Die Neuanschaffung eines E-Autos ist vergleichsweise teuer. Deshalb bietet der Staat Fördermittel an, um mehr emissionsfreie Fahrzeuge auf die Straße zu bekommen.
Auch die Anschaffung einer Wallbox für das Laden des E-Autos bei Ihnen zuhause wird gefördert. Außerdem können E-Auto-Fahrer sich über eine Entlastung bei der Kfz-Steuer freuen. Und dank der THG-Quote können eingesparte CO2-Emission sogar zu Geld gemacht werden.
Wir stellen Ihnen hier im Detail vor, welche E-Auto Förderungen es gibt.
Um den Verkauf von E-Autos anzukurbeln, gab es seit 2016 von Staat und Herstellern (je zu 50 %) den sogenannten Umweltbonus. Denn E-Autos haben eine gute Ökobilanz.
Damit konnten Sie bei der Anschaffung eines E-Autos bis zu 9.000 € sparen. Entschieden Sie sich stattdessen für einen Plug-in-Hybrid, profitierten Sie immerhin noch von einer Förderung von bis zu 6.750 €.
Übrigens: Seit 17. Dezember 2023 wurde die Förderung vorerst gestoppt. Ob und inwieweit die Förderung fortgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Einige Kfz-Hersteller übernehmen aber die entfallene Förderung teilweise mit Übergangsfristen oder eigenen Angeboten.
Es ist empfehlenswert, bei der Beantragung auf den richtigen Zeitpunkt zu warten. Denn ein Förderantrag kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden und somit hatder Zeitpunkt ggf. Einfluss auf die Höhe der Förderung.
Diese Tatsache sorgt aktuell bei zahlreichen Kauf-Interessenten für Unsicherheit, denn: Laut Umweltbonus-Richtlinie haben Sie bei einem Kauf oder dem Kfz-Leasing keinen rechtlichen Anspruch auf den Zuschuss. Stattdessen kommt es auf die Verfügbarkeit der veranschlagten Mittel an: Ist der Fördertopf leer, gibt es auch keinen Zuschuss.
Außerdem kann unter Umständen auch die Richtlinie geändert werden, was sich sowohl positiv als auch negativ auf den Antragssteller auswirken kann. Eine Berufung auf den Kaufzeitpunkt des Fahrzeugs ist nämlich nicht möglich.
Und da es aktuell zu längeren Lieferzeiten bei Elektroautos kommt, steigt das Risiko, dass in der Zeit die Mittel ausgehen oder es Richtlinienänderungen geben könnte.
BAFA Umweltbonus beantragen
Ist Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug bereits zugelassen, dann können Sie eine E-Auto Förderung bei der BAFA beantragen (Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Diesen Antrag müssen Sie innerhalb eines Jahres nach der Zulassung des Kfz stellen. Dabei können Sie Unterlagen zu Kauf bzw. Leasing elektronisch einreichen.
Beachten Sie: Die Bearbeitung der Anträge kann aufgrund der großen Nachfrage länger dauern.
2020 gab es ein Förderprogram vom Bund zur finanziellen Unterstützung beim Einbau einer privaten Ladestation (Wallbox). Aktuell ist allerdings keine E-Ladestation-Förderung der KFW möglich, da die Mittel aufgebraucht sind. Es gibt daher einen Antragsstopp [Stand 08/2022]. Ob und wann es neue Mittel geben wird ist derzeit noch unklar.
Einige Bundesländer bieten derzeit aber noch Fördermittel für Privatpersonen und Unternehmen, um die Ladeinfrastruktur zu stärken. Vor allem in Verbindung mit der Nutzung einer eigenen Photovoltaik-Anlage können Sie noch Zuschüsse in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg erhalten. In Bayern können Sie finanzielle Unterstützung für E-Dienstwagen beantragen.
Auch einige Stadtwerke und Kommunen bieten Zuschüsse an:
Dazu gehören Rabatte beim Kauf einer Wallbox, finanzielle Unterstützung bei ihrer Installation sowie günstigerer Strom – mit dem Ziel der längerfristigen Kundenbindung.
Während E-Autos in der Anschaffung relativ teuer sind, sind sie bei den Unterhaltskosten oft schon günstiger als Verbrenner. Denn Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß werden höher besteuert als Kfz mit niedrigen Emissionen, was sich positiv auf die laufenden Kosten von E-Autos auswirkt.
So entfällt die Kfz-Steuer für Elektroautos ab Erstzulassung für 10 Jahre. Wechselt das Fahrzeug in der Zwischenzeit den Besitzer, bleibt die Steuerbefreiung trotzdem beibehalten. Nach Ablauf der 10 Jahre werden die steuerlichen Kosten für das Elektroauto anhand seines zulässigen Gesamtgewichts berechnet.
Plug-in-Hybride hingegen profitieren nicht von einer Steuerbefreiung. Für diese Modelle berechnet man die Steuer wie bei einem Verbrenner anhand von Hubraum und CO2-Ausstoß. Trotzdem fällt die Steuer für diese Fahrzeuge aufgrund ihrer geringeren Emission eher günstig aus.
Auch wer einen Dienstwagen von seinem Arbeitgeber gestellt bekommt, darf sich über Steuervorteile freuen. Dafür darf der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs max. 60.000 € betragen und der Wagen muss mindestens zur Hälfte privat genutzt werden. Dieses Dienstwagen-Privileg für E-Autos soll aktuell bis Ende 2030 laufen.
Übrigens: Wussten Sie schon, dass Sie vielerorts mit einem E-Kennzeichen öffentlich kostenlos parken können?
Ein primäres Ziel der Förderung von E-Autos ist es CO2-Emissionen einzusparen und somit aktiv gegen die Klimakrise vorzugehen. Mit Hilfe der THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) soll der CO2-Ausstoß von Unternehmen reduziert werden, denen ansonsten Strafzahlungen drohen.
Um ihren CO2-Fußabdruck bilanziell zu verkleinern, können Konzerne beim Emissionshandel die Einsparungen anderer „abkaufen“. Seit Anfang 2022 können sich auch Besitzer von E-Autos am Emissionshandel beteiligen und durch den Verkauf ihrer CO2-Einsparungen Geld verdienen
Wie Sie genau von der THG-Quote profitieren können, erfahren Sie in unserem Ratgeber
Der Kauf eines E-Autos ist kostspielig.
Zudem entfällt in den ersten 10 Jahren nach Zulassung die Kfz-Steuer, einige Bundesländer fördern noch den Kauf einer Wallbox und Besitzer von E-Autos können nun auch in den Emissionshandel einsteigen.
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