Ein Angebot der co2.auto GmbH vermittelt durch die HUK-COBURG Digitale Services GmbH.

Was ist die THG-Quote?

THG-Quote steht für Treibhausgasminderungsquote. Sie beschreibt die gesetzliche Verpflichtung bestimmter Konzerne ihren CO2-Ausstoß unter festgelegte Schwellenwerte zu senken. Schaffen die Unternehmen das nicht aus eigener Kraft, können sie zum Ausgleich die CO2-Einsparungen von Umweltenergie-Konzernen oder seit 2022 auch von E-Fahrzeug-Haltern "abkaufen". Auf diese Weise möchte die Bundesregierung umweltfreundliche Technologien fördern. 

Wie erhalte ich den CO2-Bonus?

Da Privatleute nicht mit den quotenpflichtigen Unternehmen direkt handeln können, verläuft der Verkauf der CO2-Einsparungen über Zwischenhändler, die die CO2-Zertifikate von mehreren E-Auto-Besitzern sammeln und anschließend gebündelt verkaufen. 

Wir bieten diesen Service über unseren Partner, die HUK-COBURG Digitale Services GmbH, an. Für die Registrierung benötigen Sie lediglich Ihren Fahrzeugschein. 

Wer hat Anspruch auf den CO2-Bonus?

Den CO2-Bonus können alle Halter von rein elektrisch betriebenen Autos in Anspruch nehmen. Das beudetet, dass Hybrid-Fahrzeuge von der THG-Quotenregelung aktuell ausgeschlossen sind.  

 

 

Die Höhe des CO2-Bonus unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Bei einer Registrierung Ihres E-Autos über die HDS erhalten Sie eine attraktive Prämie von 75 € für das Jahr 2024. 

Bei einer Registrierung des Autos über die HDS erhalten Sie Ihren CO2-Bonus innerhalb von einigen Tagen nach Bestätigung durch das Umweltbundesamt. Momentan kann die Prüfung durch das Umweltbundesamt jedoch einige Monate dauern. 

Einige Anbieter werben mit einer schnelleren Auszahlung, was jedoch meist zu Lasten der Auszahlungshöhe geht, da der Anbieter den Betrag quasi "vorstreckt" und dabei eher niedrig kalkuliert.

Nach Aussage des Bundesfinanzministeriums ist die THG-Quote bei Privatpersonen nicht steuerpflichtig. Für Unternehmer ist der Erlös der THG-Quote als Betriebseinnahme zu behandeln. Sofern Sie es genauer wissen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Das Umweltbundesamt ist in Deutschland verantwortlich für die Zertifizierung und Anerkennung der THG-Quoten. Ziel dieser THG-Quoten ist es, landesweit mehr erneuerbare Energien in den Verkehrsektor einzubringen und CO2-Emissionen zu verringern. Daher ist es die oberste Behörde zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes und entsprechend verantwortlich für die Anerkennung der THG-Quote.

Der Betrag wird auf das von Ihnen bei der Registrierung angegebene Konto überwiesen.

Leider sind die quotenpflichtigen Unternehmen nicht in der Lage, mit jedem einzelnen E-Auto-Besitzer direkt zu handeln. Aus diesem Grund verläuft der Verkauf der THG-Quote über Zwischenhändler, die die Quoten mehrerer E-Auto-Besitzer sammeln und gebündelt verkaufen. Sie fungieren somit als Vermittler zwischen den Privatleuten, dem Umweltbundesamt und den quotenpflichtigen Unternehmen. 

Nicht eingelöste Prämien werden voraussichtlich von der Bundesregierung an die quotenpflichtigen Unternehmen verkauft. Die Einnahmen fließen dann in den Staatshaushalt. 

Nein. Die quotenpflichtigen Unternehmen müssen keine zusätzliche "Strafe" zahlen, wenn Sie Ihre THG-Quote nicht verkaufen. 

Gleichzeitig dient die Maßnahme als Anreiz für umweltfreundliche Technologien. Einige E-Auto-Besitzer nutzen die Prämie zudem, um sie gezielt umweltfreundlichen Zwecken zu spenden.

Nein, die Art des Stroms, mit dem Sie Ihr Auto aufladen, ist nicht ausschlaggebend für Ihren CO2-Bonus. 

Mit der Registrierung benatragen Sie den CO2-Bonus zunächst für ein Jahr. Eine Verlängerung ist danach problemlos möglich. Wir erinnern Sie rechtzeitig per E-Mail an die Möglichkeit der Verlängerung und zeigen Ihnen, was Sie dafür tun müssen. Dabei informieren wir Sie auch, ob sich die Höhe der Prämie im Folgejahr verändert.

Der Gesetzgeber hat den Zeitraum zunächst bis 2030 festgelegt. 

Die Regelungen zur THG-Quote sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz im §37a festgelegt sowie in der "Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen".