Eine Haftpflichtversicherung ist für alle Drohnen bzw. die sie fernsteuernden Piloten obligatorisch. Das gilt auch unter Berücksichtigung der EU-Drohnenverordnung, die 2021 in Kraft getreten ist. Mitunter ist aber eine dezidierte Drohnenversicherung nicht erforderlich, wenn die Drohne nämlich in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert ist. Wann diese besonders günstige Versicherung für Drohnen infrage kommt und was es dabei zu beachten gilt, zeigt dieser Artikel auf. 
 

Die Haftpflichtversicherung ist für Drohnenbesitzer gesetzlich vorgeschrieben Bis 5kg Gewicht reicht eine normale Privathaftpflicht Bei schwereren Drohnen ist eine spezielle Drohnenhaftpflicht nötig

Die Verpflichtung, Drohnen zu versichern, besteht in Deutschland bereits seit vielen Jahren. Daran hat auch die EU-Drohnenverordnung aus dem Jahr 2021 nichts geändert. Die Versicherungsnummer einer Drohnenhaftpflicht ist eine Voraussetzung dafür, dass Piloten die notwendige Registrierung als Drohnenbetreiber überhaupt vornehmen können – ganz ähnlich wie die Autohaftpflichtversicherung Voraussetzung für die Kfz-Zulassung ist. 

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Es ist dabei unerheblich, ob es sich um ein 4-, 6- oder 8-Propeller-Modell (sogenannte Quadrocopter, Hexacopter bzw. Octocopter) handelt; ob die Drohne selbstständig fliegt oder per Fernsteuerung kontrolliert wird; und ob sie privat oder gewerblich betrieben wird: Die Haftpflicht für die Drohne ist Pflicht – in jedem Fall. Drohnen sind nämlich in der Luftverkehrsordnung aufgeführt und somit anderen Fluggeräten gleichgesetzt – beispielsweise Flugmodellen, aber auch Motorseglern oder Flugzeugen. 
 

Wichtig
Die obligatorische Drohnenversicherung bezieht sich auf die Haftpflicht. Sie deckt die Kosten für solche Schäden ab, die durch die Drohne verursacht worden sind – also Schäden, die Dritten entstehen. Nicht obligatorisch ist hingegen eine zusätzliche Drohnenkaskoversicherung, die an der Drohne selbst auftretende Schäden reguliert.


Es ist zu beachten, dass man beim Führen einer Drohne stets in der Lage sein muss, die Haftpflichtversicherung der Drohne nachzuweisen. Sie sollten also den Versicherungsschein immer bei sich haben. Er muss Informationen über die Deckungssumme sowie Umfang und Dauer der Versicherung enthalten. Eine Kopie – auch digital als Foto oder E-Mail-Anhang – ist dafür ausreichend. Wer auf Nachfrage den Nachweis über die Drohnenversicherung nicht erbringen kann, begeht eine Ordnungswidrigkeit, ähnlich wie in dem Fall, dass ein Führerschein beim Fahren nicht mitgeführt wird. 

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Zwar kommt es nicht sonderlich häufig zu Schäden für Dritte, die Kosten können jedoch enorme Höhen erreichen, sodass eine Haftpflicht für Drohnen einen äußerst wichtigen Schutz bietet. Dazu drei Beispiele:
 

  1. Der Drohnenpilot verliert kurzzeitig die Kontrolle über die Steuerung. In der Zwischenzeit fliegt die Drohne auf ein Wohnhaus zu und zerbricht dort das Glas einer Balkontür. Der Schaden ist vom Piloten bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen.

  2. Eine Drohne stürzt unkontrolliert ab und erschreckt einen Passanten, der daraufhin stürzt und sich einen Bruch zuzieht. Die Kosten für medizinische Versorgung, eventuellen Verdienstausfall und ggf. Schmerzensgeld müssen erstattet werden.

  3. Eine Drohne geht über einer starkbefahrenen Straße nieder und verursacht einen Verkehrsunfall, bei dem ein Auto einem anderen auffährt. Während die Schäden an den Fahrzeugen womöglich noch überschaubar sein mögen, können aufgrund von entstandenen Personenschäden Kosten in Millionenhöhe auflaufen.

 

Neben Schmerzensgeld, Schadensersatz und Behandlungskosten sind im schlimmsten Fall sogar lebenslange Rentenzahlungen denkbar, falls geschädigte Personen nach dem Unfall nicht länger berufsfähig sind. Dies macht deutlich, warum eine Drohnenversicherung für Drohnenpiloten unverzichtbar ist. 

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Im Luftverkehrsgesetz ist eine Mindestdeckungssumme bei Haftpflichtversicherungen für Drohnen  vorgeschrieben. Sie beträgt 750.000 SZR. „SZR“ steht für „Sonderziehungsrechte“. Es handelt sich dabei um eine Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF), die für internationale Haftungsansprüche genutzt wird – unter anderem auch in der Luftfahrt und somit ebenfalls in Bezug auf Drohnen.

Die vorgeschriebene Deckungssumme lässt sich mithilfe eines Währungsrechners tagesaktuell in Euro umrechnen. Um sicherzugehen, sollten Sie eine Deckungssumme von mindestens 1,5 Millionen Euro wählen, wenn Sie Ihre Drohne versichern. Damit erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen. Allerdings können gerade bei Personenschäden die entstehenden Kosten deutlich höher ausfallen. Es empfiehlt sich daher, eine weitaus höhere Deckungssumme für die Haftpflichtversicherung zu wählen. 
 

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Eine Drohnenversicherung können Sie bei zahlreichen Anbietern abschließen. Dabei gilt es zunächst einmal zu unterscheiden, ob es sich um eine Haftpflicht für Drohnen handelt oder ob eine Kaskoversicherung für Drohnen angeboten wird, die einen eventuellen Schaden am Fluggerät selbst reguliert. Bisweilen werden auch beide Versicherungen als Paket angeboten.

Folgende Kriterien können dafür hilfreich sein, Versicherungen für Drohnen zu vergleichen:
 

  • Deckungssumme: Erfüllt sie mindestens die gesetzlichen Anforderungen? Empfehlenswert ist eine Deckungssumme, die weit darüber hinaus geht. Ist das bei diesem Anbieter möglich?

  • Einsatzort: Darf die Drohne nur in Deutschland geflogen werden oder gilt die Haftpflichtversicherung auch im Ausland?

  • Startgewicht: Welches Startgewicht darf die Drohne laut Haftpflichtversicherung haben? Manche Anbieter versichern Drohnen bis 250 Gramm, andere ab 250 Gramm, aber nur bis 5 Kilogramm, und bei wieder anderen liegt die Gewichtsobergrenze noch höher.

  • Kreis der Piloten: Wer darf die Drohne steuern? Sind Familienmitglieder mitversichert, wenn sie die Steuerung übernehmen?

  • Anzahl der Geräte: Ist eine einzelne Drohne versichert oder gilt der Vertrag für alle Drohnen des Betreibers?

  • Selbstbeteiligung: Muss der Versicherungsnehmer im Fall eines Schadens für einen gewissen Betrag selbst aufkommen?

  • Private oder gewerbliche Nutzung: Gilt die Haftpflichtversicherung nur für privat genutzte Drohnen oder auch für gewerblich genutzte Drohnen?
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Manche Anbieter privater Haftpflichtversicherungen versichern Drohnen mit, darunter auch die HUK24. Diese Variante ist in aller Regel die günstigste, denn für die zusätzliche Absicherung der Drohne entstehen – wenn überhaupt – höchstens geringe Zusatzkosten.
 

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Für Menschen, die eine Drohne in der Freizeit nutzen, ist eine private Haftpflichtversicherung mit dem Drohnen-Zusatz also eine besonders günstige Möglichkeit, der Versicherungspflicht nachzukommen. Wer Drohnen allerdings gewerblich nutzt, profitiert nicht vom Schutz der privaten Haftpflichtversicherung. Hier ist in jedem Fall eine zusätzliche Drohnenversicherung notwendig.

Die private Haftpflichtversicherung der HUK24 erstreckt sich auf solche Drohnen, die versicherungspflichtig sind und bis zu 250 Gramm Startmasse haben. Ihnen als Besitzer entstehen dafür keine zusätzlichen Kosten. Mit dem Tarif Classic PLUS sichern Sie auch Modelle mit einer Startmasse von bis zu 5 Kilogramm ab. Möchten Sie Ihre Drohne nachträglich über Ihre Haftpflichtversicherung versichern lassen? Dann nehmen Sie die Änderung unkompliziert online im Servicebereich „Meine HUK24“ vor. 
 

Berechnen Sie hier die Beiträge für eine private Haftpflichtversicherung bei der HUK24

 

 

 

 

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