Zu den häufigsten Folgekosten eines Wasserschadens zählen Notdiensteinsätze zur Schadenminderung sowie langwierige Renovierungsarbeiten. Ohne eine passende Versicherung kann ein Wasserschaden schnell teuer werden. Insbesondere wenn neben dem Hausrat auch das eigene Gebäude betroffen ist, entstehen schnell Kosten von mehreren 1.000 € für die Behebung des Schadens.
Im Rahmen der Schadenminderung müssen Sie möglicherweise den Notdienst eines Unternehmens in Anspruch nehmen, um den Wasserfluss zu stoppen und weitere Schäden zu verhindern. Zu solchen Maßnahmen sind Sie übrigens im Rahmen Ihres Versicherungsvertrags verpflichtet – Ihre Versicherung kann dann für diese Kosten aufkommen.
Auch Folgeschäden können aufgrund eines Wasserschadens auftreten, z. B. wenn wegen des Wassers ein Kurzschluss auftritt und elektrische Geräte beschädigt werden.
Dazu kommen unter Umständen langwierige Renovierungsarbeiten, während derer die Wohnung womöglich unbewohnbar ist. Wenn die Wohnung wegen eines Wasserschadens nicht mehr bewohnbar ist, übernimmt der Hausratversicherer oft die Kosten für eine Ersatzwohnung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.
Eine gute Ergänzung des Versicherungsschutzes ist die Elementarschadenversicherung. Mit dieser können Sie auch eine Erstattung erhalten, wenn Ihr Gebäude oder Ihr Hausrat aufgrund von Naturgewalten beschädigt worden ist. Die Versicherung leistet dann bei Wasserschaden aufgrund von Rückstau im Rohrsystem, bei Überschwemmungen, aber auch in vielen anderen Fällen unabhängig von einem Wasserschaden, etwa bei Erdrutsch oder Schneedruck.
Auch wenn diese Fälle auf den ersten Blick unwahrscheinlich wirken: In Deutschland ist es in den letzten Jahrzehnten immer wieder zu Hochwasserereignissen gekommen. Extremwetterereignisse wie z. B. Starkregen können in allen Regionen auftreten. Die Schäden, die dann beispielsweise aufgrund eines vollgelaufenen Kellers entstehen, werden nur im Rahmen einer Elementarschadenversicherung übernommen. Mit umfassendem Versicherungsschutz stellen Sie sicher, dass Sie im Ernstfall eine angemessene Entschädigung erhalten.