Wenn wir die Klimakrise in den Griff bekommen wollen, kommen wir um eine effiziente Einsparung der CO2-Emissionen nicht herum. Die Bundesregierung versucht mithilfe unterschiedlicher Maßnahmen ihr Ziel der CO2-Reduzierung zu erreichen. Beispiele hierfür sind die Förderung der E-Mobilität sowie eine CO2-Steuer auf fossile Kraftstoffe. Doch damit ist es noch nicht getan: Auch der Emissionshandel sowie die sogenannte THG-Quote sollen Verbraucher dazu bringen, auf klimaschonende Kraftstoffe umzusteigen.

Dank der THG-Quote haben seit 2022 Betreiber von Ladestationen sowie E-Auto-Besitzer die Möglichkeit, eine finanzielle Kompensation zu erhalten. Doch was genau hat es damit auf sich? Wie viel Geld kann man erwarten? Und was bedeutet eigentlich Emissionshandel? In diesem Ratgeber beantworten wir die wichtigsten Fragen rund ums Thema THG-Quote.

Jedes Mineralölunternehmen, das mindestens 500 Liter fossile Brennstoffe pro Jahr in Umlauf bringen will, ist quotenpflichtig. Das heißt, es muss für jedes Jahr melden, wie viele Liter Kraftstoff es in den Verkehr bringen will. Im Jahr 2020 waren das beispielsweise insgesamt 20,9 Mio. Liter Benzin und 37,5 Mio. Liter Diesel.  

Um die Klimaziele zu erreichen, gibt der Gesetzgeber seit dem Jahr 2015 einen Prozentsatz vor, um den diese Unternehmen ihre CO2-Emissionen reduzieren müssen – die THG-Quote (Treibhausgasemissionsquote). Die Berechnung der geltenden THG-Quote erfolgt nach einer bestimmten Formel und wird in CO2 angegeben.

Die Einführung der THG-Quote wurde vor dem Hintergrund des Bundesemissionsschutzgesetzes eingeführt. Die dazugehörige Verordnung wird regelmäßig vom Gesetzgeber aktualisiert. So auch die THG-Quote, denn die steigt von Jahr zu Jahr: Aktuell mag sie im Verkehrssektor noch bei ca. 7 % liegen, während Konzerne im Jahr 2030 womöglich schon Einsparungen von 25 % nachweisen müssen.

Zusätzlich zur Brennstoffreduzierung können die Konzerne auch Biokraftstoffe, Wasserstoffe oder Strom verkaufen, um Ihren CO2-Fußabdruck bilanziell zu minimieren.


Kann ein Mineralölkonzern die THG-Quote nicht einhalten und seinen CO2-Fußabdruck demnach nicht stark genug verkleinern, fielen bislang Strafzahlungen an. Seit 2022 gibt es für die Unternehmen nun allerdings zusätzlich eine andere Möglichkeit, von dem auch Verbraucher profitieren: Der Emissionshandel bzw. Quotenhandel. Dabei können die Konzerne CO2-Einsparungen von Betreibern von Ladestationen oder auch von E-Auto-Besitzern in Form von Quoten abkaufen. Auf diese Weise gleichen die Unternehmen ihr Übermaß an CO2-Emissionen aus. Anders gesagt: Die Menge an CO2, die Sie mit Ihrem E-Auto einsparen, können Sie an Großkonzerne, welche die vorgegebene THG-Quote nicht einhalten können, verkaufen.


Mit dem Handel der THG-Quote will die Regierung bei Verbrauchern den Umstieg auf klimaschonendere Alternativen ankurbeln. Die höheren Preise für konventionelle Kraftstoffe sollen die Industrie zum Umdenken bringen: Die steigenden Kosten für Brennstoff werden nämlich auf die Verbraucher umgelegt, denn Sprit ist für Privatpersonen erheblich teurer geworden. Auch das verleitet dazu, aufs E-Auto umzusteigen. Als Besitzer eines Elektrofahrzeuges profitiert man dann nicht nur von wegfallenden Ausgaben für Kraftstoffe, sondern kann sogar noch mit dem Emissionshandel Geld verdienen.

Seit Januar 2022 können Sie sich als Besitzer eines E-Fahrzeuges also am Emissionshandel beteiligen und von der THG-Quote profitieren. Sie erhalten für die Menge an CO2, die Sie durch Ihr E-Auto eingespart haben, eine Prämie. Diese Prämie können Sie dann an Unternehmen verkaufen.

 

Allerdings ist dieser Handel nur für Besitzer reiner E-Fahrzeuge möglich. Dazu zählen:

  • Elektroautos
  • Elektromotorräder
  • Elektrobusse
  • Elektro-Kleintransporter
  • Elektroroller (mit amtlichem Kennzeichen und über 45 km/h schnell)

 

Der Handel mit der THG-Quote gilt übrigens auch für Fahrer von Leasing-Fahrzeugen. Hybrid-Fahrer hingegen können die Prämie nicht für sich nutzen.

Als Besitzer eines Elektroautos können Sie die THG-Quote nicht selbst an Mineralölkonzerne verkaufen und mit ihnen verhandeln. Das ist für Privatpersonen sowie für die beteiligten Gesellschaften ein zu großer Aufwand. Stattdessen können Zwischenhändler Ihre THG-Quote von Ihnen abkaufen. Diese Dienstleister bündeln dann die Anfragen und lassen sie beim Umweltbundesamt zertifizieren. Im Anschluss gehen sie mit quotenpflichtigen Unternehmen in die Verhandlung und verkaufen Ihre Quote für Sie. Die Anzahl an Anbietern und Plattformen für diesen Zwischenhandel steigt stetig. Ein vertrauenswürdiges Angebot finden Sie direkt bei uns!

Vergleicht man die Anbieter auf dem Markt, erkennt man schnell erhebliche Preisunterschiede für die THG-Quote. Dabei ist die Höhe der Prämie unabhängig vom Fahrzeugmodell oder der Menge des getankten Stroms. 

Als Kunde haben Sie in der Regel die Wahl zwischen dem Bestpreis und dem Festpreis. Beim Bestpreis verkauft der Dienstleister die THG-Quote zum besten Zeitpunkt und bestmöglichen Tarif. Beim Festpreis garantiert der Zwischenhändler dem E-Auto-Besitzer einen festen Preis – unabhängig von eventuellen Preisschwankungen auf dem Markt.

Sie haben sich für eine Plattform entschieden? Dann geht es jetzt an die Registrierung inklusive Namen, Anschrift und Kontodaten. Danach müssen Sie noch ein Foto bzw. einen Scan Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 einreichen.

Laut Plan der Regierung soll die Treibhausgasquote bis 2030 auf 25 % steigen. Auch die Strafzahlungen für nicht erreichte Einsparungen steigen auf 600 € pro Tonne CO2. Mit jedem Jahr wird der Druck auf die Industrie also ein Stück größer. Für Verbraucher gilt dies übrigens auch: Es liegt nahe, dass die Preise für die THG-Quote weiter steigen und die Prämien höher ausfallen werden.

Bei E-Auto-Besitzern, die ihre gesparten Emissionen verkaufen möchten, kommt zurecht eine entscheidende Frage auf: Muss ich das Geld, das ich durch den Verkauf verdiene, versteuern? Seit April 2022 ist der Erlös für Privatpersonen einkommenssteuerfrei. Begründet wird die Regelung damit, dass das Kraftfahrzeug zum Privatvermögen einer Person zählt und der Erlös durch den Verkauf der THG-Quote keiner Einkunftsart zuzuordnen ist. Demnach muss er auch nicht versteuert werden.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Gilt das Auto als Betriebsvermögen, können Zahlungen und Betriebseinnahmen steuerpflichtig sein. Fahren Sie einen elektrischen Firmenwagen, steht die THG-Prämie dem Arbeitgeber zu. Dieser muss dann auch die Betriebseinnahme versteuern.

Tatsächlich ist die THG-Quote eine einfache Möglichkeit für Besitzer eines E-Fahrzeuges, zusätzliches Geld zu verdienen. Das kommt gelegen, denn die Anschaffung von E-Autos ist immer noch teurer als der Kauf eines Verbrenners. Für eine große Zahl an Autofahrern könnte die ausgezahlte Prämie also ein Anreiz sein, den Umstieg auf die E-Mobilität endlich in die Realität umzusetzen. Für die richtige Versicherung sorgen wir: In unserer E-Auto-Versicherung ist sogar der Schutz Ihres Akkus inbegriffen.