch weitere Unterlagen vorzulegen, nämlich:
 

  • ein gültiges Ausweisdokument
  • der Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung des Fahrzeugs (umgangssprachlich „TÜV“)
  • die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II für den Wagen
     

Erst wenn die Zulassung erfolgt ist, darf das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Das Vorliegen einer eVB-Nummer allein reicht dafür nicht aus. 

 

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Um eine eVB-Nummer beim Versicherer zu beantragen, müssen die technischen Fahrzeugangaben und die Daten zum Fahrzeughalter und zum Versicherungsnehmer vorliegen. Die technischen Angaben finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals „Fahrzeugschein“). 

Die Beantragung der eVB-Nummer nehmen Sie bei der HUK24 innerhalb weniger Minuten online vor. Anschließend erhalten Sie Ihre eVB-Nummer auf elektronischem Wege in der Regel sofort, in Ausnahmefällen am nächsten Werktag.

Nach der Beantragung teilt der Versicherer Ihnen die eVB-Nummer schriftlich (per Brief, SMS oder E-Mail) mit. Ist Ihnen die Bestätigung abhandengekommen, können Sie die eVB-Nummer bei Ihrem Versicherer noch einmal erfragen. 

Es ist nicht erlaubt, mit der eVB-Nummer des zuzulassenden Fahrzeugs mit diesem zur Zulassungsstelle zu fahren. Die eVB-Nummer ist lediglich der Nachweis, dass bei Zulassung unmittelbar eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug in Kraft tritt. Die eVB-Nummer ersetzt aber nicht die Zulassung, die dafür erforderlich ist, das Fahrzeug im Verkehr führen zu dürfen.