Eine Garantie ist für Hersteller verpflichtend. In diesem Rahmen müssen sie garantieren, dass alle Teile eines Fahrzeugs mindestens zwei Jahre halten. Verschleißschäden sind jedoch ausgenommen. Interessanterweise sind jedoch die Längen der Garantie bei Autoherstellern ganz unterschiedlich. Während deutsche Hersteller zwei Jahre bieten, können es bei asiatischen Anbietern schon fünf bis sieben Jahre sein.
Händler unterliegen der Sachmängelhaftung. Diese bezieht sich auf Mängel, die bereits bei der Auslieferung vorlagen. Ausgeschlossen davon sind Verschleißschäden. Besonders interessant ist diese Gewährleistung während der ersten sechs Monate nach dem Verkauf. Denn dann greift die Beweislastumkehr. Das heißt: Bei einer Beanstandung muss nicht der Käufer nachweisen, dass der Schaden schon bei Auslieferung bestand, sondern der Händler muss nachweisen, dass dieser Schaden bei Auslieferung noch nicht bestand. Wenn das erste halbe Jahr vorbei ist, liegt die Beweislast allerdings wieder beim Käufer. Wer dann beim Händler auf Granit beißt, kann sich allerdings noch auf die Herstellergarantie berufen, wenn diese noch besteht. Das kann auch durchaus bei einem jüngeren Gebrauchtwagen der Fall sein.