Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt?

Zur Regulierung eines Wasserschadens kommen die Hausratversicherung, die Gebäudeversicherung oder die Haftpflichtversicherung in Betracht. Welche Versicherung zuständig ist, hängt von der beschädigten Sache und von der Schadensursache ab.

Ausgelaufenes Wasser vor einer Waschmaschine verursacht einen Wasserschaden
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Warum sind Wasserschäden im Haushalt ein Risiko?

Geplatzte Wasserrohre oder Defekte an Waschmaschinen und Geschirrspülern sind eine häufige Ursache von Wasserschäden. Oft trifft die Betroffenen dabei keinerlei Schuld – trotzdem kann ein Wasserschaden ohne Versicherung hohe Kosten nach sich ziehen. Je nach Schadensbild liegen die Kosten mitunter im vierstelligen Bereich.

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Wann zahlt die Hausrat­versicherung bei einem Wasserschaden?

Die Hausratversicherung zahlt bei einem Wasserschaden, wenn Leitungswasser durch einen sogenannten „bestimmungswidrigen Austritt“ in die Wohnung gelangt – also auf eine Weise, die nicht vorgesehen ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn

  • an Rohren für Trink- oder Abwasser ein Schaden auftritt
  • angeschlossene Schläuche an Geschirrspüler, Waschmaschine etc. defekt sind
  • Wasser aus Heizungsanlagen, aber auch aus Solar- oder Wärmepumpenheizungen austritt
  • eine Sprinkleranlage einen Wasserschaden auslöst

Steht der Schaden nicht in Zusammenhang mit derartigen Installationen, kommt die Versicherung für den Wasserschaden meist nicht auf. Dies gilt etwa, wenn Kinder absichtlich Wasser im Wohnzimmer verschütten oder das Reinigungswasser Schäden an empfindlichen Möbeln verursacht.

Bei einem Wasserschaden deckt die Hausratversicherung Schäden am Hausrat ab, beispielsweise an Möbeln, Teppichen, Elektronikgeräten und/oder Wertgegenständen. Für Schäden am Gebäude selbst ist hingegen die Wohngebäudeversicherung zuständig.

Tipp: Wurde der Wasserschaden von einer anderen Person (beispielsweise einem Nachbarn) verursacht, kommt unter Umständen die Privathaftpflicht dieser Person für den Schaden auf.

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Wann kommt die Gebäude­versicherung für einen Wasserschaden auf?

Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei einem Wasserschaden, der am Gebäude selbst oder an dessen Bestandteilen auftritt. Das gilt beispielsweise dann, wenn eine Wand durchnässt ist und erneuert werden muss. Sie können diesen Schutz vor Leitungswasserschäden vertraglich in Ihrer Wohngebäudeversicherung vereinbaren.

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Gibt es Fälle, in denen die Versicherung bei einem Wasserschaden nicht zahlt?

Nicht jeder Wasserschaden ist automatisch versichert: Wasserschäden, die durch Unwetter oder Naturkatastrophen verursacht werden, sind nicht automatisch abgedeckt. Sie lassen sich jedoch über eine Elementarschadenversicherung absichern. Eine solche bietet HUK24 in Kombination mit einer Hausratversicherung oder einer Wohngebäudeversicherung jeweils als Zusatzbaustein an. Geben Sie einfach im Angebotsrechner an, dass Sie Absicherung gegen „Weitere Naturgefahren“ wünschen.

Entsteht aufgrund aufsteigenden Grundwassers ein Wasserschaden, ist die Versicherung nicht zur Zahlung verpflichtet.

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Welche Versicherung übernimmt bei einem Wasserschaden welche Kosten?

Die Gebäudeversicherung übernimmt Kosten für Schäden am Gebäude, die Hausratversicherung Kosten für beschädigten Hausrat. Die Haftpflichtversicherung ist zuständig, wenn jemand einer anderen Person einen Schaden zufügt.

Häufig fallen bei einem Wasserschaden nicht nur Kosten für den beschädigten Hausrat bzw. Schäden am Gebäude an, sondern auch Kosten im Rahmen der Schadenminderung oder Kosten aufgrund von Folgeschäden. Hier sehen Sie auf einen Blick, welche Entschädigung welche Versicherung bei einem Wasserschaden in der Regel leistet.

Was zahlt die Gebäude­versicherung bei einem Wasserschaden?

  • Kosten für Schäden am Gebäude und dessen Bestandteilen
  • Kosten für die Trocknung des Bodens und der Wände inklusive Stromkosten für Bautrockner
  • ggf. anfallende Kosten für den Einsatz von Fachbetrieben zum Abpumpen des ausgelaufenen Wassers
  • Kosten, die bei der Schadenminderung entstehen (z. B. für die Eigenleistungen zur Aufnahme des ausgetretenen Wassers)
  • Kosten, die durch einen Mietausfall entstehen (bei vermieteten Gebäuden)
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Was zahlt die Hausrat­versicherung bei einem Wasserschaden?

  • Kosten für Schäden, die durch Wasser am eigenen Hausrat entstehen
  • anfallende Hotelkosten, falls die Wohnung aufgrund des Wasserschadens unbewohnbar wird
  • weitere Kosten, die im Rahmen der Schadenminderung entstehen können
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Was zahlt die Haft­pflicht­versicherung bei einem Wasserschaden?

  • Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die einer dritten Person nachweislich durch Ihr Handeln entstanden sind.
  • Die Haftpflicht einer dritten Person erstattet Ihnen angefallene Kosten, sofern diese durch das Handeln der dritten Person entstanden sind.
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Welche Kosten können für Schaden­minderung und Folge­schäden entstehen?

Zu den häufigsten Folgekosten eines Wasserschadens zählen Notdiensteinsätze zur Schadenminderung sowie langwierige Renovierungsarbeiten. Ohne eine passende Versicherung kann ein Wasserschaden schnell teuer werden. Insbesondere wenn neben dem Hausrat auch das eigene Gebäude betroffen ist, entstehen schnell Kosten von mehreren 1.000 € für die Behebung des Schadens.

Im Rahmen der Schadenminderung müssen Sie möglicherweise den Notdienst eines Unternehmens in Anspruch nehmen, um den Wasserfluss zu stoppen und weitere Schäden zu verhindern. Zu solchen Maßnahmen sind Sie übrigens im Rahmen Ihres Versicherungsvertrags verpflichtet – Ihre Versicherung kann dann für diese Kosten aufkommen.

Auch Folgeschäden können aufgrund eines Wasserschadens auftreten, z. B. wenn wegen des Wassers ein Kurzschluss auftritt und elektrische Geräte beschädigt werden.

Dazu kommen unter Umständen langwierige Renovierungsarbeiten, während derer die Wohnung womöglich unbewohnbar ist. Wenn die Wohnung wegen eines Wasserschadens nicht mehr bewohnbar ist, übernimmt der Hausratversicherer oft die Kosten für eine Ersatzwohnung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.

Eine gute Ergänzung des Versicherungsschutzes ist die Elementarschadenversicherung. Mit dieser können Sie auch eine Erstattung erhalten, wenn Ihr Gebäude oder Ihr Hausrat aufgrund von Naturgewalten beschädigt worden ist. Die Versicherung leistet dann bei Wasserschaden aufgrund von Rückstau im Rohrsystem, bei Überschwemmungen, aber auch in vielen anderen Fällen unabhängig von einem Wasserschaden, etwa bei Erdrutsch oder Schneedruck.

Auch wenn diese Fälle auf den ersten Blick unwahrscheinlich wirken: In Deutschland ist es in den letzten Jahrzehnten immer wieder zu Hochwasserereignissen gekommen. Extremwetterereignisse wie z. B. Starkregen können in allen Regionen auftreten. Die Schäden, die dann beispielsweise aufgrund eines vollgelaufenen Kellers entstehen, werden nur im Rahmen einer Elementarschadenversicherung übernommen. Mit umfassendem Versicherungsschutz stellen Sie sicher, dass Sie im Ernstfall eine angemessene Entschädigung erhalten.

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Welche Versicherung zahlt beim Wasserschaden in einer Mietwohnung?

Auch in einer Mietwohnung teilen sich Hausratversicherung und Gebäudeversicherung die Zuständigkeit bei einem Wasserschaden: Die Hausratversicherung des Mieters zahlt für beschädigte oder zerstörte Hausratsgegenstände, die Gebäudeversicherung des Vermieters übernimmt hingegen schadenbedingte Reparaturen an der Gebäudesubstanz.

Das gilt auch dann, wenn es zu Wasserschäden kommt, deren Ursache nicht direkt in der eigenen Wohnung liegt: Wenn es in der Wohnung über Ihnen zu einem Rohrbruch kommt und das Wasser in Ihre Mietwohnung läuft, zahlt in der Regel Ihre Hausratversicherung den Schaden an Ihrem Hausrat.

Kommt es zu einem Wasserschaden in einer Mietwohnung und es ist keine Hausratversicherung vorhanden, muss der Mieter für die Kosten selbst aufkommen. Der Vermieter muss den Schaden am Hausrat des Mieters nur dann ersetzen, wenn er ihn zu verantworten hat. Das kann z. B. der Fall sein, wenn ein Schaden an einem Rohr bereits bekannt war, der Vermieter ihn aber schuldhaft nicht beseitigt hat und es deshalb zum Wasserrohrbruch gekommen ist.

Wenn Sie einem Mitmieter im Mietshaus eine Schuld an dem Wasserschaden nachweisen können – etwa, dass er nicht aufgepasst hat und die Badewanne hat überlaufen lassen –, dürfen Sie theoretisch auch von ihm einen Ersatz des Schadens fordern. Verfügt der Mitmieter über eine Haftpflichtversicherung, ist der Wasserschaden darüber abgesichert. Aber Achtung: Die Haftpflichtversicherung zahlt normalerweise nur den Zeitwert und nicht den Neuwert wie bei der Hausratversicherung.

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Wichtige Hinweise, damit die Versicherung beim Wasserschaden zahlt

Haben Sie einen Wasserschaden bemerkt? Folgende Hinweise helfen Ihnen, den Schaden möglichst gering zu halten und Ihren Versicherungsschutz zu wahren:

1. Wasser stoppen:
Schalten Sie als Erstes die Wasserzufuhr am Hauptwasserhahn ab. Je nach Ort des Schadens kann es zudem sinnvoll sein, den Strom abzustellen – entweder nur im betroffenen Bereich oder über die Hauptsicherung – damit es nicht zusätzlich zu Kurzschlüssen kommt und weitere elektrische Geräte beschädigt werden.

2. Wasser entfernen:
Kleinere Mengen können aufgewischt werden, bei größeren Mengen ist in der Regel technische Hilfe notwendig. Sanitärbetriebe sind meist auch mit Pumpen ausgestattet.

3. Hausrat sichern und Schaden dokumentieren:
Hausrat, der noch nicht beschädigt wurde, sollte schnellstens aus der Gefahrenzone entfernt werden. Machen Sie Fotos vom Schadensbild und von den ersten Aufräumarbeiten. Die Dokumentation vereinfacht die Kommunikation mit dem Versicherer meist deutlich. Die beschädigten Gegenstände heben Sie bitte auf.

4. Schaden melden:
Zeigen Sie den Wasserschaden bei der Versicherung an, und zwar so bald wie möglich. Das HUK24 Service-Team erklärt Ihnen beispielsweise genau, was als Nächstes zu tun ist.

Schaden online melden

FAQ zum Thema Versicherung bei Wasserschäden

Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden?

Für Schäden am eigenen Hausrat kommt die Hausratversicherung auf. Schäden am Gebäude sind über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Wurde der Wasserschaden von einer anderen Person verursacht, kann deren Haftpflichtversicherung für die Kosten aufkommen.

Welche Kosten übernimmt die Gebäude­versicherung bei einem Wasserschaden?

Die Gebäudeversicherung übernimmt Schäden am Gebäude selbst sowie an dessen Bestandteilen, etwa Wände, Böden, Rohre oder eine fest verbaute Einbauküche. Kosten für die Trocknung und die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden sind in der Regel ebenfalls eingeschlossen.

Wann zahlt die Haft­pflicht­versicherung bei einem Wasserschaden?

Hat beispielsweise ein Nachbar einen Wasserschaden schuldhaft an Ihrem Hausrat verursacht, so können Sie von ihm die Erstattung der Kosten fordern. Verfügt der Nachbar über eine Haftpflichtversicherung, so kann diese für den Schaden aufkommen. Umgekehrt gilt das Gleiche, also wenn Sie beim Nachbarn einen Schaden verursachen.

Wasserschaden in der eigenen Wohnung: Zahlt die Haftpflicht- oder die Hausrat­versicherung?

Für Schäden an Ihrem eigenen Hausrat zahlt grundsätzlich Ihre Hausratversicherung. Hat jedoch eine andere Person, etwa ein Nachbar oder Mitmieter, den Schaden schuldhaft verursacht, haben Sie meist die Wahl zwischen Ihrer eigenen Hausratversicherung und der Haftpflichtversicherung der verantwortlichen Person. Die Haftpflichtversicherung zahlt aber meist nur den Zeitwert der beschädigten Sache, die Hausratversicherung dagegen den Neuwert.

Wer zahlt, wenn keine Hausrat­versicherung vorhanden ist?

Wenn der private Hausrat durch einen Wasserschaden beschädigt wird und keine Hausratversicherung vorhanden ist, muss die betroffene Person für die Kosten selbst aufkommen. Hat eine andere Person, bspw. der Nachbar, den Schaden schuldhaft verursacht, ist deren Haftpflichtversicherung zuständig.

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