Unterversicherungsverzicht – was ist das?

Von einer Unterversicherung spricht man, wenn die abgeschlossene Versicherungssumme niedriger ist als der Neuwert des Hausrats. Eine Unterversicherung kann im Schadenfall zu Leistungskürzungen führen. Die Entschädigung richtet sich dann nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Wert des Hausrats.

Wenn Sie mit uns den Unterversicherungsverzicht vereinbaren, prüfen wir im Schadenfall nicht, ob Sie unterversichert sind. Das heißt: Wir entschädigen Sie zum Neuwert. Der Höchstbetrag, den wir leisten, ist die Versicherungssumme. Der Unterversicherungsverzicht gilt in der Hausratversicherung der HUK24 automatisch, sobald Sie mindestens 700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche versichern.

Prüfen Sie regelmäßig, ob die Versicherungssumme ausreicht und den Wert Ihres Haushalts abdeckt. Vor allem bei vielen oder teuren Neuanschaffungen kann es sinnvoll sein, eine höhere Versicherungssumme zu vereinbaren.

Grobe Fahrlässigkeit – was ist das?

„Fahrlässigkeit“ ist unachtsames Verhalten. „Grobe Fahrlässigkeit“ ist – einfach ausgedrückt – eine schwere Form von Fahrlässigkeit. Also besonders nachlässiges oder leichtsinniges Verhalten. Darunter fallen z. B. diese Fälle:

  • Sie stellen die Waschmaschine an und gehen einkaufen. Währenddessen löst sich ein Schlauch und Wasser tritt aus. 
  • Sie lassen Kerzen brennen, während Sie sich im Nebenraum einen Film anschauen. Es kommt dadurch zum Brand. 

 

In diesen Fällen darf die Versicherung nach dem Gesetz die Entschädigung kürzen – und viele tun das. Dabei wird berücksichtigt, wie stark das fahrlässige Handeln zum Schaden beigetragen hat.

Anders bei der HUK24 Hausratversicherung: Hier sind Schäden durch grob fahrlässiges Handeln abgesichert. Absichtlich verursachte Schäden bleiben dagegen ausgeschlossen.

Was ist die Außenversicherung?

In der Hausratversicherung sind Ihre Sachen bei Ihnen zuhause abgesichert – und unterwegs. Wenn Sie zur Arbeit gehen oder verreisen, nehmen Sie persönliche Sachen mit — von der Bekleidung bis zur Kamera für Ihre Urlaubsfotos. 

Bei einem Schaden außerhalb der Wohnung springt dann die Außenversicherung ein. 

 

Beispiele:

  • Im Italienurlaub wird Ihnen die Kamera geraubt.
  • Im Hotel bricht ein Feuer aus. Dadurch werden Ihre Sachen im Hotelzimmer beschädigt. 

 

 

In nur 3 Schritten können Sie Ihre alte Versicherung kündigen – ohne Papierkram, ganz bequem von Zuhause aus