In nur 3 Schritten können Sie Ihre alte Versicherung kündigen – ohne Papierkram, ganz bequem von Zuhause aus

 

 

Unterversicherungsverzicht – was ist das?

Von einer Unterversicherung spricht man, wenn die abgeschlossene Versicherungssumme niedriger ist als der Neuwert des Hausrats. Eine Unterversicherung kann im Schadenfall zu Leistungskürzungen führen. Die Entschädigung richtet sich dann nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zum Wert des Hausrats.

Wenn Sie mit uns den Unterversicherungsverzicht vereinbaren, prüfen wir im Schadenfall nicht, ob Sie unterversichert sind. Das heißt: Wir entschädigen Sie zum Neuwert. Der Höchstbetrag, den wir leisten, ist die Versicherungssumme. Der Unterversicherungsverzicht gilt in der Hausratversicherung der HUK24 automatisch, sobald Sie mindestens 700 Euro je Quadratmeter Wohnfläche versichern.

Prüfen Sie regelmäßig, ob die Versicherungssumme ausreicht und den Wert Ihres Haushalts abdeckt. Vor allem bei vielen oder teuren Neuanschaffungen kann es sinnvoll sein, eine höhere Versicherungssumme zu vereinbaren.

Grobe Fahrlässigkeit – was ist das?

„Fahrlässigkeit“ ist unachtsames Verhalten. „Grobe Fahrlässigkeit“ ist – einfach ausgedrückt – eine schwere Form von Fahrlässigkeit. Also besonders nachlässiges oder leichtsinniges Verhalten. Darunter fallen z. B. diese Fälle:

  • Sie stellen die Waschmaschine an und gehen einkaufen. Währenddessen löst sich ein Schlauch und Wasser tritt aus. 
  • Sie lassen Kerzen brennen, während Sie sich im Nebenraum einen Film anschauen. Es kommt dadurch zum Brand. 

 

In diesen Fällen darf die Versicherung nach dem Gesetz die Entschädigung kürzen – und viele tun das. Dabei wird berücksichtigt, wie stark das fahrlässige Handeln zum Schaden beigetragen hat.

Anders in unserem Classic-Tarif: Hier sind Schäden durch grob fahrlässiges Handeln abgesichert. Absichtlich verursachte Schäden bleiben dagegen ausgeschlossen.

Was ist die Außenversicherung?

In der Hausratversicherung sind Ihre Sachen bei Ihnen zuhause abgesichert – und unterwegs. Wenn Sie zur Arbeit gehen oder verreisen, nehmen Sie persönliche Sachen mit — von der Bekleidung bis zur Kamera für Ihre Urlaubsfotos. 

Bei einem Schaden außerhalb der Wohnung springt dann die Außenversicherung ein. 

 

Beispiele:

  • Im Italienurlaub wird Ihnen die Kamera geraubt.
  • Im Hotel bricht ein Feuer aus. Dadurch werden Ihre Sachen im Hotelzimmer beschädigt. 

 

 

Ob Glasversicherung oder Fahrraddiebstahlschutz: Passen Sie Ihre Hausratversicherung flexibel auf Ihre Bedürfnisse an.

Mitversichern können Sie über Ihre Hausratversicherung:

  • Fahrräder – zum Beispiel Rennräder, Mountainbikes, City-Bikes, Tourenräder
  • Fahrradanhänger
  • Nicht versicherungspflichtige E-Bikes (Pedelecs)
  • Das Rad bzw. der Anhänger muss mit einem verkehrsüblichen Schloss gesichert sein.
  • Absichern können Sie die Räder mit bis zu 10.000 €. Die Höhe der Versicherungssumme können Sie im Angebotsrechner selbst bestimmen. Bitte achten Sie darauf, dass die Summe für alle Fahrräder ausreicht.

 

Außerdem schützt sie der enthaltene Fahrradschutzbrief bei Pannen und Unfällen auf Ihren Fahrradtouren:

  • Pannenhilfe vor Ort wenn möglich, ansonsten Transport des Fahrrads
  • Organisation Ihrer Weiterfahrt und Übernahme notwendiger Übernachtungen
  • Schutz in ganz Europa ab 10km vom Wohnort

 

Neben Fahrraddiebstahl und Pannen ist Ihr Rad in der Hausratversicherung ohne Zusatzbeitrag gegen diese Gefahren geschützt:

Brand, Überspannung durch Blitz, Explosion

  • Sturm und Hagel
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl und Raub

 Schäden ersetzen wir Ihnen zum Neuwert – das ist der Preis, den Sie heute für das gleiche neue Rad bezahlen müssten. 

Lose Teile wie die Luftpumpe, die Satteltasche oder aufsteckbare Scheinwerfer und abnehmbare Rücklichter sind nur versichert, wenn Sie zusammen mit dem Fahrrad, E-Bike oder Anhänger gestohlen werden.

Beispiel: Ein Windstoß zieht die Tür zu. Sie stehen draußen – und der Schlüssel liegt drinnen. Mit dem Haus- und Wohnungsschutzbrief ist die unangenehme Situation schnell gelöst: Ein Schlüsseldienst öffnet Ihnen die Tür.

Der Haus- und Wohnungsschutzbrief hilft Ihnen ganz praktisch. Zum Beispiel bei diesen Notfällen daheim:

  • Schädlingsbekämpfung — Professionelle Beseitigung
  • Entfernung von Wespen-, Bienen-. Hornissennestern — Fachgerechte Entfernung oder Umsiedlung
  • Elektro-Installateurservice — Reparatur defekter Elektroinstallationen
  • Datenrettung — Zum Beispiel von PC, Laptop, Tablet oder externer Festplatte
  • Rohrreinigungsservice — Bei verstopften Abflussrohren
  • Dokumentendepot — Ihr elektronisches Archiv für Originaldokumente
  • Psychologische Erstberatung— Nach einem Einbruchdiebstahl
  • Schlüsseldienst — Wenn Sie sich ausgesperrt haben oder die Schlüssel weg sind
  • Notheizung — Wenn die Heizung streikt
  • Heizungs-Installateurservice — Wenn Wasser aus der Heizung tropft
  • Sanitär-Installateurservice — Bei defekten Armaturen, Boilern oder WC-Spülungen
  • Unterbringung Ihrer Haustiere — Wie zum Beispiel Hunde, Katzen, Hamster oder Meerschweinchen
  • Kinderbetreuung — Zum Beispiel nach einem Unfall des betreuenden Elternteils

 

Für Ihre schnelle Hilfe zuhause arbeiten wir mit qualifizierten Dienstleistern in ganz Deutschland zusammen. Die Kosten bezahlen wir bis zu 500 Euro je Schadenfall — maximal 1.500 Euro im Jahr. Die Kinderbetreuung und das Dokumentendepot erledigen wir für Sie ohne Kostenbegrenzung. Die Organisation der Hilfsleistung muss über uns erfolgen. Rufen Sie dazu einfach die Ihnen bekannte Schutzbrief-Servicenummer an.

Glasversicherung – das ist versichert

Unsere Glasversicherung leistet Ersatz bei Bruchschäden an Scheiben, Platten und Spiegeln aus Glas oder Kunststoff, zum Beispiel:

  • Glaskeramik-Kochflächen und Glaskeramik-Induktionskochfelder
  • Spiegel
  • Mobiliarverglasungen
  • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben
  • Gläserne Türen von Duschkabinen
  • Fensterscheiben, Verglasungen am Balkon und auf der Terrasse
  • Scheiben von Sonnenkollektoren – außer Photovoltaikanlagen (diese können Sie separat über die Wohngebäudeversicherung absichern)

 

Wir zahlen auch die Kosten für die Entsorgung der zerbrochenen Scheiben und – falls nötig – die Notverglasung. Auch die Scheiben Ihres Aquariums oder Terrariums können Sie auf Wunsch im Antrag mitversichern.

 

Nicht versichert sind:

  • Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt waren
  • Beleuchtungskörper wie Neonröhren
  • Optische Gläser wie Brillengläser oder Ferngläser
  • Hohlgläser wie Flaschen, Vasen oder Glaswaschbecken 
  • Geschirr
  • Handspiegel
  • Photovoltaikanlagen
  • Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff von Elektronikgeräten wie von Ihrem Handy oder Fernseher

 

Auch bei Neubauten ist die Glasversicherung sinnvoll – und zwar bereits vor dem Einzug. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem abgeschlossenen Einbau der Scheiben.

In unserem Classic-Tarif können Sie Ihren Versicherungsschutz mit dem Zusatzbaustein Hausrat PLUS sinnvoll erweitern.

 

Reisegepäck

Ihr Reisegepäck ist mit bis zu 40 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Die Hausratversicherung schützt Sie bei Einbruchdiebstahl, wenn Ihr Reisegepäck sich in einem Gebäude befindet. Für Raub haben Sie auch außerhalb von Gebäuden Schutz. Mit der Hausrat PLUS ist Ihr Reisegepäck zusätzlich auch in folgenden Situationen versichert:

  • Bei Diebstahl, außer beim Zelten oder bei Entwendung des Gepäcks aus einem Kfz.
  • Wenn es beim Transport, z. B. in Bus oder Bahn, zu einem Unfall kommt und Ihre Sachen dabei kaputt gehen.
  • Wenn Ihre Sachen im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens sind und dabei abhandenkommen.

Bei Diebstahl und Abhandenkommen übernehmen Sie eine Selbstbeteiligung von 100 Euro je Schaden. Kommen Brillen oder elektronische Geräte abhanden, zahlen wir bis zu 250 Euro. Unter anderem sind Wertsachen (z. B. Bargeld), Gutscheine und Fahrkarten nicht versichert.

 

Trickdiebstahl und Taschendiebstahl

Beispiele: Ihr Handy wird blitzschnell aus der Jackentasche geklaut und Sie können nicht schnell genug Widerstand leisten (Blitzdiebstahl). An der Haustür bittet Sie jemand kurz die Toilette benutzen zu dürfen — Sie merken anschließend, dass Bargeld fehlt (Trickdiebstahl).

Bei Trickdiebstahl in Ihrer Wohnung leisten wir bis zu 2.000 €.

Auch bei Taschendiebstahl, bei dem Sachen unterwegs zunächst unbemerkt entwendet werden, sind Sie versichert.

 

Sportausrüstung

Sie lagern Ihre Sportausrüstung (z. B. Tennisausrüstung) dauerhaft außerhalb Ihrer Wohnung? Dann haben Sie dafür zeitlich unbegrenzten Schutz. Wir zahlen bis zu 5.000 Euro je Schaden.

 

Ferienhäuser

Hausrat, den Sie dauerhaft z. B. in einem Ferien- oder Wochenendhaus aufbewahren, ist bis 5.000 Euro mitversichert. Voraussetzung ist, dass der Standort in Deutschland ist. Für Wertsachen besteht jedoch kein Versicherungsschutz.

 

Bankschließfächer

Mitversichert ist Hausrat, den Sie in Kundenschließfächern in Tresorräumen von Banken aufbewahren. Die Sachen sind dort zeitlich unbegrenzt versichert, Bargeld aber nur für 12 Monate. Sie erhalten bis zu 40 Prozent der Versicherungssumme. Für Wertsachen gelten teilweise andere Entschädigungsgrenzen.

 

Innere Unruhen

Schäden durch innere Unruhen sind mitversichert. Von inneren Unruhen spricht man, wenn erhebliche Teile der Bevölkerung in Bewegung geraten und z. B. Sachbeschädigungen begehen.

Den Elementarschutz können Sie im Classic-Tarif unserer Hausratversicherung einschließen – direkt beim Abschluss oder nachträglich in Ihrem bestehenden Vertrag.

 

Gegen diese Naturgewalten sichert Sie die Elementarschadenversicherung ab:

  • Überschwemmung, z. B. durch Starkregen
  • Rückstau – wenn Abwasser aus dem Rohrsystem in das Gebäude zurückgedrängt wird
  • Erdsenkung und Erdfall durch naturbedingte Hohlräume
  • Naturbedingter Erdrutsch
  • Schneedruck – auch durch Dachlawinen
  • Schneelawinen, die von Berghängen abgehen
  • Vulkanausbruch

 

Die Selbstbeteiligung beträgt im Schadenfall 500 Euro. Abgesichert sind Sie nach 14 Tagen Wartezeit — gerechnet ab dem Eingang Ihres Antrags bei uns.

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