Bei einem Schaden sollten Sie zunächst ausreichend Fotos machen - achten Sie dabei aber immer auf Ihre eigene Sicherheit. Anschließend melden Sie den Schaden bitte so schnell wie möglich - spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt des Schadens.

 

Bei der Online-Meldung fragen wir Schritt für Schritt notwendige Informationen ab. Wenn Sie alle Felder ausgefüllt und die Meldung abgeschickt haben, ist Ihre Schadenmeldung vermerkt und wird durch uns so schnell wie möglich geprüft. 

Bitte achten Sie darauf, eine gültige Rufnummer für Rückfragen anzugeben, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können. 

 

Wichtig: Bitte melden Sie Ihren Schaden auch dann, wenn Sie davon ausgehen, dass die Versicherung einer anderen Person für den Schaden aufkommt (z.B. wenn die andere Person den Unfall schuldhaft verursacht hat). 

Sollten uns Informationen zur Bearbeitung Ihrer Schadenmeldung fehlen, melden wir uns bei Ihnen telefonisch oder schriftlich.

Sofern Sie bei einem Autoschaden eine unserer Partnerwerkstätten nutzen (z.B. wenn Sie Kasko SELECT abgeschlossen haben), kann es auch sein, dass sich direkt die Werkstatt bei Ihnen meldet. 

Falls ein Gutachten notwendig ist, beauftragen wir einen qualifizierten Gutachter, der sich mit Ihnen in Kontakt setzt. 

Sind alle Fragen geklärt, erhalten Sie schriftlich eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Bearbeitung Ihrer Meldung. Die Auszahlung der Schadensumme erfolgt auf das von Ihnen angegebene Konto, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Haben Sie einen Hagelschaden für Ihr Fahrzeug gemeldet, kann eine Sammelbesichtigung zur Begutachtung nötig sein. Findet eine Sammelbesichtigung statt, erhalten Sie über den gewünschten Kommunikationsweg einen Link zur Terminfindung.

Fotografieren Sie dazu bitte die eingetretenen Schäden und heben Sie die beschädigten Gegenstände – soweit möglich – auf. Übermitteln Sie uns die Fotos sowie vorhandene Belege (z. B. Anschaffungsrechnungen) per E-Mail an info@huk-coburg.de. Wählen Sie als Betreff bitte Ihre Schaden- oder Vertragsnummer.

Informationen zum Verhalten nach Eintritt eines Unwetterschadens

Teilkasko-Versicherte melden einen Unwetterschaden am Auto möglichst zeitnah bei uns.

Die Meldung des Schadens an uns sollte die Beschädigungen möglichst präzise dokumentieren, einschließlich genauer Angaben zu

  • Ort
  • Datum und
  • Uhrzeit des Schadenereignisses

Am besten fügt man aussagefähige Fotos von den Schäden hinzu.

Wenn Ihr Wagen von einem solchen Schaden betroffen ist, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf – wir vereinbaren mit Ihnen einen Besichtigungstermin.
 

Schaden online melden

Telefonische Schadenmeldung: 0800 2485445

Hat Ihr Auto einen Hagel-, Sturm- oder Überschwemmungsschaden erlitten, ist das eine Sache für die Teilkaskoversicherung. Sie kommt für die Kosten zur Beseitigung von Elementarschäden auf – allerdings nur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts des betroffenen Fahrzeugs. Ist der Schaden höher, spricht man von einem „wirtschaftlichen Totalschaden“.

Bitte melden Sie uns den Schaden wie oben beschrieben. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und erläutern Ihnen das weitere Vorgehen.

Niemand sollte versuchen, den Motor eines überschwemmten Autos selbst zu starten. Auch wenn das Wasser abgeflossen ist, droht noch Gefahr. Sobald es in den Motorblock eindringt, kann der Ölfilm reißen. Für bewegliche Teile des Motorblocks, wie z. B. Kolben, heißt das: Wird der Motor einfach gestartet, reibt Metall auf Metall. Ohne Schmiermittel ist ein Motor ruck zuck kaputt. Darum muss das Auto auf jeden Fall abgeschleppt und fachgerecht gereinigt werden. Die Reinigung schließt natürlich den Innenraum mit ein.

Vorsicht auch vor unerwartet auslösenden Airbags: Bei Fahrzeugen mit schweren Wasserschäden kann es beim Starten durch Kurzschlüsse in der Bordelektronik dazu kommen, dass der Airbag auslöst.

Sie dürfen - und sollen - alle Maßnahmen einleiten, die zur Minderung von Schäden am Fahrzeug hilfreich sind. Bitte dokumentieren Sie vorher den Zustand des Fahrzeuges z. B. durch Fotos, ebenso wie gegebenenfalls die Maßnahmen selbst. Achten Sie jedoch darauf, sich selbst dabei nicht in Gefahr zu begeben.

Durch die aktuellen Unwetterereignisse sind sehr viele Fahrzeuge betroffen. Damit die Schäden beziffert werden können, müssen die Autos besichtigt werden.

Damit vielen Kunden, auch Ihnen, möglichst schnell geholfen werden kann, planen wir sogenannte Sammelbesichtigungen an geeigneten Standorten, möglichst in Ihrer Nähe. Von Sachverständigen werden dort die Autos begutachtet. 

Nachdem Sie uns Ihren Schaden gemeldet haben, informieren wir Sie über einen Termin. Die Schadenbegutachtung dauert ca. 30 Minuten. Danach erhalten Sie das Gutachten zu Ihrem Fahrzeug.

Sollten Sie Fragen zur Schadenregulierung haben, steht Ihnen ein:e Berater:in vor Ort zur Verfügung.

Wie läuft eine Sammelbesichtigung bei der HUK-COBURG ab?

Für eine schnelle Hilfe können Sie uns Ihre Gebäude-, Hausrat und Kfz-Schäden per Online-Schadenformular oder telefonisch melden.

Schaden online melden

Telefonische Schadenmeldung: 0800 2485445

 

Versicherungsschutz

Für Hagel- und Sturmschäden am Wohnhaus und an der Garage ist die Wohngebäudeversicherung, für die beweglichen Sachen im Haus die Hausratversicherung zuständig. Haben Sie zusätzlich eine Wohngebäude Plus abgeschlossen, werden auch die Aufwendungen für die Beseitigung umgestürzter Bäume im vertraglichen Rahmen übernommen.

 

Schadenabwicklung

Bitte informieren Sie uns umgehend telefonisch oder per Internet-Schadenmeldeformular über die eingetretenen Schäden. Wir stimmen dann das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.

Fotografieren Sie bitte die eingetretenen Schäden und heben Sie die beschädigten Gegenstände – soweit möglich – auf.

Ein Hinweis in eigener Sache: Durch die Vielzahl der Schäden gelingt es uns leider nicht, den sonst gewohnten Service aufrecht zu erhalten, obwohl wir bereits eine erhöhte Anzahl an Mitarbeitern in der Servicehotline einsetzen. Wir bitten Sie hierfür um Entschuldigung. Wir tun alles, um möglichst schnell und unbürokratisch auch Ihren Schaden abzuwickeln. Bitte haben Sie etwas Geduld, wenn sich nach der Schadenmeldung nicht sofort jemand bei Ihnen meldet – wir sind trotzdem für Sie da.

Bitte melden Sie uns umgehend die eingetretenen Schäden. Wir stimmen dann das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. 

Fotografieren Sie bitte die eingetretenen Schäden und heben Sie die beschädigten Gegenstände – soweit möglich – auf.

Bitte veranlassen Sie – soweit Ihnen möglich und ohne sich dabei selbst in Gefahr zu bringen – eine erforderliche Notsicherung, z. B. in dem das beschädigte Dach mit einer Plane provisorisch verschlossen wird.

Dadurch kann vermieden werden, dass Regen weitere Schäden verursacht.

Im In- und Ausland wählen Sie bitte folgende Telefonnummern für:

Autopanne oder KFZ-Schutzbrief: +49 69 66 555 66 **

Fahrrad-Schutzbrief: +49 69 66 555 130 **

Haus- und Wohnungs-Schutzbrief: +49 69 66 555 11 **

** Die Ländervorwahl kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.

In Deutschland wählen Sie bitte folgende Telefonnummern für:

KFZ-, Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäude-Schadenmeldung: 

0800 2 485 445 *

Rechtsschutz-Schadenmeldung: 0800 2 485 732 *

* Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen, rund um die Uhr.

Im Ausland wählen Sie bitte folgende Telefonnummern für:

Schaden- oder Pannenmeldung: +49 69 66 555 66 **

Auslandskrankenversicherung: +49 69 66 555 44 **

** Die Ländervorwahl kann von Land zu Land variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Telefonanbieter.

Sie können sich im Schadenfall auch an die Mitarbeiter in den Schadenaußenstellen der HUK-COBURG wenden.

Sie erhalten schnelle und kompetente Unterstützung bei allem, was dann nötig ist.

 

 

 

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