Niemand ist unsterblich. Wenn man sich gesund und fit fühlt, denkt man auch nicht ans Sterben – und doch ist niemand dagegen gefeiht. Wenn Sie Ihre Liebsten für den Fall finanziell abgesichert wissen wollen, dass Sie unerwartet versterben, bietet sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung an. Von der Versicherungssumme kann Ihre Familie dann laufende Kosten decken und auch etwaige Kredite bedienen. Auch bei Geschäftspartnern kann die gegenseitige Versicherung für den Todesfall zur finanziellen Stabilität beitragen. Bevor eine Gesellschaft mit Ihnen eine solche Risikolebensversicherung abschließt, müssen Sie eine Gesundheitsprüfung bestehen.

Was sich hinter der Prüfung verbirgt, warum die Gesundheitsfragen weniger dramatisch sind als oft behauptet und wie Sie bei Vertragsabschluss am besten vorgehen, erfahren Sie in diesem Online-Ratgeber.

Viele Menschen betrachten die Gesundheitsprüfung von Versicherungen kritisch. Sie sehen sie als unfaire Hürde und fürchten, dass ihre Vorerkrankungen die Absicherung gegen den Todesfall unbezahlbar machen würden oder sie sogar als Versicherungsnehmer einer Risikolebensversicherung (kurz: Risiko-LV) ausschließen könnten. Erkennen Sie sich hierin wieder und suchen deshalb eine Risiko-LV ohne Gesundheitsfragen?

Dann zuerst die schlechte Nachricht: In Deutschland werden Sie eine solche Versicherung nicht finden. Seit 2010 können Sie keine Risikolebensversicherung mehr ohne Gesundheitsprüfung abschließen. 

Die gute Nachricht ist aber: Der Umfang der Gesundheitsprüfung ist nicht einheitlich, sondern von Versicherer zu Versicherer verschieden. Und anders als manche befürchten, werden bei einem Großteil der anzugebenden Vorerkrankungen oft nur moderate Zuschläge fällig oder einzelne Ausschlüsse vereinbart.

Für die Mehrzahl der Versicherten sind die Gesundheitsfragen der Risikolebensversicherung sogar ein Vorteil: Denn die Gesundheitsprüfung sorgt dafür, dass nicht sämtliche Versicherten für das bei Vorerkrankten höhere Risiko zu versterben „mitbezahlen“, sondern bei Abschluss Gesunde von besonders niedrigen Beiträgen profitieren – und zwar über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg, unabhängig von ihrer gesundheitlichen Entwicklung in der Zukunft.

Außerdem besteht bei einer Risikolebensversicherung von der HUK24 die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen den Schutz nachträglich ohne erneute Gesundheitsfragen zu erhöhen (Erhöhungsoption). 

 

Bei der von den Versicherern geforderten Gesundheitsprüfung handelt es sich in den allermeisten Fällen nicht um eine persönliche ärztliche Untersuchung, sondern um das Beantworten eines Fragenkatalogs. Falls über die Beantwortung der Gesundheitsfragen hinaus weitere Informationen einzuholen oder eine ärztliche Untersuchung erforderlich sein sollten, wird die HUK24 Sie darüber rechtzeitig informieren.

Die Gesundheitsfragen zur Risikolebensversicherung beziehen sich auf Vorerkrankungen und aktuelle chronische Erkrankungen des zu Versichernden, die statistisch ein erhöhtes Sterberisiko bedeuten. Um dieses Risiko einschätzen zu können und gegebenenfalls durch höhere Beiträge ein höheres Risiko aufzufangen, bestehen Versicherer auf einer Beantwortung der Gesundheitsfragen. Einzelne Erkrankungen gehen dabei mit einem so hohen Sterberisiko einher, dass Versicherer einen Vertragsschluss mitunter auch ablehnen. Dies kommt allerdings nur bei rund zwei Prozent aller Anträge vor.

 

Hier eine Übersicht über die wichtigsten Gesundheitsbereiche, zu denen Sie vor Abschluss einer Risiko-LV befragt werden (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): 

 

  • Atmungsorgane: Lungenentzündung, Asthma, chronische Bronchitis

  • Herz-Kreislauf-System: Bluthochdruck, Schlaganfall, Herzinfarkt, Herzkranzgefäßprobleme

  • Verdauungsorgane: Erkrankungen von Magen, Darm, Leber, Galle, Bauspeicheldrüse

  • Stoffwechsel: Schilddrüsenerkrankungen, erhöhte Cholesterinwerte, Diabetes

  • Blut: Blutgerinnungsstörungen

  • Bewegungsapparat: Rheuma, Arthritis, Morbus Bechterew

  • Infektionen: HIV, Tuberkulose, Tropen-Krankheiten

  • Psyche: Psychische Erkrankungen wie Depression, Borderline-Persönlichkeitsstörung, Bulimie, Anorexie, Suizidalität

  • Nervensystem: Erkrankungen des Nervensystems wie Migräne oder Multiple Sklerose

  • Harn- und Geschlechtsorgane: Nieren- und Blasenerkrankungen, Geschlechtskrankheiten

 

  • Risikoreiche Hobbys oder Sportarten wie Motorradfahren, Tauchen oder Paragliding

  • Berufe, die ein erhöhtes Risiko mit sich bringen, z. B. Feuerwehrmann, Polizist, Gerüstbauer, Dachdecker, Profiboxer, Hochseefischer

  • Der Konsum von Rauschmitteln, dazu zählt auch das Rauchen von Shishas und das sogenannte Vaping von E-Zigaretten 
  • Ausgeheilte Erkältungskrankheiten
  • Hörschädigung
  • Kniebeschwerden
  • Ausgeheilter Magen-Darm-Infekt
  • Ausschabung
  • Wirbelsäulenverkrümmung
  • HWS-Syndrom
  • Sonnenallergie

 

Wenn Sie unsicher sind, ob eine Vorerkrankung genannt werden muss, geben Sie sie im Zweifelsfall immer an, um Fehler zu vermeiden.

Wichtig: Beantworten Sie die Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig. Verschweigen Sie nichts und stellen Sie sicher, dass Sie keine Erkrankung vergessen. Andernfalls kann es passieren, dass die Versicherungssumme später nicht an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Zugleich werden die gezahlten Beiträge nicht erstattet. Sollte einem Versicherer erst nach der Auszahlung der Versicherungssumme bekanntwerden, dass Informationen zu relevanten Vorerkrankungen der versicherten Person bei Abschluss nicht gegeben worden sind, könnte er die ausgezahlte Summe von dem oder den Begünstigten zurückfordern.

Eine verlässliche Aussage zu Ihrer individuellen Versicherbarkeit erhalten Sie nur durch eine Anfrage beim Versicherer Ihrer Wahl.

Im Folgenden finden Sie allerdings einige typische Beispiele für Angaben in der Gesundheitsprüfung zur Risikolebensversicherung, die zu Einschränkungen oder Ausschluss führen können: 

 

Versicherung uneingeschränkt möglich

Versicherung mit Einschränkungen möglich

Versicherung nicht möglich

Allergien

Bluthochdruck

Extremsportarten (z. B. Bungee-Jumping)

ausgeheilte Gastritis

Diabetes

Tumorerkrankungen

ausgeheilte Sportverletzungen

Chronisches Asthma

AIDS

komplikationslose OPs ohne Folgen, z. B. Mandelentfernung oder Blinddarmentfernung

 

Leberzirrhose

Nahrungsmittelunverträglichkeiten

 

Drogen- und Alkoholabhängigkeit

Bei einigen Erkrankungen ist eine Risikolebensversicherung lediglich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, Antragssteller können allerdings zu einem späteren Zeitpunkt beim Versicherer erneut anfragen. Der Versicherer spricht in dem Fall von Zurückstellung.

Beispiel: Liegt aktuell eine psychische Erkrankung (z. B. Depression) vor, deren weiterer Verlauf noch nicht absehbar ist, wird der Antrag auf Versicherungsschutz zurückgestellt. Es wird abgewartet, bis die Erkrankung ausreichend abgeklärt bzw. ausgeheilt ist.

Einige Erkrankungen – etwa bestimmte schwere Krebserkrankungen – haben auch dann eine dauerhafte Ablehnung der Versicherungsfähigkeit zur Folge, wenn sie bereits viele Jahre zurückliegen. Ein betroffener Antragssteller wird auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht versichert.

Die Gesundheitsprüfung vor Abschluss einer Risikolebensversicherung ist meist weniger aufwendig, als es sich zunächst anhören mag. Die meisten Versicherer berücksichtigen bei der Gesundheitsprüfung überwiegend Erkrankungen innerhalb den vergangenen 5 Jahren. Der zeitliche Bezugsrahmen wird im Fragebogen explizit genannt.

Im Falle stationärer Behandlungen sind meist alle Vorfälle innerhalb der vergangenen 10 Jahre zu nennen, und zwar unabhängig davon, welche Behandlungen durchgeführt wurden und ob diese komplikationslos oder problematisch verlaufen sind.
 

Angesichts eines Zeitrahmens von 5 bis 10 Jahren mag es durchaus sein, dass man sich nicht mehr an jede einzelne Behandlung oder jeden Unfall erinnert. Stellt sich allerdings später heraus, dass bei Vertragsschluss eine Erkrankung nicht angegeben wurde, droht der Verlust des Versicherungsschutzes. Stützen Sie Ihre Angaben deshalb am besten nicht bloß auf Ihre Erinnerung.

 

  • Bitten Sie Ihre Krankenversicherung, Ihnen eine Auflistung aller erfolgten Behandlungen der vergangenen Jahre zu schicken. Viele Kassen sind dazu bereit. Das Vorgehen erspart Ihnen, einzeln alle Ärzte abzutelefonieren, bei denen Sie in einer Behandlung waren. An manche Facharztbesuche erinnern Sie sich vielleicht gar nicht mehr.

  • Bitten Sie Ihren (Haus-)Arzt, Ihnen Auskunft über alle angefallenen Diagnosen zu geben. Diese werden ohnehin in Ihrer Patientenakte digital gespeichert und lassen sich unkompliziert abrufen.

  • Sind Sie privatversichert? Dann sollten Sie Ihre Rechnungskopien zu Arztbehandlungen durchsehen, aus denen Sie die gestellten Diagnosen ersehen können. 

Beim Vertragsschluss gilt: Keine Risiko LV ohne Gesundheitsfragen. Wollen Sie einen bereits bestehenden Versicherungsvertrag jedoch lediglich anpassen, ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht immer erforderlich. Jeder Versicherer regelt dies unterschiedlich. Informieren Sie sich deswegen vor Vertragsschluss über die Regularien zur Erhöhung bzw. zur Vertragsverlängerung.

Wer früh in seinem Leben eine Risikolebensversicherung abschließt, profitiert normalerweise sehr von günstigen Beiträgen, weil er in jungen Jahren meist noch gesund ist und keine Zuschläge oder ein Risikoausschluss zu erwarten sind. Allerdings ist das Budget von Studierenden oder Berufseinsteigern oft knapp. Um die monatlichen Beiträge gering zu halten, können Sie deshalb zunächst eine niedrigere Versicherungssumme vereinbaren, die Sie anpassen, sobald sich Ihre Lebenssituation und Ihre finanziellen Möglichkeiten verändert haben.
 


Es werden durch die Versicherer aber nur bestimmte Lebensveränderungen als Anlass akzeptiert, die Versicherungssumme nachträglich anzupassen, zum Beispiel eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder eine deutliche Gehaltserhöhung. Manche Versicherer, wie auch die HUK24, erlauben bei jungen Versicherten (unter 35 Jahren) auch eine Anpassung der Beitragshöhe, ohne dass spezielle Lebensveränderungen nachzuweisen wären.
 

Die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung wird ausgezahlt, wenn die versicherte Person verstirbt. Mit dem Ende des Versicherungszeitraums einer Risikolebensversicherung endet auch der Versicherungsschutz. Geleistete Beiträge lassen sich nicht zurückfordern.  

Manche Versicherer bieten allerdings die Option zu einer nachträglichen Vertragsverlängerung an – oft sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung. Selbst wenn der Versicherte also unterdessen beispielsweise an Diabetes und Bluthochdruck leidet, hat er so die Möglichkeit, weiterhin von günstigen Beiträgen zu profitieren und geschützt zu bleiben.
 

 

 

Nein. Erkrankungen oder Risiken, die sich erst während der Vertragslaufzeit ergeben, müssen Sie Ihrem Versicherer nicht melden. Diese Entwicklungen haben also keinen Einfluss auf die Versicherungsleistung oder die Beitragshöhe.

Grundsätzlich ist Ihr Arzt auch gegenüber Versicherungen an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Die meisten Versicherungen fordern den Antragssteller bei Vertragsschluss deshalb auf, seine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, damit die Gesundheitsangaben ggf. überprüft werden können. Wollen Sie diese Schweigepflichtentbindung nicht unterschreiben, lehnen die meisten Versicherer einen Vertragsschluss für eine Risikolebensversicherung mit Ihnen ab. 

Nicht ganz. Die Gesundheitsprüfung umfasst den Katalog an Gesundheitsfragen, die Sie beantworten müssen, wenn Sie eine Risikolebensversicherung abschließen wollen. Darüber hinaus kann die Gesundheitsprüfung aber auch den Arztbericht, ein ärztliches Zeugnis und/oder die Anforderung genauerer Angaben zu bestimmten Vorerkrankungen seitens des Versicherers beinhalten.

Nein, Gesundheitsfragen sind vor Vertragsschluss immer zu beantworten. Aber: Sie beziehen sich meist nur auf die letzten 5 (ambulante Behandlungen) bis 10 (stationäre Behandlungen) Jahre. In Bezug auf viele Erkrankungen können Sie also nach Ihrer Genesung so lange mit dem Versicherungsabschluss warten, bis Sie nicht mehr zur Angabe der konkreten Erkrankung verpflichtet sind.