Verpflichtend ist der Rauchmelder für alle Wohnungen und Räume, in denen Menschen schlafen. Das heißt, außer Privatwohnungen müssen auch Hotels oder sonstige Einrichtungen mit Übernachtungsmöglichkeit über Rauchwarnmelder verfügen.

In Privatwohnungen gehört je ein Rauchmelder in alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie in alle Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen. Darüber hinaus müssen in Berlin und Brandenburg auch alle Aufenthaltsräume einer Wohnung mit einem Rauchwarnmelder gesichert sein. Für Küche, Bad und Toilette gilt dies nicht.

Besonders große Räume und solche, die mit Trennwänden oder Unterziehungen geteilt sind, erfordern mehr als einen Rauchmelder.

Für die Einrichtung von Rauchmeldern in Privatwohnungen ist der Eigentümer verantwortlich. Die Kosten dafür kann er bei vermieteten Wohnungen auf die Miete umschlagen – allerdings dürfen sich nur 11 % dieser Kosten in der Jahresmiete wiederfinden, sodass grundsätzlich eine Mieterhöhung von mehr als einem Euro monatlich kaum erreicht wird.

Die Verantwortlichkeit für die Wartung ist da schon komplizierter. Einerseits ist dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, andererseits liegen zu diesem Thema unterschiedliche Gerichtsentscheidungen vor. Am besten ist eine vertragliche Regelung zwischen Mieter und Vermieter, die außerdem die Kostenübernahme für die Wartung regelt. Denn auch zu diesem Thema haben Gerichte schon unterschiedlich geurteilt.

Die Kosten für Einbau und Wartung nehmen sich ohnehin eher gering aus im Vergleich zu den Konsequenzen, die fehlende oder funktionsuntüchtige Rauchwarnmelder haben können. Eine Wohnung ohne Rauchmelder stellt eine Ordnungswidrigkeit des Eigentümers dar.

Noch heikler wird es bei Personenschäden. Denn wenn hier ein Mieter oder seine Besucher aufgrund eines nicht ordnungsgemäß gewarteten Rauchmelders zu Schaden kommen, kann die Haftung dafür auf den Mieter fallen. Zwar wird hier die Haftpflichtversicherung tätig, solche Personenschäden lassen sich jedoch durchaus vermeiden.

Die DIN 14676, die sich mit Rauchwarnmeldern befasst, sieht eine Dokumentation über Einbau und Wartung vor. Halten Sie also am besten schriftlich fest, wann, von wem und in welcher Form Rauchmelder in Ihrer Mietwohnung installiert und kontrolliert werden. Verwahren Sie auch Belege sorgfältig. Denn wenngleich es keine Kontrollen gibt, können diese im Schadenfall eingefordert werden.

Wenn Sie die Rauchmelder für Ihre Wohnung selbst anbringen – was durchaus rechtens ist – müssen Sie dafür abgesehen von der Herstelleranleitung einige Dinge beachten:

  • Bringen Sie den Rauchmelder möglichst mittig an der Decke an. Achten Sie dabei auf den Mindestabstand von 50 cm von Wänden, Lampen, Balken oder deckenhohen Regalen.
  • Montieren Sie den Rauchmelder waagerecht. Wenn dies in Räumen mit Dachschrägen nicht möglich ist, gilt eine Neigung von bis zu 20% als akzeptabel. Bei einer größeren Neigung bringen Sie den Rauchmelder 30 - 50 cm von der Spitze der Zimmerdecke entfernt an.
  • Achten Sie auf eine ausreichende Entfernung von Luftschächten, Klimaanlagen oder Orten, an denen oft Zugluft herrscht. Dies kann zu einer schnelleren Verschmutzung und Fehlalarmen führen.
  • Ebenso sollten Sie keinen Rauchwarnmelder in der Nähe von Neonröhren installieren. Denn auch deren elektronisches Rauschen kann Fehlalarme auslösen.

Grundsätzlich sollten Sie als Mieter darauf bestehen, dass die Rauchmelder in Ihrer Wohnung bestimmte Ansprüche erfüllen. Die Kennzeichnungen DIN 14676 und CE sollten mindestens vorhanden sein.

Für die Wartung gibt es Fachkräfte und solche, die sich dafür ausgeben. Wenn Sie ein Unternehmen mit der Kontrolle Ihrer Rauchmelder beauftragen, achten Sie darauf, dass es sich dabei um eine “Geprüfte Fachkraft für Rauchwarnmelder” nach DIN 14676 handelt. Übernehmen Sie die Wartung selbst, achten Sie dabei auf folgende Punkte:

  • Überprüfen Sie Ihre Rauchmelder alle zwölf Monate.
  • Halten Sie sich dabei an die Herstellervorgaben.
  • Testen Sie die Funktion des Rauchmelders über die Prüftaste.
  • Kontrollieren Sie die Raucheintrittsöffnungen – sind diese verschmutzt oder verstaubt, reinigen Sie sie entsprechend der Herstellerempfehlung.
  • Sehen Sie auch nach, ob der Rauchmelder beschädigt ist – in diesem Fall tauschen Sie ihn aus.
  • Beachten Sie außerdem die Umgebung: Gibt es neue, störende Möbelstücke, ist die Nutzung des Raumes unverändert?
  • Wechseln Sie die Batterie – es sei denn, Ihr Rauchmelder ist mit einem Q gekennzeichnet, das unter anderem für Batterien steht, die 10 Jahre lang halten.

Wenn Sie alle Vorkehrungen beherzigen, ist die Wahrscheinlichkeit am größten, dass Ihre Rauchmelder Ihnen in gefährlichen Situationen wertvolle Hilfe leisten. Im Idealfall werden sie jedoch nie auf die Probe gestellt.