Die Schadenfreiheitsklasse gibt an, wie viele Jahre Sie unfallfrei gefahren sind Je höher Ihre SF-Klasse, desto niedriger wird Ihr Versicherungsbeitrag Ihre aktuelle SF-Klasse finden Sie in der letzten Beitragsrechnung Ihrer Kfz-Versicherung

 

Wer über längere Zeit unfallfrei fährt, zahlt vergünstigte Beiträge zur Kfz-Versicherung. Die Beiträge werden mithilfe der Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) berechnet. Sie entsprechen dem Zeitraum, in dem ein Fahrer ohne Unfall unterwegs ist. Je höher die Schadenfreiheitsklasse, desto günstiger die Beiträge. Es kann zur Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse kommen, wenn der Fahrer einen Unfall verursacht. 

Es gelten grundsätzlich die Schadenfreiheitsklassen 0 bis 25. Einige Versicherer – darunter auch die HUK24 – ermöglichen darüber hinausgehende Rabattklassen, bis hinauf zu SF-Klasse 35 oder gar 50. Nach Einstufung in die passende Stufe, erfolgt pro unfallfrei gefahrenem Jahr eine Erhöhung um eine SF-Klasse.

Zusätzlich gibt es die SF-Klassen S und M. Diese kommen in Betracht, wenn ein Fahranfänger innerhalb der ersten Versicherungsjahre einen oder mehrere Unfälle verschuldet. Die SF-Klassen S und insbesondere M gehen mit einer deutlichen Erhöhung der Beiträge auch über 100 % der gewöhnlichen Beitragshöhe einher. 

Ihre SF-Klasse entspricht der Anzahl der Kalenderjahre, die Sie bereits unfallfrei gefahren sind. Führen Sie also beispielsweise bereits seit 12 Jahren ein Kraftfahrzeug, ohne selbst einen Unfall verursacht zu haben, so werden Sie grundsätzlich in die SF-Klasse 12 eingestuft. Einige Ausnahmen gibt es – mehr darüber erfahren Sie in weiter unten folgenden Abschnitten. Jeder Versicherer führt Tabellen über die SF-Klassen, in denen jeder Schadenfreiheitsklasse ein Rabatt auf die Beitragshöhe zugeordnet ist. 
 


Die Schadenfreiheitsklassen in der Autoversicherung tragen somit zu einer fairen Beitragsgestaltung bei: Wer sicher fährt, zahlt weniger. Fahranfänger, deren Unfallrisiko aufgrund geringer Fahrpraxis noch vergleichsweise hoch ist, werden in eine niedrige SF-Klasse eingestuft und müssen daher vorerst höhere Beiträge leisten als Routiniers, die auf viele Jahre unfallfreien Fahrens zurückblicken. Auch wer kein Fahranfänger mehr ist, aber einen oder mehrere Unfälle verschuldet hat, muss mehr zahlen: Seine SF-Klasse wird entsprechend einer Rückstufungstabelle angepasst, wodurch die Beitragshöhe steigt. 
 


Übrigens: Schadenfreiheitsklassen beziehen sich auf
 

  • die Kfz-Haftpflichtversicherung
  • eine Vollkaskoversicherung
  • nicht jedoch auf eine Teilkaskoversicherung
     

Wie groß die Ersparnis aufgrund der Schadenfreiheitsklasse ausfällt, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Die jeweiligen Versicherungsbedingungen bieten einen Überblick über die Tabellen mit den Schadenfreiheitsklassen, sodass Sie selbst vergleichen können. 
 

Sie brauchen über Ihre eigene Schadenfreiheitsklasse nicht unbedingt selbst Bescheid zu wissen: Ihr Versicherer berücksichtigt diese automatisch und passt jährlich Ihre Beiträge an. Es sind jedoch Situationen denkbar, in denen Sie vielleicht selbst gerne Ihre SF-Klasse ermitteln würden; zum Beispiel dann, wenn Sie Ihren Versicherer wechseln und vorab Ihre zukünftigen Beiträge in Erfahrung bringen möchten. Dann hilft ein Blick auf die letzte Beitragsrechnung Ihrer bisherigen Versicherung, dort wird Ihre aktuelle SF-Klasse genannt.
 

Sie können Ihre SF-Klasse aber auch berechnen, indem Sie unfallfrei gefahrene Kalenderjahre zusammenzählen. Dabei müssen Sie folgende Punkte berücksichtigen:
 

  • Manche Versicherer arbeiten nur mit SF-Klassen bis 25. Wenn Sie schon seit mehreren Jahren in die SF-Klasse 25 eingestuft sind und Ihr zukünftiger Versicherer darüber hinausgehende SF-Klassen anbietet (bei der HUK24: bis SF-Klasse 35), rechnen Sie diese bisher nicht erfassten Jahre der SF-Klasse 25 hinzu.
  • Berücksichtigen Sie eventuelle Rückstufungen aufgrund von Unfällen. Ihr Versicherer sollte Sie in entsprechenden Fällen informiert haben.
  • Wenn Sie den neuen Vertrag erst im kommenden Kalenderjahr abschließen möchten, erhöhen Sie die aktuelle Schadenfreiheitsklasse um eins.
     

Nicht zuletzt können Sie natürlich Ihre SF-Klasse herausfinden, indem Sie Ihren derzeitigen Versicherer mit der Bitte um Auskunft kontaktieren.
 

Hinweis: Beim Vergleich mehrerer Anbieter werden Sie auch auf den Beitragssatz stoßen. Diesen gestaltet jeder Versicherer unterschiedlich, er entscheidet aber nicht allein über die tatsächliche Höhe des Jahresbeitrags. Vergleichen Sie daher immer den abschließend berechneten Jahresbeitrag, denn dieser kann unter Umständen auch bei einem geringeren Beitragssatz insgesamt höher ausfallen – und umgekehrt.
 

Grundsätzlich ist der Schadenfreiheitsrabatt personengebunden. Unter bestimmten Umständen lässt er sich jedoch an eine andere Person übertragen. Infrage kommt die Übertragung
 

  • zwischen Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern
  • von Eltern an ihre Kinder
  • von Schwiegereltern an ihre Schwiegerkinder
  • von Großeltern an ihre Enkel
  • unter Geschwistern
  • von einer juristischen Person (Firma) an eine natürliche Person
     

Einige weitere Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein, damit der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden kann. So ist die Übertragung nur möglich, wenn der Empfänger glaubhaft versichern kann, dass die Anrechnung der SF-Klassen auch gerechtfertigt ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Empfänger das betroffene Fahrzeug bereits regelmäßig gefahren hat. Wer seine SF-Klassen-Einstufung an eine andere Person abgibt, verliert selbst den Anspruch darauf. 
 

Wer noch keine Fahrpraxis hat, versichert sich am günstigsten über seine Eltern (bzw. Schwieger- oder Großeltern). Das Fahrzeug wird dann als Zweitwagen der Eltern angemeldet, sodass der Fahranfänger teilweise vom Schadenfreiheitsrabatt der Eltern profitiert. Er ist dann selbst nur Fahrer, nicht aber Halter des Fahrzeugs. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten, wie Fahranfänger sich besonders günstig versichern können. 

Die folgenden Besonderheiten wirken sich darauf aus, wie die SF-Klasse berechnet wird:
 

  • ausländische Vorversicherungszeit: Waren Sie bereits im Ausland versichert und sind Sie dort unfallfrei gefahren? Mithilfe einer Bescheinigung des ehemaligen Versicherers können Sie diese Versicherungszeiten beim neuen Versicherer geltend machen und die Einstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse erwirken.

  • Unterbrechung des Vertrags: Wenn Sie Ihr Fahrzeug stilllegen oder verkaufen, ohne sich ein neues Fahrzeug zuzulegen, hat eine Vertragsunterbrechung keine Auswirkungen auf den Schadenfreiheitsrabatt, wenn Sie in dem Jahr der Unterbrechung oder im darauf folgendem Jahr endet. Bei Unterbrechungen darüber hinaus (von bis zu 10 Jahren) bleiben Sie weiterhin in der SF-Klasse eingestuft, die vor der Unterbrechung für Sie galt. 

  • Laufzeitänderung des Vertrags: Sollte sich im Rahmen einer Vertragsanpassung die Laufzeit Ihres Vertrages ändern, wird Ihre Schadenfreiheitsklasse erst zum Ablauf des neuen Vertragsjahres hochgestuft. 

Die Rückstufungstabellen der Versicherer zeigen an, welche Konsequenzen ein selbstverschuldeter Unfall für die Schadenfreiheitsklasse hat. Bereits ein einziger selbstverschuldeter Unfall kann eine Rückstufung um mehrere SF-Klassen mit sich bringen. Kommt es zu mehreren Unfällen im selben Jahr, ist eine Rückstufung bis in die Schadenfreiheitsklasse 0 oder schlimmstenfalls sogar in die SF-Klassen S oder M möglich.

 

Sie können einerseits eine Rückstufung verhindern, indem Sie den beim Unfall entstandenen Schaden selbst begleichen. Der Versicherer verzichtet dann auf eine Anpassung der Schadenfreiheitsklasse. Dieses Vorgehen ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Schaden so gering ist, dass die einmalige Investition sich angesichts der nicht dauerhaft angehobenen Beiträge schon bald amortisiert hat.
 

Darüber hinaus können Sie sich für einen Versicherer entscheiden, der im Rahmen der Kfz-Versicherung einen Rabattschutz anbietet. Bei der HUK24 können Sie diesen Zusatzbaustein optional zu Ihrer Autoversicherung im Classic-Tarif hinzubuchen. Der Rabattschutz bewirkt, dass Sie nach einem einmaligen selbstverschuldeten Unfall im Folgejahr nicht in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Voraussetzung ist, dass Sie zuvor mindestens die SF-Klasse 4 erreicht hatten.