Um eine private Haftpflichtversicherung bei der Steuererklärung geltend zu machen, müssen Sie zunächst eine Grundvoraussetzung erfüllen: Sie müssen im jeweiligen Steuerjahr steuerpflichtige Einnahmen erzielt haben. Lagen diese unterhalb der Steuerfreigrenze, müssen Sie keine Steuererklärung abgeben, können aber auch Ihre Versicherungsausgaben nicht absetzen.
Wenn Sie steuerpflichtige Einnahmen erzielt haben, können Sie die private Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigen lassen. Allerdings können nicht in jedem Fall alle Ausgaben abgesetzt werden. Denn es gelten die folgenden Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen:
- für Angestellte, Rentner, Beamte und Pensionäre: 1.900 Euro
- für Selbstständige: 2.800 Euro
- für Ehepartner, die ihr Einkommen gemeinsam veranlagen: gemeinsamer Höchstbetrag ergibt sich aus der Summe der Höchstbeiträge jedes Partners
In die Kategorie der Vorsorgeaufwendungen fallen noch diverse weitere Versicherungen. Wer viele andere Policen abgeschlossen hat und seine Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen will, wird wahrscheinlich nur einen geringen Betrag für sie konkret geltend machen können, da sonst der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen insgesamt überschritten würde.