Kann man die Kosten für eine private Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen? In vielen Fällen ist das möglich. Erfahren Sie hier, ob auch Sie von der finanziellen Entlastung profitieren können und wie Sie die Ausgaben in der Steuererklärung richtig geltend machen.  
 

Wer steuerpflichtige Einnahmen erzielt hat, kann seine Privathaftpflichtversicherung als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Neben der Privathaftplichtversicherung können auch andere Versicherungen steuerlich abgesetzt werden.

Eine Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die der Versicherungsnehmer versehentlich einem Dritten zufügt – dabei sind sowohl Sach- als auch Personenschäden versichert.

Der deutsche Gesetzgeber will Bürger dazu motivieren, sich gegen diese Risiken eines privaten Haftpflichtschadens abzusichern und macht die Absicherung daher über Steuererleichterungen attraktiver. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich ein Teil der Kosten für die Haftpflichtversicherung von der Steuer absetzen. 

Zusätzlich zur Privathaftpflicht ist für Freiberufler und Selbstständige meist auch eine berufliche Haftpflichtversicherung empfehlenswert. Für einige Berufsgruppen ist die Absicherung sogar vorgeschrieben. In diesen Fällen können Versicherte die Beiträge als Werbungskosten meist vollständig von der Steuer absetzen.

Um eine private Haftpflichtversicherung bei der Steuererklärung geltend zu machen, müssen Sie zunächst eine Grundvoraussetzung erfüllen: Sie müssen im jeweiligen Steuerjahr steuerpflichtige Einnahmen erzielt haben. Lagen diese unterhalb der Steuerfreigrenze, müssen Sie keine Steuererklärung abgeben, können aber auch Ihre Versicherungsausgaben nicht absetzen.

Wenn Sie steuerpflichtige Einnahmen erzielt haben, können Sie die private Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung berücksichtigen lassen. Allerdings können nicht in jedem Fall alle Ausgaben abgesetzt werden. Denn es gelten die folgenden Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen:
 

  • für Angestellte, Rentner, Beamte und Pensionäre: 1.900 Euro
  • für Selbstständige: 2.800 Euro
  • für Ehepartner, die ihr Einkommen gemeinsam veranlagen: gemeinsamer Höchstbetrag ergibt sich aus der Summe der Höchstbeiträge jedes Partners
     

In die Kategorie der Vorsorgeaufwendungen fallen noch diverse weitere Versicherungen. Wer viele andere Policen abgeschlossen hat und seine Haftpflichtversicherung steuerlich absetzen will, wird wahrscheinlich nur einen geringen Betrag für sie konkret geltend machen können, da sonst der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen insgesamt überschritten würde.

Die private Haftpflichtversicherung in der Steuererklärung anzugeben, lohnt sich vor allem für Arbeitnehmer und Rentner, die wenig (dazu-)verdienen. Ihre weiteren Vorsorgeverträge sind meist günstig, sodass ihre Haftpflicht noch vollständig berücksichtigt werden kann, ehe der Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen ausgeschöpft ist.

Sie erfüllen die Voraussetzungen dafür, Ihre Privathaftpflicht in der Steuererklärung anzugeben, und wollen wissen, wo Sie sie eintragen? Die Kosten führen Sie in der Anlage „Vorsorgeaufwendungen“ unter „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ (Zeilen 46–50) auf.  

Um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden, geben Sie Ihre Einkommenssteuererklärung unbedingt fristgerecht ab. Seit 2019 ist die Frist zur Abgabe um zwei Monate verlängert. Wenn Sie Ihre Steuererklärung selbst erledigen, müssen Sie die Formulare nun spätestens bis Ende Juli eingereicht haben.

Übermitteln Sie Ihre Steuererklärung nicht rechtzeitig, wird monatlich ein Versäumniszuschlag fällig. Wer seine Steuer lange aufschiebt, kann sich auf diese Weise selbst um mögliche eine Steuerersparnis bringen: Die Zuschläge werden von eventuellen Rückzahlungen abgezogen und betragen pro Monat mindestens 25 Euro. Es ist allerdings möglich, beim Finanzamt eine Fristverlängerung zu beantragen.

Damit Sie Ihre Kosten für die Privathaftpflichtversicherung anteilig von der Steuer absetzen können, müssen Sie die Ausgaben nachweisen. Allerdings ist es nicht mehr notwendig, Belege sofort mit der Steuererklärung einzureichen. Dies ist nur auf Verlangen erforderlich. Aufgrund der Belegvorhaltepflicht sollten Sie allerdings geeignete Dokumente zum Nachweis sammeln und aufbewahren. 

Wichtig: Der Versicherungsschein mit Angabe der jährlich zu zahlenden Beiträge reicht dem Finanzamt in der Regel nicht als Nachweis aus. Akzeptiert werden nur Dokumente, die eine tatsächliche Zahlung von Beiträgen belegen. Infrage kommen die jährlichen Mitteilungen der Versicherung über geleistete Zahlungen oder auch Kontoauszüge, auf denen die Zahlung der Versicherungsgebühren ersichtlich ist. 

Sie können nicht nur die private Haftpflicht ggf. von der Steuer absetzen, sondern prinzipiell noch eine Reihe weiterer privater Versicherungen als Sonderausgaben geltend machen. 

Als Vorsorgeaufwendungen nicht absetzbar sind dagegen die Hausratversicherung, die KFZ-Kaskoversicherung oder die private Rechtsschutzversicherung. Trotzdem sind diese Versicherungen für viele Menschen eine sinnvolle und wichtige Absicherung.

Berufliche Versicherungen können Sie als Werbungskosten in Anlage N geltend machen. Neben der beruflichen Haftpflichtversicherung können Sie in der Steuererklärung zum Beispiel die Unfallversicherung für Berufsunfälle und die berufliche Rechtsschutzversicherung angeben.

Die Kaskoversicherungen für Ihr Auto können Sie zwar nicht wie die Privathaftpflichtversicherung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen; die Kfz-Haftpflicht zählt allerdings zu den Vorsorgeaufwendungen, wenn die Kosten nicht als Betriebs- oder Werbungskosten gelten.

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