Im Straßenverkehr sieht man immer häufiger Autos mit Nummernschildern, die am Ende den Buchstaben „E“ zeigen. Bei diesem sogenannten E-Kennzeichen handelt es sich um ein Sonderkennzeichen für Fahrzeuge mit Elektromotor.
Sie besitzen ein elektrisch betriebenes Kfz und fragen sich nun: Muss ein E-Auto zwingend auch ein E-Kennzeichen haben? Nein, das besondere Kennzeichen für Elektroautos ist keine Pflicht. Allerdings bietet es im Straßenverkehr einige Vorteile.
Diese Regelungen gelten auch für Wechsel- und Saisonkennzeichen.
Wir informieren Sie hier über alles Wissenswerte rund um das E-Kennzeichen.
Wie der Name schon verrät, erkennen Sie das Sonderkennzeichen am Buchstaben „E“, der sich am Ende der Zahlenkombination befindet. Weitere Unterschiede zum gewöhnlichen Nummernschild gibt es nicht.
Das E-Kennzeichen in Standardgröße (520 x 110 mm) bietet somit Platz für acht Zeichen inklusive des „E“ und hat keine spezielle Länge. Ein verkürztes einzeiliges Schild bietet sechs Zeichen Platz.
Wer ein zweizeiliges Kennzeichen benötigt, hat nach dem Ortskürzel noch vier oder fünf Zeichen frei.
Entscheiden Sie sich für die Anschaffung eines E-Kennzeichens, dann profitieren Sie von einigen Vorteilen. Diese sind allerdings bundesweit unterschiedlich geregelt. So entscheidet jede Gemeinde bzw. jede Stadt selbst, welche Privilegien sie Fahrzeugen mit E-Kennzeichen gewährt.
Zu diesen Privilegien gehören z. B.:
Das E-Kennzeichen beantragen Sie für Ihr Fahrzeug entweder direkt bei der Zulassung oder nachträglich. Dabei können Sie auch ganz einfach für Ihr Elektrofahrzeug ein besonderes Wunschkennzeichen reservieren.
Für die Beantragung des Kennzeichens in der Zulassungsstelle benötigen Sie folgende Dokumente:
Das E-Kennzeichen ist unbegrenzt gültig. Das heißt, das Nummernschild müssen Sie nur einmal bei der Zulassungsstelle beantragen.
Sie fragen sich, warum nicht alle Elektroautos ein E-Kennzeichen haben? Weil im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) genau festgelegt ist, welche Autos ein E-Kennzeichen bekommen dürfen. Dazu zählen:
Neben den gewöhnlichen Fahrzeugklassen wird das E-Kennzeichen außerdem nur an folgende europäische Klassen vergeben:
Besonderheit für Lieferfahrzeuge der Klasse N2: Dürfen Sie das Fahrzeug (bei einem zulässigen Gesamtgewicht von 4,25 Tonnen) mit einem Führerschein der Klasse B fahren, erhalten Sie das E-Kennzeichen.
Damit Sie für einen Hybrid ein E-Kennzeichen erhalten können, müssen Sie eine von zwei Voraussetzungen erfüllen:
Viele E-Autofahrer sind mit Ihrem Kfz emissionsfrei unterwegs und fragen sich deshalb: Benötigt mein Fahrzeug zusätzlich eine Umweltplakette oder reicht das „E“ im Kennzeichen? Da der Gesetzgeber bis jetzt keine Ausnahmen für Elektroautos formuliert hat, ist die Umweltplakette auch für Elektrofahrzeuge weiterhin Pflicht. Fahren Sie also ein elektrisch betriebenes Fahrzeug, müssen Sie in einer Umweltzone ebenso eine grüne Plakette vorweisen – trotz E-Kennzeichen.
Sie haben sich das gewünschte E-Kennzeichen schon gesichert? Dann lautet der nächste Schritt: E-Auto-Versicherung
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