Versicherungstipps für Fahranfänger
Einige Möglichkeiten, bei der Versicherung für Ihr erstes eigenes Auto zu sparen, haben wir hier für Sie gesammelt.
Sparen durch die Schadenfreiheitsklasse
Als Fahranfänger werden Sie in die Schadenfreiheitsklasse 0 (SF 0) eingestuft. Wenn Sie noch etwas warten und Ihr erstes eigenes Auto erst drei Jahre nach Führerscheinerwerb versichern, kommen Sie in die SF ½, die schon deutlich günstiger ist. Es lohnt sich also mitunter, mit dem ersten eigenen Auto noch zu warten. Einen besonderen Vorteil bietet hier das Begleitete Fahren: Wenn Sie dies bereits ab 17 nutzen, wird Ihnen dieses Jahr als Fahrpraxis angerechnet.
Auto als Zweitwagen versichern
Alternativ können Sie Ihr erstes Auto über Ihre Mutter oder Ihren Vater als deren Zweitwagen versichern. Dann wird Ihr Auto meist direkt in die SF-Klasse ½ eingestuft. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie über die Zweitwagenversicherung eine noch günstige Einstufung für Ihren Pkw. Gut zu wissen: Wir ermitteln bei der Angebotsberechnung mit unseren Tarifrechnern automatisch die für Sie bestmögliche Vertragseinstufung, basierend auf Ihren Angaben.
Nach einigen Jahren Fahrpraxis kann der Vertrag auch wieder auf Sie übertragen werden.
Sie können dabei aber maximal die Anzahl Ihrer Führerschein-Jahre übernehmen.
Rabattübertragung
Grundsätzlich ist der Schadenfreiheitsrabatt personengebunden. Unter bestimmten Umständen lässt er sich jedoch an eine andere Person übertragen. Infrage kommt die Übertragung
- zwischen Ehepartnern bzw. eingetragenen Lebenspartnern
- von Eltern an ihre Kinder
- von Schwiegereltern an ihre Schwiegerkinder
- von Großeltern an ihre Enkel
- unter Geschwistern
- von einer juristischen Person (Firma) an eine natürliche Person
Einige weitere Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein, damit der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden kann. So ist die Übertragung nur möglich, wenn der Empfänger glaubhaft versichern kann, dass die Anrechnung der SF-Klassen auch gerechtfertigt ist. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Empfänger das betroffene Fahrzeug bereits regelmäßig gefahren hat. Wer seine SF-Klassen-Einstufung an eine andere Person abgibt, verliert selbst den Anspruch darauf.
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