Neue Entwicklungen zum Abgasskandal

 

Der EuGH hat mit Urteil vom 21. März 2023 die Rechte der Käufer von Fahrzeugen mit unzulässigen Abschalteinrichtungen gestärkt.

Mit dem BGH-Urteil vom 26. Juni 2023 hat sich der BGH der Auffassung des Europäischen Gerichtshof angeschlossen und bestätigt, dass Schadenersatzansprüche gegen den Hersteller auch bei Fahrlässigkeit in Betracht kommen.

Wenn Sie Kunde unserer Rechtsschutzversicherung sind und von der Diesel- bzw. Abgasthematik bzw. dem  "Abgasskanal" oder "Dieselskandal"  betroffen sind, helfen wir gerne weiter.

Sie können eventuelle Schadenersatzansprüche durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, insbesondere die Frage nach einer möglichen Entschädigung.

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