Unsere Tierhalterhaftpflicht versichert Gebäudeschäden an gemieteten Immobilien, zum Beispiel:

  • Ihr Hund zerkratzt die Wohnungstür Ihrer Mietwohnung.
  • Ihr Pferd beschädigt die Tür der gemieteten Stallbox.

 

Auch Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind versichert:

  • Bei einer Kutschfahrt tritt das Pferd aus und demoliert die geliehene Kutsche.
  • Der Hund beißt das Fernseher-Kabel im Hotelzimmer kaputt.

 

Nicht abgesichert sind dagegen:

  • Schäden, die durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung entstehen
  • Schäden an Unterständen wie zum Beispiel Zelten, die für ein Pferdeturnier angemietet wurden
  • Glasbruch sowie Schäden an Heizkörpern, Möbeln, Küchen und Einbaugeräten. In Hotelzimmern der Ferienwohnungen sind diese Schäden jedoch mitversichert.
  • Schäden an Wertsachen und an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen.

 

Bei Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen gilt zum Teil eine Selbstbeteiligung von 250 €.

 

 

Tiere können treue Begleiter sein. Doch manchmal verhalten sie sich unberechenbar. Verletzt Ihr Tier jemanden oder beschädigt fremdes Eigentum, springt die Tierhalterhaftpflicht ein und ersetzt den Schaden.

 

 

Bei der HUK24 können Sie die meisten Hunde versichern: vom Familienhund bis hin zum Jagdhund oder Hütehund.

Bestimmte Hunderassen stufen die Bundesländer als gefährlich oder potentiell gefährlich ein – die so genannten Listenhunde. Bei anderen ist die Einfuhr nach Deutschland verboten. Diese Hunderassen und deren Mischlinge können Sie bei uns leider nicht versichern.

 

Keinen Versicherungsschutz bieten wir für diese Hunderassen und deren Mischlinge:

  • A Alano, American Bulldog, American Staffordshire Terrier
  • B Bandog, Bullmastiff, Bullterrier, Bordeaux-Dogge
  • D Dogo Argentino (argentinische Dogge), Dogue de Bordeaux (Bordeaux-Dogge)
  • F Fila Brasileiro (brasilianische Dogge, Cao de Fila)
  • K Kangal (Karabasch, anatolischer Hirtenhund, Akbash), kaukasischer Owtscharka
  • M Mastiff (englische Dogge), Mastin Espanol, Mastino Napoletano (italienische Dogge)
  • P Perro de Presa Canario (kanarische Dogge), Pit-Bull
  • R Rottweiler
  • S Staffordshire Bullterrier, Staffordshire Terrier, spanische Bulldogge
  • T Tosa-Inu (japanischer Kampfhund)

Gehört zur Ihrem Haushalt ein Hund? Dann benötigen Sie eine Hundehaftpflichtversicherung. Denn für private Tierhalter gelten besonders strenge gesetzliche Bestimmungen: Sie haften für einen Schaden sogar dann, wenn Sie kein Verschulden trifft. Verursacht Ihr Hund beispielsweise einen Verkehrsunfall, haften Sie dem Gesetz nach in voller Höhe. Eine gute Hundehaftpflicht ist deshalb ein Muss.

 

Unsere Privathaftpflichtversicherung sichert Sie hingegen ab, wenn Sie

  • zahme kleinere Haustiere halten – wie zum Beispiel Katzen, Meerschweinchen, Hamster, einen Wellensittich oder Bienen.
  • auf Hunde von Freunden aufpassen.
  • das Pferd eines Freundes zum Reiten leihen.

 

Das gilt, solange die Tiere privat und nicht gewerblich gehalten oder beaufsichtigt werden.

Für zahme Haustiere und gezähmte Kleintiere, die Sie privat halten, brauchen Sie keine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Das sind zum Beispiel:

  • Katzen
  • Hamster
  • Meerschweinchen
  • Kaninchen
  • Wellensittiche, Kanarienvögel, Papageien
  • Bienen

 

Diese Tiere sind bereits in unserer Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Gewerblich gehaltene Nutztiere können Sie bei uns leider nicht versichern. Hunde, Pferde, Ponys und Esel sichern Sie über unsere Tierhalterhaftpflichtversicherung ab.

Die Versicherungssumme sollte nicht zu gering sein. Vor allem bei Personenschäden können die Kosten schnell in die Höhe schießen — zum Beispiel bei Zahlung einer lebenslangen Rente an den Geschädigten.

In unserer Tierhalterhaftpflicht sind Sie bis zu 15 Millionen Euro bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden ausreichend hoch abgesichert.

Pflicht ist die Hundehaftpflichtversicherung in sechs Bundesländern: in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachen, Thüringen und Schleswig-Holstein. Wer dort keine Haftpflichtversicherung für seinen Hund nachweisen kann, dem drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld.

Andere Bundesländer verlangen nur für bestimmte Hunde eine Hundehaftpflicht – etwa aufgrund der Körpergröße oder der Rasse.

In Bayern und Mecklenburg-Vorpommern ist der Abschluss einer Hundehaftpflicht nicht vorgeschrieben – wird aber empfohlen.

Unsere Tierhalterhaftpflicht schützt Sie und Ihren Vierbeiner im Schadenfall. Versichert sind Sie selbst als Tierhalter sowie Tierhüter, die Ihren Hund beaufsichtigen – zum Beispiel Freunde oder Nachbarn.

 

Übrigens ist auch der Nachwuchs vom versicherten Muttertier bis zu einem Jahr nach der Geburt abgesichert