Wenn ein Student nicht (mehr) über die Haftpflicht der Eltern mitversichert ist, empfiehlt sich der Abschluss einer eigenen Police. Bei vielen Versicherern endet der Familienhaftpflichtversicherungsschutz, wenn der junge Erwachsene nach der Schule nicht direkt mit einem Studium (bzw. einer Berufsausbildung) beginnt – zum Beispiel, wenn er zunächst ein Au-pair oder „Work and Travel“ im Ausland einlegt.
Studenten im Masterstudium sind in der Haftpflicht ihrer Eltern nur dann weiterhin mitversichert, wenn das Masterstudium direkt an den Bachelorabschluss anknüpft. Wenn beispielsweise eine längere Phase des Erwerbslebens zwischen Grund- und Aufbaustudiengang liegt, muss ein Student ggf. eine eigene Haftpflichtsicherung abschließen.
Während eines Referendariats gilt die Haftpflichtversicherung der Eltern für Studenten meist ebenfalls nicht mehr fort. Für den Fall eines berufsbegleitenden Studiums, eines Zweitstudiums oder eine Promotion müssen sich Studenten meist ebenfalls selbst versichern, wenn sie einen Haftpflichtschutz genießen wollen.
Hier noch einmal eine Übersicht, wann Studenten in der Regel eine eigene Haftpflicht abschließen müssten, um geschützt zu sein:
- nach längeren Phasen des Erwerbslebens im Anschluss an die Schule oder an einen ersten Studienabschluss
- im Zweitstudium
- in der Promotion
- im berufsbegleitenden Studium
- mit Überschreiten der vertraglich festgesetzten Altershöchstgrenze