Wann muss man ein Auto ummelden?

Wenn Sie umziehen oder der Fahrzeughalter wechselt, müssen Sie Ihr Auto ummelden. Diese Ummeldung ist gesetzlich vorgeschrieben.

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige zur Auto-Ummeldung.

Auf einen Blick

  • Bei Wechsel des Halters muss der neue Halter das Auto auf sich anmelden
  • Bei Wohnortwechsel ist die Zulassungsstelle des neuen Wohnorts zuständig
  • Informieren Sie die Zulassungsstelle über Ihren Wohnortwechsel.

Wohnortwechsel

Nach einem Umzug muss das Fahrzeug auf die neue Anschrift umgemeldet werden. Hierfür benötigen Sie eine eVB-Nummer.

Tipp: Wenn Sie innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde umziehen, benötigen Sie keine eVB-Nummer!

Bitte teilen Sie uns Ihre neue Anschrift über Ihren Servicebereich "Meine HUK24" mit.

Nach der Adressänderung wird die eVB-Nummer automatisch versendet. Sie sollten diese spätestens am nächsten Werktag in Ihrem E-Mail-Postfach finden.

Jetzt Adresse ändern! Klicken Sie hier.

Halterwechsel

Die Ummeldung erfolgt durch den neuen Fahrzeughalter und muss bei der Zulassungsstelle am Wohnort des neuen Halters durchgeführt werden.
Hierfür benötigen Sie eine eVB-Nummer.

Bitte teilen Sie uns folgende Daten über unser Kontaktformular mit:

  • Postleitzahl des neuen Fahrzeughalters
  • In welchem Verhältnis stehen Sie zueinander
    (z.B. Ehepartner)

Jetzt kontaktieren! Klicken Sie hier.

Wir teilen Ihnen die eVB-Nummer anschließend per E-Mail mit.

Wo erfolgt die Ummeldung?

Ihr Fahrzeug muss in der Stadt oder Gemeinde umgemeldet werden, in der
Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Bei einem Umzug ist also die Zulassungsstelle der neuen Gemeinde oder Stadt zuständig.

Ummeldung vor Ort:

Sie können einen Termin in der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle vereinbaren. Sollte kein zeitnaher Termin verfügbar sein, ist das kein Problem – Sie können nachweisen, dass Sie Ihrer Pflicht rechtzeitig nachkommen wollten.

Ummeldung online:

Bei vielen Zulassungsbehörden können Sie die Kfz-Ummeldung auch online über das Portal der Zulassungsstelle durchführen.

Hierfür benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis.

Notwendige Unterlagen

Um Ihr Auto umzumelden, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals „Fahrzeugschein“)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals „Fahrzeugbrief“)
  • eVB-Nummer
  • Nachweis der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung („TÜV-Prüfung“)

Wenn Sie Ihr Kennzeichen wechseln möchten, benötigen Sie zusätzlich:

  • Ein unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Die bisherigen Kennzeichen

Die anfallenden Kosten können Sie bei Ihrer zuständige Zulassungsbehörde erfragen.

Tipp bei Ummeldung innerhalb desselben Zulassungsbezirks: Wenn Sie nur innerhalb desselben Zulassungsbezirks umgezogen sind, genügen folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Wer kann ein Fahrzeug ummelden?

Grundsätzlich muss die Ummeldung durch den (zukünftigen) Fahrzeughalter erfolgen. Sie können jedoch auch einen Bevollmächtigten benennen, der die Ummeldung für Sie übernimmt. Dieser benötigt:

  • Die oben genannten Unterlagen (vom Halter unterschrieben)
  • Eine Vollmacht (formloses Schreiben)
  • Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
  • Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (und Meldebescheinigung) des Halters

Hinweis: Eine Vollmacht muss Namen, Geburtsdaten, Anschriften und Unterschriften von Vollmachtgeber sowie Vollmachtnehmer enthalten.

Möchten Sie Ihr Kennzeichen behalten?

In vielen Fällen können Sie Ihr altes Kennzeichen behalten:

Umzug im selben Zulassungsbezirk: Wenn das Ortskürzel zum neuen Wohnsitz passt.

Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk: Auch hier ist es möglich, das alte Kennzeichen zu behalten. Bei einer weiteren Ummeldung innerhalb dieses Bezirks wird jedoch ein neues Kennzeichen erforderlich.

Halterwechsel: Der neue Halter kann das alte Kennzeichen behalten, wenn das Fahrzeug im selben Zulassungsbezirk bleibt.

Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung

Durch die Ummeldung kann sich der Versicherungsbeitrag ändern. Nach der Ummeldung werden wir automatisch von der Zulassungsbehörde informiert.

Wir erstellen dann einen aktuellen Versicherungsschein mit dem neuen Beitrag.

Info: Wegen einer Ummeldung haben Sie kein Sonderkündigungsrecht.

Beitrag für die günstige Autoversicherung der HUK24 berechnen

Ihre HUK24 Vorteile