Als Fahranfänger werden Sie in die Schadenfreiheitsklasse 0 (SF 0) eingestuft. Wenn Sie noch etwas warten und Ihr erstes eigenes Auto erst drei Jahre nach Führerscheinerwerb versichern, kommen Sie in die SF ½, die schon deutlich günstiger ist. Wenn Sie in dieser Schadensfreiheitsklasse mindestens ein halbes Jahr unfallfrei gefahren sind, werden Sie im Folgejahr in die SF 1 eingestuft. Es lohnt sich also mitunter, mit dem ersten eigenen Auto noch zu warten. Einen besonderen Vorteil bietet hier das Begleitete Fahren: Wenn Sie dies bereits ab 17 nutzen, wird Ihnen dieses Jahr als Fahrpraxis angerechnet.

Alternativ können Sie Ihr erstes Auto über Ihre Mutter oder Ihren Vater als deren Zweitwagen anmelden lassen. So nutzen Sie von Anfang an eine deutlich günstigere Schadenfreiheitsklasse. Hier haben Sie allerdings den Nachteil, dass Sie doch wieder in die SF ½ eingestuft werden, sobald Sie Ihr erstes eigenes Kfz versichern.

 

Wenn es in Ihrer Familie einen Verwandten gibt, der nicht mehr Auto fahren will, können Sie eine Rabattübertragung nutzen. Das bedeutet: Derjenige, dessen Rabatt Sie übertragen wollen, verzichtet dauerhaft auf seine erfahrene Schadenfreiheitsklasse und Sie übernehmen diese. Allerdings gilt hier, dass Sie höchstens die SF-Klasse übernehmen können, die zeitlich Ihrer Erfahrung entspricht. Wenn Sie erst drei Jahre den Führerschein haben, können Sie also höchstens die SF 3 übernehmen.

 

Mehr Infos zur Rabattübertragung im Video:

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