In Europa herrscht seit 1991 eine einheitliche Abgasnorm, die seitdem stufenweise verschärft wird. So existieren mittlerweile sechs unterschiedliche Schadstoffklassen. Wer ein Neufahrzeug zulassen will, muss seit September 2015 die Schadstoffklasse Euro 6 nachweisen können. Gebrauchtwagen dürfen auch mit einer niedrigeren Schadstoffklasse angemeldet und gefahren werden. Allerdings werden für ein Kfz, das jüngeren Abgasnormen nicht entspricht, höhere Steuern fällig.

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens kann also auch die Schadstoffklasse eine Rolle spielen. Denn die Unterschiede wirken sich steuerlich immens aus. Pro angefangenen 100 ccm Hubraum kostet ein Benziner mit der Schadstoffklasse Euro 3 bis Euro 6 Steuern in Höhe von von 6,75 €. Entsprechend sind es bei Schadstoffklasse Euro 1 schon 15,13 €, Fahrzeuge mit Schadstoffklasse Euro 0 kosten über 20 € pro angefangenen 100 ccm Hubraum.

Welche Schadstoffklasse einem Auto zugeteilt ist, erfahren Sie durch die E-Nummer (Emissionsschlüsselnummer). Im alten Fahrzeugschein steht diese in Feld 1, in der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I ist sie in Feld 14.1 zu finden:

  • Für die E-Nummern 36NO bis 36YO gilt: Schadstoffklasse Euro 6
  • Für die E-Nummern 35AO bis 35MO gilt: Schadstoffklasse Euro 5
  • Für die E-Nummern 32, 33, 38, 39, 43 und 62 bis 70 gilt: Schadstoffklasse Euro 4
  • Für die E-Nummern 30, 31, 36, 37, 42 und 44 bis 61 gilt: Schadstoffklasse Euro 3
  • Für die E-Nummern 25 bis 29, 34, 35, 40, 41, 49 und 71 gilt: Schadstoffklasse Euro 2
  • Für die E-Nummern 01 bis 04, 09, 11-14, 16, 18, 21, 22 und 77 gilt: Schadstoffklasse Euro 1
  • Für die E-Nummern 00, 05 bis 08, 10, 15, 17, 19, 20, 23, 24 und 88 gilt: Schadstoffklasse Euro 0
     

Die Abgasnorm, die Ihr Auto erfüllt, wirkt sich nicht nur finanziell aus. Unter Umständen bestimmt sie auch, wo Sie fahren dürfen – und wo nicht. Denn in zahlreichen deutschen Städten gelten Umweltzonen. Um in diesen Zonen mit dem PKW fahren zu dürfen, brauchen Sie die entsprechende Umweltplakette bzw. Feinstaubplakette. Welche Umweltplakette Sie erhalten, richtet sich wiederum nach der Schadstoffklasse Ihres Autos.

Wenn Ihr Fahrzeug mindestens der Schadstoffklasse 4 entspricht, bekommen Sie die grüne Umweltplakette, die fast alle Städte für ihre Umweltzonen voraussetzen. Die gelbe Feinstaubplakette (entspricht der Schadstoffklasse 3) ebnet Ihnen nur in Neu-Ulm den Weg durch die Umweltzone. Mit einer roten Plakette oder gar keiner ist Ihr Fahrzeug in den Umweltzonen nicht zugelassen.

Sollten Sie ohne oder mit der falschen Feinstaubplakette in einer Umweltzone erwischt werden, sind in der Regel 80 € Bußgeld zu zahlen. 

Übrigens: Wenn Sie mit einem Elektroauto unterwegs sind, können Sie auch bei der Versicherung sparen. E-Autos sind oft deutlich günstiger versichert als vergleichbare Autos mit Verbrennungsmotoren.