Aktuell gibt es unterschiedliche Lösungen für die Zulassung von Fahrzeugen. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten zahlreiche Zulassungsämter jedoch für den Besucherverkehr geschlossen werden. Die Bearbeitung offener Zulassungen wird dabei in jedem Bundesland und teilweise sogar von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle anders geregelt.

Einige Stellen sind noch geöffnet, andere sind für den Besucherverkehr geschlossen. Wieder andere öffnen stundenweise den Betrieb und händigen nach individueller Terminvergabe noch Papiere aus.

Da sich diese Situation jedoch schnell ändern kann, empfehlen wir, sich vorab mit der Zulassungsstelle telefonisch oder per Mail in Verbindung zu setzen. 

Eine rein digitale Kfz-Zulassung ist in Deutschland zwar seit dem 01. Oktober 2019 prinzipiell möglich. Allerdings bieten derzeit nur wenige Kfz-Zulassungsstellen die Online-Anmeldung für die Bürger an. Grund sind die hohen Anforderungen an Technik und Sicherheit, die eine schnelle Umsetzung des Systems in vielen Behörden derzeit verhindern. Falls Sie an einer Online-Zulassung interessiert sind, sollten Sie sich deshalb bei Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle über den aktuellen Stand informieren. 

 

Zudem müssen für eine erfolgreiche Online-Zulassung einige Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Sie benötigen einen neuen Personalausweis mit eID-Onlinefunktion.
  • Sie benötigen den zugehörigen PIN für Ihren Personalausweis.
  • Ein Kartenlesegerät ist notwendig, um die Daten des Personalausweises an die Behörde zu übermitteln. Alternativ können Sie das auch mit einem NFC-fähigen Smartphone über die Ausweis-App der Bundesregierung durchführen.
  • Die Erstzulassung des Fahrzeugs muss nach dem 01. Januar 2015 erfolgt sein, da erst ab diesem Datum Zulassungsbescheinigungen (Teil I) mit dem erforderlichen Sicherheitscode ausgestellt wurden.

 

Nach dem Antrag auf eine Kfz-Versicherung erhalten Sie von uns eine eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung). Diese eVB-Nummer ist bei der HUK24 nach Erhalt 18 Monate lang gültig. Sie können Ihr Auto somit auch zu einem späteren Zeitpunkt noch mit der eVB-Nummer anmelden. 

Ihren Versicherungsbeitrag zahlen Sie natürlich erst ab dem Datum der Kfz-Zulassung.